Die Ministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 10. April 2019 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/3351 7. Wahlperiode 11.04.2019 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Jacqueline Bernhardt und Karsten Kolbe, Fraktion DIE LINKE Situation der juristischen Fakultäten und ANTWORT der Landesregierung 1. Wie viele Immatrikulationen für den Studiengang Rechtswissenschaften hat es in Mecklenburg-Vorpommern in den Jahren von 1998 bis 2018 gegeben? Wie viele Absolventen gab es im gleichen Zeitraum (bitte nach Hochschulen und Jahren getrennt angeben)? Die nachfolgende Übersicht zeigt die Anzahl an Studienanfängerinnen und Studienanfängern im 1. Fachsemester nach Studienjahren an den Universitäten des Landes Mecklenburg- Vorpommern auf. Für das Studienjahr 2018 liegen noch keine statistischen Angaben vor. Hochschulen Studienfach Rechtswissenschaften - Staatsexamen 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 Universität Greifswald 137 130 130 79 160 259 174 Universität Rostock 201 206 166 138 209 377 571 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 Universität Greifswald 129 134 217 321 291 333 457 Universität Rostock 153 136 185 - - - - 2012 2013 2014 2015 2016 2017 Universität Greifswald 324 386 320 307 321 306 Universität Rostock - - - - - - Quelle: Statistisches Amt Mecklenburg-Vorpommern Drucksache 7/3351 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 Die nachfolgende Übersicht zeigt die Anzahl an Absolventinnen und Absolventen im Studienfach Rechtswissenschaften nach Prüfungsjahren an den Universitäten des Landes Mecklenburg-Vorpommern auf. Für das Prüfungsjahr 2018 liegen noch keine statistischen Angaben vor. Hochschulen Studienfach Rechtswissenschaften - Staatsexamen 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 Universität Greifswald 74 131 119 98 84 93 76 Universität Rostock 97 208 78 145 132 124 11 2005 2006 2007 2008 2009 1) 2010 2011 Universität Greifswald 71 72 70 77 . 75 71 Universität Rostock 78 93 76 69 . 67 57 2012 2013 2014 2015 2016 2017 Universität Greifswald 61 79 34 74 141 86 Universität Rostock 48 37 4 8 1 - 1) Für 2009 liegen keine Angaben vor. Quelle: Statistisches Amt Mecklenburg-Vorpommern 2. Über wie viele Lehrstühle verfügen die juristischen Fakultäten in Greifswald und Rostock jeweils? Wie stellt sich die Besoldung der Lehrstuhlinhaber dar (bitte nach Hochschulen und W1-, W2- und W3-Professuren getrennt aufführen)? Hochschulen Anzahl der Professuren nach Wertigkeit der Planstellen W1 W2 W3 C4 Gesamtanzahl Lehrstühle Universität Greifswald 0 0 4 10 14 Universität Rostock 2 0 3 3 8 3. Wie stellt sich der Personalschlüssel der wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an den Lehrstühlen dar? Über welche finanziellen Mittel zur Anschaffung von Sachmitteln verfügen die Lehrstühle? Die Universitäten entscheiden auf Grundlage der Zielvereinbarungen selbst über die Verteilung ihrer Ressourcen. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/3351 3 An der Universität Greifswald stehen pro Professur W3/C4 1,3 Vollzeitäquivalente für wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur Verfügung. An der Universität Rostock stehen insgesamt 13 wissenschaftliche Mitarbeiter für alle Professuren zur Verfügung. Im Rahmen der internen universitären Mittelverteilung erhalten die Fakultäten der Universität Greifswald eine Globalzuweisung, die sie eigenverantwortlich auf Institute und Professuren aufteilen. 