Die Ministerin für Soziales, Integration und Gleichstellung hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 2. Mai 2019 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/3349 7. Wahlperiode 06.05.2019 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Jacqueline Bernhardt, Fraktion DIE LINKE Bekämpfung der Kinderarmut in Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung Laut Artikel in der Schweriner Volkszeitung (SVZ) vom 31. Dezember 2018 „Ministerin will Kinderarmut bekämpfen“ möchte die Ministerin für Soziales, Integration und Gleichstellung im Rahmen des diesjährigen Vorsitzes der Konferenz der Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Arbeit und Soziales (ASMK) die Einführung einer Kindergrundsicherung voranbringen. 1. Wie hoch war die Armutsgefährdung bei Kindern und Jugendlichen in Mecklenburg-Vorpommern in den Altersgruppen „unter 18-Jährige“ sowie „18 - 25-Jährige“ in den Jahren 2017 sowie 2018 (bitte in absoluten und prozentualen Zahlen darstellen)? Die Armutsgefährdung wird auf Grundlage der Daten des Mikrozensus, einer ein Prozent der Gesamtbevölkerung repräsentierenden Zufallsstichprobe, berechnet. Die Berechnung wird zentral durch den Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW) für alle Bundesländer durchgeführt. Für das Jahr 2018 liegen noch keine Berechnungsdaten vor. Der Landesregierung wurden vom Statistischen Amt Mecklenburg-Vorpommern nachfolgende Daten zur Armutsgefährdung bei Kindern und Jugendlichen in Mecklenburg-Vorpommern im Jahr 2017 zur Verfügung gestellt. Drucksache 7/3349 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 Merkmal Auf Basis des Bundesmedians Auf Basis des Landesmedians Armutsgefährdungsquote Armutsgefährdete Personen Armutsgefährdungsquote Armutsgefährdete Personen Prozent Anzahl Prozent Anzahl Alter unter 18 26,7 63.000 18,5 44.000 18 bis unter 25 34,8 29.000 29,1 24.000 2. Wie viele Kinder und Jugendliche in Mecklenburg-Vorpommern in den Altersgruppen „unter 18-Jährige“ sowie „18 - 25-Jährige“ erhalten Leistungen der Grundsicherung, SGB II und sonstige Transferleistungen (bitte getrennt nach Transferleistung aufführen)? Der Begriff „sonstige Transferleistung“ gibt der Frage eine offene Formulierung in die Richtung , dass sämtliche Transferleistungen für die genannten Altersgruppen erfragt werden. Auch die Formulierung „erhalten“ schränkt die Frage nicht ein, da damit beispielsweise nicht auf eine Anspruchsinhaberschaft abgestellt werden muss. Zur Beantwortung der Frage müsste die in Betracht kommende Vielzahl von Transferleistungen einzeln ermittelt werden. Die Beantwortung der Frage würde demnach insgesamt einen Aufwand begründen, der schon mit der aus Artikel 40 Absatz 1 Satz 1 der Landesverfassung folgenden Pflicht zur unverzüglichen Beantwortung Kleiner Anfragen nicht zu vereinbaren wäre. Der Umfang der Beantwortung wird damit unter Bezugnahme auf die Einleitung der Kleinen Anfrage auf die durch die Ministerin in Bezug genommene aktuelle Arbeit im Rahmen der ASMK bezogen. Die 94. ASMK hat im Jahr 2017 eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe beschlossen, die ein Grobkonzept für die Ausgestaltung einer Kindergrundsicherung zur 95. ASMK erarbeiten und vorlegen sollte. Das vorgelegte Grobkonzept sieht zunächst die Betrachtung von Kindergeld und Kinderfreibetrag, Kinderzuschlag, Regelleistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) und dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) für Kinder und Jugendliche (ohne Kosten der Unterkunft und Sonder- und Mehrbedarfe) sowie der pauschalen Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets (insbesondere Schulbedarf) vor. Im Bereich des SGB II waren mit Stand Monat Dezember 2018 im Alter bis unter 18 Jahre 35.885 Regelleistungsberechtigte und im Alter von 18 bis unter 25 Jahre 10.516 Leistungsberechtigte zu verzeichnen. Regelleistungsberechtigte sind hierbei Personen mit Anspruch auf Gesamtregelleistung (Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld, inklusive Kosten der Unterkunft). Es wurde statistisch nicht unterschieden, ob eine Erwerbsfähigkeit vorliegt. Im Jahr 2017 (Statistiken zum Jahresende) erhielten 1.108 Leistungsbezieher im Alter unter 18 Jahren und 465 Leistungsbezieher im Alter von 18 bis unter 25 Jahren Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem dritten Kapitel des SGB XII. Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem vierten Kapitel des SGB XII erhielten 975 Leistungsbezieher im Alter von 18 bis unter 25 Jahren, diese Leistung wird unter 18-jährigen nicht gewährt. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/3349 3 Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaktes werden im Bereich des SGB XII nicht mehr gesondert erfasst. Hinsichtlich des Bezuges von Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaktes nach dem SGB II wird auf die amtlichen Statistiken verwiesen, die unter folgendem Link in der jeweils letzten Fassung bzw. mit den aktuellsten Daten veröffentlicht werden: https://statistik.arbeitsagentur.de/nn_1021940/SiteGlobals/Forms/Rubrikensuche/Rubrikensuc he_Form.html?view=processForm&resourceId=210368&input_=&pageLocale=de&topicId= 1023400&year_month=201811&year_month.GROUP=1&search=Suchen Hier sind die maßgeblichen Angaben im Tabellenblatt „1 Altersgruppen“ enthalten. Im Bereich des Bundeskindergeldgesetzes gibt es keine amtliche Statistik. Für alle Kinder und Jugendlichen unter 18 Jahren besteht auf Antrag der Eltern ohne weitere Voraussetzungen ein Anspruch auf Kindergeld. Die Einwohnerstatistik für Mecklenburg- Vorpommern (https://www.laiv-mv.de/Statistik/Ver%C3%B6ffentlichungen/Statistische- Berichte/A/) weist in dieser Altersgruppe zum Stand Ende Dezember 2017 242.817 Personen aus. Für diese besteht theoretisch ein Anspruch auf Kindergeld. Inwieweit die notwendigen Anträge gestellt wurden, kann nicht beurteilt werden. In der Altersgruppe 18 bis unter 25 Jahren sind in der Einwohnerstatistik 83.917 Personen genannt. Die Zahlung von Kindergeld ist in dieser Altersgruppe neben dem Antrag aber von der ausgeübten Tätigkeit (bspw. arbeitssuchend, Ausbildung, soziales Jahr, u. a.) abhängig. Eine diesbezügliche Schätzung kann nicht vorgenommen werden. Nach den Bekanntmachungen der Familienkasse Direktion der Bundesagentur für Arbeit wurde in ihrem - nicht alle Bürger erfassenden - Zuständigkeitsbereich im Dezember 2017 (aktuellste Daten) in Mecklenburg-Vorpommern für insgesamt 3.376 Kinder und Jugendliche im Alter bis unter 25 Jahre Kinderzuschlag gezahlt. Darüber hinaus liegen der Landesregierung keine Daten vor. 3. Wie hoch sollte nach den Vorstellungen der Landesregierung die Kindergrundsicherung sein, die im Rahmen des Vorsitzes der ASMK durch die Ministerin für Soziales, Integration und Gleichstellung, Stefanie Drese, vorangebracht werden soll? Nach der Vorlage des Grobkonzeptes durch die in Frage 2 aufgeführte Bund-Länder- Arbeitsgruppe ist durch die 95. ASMK im Dezember 2018 der Auftrag erteilt worden, das Grobkonzept zu konkretisieren. Die Bund-Länder-Arbeitsgruppe hat neben anderen Themen für dieses Jahr die Anhörung von Experten zur Höhe einer Kindergrundsicherung vorgesehen. Der Arbeitsgruppe soll nicht durch eine frühzeitige Positionierung vorgegriffen werden vor. Drucksache 7/3349 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 4 4. Wie soll das Verfahren für den Zugang zur Kindergrundsicherung für jedes Kind geregelt werden? Welche Vereinfachungen gibt es gegenüber den bisherigen Beantragungsverfahren für kindbezogene Transferleistungen, wie z. B. dem Bildungs- und Teilhabepaket? Der Arbeitsplan der in Frage 2 aufgeführten Bund-Länder-Arbeitsgruppe sieht in diesem Jahr auch die Befassung mit der Organisation des Verfahrens einer Kindergrundsicherung vor. Zunächst sind indes wesentliche Vorfragen zu beantworten, die sich unter anderem aus den verschiedenen rechtlichen Schnittstellen der betrachteten Leistungen ergeben. 