Der Minister für Inneres und Europa hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 21. März 2017 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/337 7. Wahlperiode 22.03.2017 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Christel Weißig, Fraktion der AfD Gewalt von unbegleiteten, minderjährigen Ausländern in Rostock und ANTWORT der Landesregierung In den vergangenen Wochen und Tagen kam es in Rostock zwischen dem „KTC“ (Kröpeliner Tor Center in Rostock) und dem Doberaner Platz regelmäßig zu Gewalt. Hierbei waren vermehrt unbegleitete, minderjährige Ausländer involviert, „die in Unterkünften und Obhut der Stadt leben.“1 1. Welche konkreten polizeilichen Erkenntnisse existieren über die gewalttätigen Ausschreitungen in der Rostocker Innenstadt am „KTC“ und Doberaner Platz? In den späten Nachmittagsstunden des 28.01.2017 kam es in der Rostocker Innenstadt in der Nähe der Wallanlagen nach vorausgegangenen verbalen Provokationen zwischen den beteiligten Gruppen von Jugendlichen zu einer tätlichen Auseinandersetzung. Bei dieser Auseinandersetzung nutzten die Beschuldigten gefährliche Werkzeuge und Waffen zur Tatausführung. Ebenso kam es am 16.02.2017 auf dem Doberaner Platz in Rostock zu tätlichen Auseinandersetzungen zwischen den bereits erwähnten Gruppen von Jugendlichen. Auch hier wurden gefährliche Werkzeuge zur Tatausführung genutzt. Im Rahmen der Ermittlungen wurde bekannt, dass dieser Tat Verabredungshandlungen vorausgegangen waren. Beide Gruppen hatten über bekannte Kommunikationswege einen Treffpunkt für eine erneute Auseinandersetzung vereinbart. 1 Andreas Mayer: Jugendgewalt: Vernachlässigt die Stadt ihre Pflichten?, in Ostsee Zeitung vom 24.02.2017. Drucksache 7/337 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 2. In welcher Form und mit welchen Taten waren unbegleitete, minderjährige Ausländer daran beteiligt? Gingen Straftaten von dieser Personengruppe aus? Nach derzeitigem Ermittlungsstand sind gegen drei unbegleitete minderjährige Ausländer Ermittlungsverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung eingeleitet worden. 3. Wer war zu diesem Zeitpunkt zuständig beziehungsweise verantwortlich für die Betreuung und den Aufenthalt dieser unbegleiteten, minderjährigen Ausländer? Sind diese zentral oder dezentral untergebracht? Für die unbegleiteten minderjährigen Ausländer in der Hansestadt Rostock ist das Sachgebiet Vormundschaften/unbegleitete minderjährige Ausländer des Amtes Jugend, Soziales und Asyl hinsichtlich der Fallsteuerung und rechtlichen Vertretung zuständig. Die unbegleiteten minderjährigen Ausländer werden in stationären Angeboten durch beauftragte anerkannte Träger der Kinder- und Jugendhilfe betreut. Eine Unterbringung erfolgt in Rostock grundsätzlich dezentral und aus fachlicher Sicht nach Möglichkeit auch integrativ gemeinsam mit Rostocker Jugendlichen. 4. Wie hat sich der Alltag der angesprochenen Personengruppe bisher gestaltet? Wer sind die dafür zuständigen Institutionen und Vereine? Der Alltag in der Betreuung der angesprochenen Personengruppe orientiert sich an den Leistungs-, Qualitäts- und Entgeltvereinbarungen (LQEV), die mit den freien Trägern der Kinder- und Jugendhilfe abgeschlossen wurden. Diese unterliegen, unter Aufsicht des Kommunalen Sozialverbandes M-V (KSV M-V) als Landesjugendamt, hohen fachlichen Standards. Ebenso erfolgt die Erteilung der Betriebserlaubnis durch den KSV M-V als Landesjugendamt. Durch die Schulpflicht beziehungsweise durch die Berufsschulpflicht und die Integration in die entsprechenden Angebote in Rostock ist ein strukturierter Tagesablauf gesichert. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/337 3 5. In welcher Form und Höhe werden diese Institutionen und Vereine staatlich gefördert? Die Träger werden nicht staatlich gefördert, sondern erhalten aufgrund der bestehenden LQEV das verhandelte Entgelt in der Regel als Tagessatz. Dieses stellen die Anbieter der freien Kinder- und Jugendhilfe in Rechnung. 6. Gibt es weitere Erkenntnisse über Straftaten, die aus der vorgenannten Personengruppe heraus begangen wurden? Wenn ja, welche? Aus der vorgenannten Personengruppe wurden in der Vergangenheit mehrere Straftaten der einfachen und gefährlichen Körperverletzung, des Hausfriedensbruchs, des Diebstahls und der Beförderungserschleichung begangen.