Die Ministerin für Soziales, Integration und Gleichstellung hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 11. April 2019 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/3369 7. Wahlperiode 15.04.2019 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Jacqueline Bernhardt, Fraktion DIE LINKE Personal in den Kindertagesstätten und ANTWORT der Landesregierung 1. Wie viele Kinder von wie vielen Kindern insgesamt sind in Mecklenburg-Vorpommern in der Krippe, im Kindergarten, im Hort und in der Tagespflege? Merkmal Kinder und tätige Personen in Tageseinrichtungen und in öffentlich geförderter Kindertagespflege am 1. März 2016 2017 2018 in Tageseinrich - tungen in Kindertages - pflege in Tageseinrich - tungen in Kindertages - pflege in Tageseinrich - tungen in Kindertages - pflege Kinder insgesamt 106.583 108.529 110.126 Kinder in Kindertagesbetreuung insgesamt 101.645 4.938 103.778 4.751 105.705 4.421 darunter im Alter von … bis unter … Jahren 0 - 3 18.133 4.235 18.696 4.082 19.187 3.808 Besuchsquote 1) 45,4 10,6 45,9 10 47,1 9,3 3 - 6 38.149 633 37.933 607 38.468 538 Besuchsquote 1) 93,9 1,6 93,7 1,5 93,6 1,3 6 - 11 44.890 70 46.630 62 47.551 75 Besuchsquote 1) 67,9 0,1 68,4 0,1 68,5 0,1 11 - 14 473 - 519 - 499 - Besuchsquote 1) 1,2 - 1,3 - 1,3 - Drucksache 7/3369 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 Quelle: Statistisches Amt Mecklenburg-Vorpommern, Kinder und tätige Personen in Tageseinrichtungen und in öffentlich geförderter Kindertagespflege in Mecklenburg- Vorpommern 2018, K433, Kapitel 1 2. Wie viele staatlich anerkannte Erzieherinnen und Erzieher und wie viele weitere pädagogische Fachkräfte nach § 11 Abs. 1 Nummern 1 bis 18 Kindertagesförderungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (KiföG MV) sind in den Kindertagesstätten des Landes tätig (bitte nach Fachkräften seit 2017 von § 11 Abs. 1 Nummern 1 bis 8 getrennt anführen)? Auf die Angaben zu den tätigen Personen in Kindertageseinrichtungen in Kapitel 2.4 im Statischen Bericht 2017 K433 und im Statischen Bericht 2018 K433 vom Statistischen Amt M-V wird verwiesen. Link für das Jahr 2017: https://www.laiv-mv.de/static/LAIV/Statistik/Dateien/Publikationen/K%20V%20Kinder- %20und%20Jugendhilfe/K%20433/K433%202017%2000.pdf Link für das Jahr 2018: https://www.laiv-mv.de/static/LAIV/Statistik/Dateien/Publikationen/K%20V%20Kinder- %20und%20Jugendhilfe/K%20433/K433%202018%2000.pdf 3. Wie viele Assistenzkräfte nach § 11 Abs. 2 KiföG M-V sind in den Kindertageseinrichtungen des Landes Mecklenburg-Vorpommern beschäftigt (bitte seit 2017 anführen)? Es wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. Die Angaben im statischen Bericht beinhalten ebenfalls die Anzahl der Assistenzkräfte nach § 11 Absatz 2 des Kindertagesförderungsgesetzes (KiföG M-V). 4. Wie viele Tagespflegepersonen sind in den Kindertagesstätten seit 2017 beschäftigt? Wie viele Tagespflegepersonen haben den Abschluss als staatlich anerkannter Erzieher? Ob Erzieherinnen und Erzieher in den Kindertagesstätten zuvor als Tagespflegepersonen tätig waren, wird statistisch nicht erhoben. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/3369 3 Es wird auch keine Statistik darüber erhoben, wie viele Tagespflegepersonen über einen Abschluss als staatlich anerkannte Erzieherinnen und Erzieher verfügen. In 2017 verfügten 389 Tagespflegepersonen über einen fachpädagogischen Berufsbildungsabschluss, in 2018 332. 5. Wie viele der in den Kindertagesstätten tätigen Personen haben einen befristeten Vertrag? Der Landesregierung liegen hierzu keine statistischen Angaben vor. 6. Wie viele Ausnahmegenehmigungen wurden seit 2017 nach § 11 Abs. 6 KiföG MV pro Jahr erteilt? Im Jahr 2017 wurden 181 Ausnahmegenehmigungen nach § 11 Absatz 6 KiföG M-V erteilt beziehungsweise bestehende Ausnahmegenehmigungen hinsichtlich des Beschäftigungsumfanges , der Auflagen oder der Einsatzbereiche - Krippe/Kindergarten/Hort geändert. Im Jahr 2018 lag die Zahl der Ausnahmegenehmigungen bei 126. Im Jahr 2019 wurden bisher 39 Ausnahmegenehmigungen erteilt. 