Der Minister für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 18. April 2019 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/3374 7. Wahlperiode 24.04.2019 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Bernhard Wildt, Fraktion Freie Wähler/BMV Konzept der Landesregierung zum mobilen Arbeiten der Mitarbeiter der Landesverwaltung und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Der Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH (DVZ M-V GmbH) wurde nach der Anlage A zu § 2 Absatz 1 Satz 1 des Datenverarbeitungszentrumsgesetzes die Aufgabe der zentralen Beschaffung von Informations- und Kommunikationstechnik nach dem IT-Strukturrahmen für die Landesverwaltung Mecklenburg-Vorpommern übertragen. Auf dieser Grundlage wurde zwischen dem Land und der DVZ M-V GmbH am 29. Mai 2001 ein Geschäftsbesorgungsvertrag geschlossen. Danach beziehen die Landesbehörden Ersatz und Neubeschaffung von Hard- und Software einschließlich der hiermit im Zusammenhang stehenden Dienstleistungen grundsätzlich über die DVZ M-V GmbH. Hierzu wurde ein Webshop „Warenkorb der DVZ“ eingerichtet. In diesem Webshop sind Produkte und deren Ausstattung sowie Leistungen eingestellt. Die nicht im Webshop gelisteten Produkte und Leistungen können über gesonderte Preisanfragen von der DVZ M-V GmbH angefordert werden. In diesem Zusammenhang führt die DVZ M-V GmbH Vergabeverfahren für die Landesverwaltung durch, in deren Ergebnis Rahmenliefervereinbarungen mit den erfolgreichen Bietern geschlossen werden. So hat die DVZ M-V GmbH die Lieferung von Notebooks, Convertibles und Tablets unter der Referenznummer der Bekanntmachung: IT 007-2018 in zwei Losen in der Zeit vom 15. Februar 2019 (Tag der Absendung dieser Bekanntmachung) und dem 18. März 2019 (Schlusstermin für den Eingang der Angebote) ausgeschrieben. (https://ausschreibungen-deutschland.de/513923_Lieferung_von_Notebooks_Convertibles_ und_TabletsReferenznummer_der_Bekanntmachung_IT_2019_Schwerin). Der geschätzte Auftragswert für beide Lose beträgt insgesamt 3.240.000 Euro. Zudem hat das Land Rahmenverträge mit Telekommunikationsunternehmen über die Erbringung von Mobilfunkleistungen geschlossen. Drucksache 7/3374 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 Der Artikel des Norddeutschen Rundfunks vom 19. März 2019, wonach der Minister für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung für knapp vier Millionen Euro Tablets und Notebooks für die Mitarbeiter der Landesverwaltung beschaffe, ist unzutreffend. Die Behörden der Landesverwaltung bestellen über den Webshop nach ihrem jeweiligen Bedarf die für den Dienstgebrauch erforderliche Hard- und Software eigenständig. Die dafür erforderlichen Haushaltsmittel sind in den jeweiligen Einzelplänen der Ressorts veranschlagt. Laut einem Artikel des Norddeutschen Rundfunks vom 19. März 2019 will der Minister für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung, Herr Christian Pegel, für knapp vier Millionen Euro Tablets und Notebooks für die Mitarbeiter der Landesverwaltung beschaffen (Quelle: https://www.ndr.de/ nachrichten/mecklenburg-vorpommern/Land-kauft- Notebooks-fuer-vier-Millionen-Euro,landesverwaltung100.html, Stand: 20. März 2019, 10:00 Uhr). Ziel soll es sein, den Mitarbeitern das mobile Arbeiten zu erleichtern, und ihnen so die Möglichkeit geben, nicht nur am stationären Rechner im Büro ihre Arbeit zu erledigen. 1. Existiert bereits ein Konzept der Landesregierung zum mobilen Arbeiten der Mitarbeiter der Landesverwaltung? Falls nicht, bis wann ist die Verabschiedung eines Konzepts vorgesehen ? Zum mobilen Arbeiten gibt es kein zentrales Konzept für die Landesverwaltung. Die Landesregierung beabsichtigt derzeit nicht, ein solches Konzept zu erstellen. Nach § 13 des Gleichstellungsgesetzes soll Frauen und Männern mit Familien- oder Pflegeaufgaben auf Antrag Telearbeit bis höchstens zur Hälfte der allgemeinen regelmäßigen Arbeitszeit gewährt werden, soweit dienstliche Belange nicht entgegenstehen. Ein Anspruch auf Bereitstellung der