Der Minister für Inneres und Europa hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 6. April 2019 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/3342 7. Wahlperiode 08.04.2019 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Dr. Matthias Manthei, Fraktion Freie Wähler/BMV Polizeiärzte in Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung 1. Wie viele Polizeiärzte gibt es in Mecklenburg-Vorpommern (bitte einzeln nach Einsatzdienststellen aufschlüsseln)? In Mecklenburg-Vorpommern sind mit Stand vom 1. März 2019 fünf Polizeiärzte und Polizeiärztinnen tätig. Die Zuständigkeitsbereiche gliedern sich darüber hinaus wie folgt: Zuständigkeitsbereich Einsatzdienststellen Polizeiarztbereich Schwerin - Polizeiinspektionen Ludwigslust, Schwerin und Wismar - Kriminalpolizeiinspektion Schwerin - Landesamt für zentrale Aufgaben und Technik der Polizei, Brand- und Katastrophenschutz Mecklenburg-Vorpommern - Diensthundeschule des Landesbereitschaftspolizeiamtes Mecklenburg-Vorpommern in Kliniken - Wasserschutzpolizeiinspektionen Schwerin und Wismar - Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg- Vorpommern - Landeskriminalamt Mecklenburg-Vorpommern Polizeiarztbereich Güstrow - Landesbereitschaftspolizeiamt Mecklenburg-Vorpommern, Standorte Schwerin und Waldeck - Fachhochschule für öffentliche Verwaltung, Polizei und Rechts pflege in Güstrow (einschließlich der Anwärterausbildung) - Einstellungsuntersuchungen von Bewerberinnen und Bewerbern für den Polizeivollzugsdienst Drucksache 7/3342 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 Zuständigkeitsbereich Einsatzdienststellen Polizeiarztbereich Rostock - Führungsstab des Polizeipräsidiums Rostock - Polizeiinspektionen Güstrow und Rostock - Kriminalpolizeiinspektion Rostock - Führungsbereich des Landeswasserschutzpolizeiamtes Mecklenburg-Vorpommern - Wasserschutzpolizeiinspektion Rostock - Polizeihubschrauberstaffel des Landeswasserschutzpolizeiamtes Mecklenburg-Vorpommern Polizeiarztbereich Stralsund* - Polizeiinspektion Stralsund - Wasserschutzpolizeiinspektionen Stralsund, Saßnitz und Wolgast Polizeiarztbereich Neubrandenburg - Führungsstab des Polizeipräsidiums Neubrandenburg - Polizeiinspektionen Anklam und Neubrandenburg - Kriminalpolizeiinspektionen Anklam und Neubrandenburg, - Wasserschutzpolizeiinspektion Waren * (Derzeit wird der Dienstposten in Teilzeit mit 50 Prozent wahrgenommen.) Darüber hinaus gibt es einen Betriebsarzt (der Dienstposten hat eine landesweite Zuständigkeit, ist derzeit aber nicht besetzt) sowie den Leitenden Polizeiarzt mit Dienstort Schwerin. 2. Welcher Behörde ist der Polizeiarzt unterstellt? Die Polizeiärztinnen und -ärzte sind organisatorisch dem Landesamt für zentrale Aufgaben und Technik der Polizei, Brand- und Katastrophenschutz Mecklenburg-Vorpommern zentral zugeordnet und damit dessen Direktor unterstellt. 3. Welche Zuständigkeiten haben Polizeiärzte in Mecklenburg- Vorpommern (bitte rechtliche Grundlagen mit angeben)? Die Polizeiärztinnen und Polizeiärzte nehmen insbesondere folgende Zuständigkeiten wahr: 1. Polizeiärztliche Sicherstellung von Einsätzen und Maßnahmen der Polizei 2. Sonstige Polizeiärztliche Aufgaben - Dienstfähigkeitsbegutachtungen nach § 44 in Verbindung mit § 109 des Landesbeamtengesetzes (LBG M-V) - Bewerberauswahl- und Einstellungsuntersuchungen für den Polizeivollzugsdienst - Dienstunfallbegutachtungen - Kuruntersuchungen - statusrechtliche sowie Tauglichkeits- und Eignungsuntersuchungen (gegebenenfalls auch für andere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Landesverwaltung) Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/3342 3 3. Förderung und Umsetzung von Maßnahmen zur betrieblichen Gesundheitsvorsorge - Untersuchungen nach § 109 LBG M-V - Schutz- und Vorsorgeimpfungen - Gesundheitsschulungen - Beratung und Unterstützung der Behörden und Dienststellen zu allen gesundheitsrelevanten Fragen - Mitwirkung bei der Suchtprävention - Mitwirkung beim betrieblichen Eingliederungsmanagement 4. Angebot einer ambulanten kurativen Versorgung der Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeibeamten im Rahmen der Heilfürsorge (maximal 15 Prozent der Arbeitszeit) 5. Arbeitsmedizinische/betriebsärztliche Betreuung der Landespolizei Rechtliche Grundlagen für die Zuständigkeiten der Polizeiärzte sind unter anderem das Landesbeamtengesetz (LBG M-V), insbesondere die §§ 44 und 109 LBG M-V, die Verordnung über die Gewährung von Heilfürsorge für die Polizeivollzugsbeamten, das Polizeiorganisationsgesetz , sonstige Polizeidienstvorschriften (PDV), insbesondere PDV 150 und 300, das Arbeitssicherheitsgesetz sowie die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV). Darüber hinaus gelten für die Polizeiärzte alle rechtlichen Vorgaben (zum Beispiel die Berufsordnung für Ärztinnen und Ärzte in Mecklenburg-Vorpommern), wie sie für sonstige approbierte Ärzte gelten. Gemäß Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Inneres und Europa vom 12. Juni 2015 zu „Aufgaben und Organisation des Landesamtes für zentrale Aufgaben und Technik, Brand- und Katastrophenschutz Mecklenburg-Vorpommern“ obliegen dem Landesamt für zentrale Aufgaben und Technik der Polizei, Brand- und Katastrophenschutz Mecklenburg-Vorpommern unter anderem nichttechnische Serviceaufgaben. Hierzu gehört der polizeiärztliche Dienst, einschließlich des betriebsärztlichen und des sozialpsychologischen Dienstes. 4. Gibt es derzeit offene Stellen für Polizeiärzte in Mecklenburg- Vorpommern? a) Wenn ja, wie viele? b) Wenn ja, für welche Einsatzdienststellen werden Polizeiärzte gesucht? c) Wenn nicht, sieht die Landesregierung die aktuelle Zahl an Polizeiärzten als bedarfsgerecht an? Die Fragen 4, a), b) und c) werden zusammenhängend beantwortet. Unbesetzt sind derzeit die zwei Arbeitsplätze des Polizeiarztes/der Polizeiärztin in Rostock sowie des Betriebsarztes/der Betriebsärztin. Die Stelle für den Polizeiarztbereich Rostock ist ausgeschrieben. Im Hinblick auf die Stelle des Betriebsarztes/der Betriebsärztin werden derzeit Alternativen geprüft.