7. Wie hoch sind die Ausgaben pro Kind pro Monat pro Betreuungsplatz durch die Landesregierung? Eine Angabe der Ausgaben der Landesregierung pro Kind pro Monat pro Betreuungsplatz ist nicht möglich. Das Land beteiligt sich an den allgemeinen Kosten der Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege (Grundförderung). Es gewährt den örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe eine Zuweisung für jeden in Vollzeitäquivalente umgerechneten belegten Platz in Höhe von 1.445,04 Euro für das Jahr 2019. Im Rahmen der Steuerungsfunktion der örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe erfolgt die Verteilung der Mittel pro Platz unter Berücksichtigung der jeweiligen Förderart und des Förderumfanges. Darüber hinaus stellt das Land Landesmittel für die Qualitätsförderung, die Einzelförderung und die Elternentlastungen in Höhe von voraussichtlich 139, 3 Millionen Euro für das Jahr 2019 zur Verfügung. Drucksache 7/3369 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 4 8. Wann erfolgt die Fortschreibung der Ausbildungsplatzplanung gemäß § 11 b KiföG und durch welches Ministerium? Der aktuelle Entwurf eines Gesetzes zur Einführung der Elternbeitragsfreiheit, zur Stärkung der Elternrechte und zur Novellierung des Kindertagesförderungsgesetzes Mecklenburg- Vorpommern (Kindertagesförderungsgesetz - KiföG M-V) sieht vor, dass ab dem Jahr 2020 das für die Kindertagesförderung zuständige Ministerium im Einvernehmen mit dem für Ausbildung zuständigen Ministerium den Bedarf an Ausbildungsplätzen für pädagogisches Personal im Sinne des § 2 Absatz 6 (KiföG M-V-neu) unter Berücksichtigung der pädagogischen Fachkräfte nach § 2 Absatz 7 Nummer 1 und 2 (KiföG M-V-neu) plant. 9. Wie viele der in den Kindertagesstätten und Tagespflegeeinrichtungen tätigen Personen gehen wegen Erreichens der Altersgrenze in den nächsten zehn Jahren in den Ruhestand? Tagespflegepersonen sind selbstständig tätig, sie entscheiden selbst über ihren Eintritt in den Ruhestand. In den Jahren 2020 bis 2029 werden diejenigen beschäftigten Personen, die im Jahr 2019 57 bis 65 Jahre alt sind, die Regelaltersgrenze für den Renteneintritt erreichen (65 Jahre und acht Monate im Geburtsjahrgang 1954 bis 66 Jahre und acht Monate im Geburtsjahrgang 1962). Zum Alter der aktuell in den Einrichtungen der Kindertagesförderung Beschäftigten liegen der Landesregierung Datengruppen in Fünfjahresscheiben vor und diese bisher nur für das Jahr 2018. Aus dem Bericht des Statistisches Amtes Mecklenburg- Vorpommern, Kinder und tätige Personen in Tageseinrichtungen und in öffentlich geförderter Kindertagespflege in Mecklenburg-Vorpommern 2018, K433, Kapitel 2, Tabelle 2.7 lässt sich keine exakte Anzahl herleiten. 10. Wie viele Bewerber auf wie viele Ausbildungsplätze gab es im Jahr 2018 zum staatlich anerkannten Erzieher und zum staatlich anerkannten Erzieher für Null- bis Zehnjährige (bitte getrennt nach den Ausbildungsgängen und den Schulformen darstellen)? Die Anzahl der Bewerberinnen und Bewerber wird in der Amtlichen Schulstatistik nicht erfasst. Gemäß Anlage 2 der Berufliche Schulen Organisationsverordnung (Schuljahr 2018/2019) stehen den staatlichen Schulen für die Ausbildung zur Staatlich anerkannten Erzieherin und zum Staatlich anerkannten Erzieher an den staatlichen Fachschulen für Sozialwesen insgesamt 363 Schülerplätze zur Verfügung, davon 90 Schülerplätze für die berufsbegleitende Ausbildung . Es gibt bezüglich der Ausbildungsplätze für den Bildungsgang staatlich anerkannte Erzieherin /staatlich anerkannter Erzieher an Schulen in freier Trägerschaft keine Kapazitätsbeschränkungen . Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/3369 5 Die Zahlen der Bewerberinnen und Bewerber für die Ausbildung zu staatlich anerkannten Erziehern beziehungsweise zur staatlich anerkannten Erzieherinnen für 0- bis 10-Jährige sowie die bereitgestellten Schülerplätze für das Schuljahr 2018/2019 können der Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage auf Drucksache 7/2323 entnommen werden.