Die Justizministerin hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 5. April 2019 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/3335 7. Wahlperiode 08.04.2019 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Jacqueline Bernhardt, Fraktion DIE LINKE Situation der Serviceeinheiten in der Justiz und ANTWORT der Landesregierung 1. Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Serviceeinheiten sind derzeit in den Gerichten und sonstigen Behörden der Justiz Mecklenburg-Vorpommerns tätig (bitte für jede Behörde und nach Entgeltgruppen untergliedert angeben)? Nachfolgend sind die Mitarbeiter der Laufbahngruppe 1, 2. Einstiegsamt (LG 1, 2. EA), insgesamt , unterteilt nach Gerichten und Entgeltgruppen aufgeführt (Kopfzahl). Eine gesonderte Darstellung nur der Mitarbeiter der Serviceeinheiten ist nicht erfolgt, da hier eine Vielzahl von Mitarbeitern auf Mischdienstposten eingesetzt wird. Berücksichtigt wurden ausschließlich die Mitarbeiter, die aktuell tatsächlich an den Gerichten und Staatsanwaltschaften tätig sind. Außerdem sind in den Zahlen nicht enthalten Gerichtsvollzieher, beauftragte Gerichtsvollzieher , Gerichtsvollzieheranwärter sowie die Auszubildenden. Da neben Tarifbeschäftigten auch Beamte in der Laufbahngruppe 1, 2. Einstiegsamt, an den Gerichten und Staatsanwaltschaften beschäftigt sind, wurde eine entsprechende Spalte zur Kenntnis angefügt. Dienststelle E 5 E 6 E 8 E 9 Beamte Oberlandesgericht 13 3 13 Landgericht Schwerin 10 12 Landgericht Rostock 21 1 1 10 Landgericht Neubrandenburg 11 1 8 Landgericht Stralsund 13 7 Amtsgericht Schwerin 29 21 Amtsgericht Ludwigslust 26 1 22 Drucksache 7/3335 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 Dienststelle E 5 E 6 E 8 E 9 Beamte Amtsgericht Wismar 29 7 Amtsgericht Rostock 58 34 Amtsgericht Güstrow 22 12 Amtsgericht Stralsund 41 2 27 Amtsgericht Greifswald 26 1 11 Amtsgericht Neubrandenburg 1 32 23 Amtsgericht Pasewalk 18 11 Amtsgericht Waren 16 11 Generalstaatsanwaltschaft 4 1 2 Staatsanwaltschaft Schwerin 3 24 3 18 Staatsanwaltschaft Rostock 1 26 2 2 21 Staatsanwaltschaft Neubrandenburg 1 17 1 13 Staatsanwaltschaft Stralsund 1 21 3 14 Landessozialgericht 9 1 2 Sozialgericht Schwerin 13 6 Sozialgericht Rostock 12 2 Sozialgericht Neubrandenburg 12 1 1 Sozialgericht Stralsund 1 8 3 Landesarbeitsgericht 4 1 0 Arbeitsgericht Schwerin 7 0 Arbeitsgericht Rostock 1 4 1 Arbeitsgericht Stralsund 9 2 Oberverwaltungsgericht 8 1 2 Verwaltungsgericht Schwerin 1 17 6 Verwaltungsgericht Greifswald 8 3 0 Finanzgericht 0 gesamt 10 568 13 13 325 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/3335 3 2. Wie viele Beförderungsstellen gibt es für die Serviceeinheiten in den jeweiligen Behörden? Wie viele von ihnen sind derzeit nicht besetzt? Anzahl der Planstellen LG 1, 2. EA, an den Gerichten und Staatsanwaltschaften Dienststelle A 7 A 8 A 9 A 9+Z* Oberlandesgericht 3 8 2 2 Landgericht Schwerin 3 8 2 1 Landgericht Rostock 3 9 2 1 Landgericht Neubrandenburg 5 5 1 1 Landgericht Stralsund 3 5 2 1 Amtsgericht Schwerin 7 17 2 1 Amtsgericht Ludwigslust 4 13 3 1 Amtsgericht Wismar 2 9 2 1 Amtsgericht Rostock 7 22 6 2 Amtsgericht Güstrow 6 11 1 Amtsgericht Stralsund 12 21 3 2 Amtsgericht Greifswald 5 12 1 1 Amtsgericht Neubrandenburg 14 18 1 2 Amtsgericht Pasewalk 2 6 2 Amtsgericht Waren 5 8 2 Generalstaatsanwaltschaft 1 1 1 Staatsanwaltschaft Schwerin 11 14 2 1 Staatsanwaltschaft Rostock 12 12 3 1 Staatsanwaltschaft Neubrandenburg 6 10 2 Staatsanwaltschaft Stralsund 7 10 2 1 Landessozialgericht 0,5 1 1 Sozialgericht Schwerin 1 4 1 Sozialgericht Rostock 1 1 1 Sozialgericht Neubrandenburg 2 1 Sozialgericht Stralsund 2 1 Landesarbeitsgericht Arbeitsgericht Schwerin Arbeitsgericht Rostock 1 Arbeitsgericht Stralsund 2 Oberverwaltungsgericht 2 Verwaltungsgericht Schwerin 2 5 1 Verwaltungsgericht Greifswald 2 2 Finanzgericht 1 2 gesamt 124,5 243 47 21 * A9 + Zulage Drucksache 7/3335 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 4 In der Laufbahngruppe 1, 2. Einstiegsamt, stehen aktuell keine freien Stellen und Planstellen zur Verfügung. 