5. Welche Maßnahmen unternimmt die Landesregierung schon jetzt im Land und auf der Bundesebene, um Transfer,- Sozial- und Unterstützungsleistungen im Bereich der Familien besser zu koordinieren und Widersprüche aufzuheben? Die Zuständigkeit für Transfer-, Sozial- und Unterstützungsleistungen im Bereich der Familien liegt vorrangig auf Bundesebene. Die Umsetzung und Anwendung erfolgt entweder durch Bundes- oder Landesbehörden. Ausgehend von den Ergebnissen der Gesamtevaluation von zentralen ehe- und familienbezogenen Leistungen hat die Bundesregierung den Bezug von Familienleistungen schrittweise weiterentwickelt und harmonisiert. So wurden zum Beispiel die Regelungen zum Kinderzuschlag, zum Unterhaltsvorschuss, der steuerliche Entlastungsbetrag für Alleinerziehende und die Leistungen im Bildungs- und Teilhabepaket angepasst. Im Rahmen der Abstimmungsprozesse zu diesbezüglichen Gesetzesvorhaben sowie in den Ausschüssen des Bundesrates hat die Landesregierung fachliche Voten eingebracht. Diese Stellungnahmen berücksichtigten insbesondere auch die Gegebenheiten in Mecklenburg- Vorpommern. Im Bereich der Kindertagesförderung kommt es durch Leistungen wie Elternentlastungen nach dem Kindertagesförderungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (Geschwisterkindentlastung, Beitragsfreiheit) und anderen Sozialleistungen (wie zum Beispiel die Kostenübernahme nach § 90 des Achten Buches Sozialgesetzbuch) bei Familien nicht zu Konflikten. Weiterführende koordinierende Maßnahmen werden durch die Landesregierung nicht unternommen . Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/3349 5 6. Gedenkt die Landesregierung, zur einfacheren Beantragung von Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaktes beizutragen, indem sie auf ihren Internetseiten die für die jeweiligen Landkreise und kreisfreien Städte zuständigen Ansprechpersonen verlinkt und die Antragsformulare bereitstellt? a) Wenn ja, wann soll dies erfolgen? b) Wenn nicht, warum nicht? Die Landesregierung ist derzeit damit befasst, das bestehende Dienstleistungsportal im Internet in ein Serviceportal umzuwandeln. Hier ist auch die Möglichkeit beabsichtigt, auf die Beantragung kommunaler Leistungen zu verweisen. Den Kommunen sind hierzu kürzlich Vorschläge für verschiedene technische Lösungen und unterschiedlich intensive Möglichkeiten der Zusammenarbeit unterbreitet worden. Rückläufe hierzu stehen noch aus. Da die Umsetzung mit den Kommunen nur einvernehmlich erfolgen kann, kann ein konkreter Zeitpunkt nicht angegeben werden. 7. Welche konkreten Maßnahmen sieht die Landesregierung vor, um Elternarmut einzudämmen, das verfügbare Einkommen von Eltern nachhaltig armutsfest zu machen und prekäre Lebens- und Wohnsituationen von Familien zu beseitigen und von vornherein zu verhindern ? Das Armutsrisiko von Eltern ist auf das Engste mit ihrer Einkommens- und Vermögenssituation verbunden. Die Landesregierung sieht in sozial- und arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen wichtige Steuerungselemente , um Armutslagen vorzubeugen und die Lebens- und Wohnbedingungen von Familien zu verbessern. Dazu zählen unter anderem Maßnahmen - der Aktivierung von Langzeitarbeitslosen, - der Vermittlung in ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis, - der Erreichung eines Schul- und Berufsschulabschlusses, - der Ausweitung des Berufswahlverhaltens, insbesondere von jungen Mädchen, - der konsequenten Umsetzung sowie der weiteren Erhöhung des Mindestlohns, - der Schließung der Lohnlücke zwischen Männern und Frauen und - der besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Das Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung fördert auch weiterhin Integrations - und Familiencoachprojekte zur Überwindung von Arbeitslosigkeit, in denen Instrumente der Arbeitsmarktförderung und Instrumente zur Stärkung der Familienkompetenz kombiniert werden. Darüber hinaus wurde mit der Beitragsfreiheit für Geschwisterkinder in der Kindertagesförderung ab Januar 2019 eine finanzielle Entlastung von Eltern eingeführt. In einem weiteren Schritt plant die Landesregierung die komplette Beitragsfreiheit ab 2020 für die Kindertagesförderung. Hiervon profitieren Mütter und Väter mit geringem Einkommen