Die Justizministerin hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 6. April 2019 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/3353 7. Wahlperiode 08.04.2019 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Jacqueline Bernhardt, Fraktion DIE LINKE Verfahrenslaufzeiten an den Gerichten 2018 und ANTWORT der Landesregierung 1. Wie stellt sich die durchschnittliche Verfahrensdauer an den Gerichten in Mecklenburg-Vorpommern (ordentliche Gerichtsbarkeit und Fachgerichtsbarkeit ) im Jahr 2018 dar (bitte für die jeweiligen Jahre und Gerichte separat angeben)? a) Wie viele Verfahren dauerten weniger als ein Jahr? b) Wie viele Verfahren dauerten zwischen ein und zwei Jahren? c) Wie viele Verfahren dauerten länger als zwei Jahre? Zu 1 Die Beantwortung der Frage 1 erfolgt entsprechend der Beantwortung der Kleinen Anfragen auf den Drucksachen 7/163 und 7/2647 nicht je Gericht (zum Beispiel alle einzelnen Amtsgerichte ), sondern je Gerichtsart sowie gegebenenfalls je Verfahrensart. AG = Amtsgericht LG = Landgericht OLG = Oberlandesgericht Drucksache 7/3353 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 Verfahrensdauer der erledigten Verfahren in Monaten Gerichtszweig 2018 AG Zivilsachen 5,2 AG Familiensachen 8,5 AG Strafsachen 4,2 AG Bußgeldsachen 4,5 LG Zivilsachen I. Instanz 13,2 LG Zivilsachen Berufungen 10,0 LG Strafsachen I. Instanz 12,6 LG Strafsachen Berufungen 4,8 OLG Zivilsaschen Berufungen 17,4 OLG Familiensachen Beschwerden 6,2 OLG Strafsachen Revisionen 0,8 OLG Bußgeldsachen Rechtsbeschwerden 0,8 Verwaltungsgerichte* 15,2 Oberverwaltungsgericht** 14,0 Sozialgerichte* 21,1 Landessozialgericht** 32,8 Arbeitsgerichte* 3,7 Landesarbeitsgericht** 8,6 Finanzgericht* 20,2 Quelle: Statistisches Landesamt * nur Klagen/Hauptverfahren/Urteilsverfahren ** nur Berufungen Zu a), b) und c) Von den erledigten Verfahren waren anhängig Gerichtszweig 2018 AG Zivilsachen a) weniger als ein Jahr 12.870 b) zwischen ein und zwei Jahren 1.014 c) länger als zwei Jahre 315 AG Familiensachen a) weniger als ein Jahr 7.932 b) zwischen ein und zwei Jahren 1.333 c) länger als zwei Jahre 686 AG Strafsachen a) weniger als ein Jahr 11.571 b) zwischen ein und zwei Jahren 545 c) länger als zwei Jahre 162 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/3353 3 Gerichtszweig 2018 AG Bußgeldsachen a) weniger als ein Jahr 9.365 b) zwischen ein und zwei Jahren 346 c) länger als zwei Jahre 4 LG Zivilsachen I. Instanz a) weniger als ein Jahr 2.669 b) zwischen ein und zwei Jahren 747 c) länger als zwei Jahre 715 LG Zivilsachen Berufungen a) weniger als ein Jahr 493 b) zwischen ein und zwei Jahren 197 c) länger als zwei Jahre 37 LG Strafsachen I. Instanz a) weniger als ein Jahr 154 b) zwischen ein und zwei Jahren 25 c) länger als zwei Jahre 32 LG Strafsachen Berufungen a) weniger als ein Jahr 664 b) zwischen ein und zwei Jahren 29 c) länger als zwei Jahre 12 OLG Zivilsaschen Berufungen a) weniger als ein Jahr 233 b) zwischen ein und zwei Jahren 197 c) länger als zwei Jahre 153 OLG Familiensachen Beschwerden a) weniger als ein Jahr 303 b) zwischen ein und zwei Jahren 33 c) länger als zwei Jahre 20 OLG Strafsachen Revisionen a) weniger als ein Jahr 95 b) zwischen ein und zwei Jahren 0 c) länger als zwei Jahre 0 OLG Bußgeldsachen Rechtsbeschwerden a) weniger als ein Jahr 257 b) zwischen ein und zwei Jahren 0 c) länger