Der Minister für Inneres und Europa hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 26. April 2019 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/3361 7. Wahlperiode 30.04.2019 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Peter Ritter, Fraktion DIE LINKE „Identitäre Bewegung“ in Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung 1. Wie entwickelte sich die Anzahl der Personen, die der „Identitären Bewegung“ in Mecklenburg-Vorpommern zugerechnet werden, seit dem 21. Februar 2018? Seit dem 21. Februar 2018 haben sich gegenüber dem bisherigen Erkenntnisstand keine Änderungen ergeben. Soweit bei einzelnen erfassten Aktionen höhere Teilnehmerzahlen festgestellt wurden, lag dies an der Teilnahme von „Aktivisten“ aus anderen Bundesländern. 2. Welche Erkenntnisse liegen der Landesregierung darüber vor, inwiefern Mitglieder der „Identitären Bewegung“ in Mecklenburg- Vorpommern in der Vergangenheit und/oder gegenwärtig Mitglieder anderer rechtsextremer Organisationen, Parteien, Vereine und Gruppierungen waren bzw. sind? Ein Teil der Mitglieder der „Identitären Bewegung“ in Mecklenburg-Vorpommern war in der Vergangenheit im rechtsextremistischen Parteienspektrum oder in neonazistischen Organisationen aktiv. Darüber hinaus sind einzelne Mitglieder der „Identitären Bewegung“ in deren Nebenorganisationen wie dem Verein „Heimwärts e. V.“ organisiert. Drucksache 7/3361 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 3. Liegen der Landesregierung Erkenntnisse darüber vor, ob ehemalige und/oder aktive Mitglieder der „Identitären Bewegung“ in Parteien in Mecklenburg-Vorpommern aufgenommen wurden? Wenn ja, welche Erkenntnisse sind dies im Einzelnen? Die Landesregierung geht unter Hinweis auf die Beantwortung der Frage 2 davon aus, dass mit dieser Frage Parteien aus dem nichtextremistischen Spektrum gemeint sind. Zu deren Mitgliedschaft werden keine Daten erhoben. 4. Welche Aktivitäten sowie Straftaten wurden der „Identitären Bewegung“ und/oder einzelnen Mitgliedern der „Identitären Bewegung“ im Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2018 in Mecklenburg-Vorpommern zugerechnet (bitte aufschlüsseln nach Ort, Datum, Anzahl der Beteiligten, Aktivität/Straftat und ggf. Tatzusammenhang )? Im Zeitraum von Januar bis Dezember 2018 wurden 20 Propagandaaktivitäten der „Identitären Bewegung“ in Mecklenburg-Vorpommern registriert, die mehrheitlich keine strafrechtliche Relevanz aufwiesen. Strafrechtliche Ermittlungen wurden in folgenden Fällen eingeleitet: Datum Ort Aktivität Teilnehmer - zahl (circa) Polizeiliche Maßnahmen und Straftaten 11.01.2018 Greifswald Banneraktion „Ernst Moritz Arndt“ Einzelpersonen Anzeigenaufnahme Verstoß gegen § 26 des Versammlungsge - setzes und § 123 des Strafgesetzbuches , Hausfriedensbruch 02.02.2018 Rostock Aktion in der Universität, Störung einer Veranstaltung mit dem „Zentrum für politische Schönheit“ mit Verleihung eines „Heuchlerpreises“ 30 Aufklärung, Nahbereichsfahndung , Identitätsfeststellung , Anzeigenaufnahme §§ 123, 185 Strafgesetzbuch sowie § 26 Versammlungsgesetz Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/3361 3 Datum Ort Aktivität Teilnehmer - zahl (circa) Polizeiliche Maßnahmen und Straftaten 05.09.2018 Wismar Graffiti „Defend EU“ mit dem Logo der „Identitären Bewegung“ unbekannt Aktion erst nach Ende bekannt geworden, Anzeigenaufnahme § 303 Strafgesetzbuch 25.10.2018 Rostock Transparentaktion „Geistiges Gift der 68er“ vor der Universität Einzelpersonen Aktion erst nach Ende bekannt geworden, Anzeigenaufnahme §123 Strafgesetzbuch Zu den verbleibenden Aktionen wird ergänzend auf die Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage auf Drucksache 7/3292 verwiesen. 5. Liegen der Landesregierung Erkenntnisse darüber vor, ob und wenn ja, welche Verbindungen die „Identitäre Bewegung“ in Mecklenburg- Vorpommern zu anderen rechtsextremen Organisationen, Vereinen und Gruppierungen besitzt? Einzelne Mitglieder der „Identitären Bewegung“ in Mecklenburg-Vorpommern sind in Teilorganisationen wie dem Verein „Heimwärts e. V.