Die Ministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 6. April 2019 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/3347 7. Wahlperiode 08.04.2019 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Simone Oldenburg, Fraktion DIE LINKE Urwahlen der Schülervertretungen an allgemeinbildenden Schulen und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Die Klassen- oder Jahrgangsstufensprecherinnen und -sprecher bilden gemäß § 82 Absatz 1 des Schulgesetzes den Schülerrat. Für die Dauer von zwei Schuljahren werden die Schülersprecherin oder der Schülersprecher und mehrere Stellvertreter aus der Mitte gewählt. Die Schülervollversammlung kann mit einfacher Mehrheit die Urwahl der Schülersprecherin oder des Schülersprechers und mehrerer Stellvertreter aus der Mitte des Schülerrats beschließen (§ 82 Absatz 2 Satz 2 des Schulgesetzes). An welchen allgemeinbildenden Schulen haben in den Schuljahren 2017/2018 und 2018/2019 Urwahlen der Schülervertretungen stattgefunden (bitte nach Einzelschulen und Schuljahren getrennt aufführen)? Zum angefragten Sachverhalt liegen der Landesregierung keine Daten vor.