als zwei Jahre 0 Verwaltungsgerichte* a) weniger als ein Jahr 2.095 b) zwischen ein und zwei Jahren 1.280 c) länger als zwei Jahre 669 Oberverwaltungsgericht** a) weniger als ein Jahr 311 b) zwischen ein und zwei Jahren 51 c) länger als zwei Jahre 95 Drucksache 7/3353 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 4 Gerichtszweig 2018 Sozialgerichte* a) weniger als ein Jahr 3.814 b) zwischen ein und zwei Jahren 2.799 c) länger als zwei Jahre 2.911 Landessozialgericht** a) weniger als ein Jahr 205 b) zwischen ein und zwei Jahren 153 c) länger als zwei Jahre 505 Arbeitsgerichte*1 a) weniger als ein Jahr 5.919 b) länger als 1 Jahr 260 Landesarbeitsgericht**1 a) weniger als ein Jahr 200 b) länger als 1 Jahr 28 Finanzgericht* a) weniger als ein Jahr 218 b) zwischen ein und zwei Jahren 69 c) länger als zwei Jahre 163 Quelle: Statistisches Landesamt 1 bei den Arbeitsgerichten und bei dem Landesarbeitsgericht wird die Anhängigkeit nur „bis 12 Monate“ und „mehr als 12 Monate“ ausgewiesen * nur Klagen/Hauptverfahren/Urteilsverfahren ** nur Berufungen 2. Woraus resultiert nach Ansicht der Landesregierung die Entwicklung der Verfahrensdauer bei den einzelnen Gerichtsbarkeiten und Gerichten in Mecklenburg-Vorpommern? Die Verfahrensdauer ergibt sich in allen Gerichtsbarkeiten aus dem Zusammenspiel von Anzahl und Komplexität der zu bearbeitenden Verfahren auf der einen Seite sowie Personaleinsatz und Erledigungsleistung auf der anderen Seite. Die Verfahrensdauern sind gegenüber den Vorjahren in etwa gleichgeblieben. Gewisse Schwankungen resultieren aus der unterschiedlichen Anzahl der Neueingänge, aus der unterschiedlichen Schwierigkeit und dem unterschiedlichen Umfang der Verfahren sowie gewissen Unwägbarkeiten bei der Personalverwendung (z. B. Langzeiterkrankungen). Die Verfahrensdauer der erstinstanzlichen landgerichtlichen Verfahren in Straf- und Zivilsachen sowie der Berufungsverfahren in Zivilsachen am Oberlandesgericht resultiert in erster Linie aus den umfangreichen Beständen vergangener Jahre und der hohen Anzahl komplexer Umfangsverfahren. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/3353 5 Die Verfahrensdauer am Oberverwaltungsgericht resultiert aus den umfangreichen Beständen, die wiederum Folge der früheren Asylklagewelle bei den erstinstanzlichen Verwaltungsgerichten und des dort in den letzten Jahren erfolgten Bestandsabbaus sind. Die Verfahrensdauer am Landessozialgericht ist Folge einer früheren Klagewelle bei den erstinstanzlichen Sozialgerichten und des dort in den letzten Jahren erfolgten Bestandsabbaus. 3. Wie viele Verzögerungsrügen nach § 198 GVG wurden im Jahr 2018 in Mecklenburg-Vorpommern erhoben? a) Gegenüber welchen Gerichten wurden Verzögerungen gerügt? b) Wie lang war die Verfahrensdauer zum Zeitpunkt der Rüge? c) Was war der Gegenstand des Verfahrens? Zu 3 Mit Frage 3 werden statistische Daten zur Anzahl von Verzögerungsrügen erbeten, die nur teilweise erhoben werden. Mit Inkrafttreten des Gesetzes zum Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren und strafrechtlichen Ermittlungsverfahren am 3. Dezember 2011 wurden die Gerichte und Staatsanwaltschaften des Landes zunächst gebeten, vierteljährlich über die Anzahl von Verzögerungsrügen und Entschädigungsklagen zu berichten. Diese Berichtspflicht wurde im Januar 2013 aufgehoben , da nach einer Entscheidung