Die Ministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 8. April 2019 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/3367 7. Wahlperiode 10.04.2019 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Karsten Kolbe, Fraktion DIE LINKE Studium in Teilzeit und ANTWORT der Landesregierung 1. Welche Maßnahmen hat die Landesregierung seit 2016 in Zusammenarbeit mit den Hochschulen in die Wege geleitet, um mehr Studierenden ein Studium in Teilzeit zu ermöglichen? In der Regel findet jedes Semester eine Beratung zwischen der Landesregierung und den zuständigen Prorektorinnen und Prorektoren der Hochschulen statt, bei der auch die Möglichkeiten des Teilzeitstudiums erörtert werden. Mit Ausnahme der Studiengänge an der Hochschule für Musik und Theater Rostock und besonders nachgefragter und mit Numerus Clausus versehener Studiengänge können Präsenzstudiengänge grundsätzlich in Teilzeit studiert werden. Unterstützung leistet hierbei die Studienberatung, die einen individuellen Studienverlauf ermöglicht. Im Bereich der wissenschaftlichen Weiterbildung sowie der Fern- und Onlinestudiengänge sind Angebote vertreten, die als reine Teilzeitstudiengänge konzipiert sind. 2. Wie hat sich die Zahl der Teilzeitstudierenden von 2016 bis 2018 entwickelt (bitte mit Angabe der Jahreszahl, jeweiliger Hochschule und Fakultät)? Die Zahl der Teilzeitstudierenden wird in der amtlichen Statistik nicht erfasst.