Der Minister für Inneres und Europa hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 15. März 2017 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/335 7. Wahlperiode 16.03.2017 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Bert Obereiner, Fraktion der AfD Beobachtung des „Islamischen Bundes e. V.“ Schwerin durch den Verfassungsschutz und ANTWORT der Landesregierung Der „Islamische Bund e. V.“ Schwerin plant, in der Landeshauptstadt eine Moschee zu eröffnen. Der jetzige Standort ist nicht mehr nutzbar, da er zu klein ist.1 Aus diesem Grund soll ein Gebäude erworben und zum Gebetshaus umfunktioniert werden. 1. Wird oder wurde der „Islamische Bund e. V. Schwerin“ in seiner Gesamtheit beobachtet? a) Wenn ja, aus welchen Gründen? b) Seit welchem Zeitraum? 2. Wie viele einzelne Mitglieder dieser Gemeinde werden vom Verfassungsschutz beobachtet? a) Aus welchem Grund? b) Seit wann werden sie beobachtet (bitte konkrete Personenzahl aufschlüsseln, inklusive der Begründung)? 1 http://www.svz.de/lokales/zeitung-fuer-die-landeshauptstadt/standortsuche-fuer-eine-moscheeid 14772606.html (Stand: 28.02.2017). Drucksache 7/335 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 3. Gibt es Erkenntnisse, dass der „Islamische Bund e. V.“ Schwerin mit salafistischen, anderen radikal-islamischen, sonstigen, als Gefährder eingestuften Gemeinden/Moscheen oder Einzelpersonen Kontakt unterhält beziehungsweise unterhalten hat? a) Wenn ja, mit welchen Gemeinden/Moscheen oder Einzelpersonen? b) In welchem Zeitraum? 4. Welche Erkenntnisse gibt es über radikal-islamische Tendenzen des „Islamischen Bundes e. V.“ in Schwerin? Die Fragen 1 bis 4 werden zusammenhängend beantwortet. Der „Islamische Bund e. V.“ ist kein Beobachtungsobjekt der Verfassungsschutzbehörde.