des Ausschusses für Justizstatistik ab dem 1. Januar 2013 die Entschädigungsverfahren im Rahmen der bundeseinheitlichen Justizgeschäftsstatistiken erhoben werden. Eine statistische Erhebung von Verzögerungsrügen ist in den Statistik-Anordnungen nicht vorgesehen. Auch aus den Fachanwendungen der ordentlichen Gerichte und Staatsanwaltschaften lässt sich die Zahl der Verzögerungsrügen nicht ermitteln, weshalb nachfolgend ausschließlich die Verzögerungsrügen in der Verwaltungs-, Finanz- und Sozialgerichtsbarkeit angegeben werden können: Zu a) Die Anzahl der Verzögerungsrügen ergibt sich für alle Gerichtsbarkeiten aus folgender Tabelle: 2018 Oberverwaltungsgericht Greifswald 8 Verwaltungsgericht Greifswald 5 Verwaltungsgericht Schwerin 1 Finanzgericht Greifswald 1 Landessozialgericht Neubrandenburg 83 Sozialgericht Neubrandenburg 34 Sozialgericht Rostock 3 Sozialgericht Schwerin 32 Sozialgericht Stralsund 13 gesamt 180 Drucksache 7/3353 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 6 Zu b) und c) Die Verfahrensdauer zum Zeitpunkt der Verzögerungsrüge ist wenig aussagekräftig, denn zum einen muss zum Zeitpunkt der Rüge keine unangemessene Verfahrensdauer vorliegen und zum anderen kann eine Verzögerungsrüge trotz schon lange eingetretener Verzögerung erst am Ende des Verfahrens erhoben werden. Die Verfahrensdauer zum Zeitpunkt der Rüge und der Verfahrensgegenstand ergeben sich hinsichtlich der Verwaltungsgerichtsbarkeit aus den folgenden Tabellen: Oberverwaltungsgericht M-V Aktenzeichen Sachgebiet Gegenstand Eingangsdatum Eingang Verzögerungsrüge 1 L 58/14 0970 Recht der vertraglich vereinbarten Beteiligung an den aus einer Bauleitplanung folgenden Kosten einschl. Erschließungsvertragsrecht 03.04.2014 06.04.2018 2 LZ 210/17 0600 Ausländerrecht - Iran 06.04.2017 19.04.2018 2 L 482/15 0250 Rundfunk- und Fernsehrecht einschl. Gebührenbefreiung 30.11.2015 20.04.2018 1 L 502/15 1524 Ausbildungs- und Studienförderungsrecht 21.12.2015 10.08.2018 1 L 344/16 1524 Ausbildungs- und Studienförderungsrecht 11.08.2016 21.08.2018 1 L 76/14 0512 Versammlungsrecht 23.04.2014 27.09.2018 2 L 430/15 0250 Rundfunk- und Fernsehrecht einschl. Gebührenbefreiung 2 LZ 445/18 OVG 1810 Asylrecht - Eritrea 25.05.2018 18.12.2018 Verwaltungsgericht Schwerin Aktenzeichen Sachgebiet Gegenstand Eingangsdatum Eingang Verzögerungsrüge 2 A 1165/14 0920 Bauplanungs-, Bauordnungsund Städtebauförderungsrecht 20.06.2014 07.03.2018 2 A 2226/15 SN 0920 Bauplanungs-, Bauordnungsund Städtebauförderungsrecht 05.06.2015 07.03.2018 7 A 3202/16 SN 1021 Immissionsschutzrecht 07.11.2016 03.07.2018 7 A 3206/16 SN 1021 Immissionsschutzrecht 07.11.2016 10.12.2018 7 A 3682/16 SN 1021 Immissionsschutzrecht 09.12.2016 10.12.2018 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/3353 7 Verwaltungsgericht Greifswald Aktenzeichen Sachgebiet Gegenstand Eingangsdatum Eingang Verzögerungsrüge 6 A 596/14 1340 Recht der Richter 10.07.2014 05.09.2018 Die Verfahrensdauer des finanzgerichtlichen Verfahrens betrug zum Zeitpunkt der Rüge vier Jahre und drei Monate; Gegenstand des Verfahrens war Einkommensteuer 2001 und 2002. Die Verfahrensdauer der sozialgerichtlichen Verfahren zum Zeitpunkt der Rüge stellte sich wie folgt dar: Landessozialgericht Dauer des Verfahrens bis zur Rüge Dauer Anzahl bis 6 Monate 4 > 6 bis 12 Monate 4 > 12 bis 24 Monate 42 > 24 bis 36 