Der Finanzminister hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 6. April 2019 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/3340 7. Wahlperiode 08.04.2019 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Horst Förster, Fraktion der AfD Sanierung altes Amtsgerichtsgebäude Demmin und ANTWORT der Landesregierung Das alte Amtsgerichtsgebäude (Haus 1) in Demmin wird derzeit saniert. 1. Wann ist mit der Fertigstellung zu rechnen? Die Baumaßnahme soll im September 2020 abgeschlossen werden. 2. Inwieweit ist eine Nutzung durch die Justiz vorgesehen? Durch die Zweigstelle des Amtsgerichtes Neubrandenburg werden nach Abschluss der Baumaßnahme das erste Obergeschoss und Teile des Kellergeschosses genutzt. 3. Inwieweit ist eine Fremdnutzung vorgesehen? Für das Erdgeschoss besteht derzeit kein Landesbedarf. Eine Herrichtung ist hier zunächst nur im Mindestumfang vorgesehen. Auf Grundlage der §§ 7, 63 Absatz 3 und 5 der Landeshaushaltsordnung Mecklenburg- Vorpommern wird eine Vermietung der nicht benötigten Flächen geprüft. Hierzu soll ein Interessenbekundungsverfahren durchgeführt werden. Drucksache 7/3340 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 4. Kann es durch die Sanierung zu Umbauten kommen, die einer späteren Nutzung durch die Justiz entgegenstehen? Nein. 5. Inwieweit würde eine Fremdvermietung einer späteren Nutzung durch die Justiz entgegenstehen (z. B. bei langfristigen Verträgen), wenn die Zweigstelle wieder in ein eigenständiges Amtsgericht umgewandelt würde? Eine Nutzung des Erdgeschosses durch Justizdienststellen wäre im Falle einer Vermietung während der Vertragslaufzeit ausgeschlossen. Konkrete Planungen für eine Fremdvermietung bestehen derzeit nicht (siehe Antwort zu Frage 3). 6. Wird diese Möglichkeit im Hinblick auf die beabsichtigte Evaluation der Gerichtstrukturreform eingeplant oder bereits jetzt ausgeschlossen? Der Status der Zweigstelle Demmin als Zweigstelle des Amtsgerichtes Neubrandenburg ist unberührt. Ob sich durch die Evaluation der Gerichtsstrukturreform ein etwaiger Änderungsbedarf ergeben könnte, bleibt dem Ergebnis vorbehalten. 7. Sind an anderen Standorten von Zweigstellen Bauarbeiten oder bauliche Veränderungen im Gange oder geplant, die einer Umwandlung der Zweigstellen in eigenständige Amtsgerichte entgegenstehen oder diese gar unmöglich machen? Nein.