Der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 6. April 2019 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/3359 7. Wahlperiode 08.04.2019 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Torsten Koplin, Fraktion DIE LINKE Telemedizin in Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung Unter dem Titel „Telemedizinische Anwendungen in der ambulanten und stationären Versorgung in Mecklenburg-Vorpommern ausbauen“ hatte der Landtag Mecklenburg-Vorpommern auf Antrag der Fraktionen der SPD und CDU vom 20. Mai 2015 (Drucksache 6/3996) die Landesregierung aufgefordert, die „Weiterentwicklung des Konzeptes ‚Telematik im Gesundheitswesen. Strategie zur Sicherung und Verbesserung der medizinischen Versorgung in Mecklenburg-Vorpommern. Motto: Lasst Daten reisen, nicht Patienten‘ unter Beteiligung von fachkompetenten Vertretern des Landes im wieder einzuberufenden Telemedizinbeirat zu diskutieren und geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um telemedizinische Anwendungen in der ambulanten und stationären Versorgung in Mecklenburg- Vorpommern im Rahmen der vorhandenen Haushaltsmittel auszubauen“. Auch die Enquete-Kommission „Älter werden in Mecklenburg- Vorpommern“ hatte sich im November 2015 dafür ausgesprochen. 1. Mit welcher Begründung wurden der Beschluss des Landtages auf Drucksache 6/3996 und die Empfehlung der Enquete-Kommission „Älter werden in Mecklenburg-Vorpommern“, den Telemedizinbeirat wieder einzuberufen, bisher nicht umgesetzt? a) Bis wann soll der Telemedizinbeirat wieder einberufen werden? b) Mit welcher Begründung soll der Telemedizinbeirat gegebenenfalls auch auf absehbare Zeit nicht einberufen und sowohl der Beschluss des Landtages als auch die Empfehlung der Enquete Kommission nicht umgesetzt werden? Die Fragen 1, a) und b) werden zusammenhängend beantwortet: Drucksache 7/3359 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 Die erneute Einberufung des früheren Telemedizinbeirates ist momentan nicht vorgesehen. Die Funktion des früheren Telemedizinbeirates wird im Wesentlichen von der Arbeitsgruppe „Digitalisierung in der Gesundheitswirtschaft“ wahrgenommen. Diese ist angesiedelt im Kuratorium Gesundheitswirtschaft der BioCon Valley GmbH, Strategiegruppe III „Gesundes Alter(n)“. In der Arbeitsgruppe treffen sich unter der Leitung von Vertretern der BioConValley GmbH und der Landesverwaltung sowohl Vertreter der Regierungsfraktionen, der Selbstverwaltung sowie Vertreter aus Forschung und Wirtschaft in der Regel zweimal jährlich, um die Digitalisierung im Gesundheitswesen in Mecklenburg-Vorpommern zu begleiten. Um Redundanzen zu vermeiden und die Kompetenz in diesem Themenfeld zu bündeln, wurde auf die erneute Einberufung des früheren Telemedizinbeirates verzichtet. Da die Arbeitsgruppe „Digitalisierung in der Gesundheitswirtschaft“ im Wesentlichen die Aufgaben des früheren Telemedizinbeirates übernommen hat, wird der Beschluss des Landtages zum Antrag auf Drucksache 6/3996 sowie die Empfehlung der Enquete-Kommission „Älter werden in Mecklenburg-Vorpommern“ als umgesetzt betrachtet. 2. Mit welcher Begründung wurden der Beschluss des Landtages auf Drucksache 6/3996, das Konzept „Telematik im Gesundheitswesen“ unter Beteiligung des wieder einzuberufenden Telemedizinbeirates weiterzuentwickeln bzw. die Empfehlung der Enquete-Kommission „Älter werden in Mecklenburg-Vorpommern“, ein Zukunftsprogramm Telemedizin aufzulegen, bisher nicht umgesetzt? a) Bis wann sollen die Fortschreibung des Konzeptes „Telematik im Gesundheitswesen“ bzw. das Zukunftsprogramm Telemedizin für Mecklenburg-Vorpommern erarbeitet werden? b) Mit welcher Begründung soll es gegebenenfalls auch auf absehbare Zeit keine Fortschreibung des Konzeptes „Telematik im Gesundheitswesen “ bzw. kein „Zukunftsprogramm Telemedizin“ für Mecklenburg-Vorpommern geben? Die Fragen 2, a) und b) werden zusammenhängend beantwortet. Die Landesregierung erarbeitet momentan eine Neuauflage des Konzeptes „Telematik im Gesundheitswesen“. Das Papier befindet sich aktuell in der frühen Konzeptionsphase eines Referentenentwurfes. Die Beteiligung der Arbeitsgruppe „Digitalisierung im Gesundheitswesen “ ist ab der kommenden Sitzung voraussichtlich im Sommer 2019 geplant. Die Veröffentlichung ist nach derzeitiger Planung bis zum Ende des Jahres 2020 vorgesehen. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/3359 3 3. In welchen Einzelplänen, Kapiteln und Haushaltstiteln wurden durch Landtagsbeschluss seit dem Jahr 2012 jährlich Mittel in welcher Höhe für die Förderung und Entwicklung der Telemedizin in Mecklenburg- Vorpommern eingestellt (Soll) und verausgabt (Ist)? In welcher Höhe wurden aus welchen Einzelplänen, Kapiteln und Haushaltstiteln gegebenenfalls überplanmäßige Ausgaben gedeckt? Es wird davon ausgegangen, dass sich die Fragestellung auf die primär auf Telemedizin gerichtete Landesförderung bezieht. Für die Förderung und Entwicklung der Telemedizin in Mecklenburg-Vorpommern werden in dem Haushaltstitel „Förderung von Informations- und Kommunikationstechnologien im Rahmen der Gesundheitswirtschaft“ seit dem Jahr 2012 Haushaltsmittel entsprechend der nachfolgenden Tabelle eingestellt. 2019 wurden Verstärkungsmittel in Höhe von 80.000 Euro aus dem Haushaltstitel 0602 683.30 „Ausgaben zur Umsetzung der Wirtschaftsförderung“ zugewiesen . Die Mittel wurden wie folgt verausgabt (in Euro): Haushaltsjahr Haushaltstitel Soll Reste aus Vorjahr Verstärkungsmittel Ist 2012 0602 671.07 100.000 25.278 2013 0602 671.07 200.000 72.953 2014 0602 683.02 200.000 17.732 2015 0602 683.02 200.000 62.833 2016 0602 683.02 200.000 37.000 234.270 2017 0602 683.02 200.000 124.168 2018 0602 683.02 200.000 46.547 224.957 2019 0602 683.02 200.000 21.590 (beantragt) 80.000 Weiterhin steht aus Mitteln des Zukunftsfonds der jährlich im Rahmen der Bewirtschaftung eingerichtete Haushaltstitel „Errichtung eines Telemedizinischen Kompetenznetzwerkes Pädiatrie Vorpommern-Greifswald“ mit einer Ausstattung in Höhe von insgesamt 75.000 Euro zur Verfügung: Haushaltsjahr Haushaltstitel Soll Ist 2018 0605 685.06 75.000 45.000 2019 0605 685.06 30.000 Daneben gibt es weitere Förderungen aus Haushaltstiteln mit grundsätzlich anderer Ausrichtung , deren Projekte aber auch telemedizinische Elemente enthalten können. Diese sind jedoch nicht Inhalt der Fragestellung.