Monate 16 > 36 bis 48 Monate 13 > 48 Monate 4 Sozialgericht Stralsund Dauer des Verfahrens bis zur Rüge Dauer Anzahl bis 6 Monate 0 > 6 bis 12 Monate 1 > 12 bis 24 Monate 8 > 24 bis 36 Monate 2 > 36 bis 48 Monate 2 > 48 Monate 0 Drucksache 7/3353 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 8 Sozialgericht Rostock Dauer des Verfahrens bis zur Rüge Dauer Anzahl bis 6 Monate 0 > 6 bis 12 Monate 2 > 12 bis 24 Monate 1 > 24 bis 36 Monate 0 > 36 bis 48 Monate 0 > 48 Monate 0 Sozialgericht Neubrandenburg Dauer des Verfahrens bis zur Rüge Dauer Anzahl bis 6 Monate 0 > 6 bis 12 Monate 1 > 12 bis 24 Monate 10 > 24 bis 36 Monate 9 > 36 bis 48 Monate 8 > 48 Monate 6 Sozialgericht Schwerin Dauer des Verfahrens bis zur Rüge Dauer Anzahl bis 6 Monate 2 > 6 bis 12 Monate 2 > 12 bis 24 Monate 10 > 24 bis 36 Monate 8 > 36 bis 48 Monate 8 > 48 Monate 2 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/3353 9 Der Verfahrensgegenstand der sozialgerichtlichen Verfahren ergibt sich aus den folgenden Tabellen: Gegenstand der Verfahren vor dem Landessozialgericht Gegenstand Anzahl Angelegenheiten der Bundesagentur für Arbeit (AL) 12 Angelegenheiten nach dem SGB XII (SO) 2 Soziales Entschädigungsrecht (VE) 1 Angelegenheiten nach dem SGB II (AS) 43 Rentenversicherung (R ) 7 Krankenversicherung (KR) 3 Unfallversicherung (U) 9 Verfahren zur Feststellung der Behinderung nach SGB IX (SB) 2 Sonstige Verfahren, Angelegenheiten nach dem Justiz-, Vergütungs- und Entschädigungsgesetz, Sachen des Allgemeinen Registers 3 Angelegenheiten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AY) 1 Gegenstand der Verfahren vor dem Sozialgericht Neubrandenburg Gegenstand Anzahl Angelegenheiten der Bundesagentur für Arbeit (AL) 1 Angelegenheiten nach dem SGB XII (SO) 2 Angelegenheiten nach dem SGB II (AS) 16 Rentenversicherung (R) 10 Krankenversicherung (KR) 2 Unfallversicherung (U) 1 Verfahren zur Feststellung der Behinderung nach SGB IX (SB) 1 Pflegeversicherung 1 Gegenstand der Verfahren vor dem Sozialgericht Schwerin Gegenstand Anzahl Angelegenheiten der Bundesagentur für Arbeit (AL) 4 Angelegenheiten nach dem SGB II (AS) 22 Rentenversicherung (R) 1 Krankenversicherung (KR) 3 Unfallversicherung (U) 2 Gegenstand der Verfahren vor dem Sozialgericht Rostock Gegenstand Anzahl Angelegenheiten der Bundesagentur für Arbeit (AL) 1 Angelegenheiten nach dem SGB II (AS) 2 Drucksache 7/3353 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 10 4. Wie viele Entschädigungsklagen gemäß § 198 Abs. 5 GVG wurden im Jahr 2018 erhoben? Wie viele Urteile sind bisher ergangen (bitte die Gerichtsbarkeit, die jeweiligen Gerichte, die Höhe der Entschädigung und Erfolg der Klagen angeben)? Anhand der Justizgeschäftsstatistiken lassen sich zu der Anzahl der erhobenen Entschädigungsklagen folgende Angaben machen: Klagen auf Entschädigung nach § 201 Absatz 1 des Gerichtsverfassungsgesetzes 2018 Oberlandesgericht 7 Oberverwaltungsgericht 0 Landessozialgericht 51 Landesarbeitsgericht 0 gesamt 58 Für Entschädigungsklagen in finanzgerichtlichen Verfahren ist der Bundesfinanzhof zuständig. Im Jahr 2018 sind in anhängigen Entschädigungsverfahren des Oberlandesgerichtes keine Urteile ergangen. Entschädigungszahlungen erfolgten nicht. In einem Verfahren, die Klage resultiert aus dem Jahre 2017, ist im Jahr 2018 ein Teilanerkenntnis des Landes Mecklenburg- Vorpommern