3. Wie viele Beförderungen gab es bei den Serviceeinheiten in den jeweiligen Jahren seit 2012? In welche Entgeltgruppen erfolgten diese? Diese Frage wird für die Laufbahngruppe 1, 2. Einstiegsamt, insgesamt beantwortet. Eine gesonderte Ausführung allein zu Serviceeinheiten ist nicht möglich. Der Beförderungsumfang entspricht weitestgehend den Anmeldungen der Obergerichte sowie des Generalstaatsanwaltes auf Grundlage der vorhandenen Beförderungsmöglichkeiten. Anzahl der Beförderungen 2012 19 2013/2014 34 2016 3 2017 11 2018 20 Eine Unterteilung nach Entgeltgruppen konnte nicht erfolgen. Entgeltgruppen sind dem Tarifrecht zuzuordnen. Im Tarifrecht erfolgen keine Beförderungen. Die Festlegung der Entgeltgruppe richtet sich nach den Tätigkeitsmerkmalen der Entgeltordnung [Anlage A des Tarifvertrages für den Öffentlichen Dienst der Länder (TV-L)]. 4. Wie viele der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Serviceeinheiten in den Gerichten und sonstigen Behörden der Justiz Mecklenburg- Vorpommerns sind befristet eingestellt? An den Gerichten und Staatsanwaltschaften bestehen mit Stand 21. März 2019 insgesamt 45 befristete Arbeitsverhältnisse in der Laufbahngruppe 1, 2. Einstiegsamt. Eine Übersicht zu den befristeten Arbeitsverhältnissen ausschließlich für die Serviceeinheiten an den Gerichten und Staatsanwaltschaften wird von der Landesregierung nicht geführt. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/3335 5 5. Wie beurteilt die Landesregierung eine Verkürzung der Wochenarbeitszeit für Serviceeinheiten auf 38 oder 39 Stunden zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf (bitte begründen)? Nach § 6 Absatz 1 c) TV-L beträgt die durchschnittliche regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit in Mecklenburg-Vorpommern 40 Stunden. Die regelmäßige Arbeitszeit der Beamtinnen und Beamten beträgt nach § 3 Absatz 1 Satz 1 der Arbeitszeitverordnung ebenfalls 40 Stunden. Eine Verkürzung der regelmäßigen Wochenarbeitszeit für Serviceeinheiten wurde bislang nicht thematisiert. Im Rahmen der tarifvertraglichen und beamtenrechtlichen Regelungen besteht die Möglichkeit der Teilzeitbeschäftigung. 6. Wie beurteilt die Landesregierung eine Ausdehnung des bei Rechtspflegern bewährten Modells der Vertrauensarbeitszeit auch auf Serviceeinheiten (bitte begründen)? Mit diesem Arbeitszeitmodell soll die nach § 9 des Rechtspflegergesetzes zugesprochene sachliche Unabhängigkeit der Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger auf deren persönliche Arbeitszeitgestaltung übertragen werden. Eine Ausweitung auf andere Bereiche ist daher nicht vorgesehen . 7. Inwieweit führen Serviceeinheiten Tätigkeiten aus, die eigentlich in den Tätigkeitsbereich des gehobenen und höheren Dienstes fallen? Die Aufgaben einer Serviceeinheit entsprechen der Laufbahngruppe 1, 2. Einstiegsamt. Die Zuordnung der Tätigkeit einer Serviceeinheit in die Laufbahngruppe 2 ist aufgrund der Art der Tätigkeit ausgeschlossen. Drucksache 7/3335 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 6 8. Ist die Überprüfung bezüglich der Höhergruppierung von Geschäftsstellenmitarbeiterinnen und Geschäftsstellenmitarbeitern aufgrund des Urteils des Bundesarbeitsgerichts vom 28. Februar 2018 (4 AZR 816/16) bereits abgeschlossen? a) Wenn nicht, warum nicht? b) Wenn ja, zu welchem Ergebnis ist die Landesregierung gelangt? Die Tarifvertragsparteien haben sich am 2. März 2019 auf einen Tarifabschluss geeinigt. Zu der Eingruppierung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Serviceeinheiten hat es bislang keine abschließende Einigung zwischen den Tarifvertragsparteien gegeben. Nach Abschluss der Redaktionssitzungen zu dem Tarifabschluss werden die Tarifvertragsparteien zu dieser Thematik Gespräche aufnehmen. Die Präsidenten der Obergerichte sowie der Generalstaatsanwalt wurden per Erlass vom 12. März 2019 gebeten, die Mitarbeiter ihres Geschäftsbereiches entsprechend zu informieren.