“ organisiert. Drucksache 7/3361 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 4 6. Welche Erkenntnisse besitzt die Landesregierung im Einzelnen darüber, inwiefern Mitglieder der „Identitären Bewegung“ aus Mecklenburg-Vorpommern im Jahr 2018 in bundesweite und/oder internationale Strukturen und Aktivitäten der extremen Rechten eingebunden sind? a) Waren Mitglieder der „Identitären Bewegung“ aus Mecklenburg- Vorpommern an Aktivitäten, Kampagnen und/oder Straftaten in anderen Bundesländern und/oder anderen Staaten beteiligt (bitte aufschlüsseln nach Ort, Datum, Anzahl der Beteiligten, Aktivität/ Straftat und ggf. Tatzusammenhang)? b) Inwiefern waren Mitglieder der „Identitären Bewegung“ aus Mecklenburg-Vorpommern in die Organisation von etwaigen Aktivitäten, Kampagnen und/oder Straftaten außerhalb Mecklenburg-Vorpommerns involviert? c) Welche Erkenntnisse besitzt die Landesregierung im Einzelnen darüber, inwiefern die „Identitäre Bewegung“ in Mecklenburg- Vorpommern in die bundesweite Struktur der „Identitären Bewegung“ eingebunden ist und welche Rolle sie in der Bundesstruktur einnimmt? Zu 6 Die Landesregierung geht davon aus, dass der Fragesteller die Begriffe „rechtsextrem“ und „extreme Rechte“ synonym benutzt. Im Übrigen wird auf die Beantwortung der Fragen 6 a) bis 6 c) verwiesen. Zu a) Im Zeitraum von Januar 2018 bis Dezember 2018 wurden neun entsprechende Veranstaltungen registriert, an denen Aktivisten der „Identitären Bewegung“ aus Mecklenburg-Vorpommern beteiligt waren oder an deren Organisation mitgewirkt haben. Von besonderer Bedeutung waren in diesem Zusammenhang folgende Veranstaltungen: Datum Ort Teilnehmerzahl gesamt (circa) Anzahl der Beteiligten aus M-V Aktivitäten 21. bis 22.04.2018 Col de l‘ Echelle (Frankreich) 100 Einzelpersonen „Defend Europe Alpenmission “ 09.06.2018 Schnellroda 120 Einzelpersonen „Deutschlandtreffen“ 25.08.2018 Dresden 350 Einzelpersonen Festival „Europa Nostra“ der „Identitären Bewegung Deutschland e. V.“ 28.09.2018 bis 30.09.2018 Schneizlreuth/ Berchtesgadener Land 70 Einzelpersonen „Grenzcamp“ und „Bergaktionswochenende“ Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/3361 5 Datum Ort Teilnehmerzahl gesamt (circa) Anzahl der Beteiligten aus M-V Aktivitäten 01.12.2018 Halle 50 Einzelpersonen Öffentliche Versammlung unter freiem Himmel unter dem Motto „Identität verteidigen - Traditionen bewahren - Islamismus stoppen Eine Zuständigkeit für die Verfolgung von Straftaten in anderen Bundesländern oder Staaten besitzt die Landespolizei nicht. Zu den verbleibenden Aktionen wird ergänzend auf die Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage auf Drucksache 7/3292 verwiesen. Zu b) und c) Der Bundesleiter der „Identitären Bewegung Deutschland e. V.“ ist mit seinem Hauptwohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern gemeldet und in die Organisation von Aktivitäten und Kampagnen außerhalb Mecklenburg-Vorpommerns involviert. Aktivisten der „Identitären Bewegung Mecklenburg-Vorpommern“ sind entsprechenden Interneteinträgen zufolge auch mitverantwortlich für den Versandhandel und die Kommunikationsinfrastruktur der „Identitären Bewegung Deutschlands“. Vor diesem Hintergrund ist die Einbindung der „Identitären Bewegung“ in Mecklenburg-Vorpommern in die bundesweite Struktur der „Identitären Bewegung“ offensichtlich. Im Übrigen sind die Grenzen zwischen der Bundesstruktur und den jeweiligen Ortsgruppen oder Regionalverbänden fließend. 7. Lassen sich aus Sicht der Landesregierung seit dem 21. Februar 2018 neue regionale Schwerpunkte der „Identitäten Bewegung“ in Mecklenburg-Vorpommern ausmachen? Wenn ja, welche sind dies im Einzelnen? Hierzu liegen keine neuen Erkenntnisse vor. Insofern wird auf die Antwort der Landesregierung zu Frage 8 der Kleinen Anfrage auf Drucksache 7/1730 verwiesen. Drucksache 7/3361 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 6 8. Welche Erkenntnisse besitzt die Landesregierung im Einzelnen darüber, ob und wenn ja, inwiefern die „Identitäre Bewegung“ über eigene Immobilien und Räumlichkeiten bzw. über (uneingeschränkte) Zugriffsmöglichkeiten auf einzelne Räumlichkeiten und/oder Immobilien in Mecklenburg-Vorpommern verfügt? Die „Identitäre Bewegung“ verfügt über ein Mietobjekt in der Hansestadt Rostock. Dieses dient als Adresse der „Identitären Bewegung Deutschlands“ und des dazugehörigen Versandhandels. 9. Welche Erkenntnisse liegen der Landesregierung im Einzelnen darüber vor, inwiefern die „Identitäre Bewegung“ in Mecklenburg- Vorpommern und/oder einzelne ihrer Mitglieder weitere Strukturen, Plattformen, Initiativen, Netzwerke, Vereine, Firmen usw. nutzen, die nach Art und Ausrichtung den politischen Zielen der „Identitären Bewegung“ zuträglich sein sollen? Es gibt Überschneidungen der „Identitären Bewegung“ in Mecklenburg-Vorpommern oder einzelner ihrer Mitglieder zur „Fraueninitiative 120 Dezibel“, dem Verein „Heimwärts e. V.“, dem Facebook-Auftritt „Wellenbrecher MV“, dem Online-Vertrieb „IB Laden“, dem Medienunternehmen „Okzident Media“ sowie dem Finanzdienstleister „Schanze Eins“.