über 1.000 Euro erklärt worden; im Übrigen wurde die Klage zurückgenommen. Durch die Entschädigungssenate des Landessozialgerichtes sind im Jahr 2018 41 Verfahren erledigt worden, in denen insgesamt 63.700 Euro an Entschädigungszahlungen ausgekehrt wurden. Hiervon wurden 1.550 Euro durch zwei Urteile zugesprochen und 13.350 Euro in sechs Vergleichen anerkannt. Die übrigen Zahlungen sind aufgrund von Anerkenntnissen in 19 Verfahren geleistet worden. Damit waren insgesamt 27 von 41 in 2018 erledigte Klagen erfolgreich. In Entschädigungsverfahren beim Oberverwaltungsgericht sind im Jahr 2018 vier Urteile ergangen. Eine Klage war teilweise erfolgreich. Es wurde keine Entschädigung zugesprochen, sondern lediglich die überlange Dauer des Verfahrens festgestellt. In einem Fall einer im Jahr 2018 erfolgten Klageabweisung ist noch das Revisionsverfahren anhängig. Zu Vergleichen ist es nicht gekommen. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/3353 11 5. Wie schätzt die Landesregierung die weitere Entwicklung der Verfahren wegen überlanger Verfahrensdauer in Mecklenburg- Vorpommern zukünftig ein? Woraus resultiert diese Einschätzung? Eine verlässliche Prognose ist insoweit nicht möglich. Die Verfahrensdauer der Berufungsverfahren am Oberlandesgericht, Oberverwaltungsgericht und Landessozialgericht ist unverändert hoch und lässt eine ähnliche Anzahl von Entschädigungsverfahren wie in den vergangenen Jahren erwarten. 6. Welche Maßnahmen hat die Landesregierung ergriffen bzw. wird sie ergreifen, damit es zukünftig zu keinen überlangen Gerichtsverfahren und strafrechtlichen Ermittlungsverfahren in Mecklenburg- Vorpommern kommt (bitte die Maßnahmen mit Umsetzungsstand und jeweiliger Auswirkung einzeln auflisten)? Zu den Verwaltungs- und erstinstanzlichen Sozialgerichten wird auf die Antwort der Landesregierung zu der Kleinen Anfrage auf Drucksache 7/2647, Frage 6, verwiesen. Beim Landessozialgericht wurden drei zusätzliche R2-Stellen eingerichtet. Beim Oberverwaltungsgericht soll ein vierter Senat durch Besetzung einer weiteren Vorsitzendenstelle eingerichtet werden. Beides dient dem Bestandsabbau. Das Nachtragshaushaltsgesetz 2019 ermächtigt das Finanzministerium, 23 neue R1-Stellen im Haushaltseinzelplan 09 (Gerichte und Staatsanwaltschaften) auszubringen. Die Stellen sollen nach förmlicher Einrichtung zügig besetzt und bei den Staatsanwaltschaften zum Belastungsausgleich sowie bei den Landgerichten zum Bestandsabbau eingesetzt werden. 7. Sind der Landesregierung Maßnahmen anderer Bundesländer bekannt bzw. bestehen gegebenenfalls länderübergreifende Koordinatoren? Wenn ja, welche? Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefs/-innen der Länder haben am 31. Januar 2019 entsprechend dem Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD für die 19. Legislaturperiode des Bundestages den „Pakt für den Rechtsstaat“ beschlossen. Im Vordergrund steht die Verpflichtung der Länder, im Zeitraum 2017 bis 2021 insgesamt 2.000 neue Stellen für Richterinnen /Richter und Staatsanwältinnen/Staatsanwälte (zuzüglich des notwendigen Folgepersonals ) zu schaffen und zu besetzen. In den meisten Bundesländern ist es schon in den Jahren 2017 und 2018 zu erheblichen Neueinstellungen gekommen. Entsprechend dem Pakt für den Rechtsstaat berichten die Länder dem Bund über die Schaffung der ersten 1.000 Stellen.