2018 stand jeder juristischen Professur ein Budget von 10.600 Euro für Sachmittel und Hilfskräfte zur Verfügung. Hinzu kamen Mittel aus dem vom Dekanat zentral verwalteten Budget für Lehraufträge und Korrekturassistenten. Dieses Budget belief sich 2018 auf 67.000 Euro für die gesamte Fakultät einschließlich der Betriebswirtschaftslehre. Die Fakultät der Universität Rostock verfügt über Sachmittel von jährlich 80.000 bis 85.000 Euro. Eine Aufschlüsselung der Mittel auf einzelne Professuren ist der Universität in der Kürze der Zeit nicht möglich, da ein Großteil der Mittel gemeinsam und zentral in der Fakultät bewirtschaftet wird. 4. Wie stellen sich die in der Antwort zu Frage 3 genannten Ausgaben im Bundesvergleich dar? Hierzu liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor. 5. Inwiefern erachtet die Landesregierung das Fehlen hauseigener Fachbibliotheken in beiden Fakultäten als für das Studium relevant? Worauf beruht diese Auffassung? In den Hauptbibliotheken beider Universitäten wird der grundlegende Bestand juristischer Literatur vorgehalten. An der Universität Rostock sieht die Landesregierung keinen Bedarf für eine juristische Fachbibliothek, da die räumliche Zusammenfassung der Bibliotheksbestände in Campus- oder Bereichsbibliotheken große Vorteile bringt. Für die Universität Greifswald nimmt die Landesregierung zur Kenntnis, dass eine juristische Fachbibliothek aus dortiger Sicht für das Studium förderlich wäre. Eine tiefergehende Prüfung hierzu ist noch nicht erfolgt. 6. Welche Kosten würden für die Einrichtung hauseigener Fachbibliotheken anfallen? Für die Einrichtung „hauseigener“ Fachbibliotheken sind neben Investitionskosten (Herrichtung von Gebäuden beziehungsweise Gebäudeteilen nach geltenden Vorschriften und Normen zur Nutzung als Bibliothek inklusive Bibliotheksarbeitsplätzen) auch Personal- und Bewirtschaftungskosten sowie langfristig Wartungs- und Instandhaltungskosten zu berücksichtigen. Drucksache 7/3351 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 4 Die anfallenden Kosten können je nach erforderlichem Aufwand sehr unterschiedlich sein und sind je nach Bedarf am konkreten Projekt zu ermitteln. 7. Welche Mittel stehen den Fakultäten jährlich für die Ausstattung ihrer Bibliotheken zur Verfügung? Wie stellen sich diese Ausgaben im Bundesvergleich dar? Gemäß § 16 Absatz 3 des Landeshochschulgesetzes verteilt die Hochschulleitung der Universität Greifswald die verfügbaren Ressourcen intern an die Fachbereiche und organisatorischen Grundeinheiten sowie die zentralen Einrichtungen. Im Jahr 2018 stand dem Bereich Rechtswissenschaften ein Literaturbudget von 84.000 Euro zur Verfügung. Durch den Einsatz weiterer Mittel, insbesondere Landeslizenzen und Institutsmittel, beliefen sich die Gesamtausgaben für Literatur auf 175.186 Euro. Im Bundesvergleich 2017 der Fakultäten mit voller Juristenausbildung bewegt sich die Universität Greifswald im hinteren Feld. Auch an der Universität Rostock verteilt die Hochschulleitung gemäß § 16 Absatz 3 des Landeshochschulgesetzes die verfügbaren Ressourcen intern an die Fachbereiche und organisatorischen Grundeinheiten sowie die zentralen Einrichtungen. Für die Versorgung der Juristischen Fakultät standen 2018 aus zentralen Mitteln der Universität 113.085 Euro zur Verfügung . Zusätzlich wurden Sachmittel, Gelder aus zentralen Berufungsmitteln sowie aus der Wohnsitzprämie wie auch Spenden des Fördervereins der Juristischen Fachbibliothek in Höhe von 11.413 Euro für die Beschaffung von Büchern und Zeitschriften aufgewendet. Damit ergibt sich ein Gesamtbetrag von 124.498 Euro. Es können keine Aussagen zum Bundesvergleich getroffen werden, weil die Universität Rostock nicht über einen Studiengang Rechtswissenschaften verfügt. 8. Welche Mittel stehen den Fakultäten jährlich für die Datenbanken und Lizenzen zur Verfügung? Wie stellen sich diese Ausgaben im Bundesvergleich dar? Im Jahr 2018 wurden an der Universität Greifswald nach interner Festlegung 79.470 Euro für juristische Datenbanken und Lizenzen verausgabt. Das entspricht 45 Prozent der in der Antwort zu Frage 7 genannten Gesamtausgaben. Für Datenbanken wurden an der Universität Rostock nach interner Festlegung insgesamt 35.851 Euro, für elektronische Bücher 10.025 Euro und für elektronische Zeitschriften 7.771 Euro aufgewendet. Das entspricht 43 Prozent des in der Antwort zu Frage 7 genannten Gesamtetats. Ein Bundesvergleich zu diesen Ausgaben ist nicht möglich.