Informations- und Kommunikationstechnologie am häuslichen Arbeitsplatz besteht nicht. Durch dienststelleninterne Regelungen können darüber hinausgehende Anlässe für die Gewährung von Telearbeit und Arbeit an mobilen Arbeitsplätzen vorgesehen werden. Auf dieser Grundlage schließen die Landesbehörden mit den jeweiligen Personalvertretungen Dienstvereinbarungen nach § 66 in Verbindung mit § 70 Absatz 1 des Personalvertretungsgesetzes ab. Das Land hat jedoch mit der DVZ M-V GmbH einen Rahmenvertrag für den Betrieb einer zentralen Mobile Device Management-Lösung für die Landesverwaltung am 4. November 2016 geschlossen. Gegenstand dieses Vertrages sind die Bereitstellung und der Betrieb einer zentralen Lösung für die Einbindung dienstlicher mobiler Endgeräte mit den Betriebssystem BlackBerry-OS 10, iOS oder Android in die IT-Infrastruktur des Landes. Die Anlage 2 dieses Vertrages enthält die Richtlinie zum Umgang mit dienstlichen mobilen Endgeräten. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/3374 3 2. Welche Rahmenbedingungen bestehen für das mobile Arbeiten? Die Richtlinie zum Umgang mit dienstlichen mobilen Endgeräten beschreibt, welche Vorgaben beim Betrieb von dienstlichen mobilen Endgeräten eingehalten werden sollen, um die bestehenden Sicherheits- und Datenschutzanforderungen zu gewährleisten. Unter anderem ist geregelt, dass die Nutzung von mobilen Endgeräten nur im Rahmen der Erfüllung dienstlicher Belange gestattet ist. Zudem sind Regelungen zum Kennwortschutz getroffen worden. Außerdem bestehen in den Landesbehörden Regelungen zur Internet- und E-Mail-Nutzung, die auch für das mobile Arbeiten gelten. Gegenstand der in der Antwort zur Frage 1 genannten Dienstvereinbarungen sind Festlegungen zum Abschluss von Einzelvereinbarungen mit den Beschäftigten, um den Ort der Arbeitsleistung zeitweise von der Dienststelle zu einem anderen Ort zu verlagern, der in der Regel der häusliche Bereich ist. Diese Einzelvereinbarungen enthalten unter anderem Regelungen zur Ausstattung der Heimarbeitsplätze, zur Nutzung privater und dienstlicher Arbeitsmittel, zum Arbeitsschutz, zum Datenschutz, zur Erreichbarkeit und zur Haftung. 3. Welche Präventionsmaßnahmen seitens der Landesregierung wurden im Fall des Diebstahls eines Laptops während des mobilen Arbeitens getroffen? In der Richtlinie zum Umgang mit dienstlichen mobilen Endgeräten ist für den Fall des Verlustes eines mobilen Endgerätes geregelt, dass der Beschäftigte dies unverzüglich der in der Behörde für Informationstechnik zuständigen Organisationseinheit oder, sofern diese nicht erreichbar ist, dem „Service-Desk“ in der DVZ M-V GmbH zu melden hat. Diese Stellen veranlassen dann die notwendigen Sicherheitsmaßnahmen. 4. Werden Mitarbeiterschulungen zum richtigen Umgang mit der Technik und dem Home-Office angeboten? Die Beschäftigten der Landesverwaltung können insbesondere die Fortbildungsangebote der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung, Polizei und Rechtspflege Mecklenburg- Vorpommern nutzen. Die Fortbildungsbedarfe in der Landesverwaltung werden regelmäßig ermittelt. Danach bestehen keine Fortbildungsbedarfe zum Umgang mit mobilen Endgeräten. Hingegen bestehen Fortbildungsbedarfe zur Anwendung von Softwareprodukten. Diese Fortbildungen werden regelmäßig angeboten. Drucksache 7/3374 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 4 5. Bestehen Beschränkungen hinsichtlich der von den Mitarbeitern selbst ausgesuchten Orte des mobilen Arbeitens? Die Beschäftigten sind bei Heimarbeit und bei Telearbeit sowie bei Dienstreisen und Dienstgängen an die geltenden Dienst- und Arbeitszeitregelungen gebunden. Zudem gelten auch bei Heimarbeit und bei Telearbeit die Regelungen des Datenschutzes und des Arbeitsschutzes. Ferner wird bei Telearbeit grundsätzlich eine Internet-Festnetzverbindung benötigt. Darüber hinaus ist bei der Nutzung von mobilen Endgeräten während der Dienstreisen oder der Dienstgänge eine ausreichende Versorgung mit mobilen Sprachdiensten und Datendiensten erforderlich.