Der Minister für Inneres und Europa hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 9. April 2019 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/3365 7. Wahlperiode 11.04.2019 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Nikolaus Kramer, Fraktion der AfD Dokumentenprüfung in den Meldebehörden Mecklenburg-Vorpommerns und ANTWORT der Landesregierung In Mecklenburg-Vorpommern existieren 115 Meldebehörden. Die Frage nach deren technischer Ausstattung zur Identitätsbestimmung dient der Vermeidung von Fehlerfassungen und der Aufspürung von Betrugsversuchen . Der Minister für Inneres und Europa, Lorenz Caffier, berichtete diesbezüglich im Plenum des Landtages von Überlegungen seitens der Innenministerkonferenz, eine flächendeckende Einführung vorzunehmen: „[…] in den Fachgremien der Innenministerkonferenz darüber diskutiert wird, ob die Einführung von solchen Dokumentenprüfsystemen grundsätzlich sinnvoll ist und eine flächendeckende Ausstattung in allen Meldebehörden […] in Mecklenburg-Vorpommern erforderlich ist.“ (Plenarprotokoll des Landtages Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode - 35. Sitzung am 26. April 2018, S. 6.). 1. Was haben die Diskussionen bezüglich der Frage einer flächendeckenden Einführung von Dokumentenprüfsystemen in den Fachgremien der Innenministerkonferenz bis zum heutigen Tage ergeben? a) Ist eine flächendeckende Einführung in Mecklenburg-Vorpommern absehbar? b) Wenn keine flächendeckende Einführung geplant ist, warum nicht? c) Welche Möglichkeiten zur finanziellen Unterstützung bei einer geplanten flächendeckenden Einführung sind vonseiten des Landes oder des Bundes erwartbar? Zu 1) Die Diskussionen bezüglich der Frage einer flächendeckenden Einführung von Dokumentenprüfsystemen dauern an. Drucksache 7/3365 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 Zu a) und b) Die flächendeckende Ausstattung der Meldebehörden in Mecklenburg-Vorpommern mit Systemen zur Erkennung gefälschter und verfälschter Ausweispapiere wird im Ministerium für Inneres und Europa beraten. Es bedarf hierzu noch weiterer Abstimmungen auf Landesebene, die noch nicht abgeschlossen sind. Zu c) Die Frage, welche Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung der Kommunen das Land bei einer geplanten flächendeckenden Einführung von Dokumentenprüfsystemen hat, wird auch im Zusammenhang mit der Entscheidung über das Beschaffungsverfahren und über die Zuständigkeiten hierfür abschließend zu klären sein. Das Bundesministerium für Inneres und Heimat hat mitgeteilt, dass vom Bund hierfür keine finanziellen Mittel bereitgestellt werden können. 2. Welche Meldebehörden des Landes sind nach Kenntnis der Landesregierung seit 2015 mit Dokumentenprüfsystemen ausgestattet worden beziehungsweise besitzen gegenwärtig keine Dokumentenprüfsysteme (bitte einzeln tabellarisch unter Berücksichtigung des Zeitpunkts der Einführung neuer Systeme auflisten)? Nach Kenntnis der Landesregierung stehen den folgenden Meldebehörden im Land Mecklenburg-Vorpommern Dokumentenprüfsysteme zur Verfügung: Die Stadt Rostock hat im Jahr 2016 insgesamt sechs Dokumentenprüfgeräte für die Meldebehörden in ihren Ortsämtern beschafft. Ein weiteres Dokumentenprüfgerät im Migrationsamt wird durch die Meldebehörden mitgenutzt. Die Landeshauptstadt Schwerin hat seit dem Jahr 2017 ein Dokumentenprüfgerät in der Ausländerbehörde im Einsatz, welches im Bedarfsfall durch die Meldebehörde genutzt werden kann. 3. Welche Problem- und Aufgabenstellungen sind nach Kenntnis der Landesregierung von der auf der Innenministerkonferenz gebildeten Arbeitsgruppe „Flächendeckendes Dokumentenprüfsystem“ festgestellt worden (bitte Stand der Problembeschreibung sowie deren Lösungsansätze skizzieren)? Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/3365 3 4. Was ergaben die im vergangenen Jahr vom Ministerium für Inneres und Europa angekündigten Gespräche zu Fragen der Finanzierung von Dokumentenprüfsystemen in den Kommunen? Auf die Antworten zu Frage 1 a) und c) wird verwiesen. Abschließende Ergebnisse liegen noch nicht vor. 5. Welche unterschiedlichen Leistungsstandards eines Dokumentenprüfsystems sind den Meldebehörden bereitstellbar (bitte mögliche Ausstattungsvarianten darstellen)? a) Mit welchen Leistungstypen sind die bisher ausgestatteten Meldebehörden versorgt worden (bitte tabellarisch darstellen)? b) Wie hoch sind die Kosten für ein Dokumentenprüfsystem in Abhängigkeit zum jeweils gewünschten Leistungsumfang eines Geräts (bitte einzeln darstellen)? Zu 5) Dokumentenprüfsysteme bestehen aus einem Dokumentenlesegerät sowie der Software, die die Auswertung des zur Prüfung aufgelegten Dokumentes vornimmt. Diese Software zeigt in einer Basisvariante als Ergebnis lediglich an, ob das Dokument für echt gehalten wird oder nicht. Eine höherwertige Software kann dagegen sogleich eine detaillierte Abweichungsanalyse erstellen, wenn bei einem Dokument Auffälligkeiten festgestellt werden. Zu a) Stadt Hardware Software Rostock Dokumentenlesegerät Basis-Software in den Ortsämtern der Meldebehörden, höherwertige Software im Migrationsamt, aktuell Umstellung auf höherwertige Software in den Ortsämtern der Meldebehörden Schwerin Dokumentenlesegerät Basis-Software Zu b) Aus den der Landesregierung vorliegenden Preisinformationen ergeben sich die folgenden Kosten: Variante mit Basis-Software: circa 1.700 Euro pro Gerät, Variante mit höherwertiger Software: circa 3.900 Euro pro Gerät. Drucksache 7/3365 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 4 Hinzu kommen jährliche Folgekosten für den Updateservice je nach Geräteart und Dauer der Nutzung sowie einmalige Kosten für die Erstanwenderschulung, die vom Hersteller angeboten wird. Bei Nutzung von Mengenpreisen könne sich diese Preise noch reduzieren. 6. In wie vielen Fällen ist in den Kommunen Mecklenburg-Vorpommerns seit 2015 Sozialleistungsbetrug aktenkundig geworden (bitte nach Anzahl pro Jahr und finanziellem Schaden seitens der Kommune tabellarisch aufgliedern)? In wie vielen Fällen konnte in Mecklenburg-Vorpommern seit 2017 Sozialleistungsbetrug aufgedeckt werden, weil über ein Dokumentenprüfsystem Identitätsfälschungen nachgewiesen wurden (bitte nach Anzahl pro Jahr und finanziellem Schaden seitens der Kommune tabellarisch aufgliedern)? Der Landesregierung liegen keine Informationen zur Anzahl der Fälle von Sozialleistungsbetrug vor. Bei den Staatsanwaltschaften werden die Begehungsweisen der einzelnen Straftatbestände nicht statistisch kategorisiert und gesondert erfasst. Erfasst werden lediglich die abstrakten Tatvorwürfe beziehungsweise die gesetzlich normierten Straftatbestände in sogenannten Sachgruppen. Für den Bereich der Betrugs- und Untreuedelikte erfolgt dies zusammengefasst in der Sachgruppe 26. Eine Differenzierung zwischen den einzelnen Begehungsformen (Sozialleistungs- oder sonstiger Betrug) innerhalb der einzelnen Sachgruppen erfolgt nicht. Insoweit müsste eine händische Auswertung aller in dieser Sachgruppe erfassten Verfahren im angefragten Erhebungszeitraum seit 2015 im Hinblick auf die Begehungsform der Straftat (Betrug/Untreue) sowie der Umstände der Tatbegehung und der Tataufdeckung (Sozialbetrug, Dokumentenprüfsystem) erfolgen. Allein im Jahr 2018 sind innerhalb dieser Sachgruppe bei den Staatsanwaltschaften des Landes Mecklenburg-Vorpommern insgesamt 20.692 Verfahren registriert worden. Für den gesamten Erhebungszeitraum seit 2015 würde dies demzufolge hochgerechnet mehr als 80.000 Verfahren betreffen, die zur Beantwortung der Frage händisch durchgesehen werden müssten. Die Beantwortung der Frage würde demnach insgesamt einen Aufwand begründen, der schon mit der aus Artikel 40 Absatz 1 Satz 1 der Landesverfassung folgenden Pflicht zur unverzüglichen Beantwortung Kleiner Anfragen nicht zu vereinbaren wäre. 7. Gibt es seitens der Landesregierung Pläne, zur Identitätsfeststellung von Personen auch Informationen zur DNA oder ein Abbild der Iris zukünftig zu registrieren? a) Wenn ja, in welcher Form sollen solche Informationen zukünftig gespeichert werden? b) Wenn nicht, welche Informationen hat die Landesregierung zu entsprechenden Überlegungen auf Bundes- oder EU-Ebene? Die Fragen 7, a) und b) werden zusammenhängend beantwortet. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/3365 5 Nach dem Kenntnisstand der Landesregierung gibt es weder auf Bundesebene noch auf EU- Ebene Pläne, zur Identitätsfeststellung von Personen auch Informationen zur DNA oder ein Abbild der Iris zukünftig zu registrieren. Eine Zuständigkeit der Landeregierung ist vorliegend nicht gegeben, da es sich um Bundesrecht handelt.