überproportional. Drucksache 7/3349 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 6 In diesem Zusammenhang wird auf die Antworten der Landesregierung zu den Fragen 8, 9 und 10 der Kleinen Anfrage auf Drucksache 6/2640, zu Frage 10 der Kleinen Anfrage auf Drucksache 7/317 sowie zu Frage 10 der Kleinen Anfrage auf Drucksache 7/1694 verwiesen. Die Landesregierung leistet mit der Städtebauförderung sowie der Wohnraumförderung einen wichtigen Beitrag, um prekäre Wohnsituationen von Familien zu verbessern. So werden städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen ermöglicht, um gebietsbezogene städtebauliche Missstände in den Gemeinden zu beheben und nachhaltig zu mildern sowie der Erhalt und die Weiterentwicklung der Infrastruktur in festgelegten Gebieten gefördert. Mit der Wohnraumförderung leistet das Land einen Beitrag zur Verbesserung der qualitativen Wohnraumversorgung, zur Sicherung sozial verträglicher Wohnkosten und zum Erhalt stabiler Wohnquartiere. Schwerpunkte dabei sind insbesondere eine zukunftsfähige Weiterentwicklung der Wohnungsbestände einschließlich barrierearmer Wohnraumanpassungen sowie die Schaffung von mietpreis- und belegungsgebundenen Wohnungen. 8. Welche Handlungsnotwendigkeiten zur Eindämmung von Elternarmut sieht die Landesregierung und welche Vorhaben plant sie im eigenen Wirkungsbereich, z. B. bei der Mittelbereitstellung für adäquate, tarifliche Anpassungen der Löhne von Beschäftigten, die über den Landeshaushalt finanziert werden? In Bezug auf die Umsetzung geplanter Vorhaben zur Eindämmung von Elternarmut wird auf die Antwort der Landesregierung zu Frage 4 der Kleinen Anfrage auf Drucksache 7/19 verwiesen . Die notwendigen Entscheidungen werden im Rahmen der Verhandlungen zur Haushaltsplanaufstellung 2020/2021 zu treffen sein. 9. Wie steht die Landesregierung zur Einrichtung von Familienberatungsstellen bzw. verbindlichen Aufgabenübertragung an bestehende Beratungsstellen, um Eltern proaktiv und umfassend über die ihnen zustehenden kindbezogenen Transferleistungen zu informieren und umfassend zu beraten? 10. Wie wird die Landesregierung die Familienberatungsstellen bei der Wahrnehmung dieser Aufgabe unterstützen? Die Fragen 9 und 10 werden zusammenhängend beantwortet. In Mecklenburg-Vorpommern gibt es eine vielschichtige Struktur mit fachlich-inhaltlich unterschiedlichsten Beratungsangeboten, die konzeptionell verschieden ausgerichtet sind. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/3349 7 Dazu zählen zum Beispiel: - Verwaltungen beziehungsweise Einrichtungen des Landes sowie der Landkreise und kreisfreien Städte, die unter anderem auch über kindbezogene Transferleistungen informieren und beraten (Jugendamt, Sozialamt, Gesundheitsamt, Versorgungsamt), - Schwangerschaftsberatungsstellen, die bereits vor der Geburt des Kindes den künftigen Eltern eine umfassende Beratung „Rund um das Kind“ per gesetzlichem Auftrag anbieten, - proaktive Angebote wie Willkommensbesuche oder Babylotsen, bei denen insbesondere Familien in besonderen Lebenslagen Beratung und Unterstützung zu gesundheitlichen, psychosozialen Themen und kindbezogenen Transferleistungen erhalten, und - Familienzentren, Familienbildungseinrichtungen, Eltern-Kind-Zentren, Mehrgenerationshäuser mit Angeboten zur Information und Beratung über kindbezogene Transferleistungen. Hinzu kommen Informationsangebote in Form von Webseiten, Apps, Flyern, Werbeplakaten und ähnlichem, die jeder Bürgerin und jedem Bürger orts- und zeitunabhängig zur Verfügung stehen. Vor diesem Hintergrund ist die Landesregierung der Auffassung, dass es keiner gesonderten Struktur neben der zuvor aufgeführten bedarf und somit auch kein gesonderter Unterstützungsbedarf besteht. Die Landesregierung setzt sich dafür ein, dass neben den strukturellen Angeboten die Öffentlichkeitsarbeit zu Angeboten und Transferleistungen für Familien in den neuen Medien vorgehalten und in einfacher Sprache in unterschiedlichen Medienformaten gebündelt werden (www.familienbotschaft-mv.de, und https://www.lagus.mv-regierung.de/Service/).