Der Minister für Inneres und Europa hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 5. April 2019 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/3337 7. Wahlperiode 08.04.2019 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Nikolaus Kramer, Fraktion der AfD Ausstattung der Landespolizei im Antiterrorkampf und ANTWORT der Landesregierung 1. Mit welchen speziell für den Antiterrorkampf vorgesehenen Waffen ist die Landespolizei gegenwärtig für den Antiterrorkampf ausgestattet (bitte nach Waffenart auflisten)? a) Ist die Landespolizei flächendeckend mit diesen speziell für den Antiterrorkampf vorgesehenen Waffen ausgestattet (bitte tabellarisch die Ausstattung der Landespolizei anhand von Anzahl der Waffen und Beamten darstellen)? b) Wie viele Waffen für den Antiterrorkampf der Landespolizei sind seit 2011 neu angeschafft worden (bitte Anzahl der neu eingeführten Waffen zeitlich tabellarisch darstellen)? Frage 1, a) und b) werden zusammenhängend beantwortet. Die Landespolizei Mecklenburg-Vorpommern verfügt über keine speziell für den Antiterrorkampf vorgesehene Waffen. Drucksache 7/3337 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 2. Welche Sturm- und Präzisionsgewehre besitzen Spezialeinheiten der Landespolizei (bitte Anzahl der Gewehre, Anzahl der Beamten in den Spezialeinheiten und Zeitpunkt der Anschaffung seit 2011 tabellarisch darstellen)? a) Welche Sprengmittel für das Aufsprengen von Türen besitzen Spezialeinheiten der Landespolizei (bitte Anzahl der Sprengmittel und Zeitpunkt der Anschaffung angeben)? b) Welche Handgranaten mit Blend-, Druck- oder Schallwirkungen besitzen Spezialeinheiten der Landespolizei (bitte Anzahl der unterschiedlichen Handgranaten und Zeitpunkt der Anschaffung angeben)? Frage 2, a) und b) werden zusammenhängend beantwortet. Angaben zu Einsatzstärken, insbesondere von Spezialeinheiten, sowie deren technischer Ausstattung werden nicht veröffentlicht, um deren Kalkulierbarkeit für das polizeiliche Gegenüber zu verhindern. 3. Ist ein flächendeckender Unterhalt von Trainings- und Fortbildungsstätten für den polizeilichen Schusswaffengebrauch, der aktuelle Gesundheits- und Arbeitsschutzstandards konsequent einhält, sichergestellt ? a) Wenn ja, bitte die Sicherstellung des flächendeckenden Unterhalts anhand der Nutzung hierfür bereitstehender Trainingsorte darstellen ? b) Wenn ja, wie häufig wurden entsprechende Trainingsorte von den Beamten seit 2011 genutzt (bitte sofern möglich tabellarisch nach Anzahl der Trainingsstunden und Anzahl der trainierten Beamten aufgliedern)? c) Wenn nicht, woran mangelt es nach Lesart der Landesregierung gegenwärtig? Zu 3) Ja. Als „Trainings- und Fortbildungsstätten für den polizeilichen Schusswaffengebrauch“ werden hierbei polizeieigene und angemietete Schießanlagen angesehen. Zu a) Auf die Antwort der Landesregierung zu Frage 1 der Kleinen Anfrage auf Drucksache 7/2857 vom 3. Dezember 2018 wird verwiesen. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/3337 3 Zu b) Wie häufig die entsprechenden Trainingsorte genutzt werden, wird statistisch nicht erfasst. Zur Beantwortung der Frage wäre eine nachträgliche händische Erhebung erforderlich, wann in den vergangenen acht Jahren jeder einzelne der etwa 5.000 Polizeivollzugskräfte der Landespolizei an welchen Orten Schießtrainings absolviert hat. Die Beantwortung der Frage würde demnach insgesamt einen Aufwand begründen, der schon mit der aus Artikel 40 Absatz 1 Satz 1 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern folgenden Pflicht zur unverzüglichen Beantwortung Kleiner Anfragen nicht zu vereinbaren wäre. Zu c) Entfällt. 4. Wie gestaltet sich die Körperschutzausstattung der Landespolizei bei Terrorlagen? Ist sichergestellt, dass bei Anschaffung ein maximaler Schutz bei gleichzeitiger Handlungs- und Bewegungsmöglichkeit gewährleistet wird? Für Terrorlagen ist die Landespolizei Mecklenburg-Vorpommern mit schweren ballistischen Überziehschutzwesten ausgestattet. Zudem verfügen die Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamten über ballistische Schutzhelme. Im Rahmen der Beschaffung wird neben der Einhaltung der erforderlichen Schutzwirkung auch auf eine hohe Handlungs- und Bewegungsmöglichkeit Wert gelegt. 5. Wie positioniert sich die Landesregierung zu der Frage, ob die Bundeswehr auch im Innern eingesetzt werden sollte? Die Landesregierung begrüßt den Einsatz der Bundeswehr im verfassungsgemäßen Rahmen.