Die Justizministerin hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 6. April 2019 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/3354 7. Wahlperiode 08.04.2019 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Jacqueline Bernhardt, Fraktion DIE LINKE Psychologen im Justizvollzug März 2019 und ANTWORT der Landesregierung 1. Wie viele freie Stellen für Psychologen gibt es derzeit in den Justizvollzugseinrichtungen Mecklenburg-Vorpommerns (bitte für alle Einrichtungen separat angeben)? 2. Seit wann sind die jeweiligen Stellen nicht besetzt? Die Fragen 1 und 2 werden zusammenhängend beantwortet. Justizvollzugsanstalt Bützow Jugendanstalt Neustrelitz Justizvollzugsanstalt Waldeck Justizvollzugsanstalt Stralsund unbesetzte Planstellen 25. März 2019 0 1 0 0 nachbesetzbar seit 01.01.2018 Drucksache 7/3354 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 3. Wo liegen nach Einschätzung der Landesregierung die Gründe, dass die Stellen nicht besetzt werden konnten? Die Nachbesetzung der offenen Stelle in der Justizvollzugsanstalt Neustrelitz konnte mangels geeigneter, einstellungswilliger Bewerber/-innen bis jetzt nicht erfolgen. Nach wie vor ist festzustellen, dass sich die Suche nach einstellungswilligen und fachlich für Tätigkeiten im Justizvollzug geeigneten Psychologinnen und Psychologen schwierig gestaltet. 4. Wie viele Bewerbungen gab es in den letzten zwei Jahren auf diese Stellen? In den Jahren 2017 und 2018 gingen insgesamt 28 Bewerbungen ein. 5. Welche Maßnahmen wurden bereits eingeleitet oder sollen noch eingeleitet werden, um die Stellen zu besetzen? Auf die Antwort der Landesregierung zu Frage 5 der Kleinen Anfrage der Abgeordneten Jaqueline Bernhardt, Fraktion DIE LINKE, vom 12. September 2017 (Drucksache 7/969) wird verwiesen. Seit Januar 2018 ist ein ständiger Bewerbungsaufruf für Psychologinnen und Psychologen im Justizvollzug Mecklenburg-Vorpommern im Internet veröffentlicht, der im Oktober 2018 in das Karriereportal der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern übernommen wurde. 6. Wie stellen sich die Regelungen zur Vergütung der Psychologen im Vollzugsdienst im Bundesvergleich dar (bitte detailliert darlegen)? Auf die Antwort der Landesregierung zu Frage 6 der Kleinen Anfrage der Abgeordneten Jaqueline Bernhardt, Fraktion DIE LINKE, vom 12. September 2017 (Drucksache 7/969) wird verwiesen. Änderungen haben sich seither nicht ergeben.