Die Justizministerin hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 9. April 2019 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/3375 7. Wahlperiode 11.04.2019 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Horst Förster, Fraktion der AfD Justizausbildung an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung, Polizei und Rechtspflege Güstrow und ANTWORT der Landesregierung Im Rahmen des Expertengesprächs im Rechtsausschuss „Zukunft der Justiz in MV“ am 16. Januar 2019 hat der Vertreter der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung, Polizei und Rechtspflege in Güstrow Vorschläge unterbreitet, die die Ausbildung der Rechtspfleger in Mecklenburg- Vorpommern und die mögliche Einrichtung eines Lehrgangs für Justizfachwirte betreffen. 1. Ist geplant, die derzeitig ausgesetzte Ausbildung von Rechtspflegern wieder aufzunehmen? a) Wenn ja, in welchem Rhythmus soll ein Studienjahrgang beginnen? b) Wenn nicht, was spricht aus Sicht der Landesregierung gegen eine Wiederaufnahme? c) Wie soll der künftige Bedarf an Rechtspflegern dann abgesichert werden? Die Fragen 1, a), b) und c) werden zusammenhängend beantwortet. Die Ausbildung von Rechtspflegern an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung, Polizei und Rechtspflege soll wieder aufgenommen werden. Die Landesregierung strebt an, den künftigen Bedarf über im Land ausgebildete Rechtspfleger abzudecken. Ob der nächste Vorbereitungsdienst für Rechtspfleger im Jahr 2020 beginnen kann, wird derzeit noch geprüft. Eine Aussage zum künftigen Ausbildungsrhythmus ist daher nicht möglich. Drucksache 7/3375 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 2. Falls eine Wiederaufnahme lediglich im zweijährigen Rhythmus vorgesehen sein sollte, wie beurteilt die Landesregierung das Problem eines sogenannten verlängerten bzw. erweiterten Vorbereitungsdienstes , der dann in einem anderen Bundesland abgeleistet werden muss, weil kein unmittelbarer Nachfolgejahrgang in Mecklenburg- Vorpommern zur Verfügung steht, insbesondere unter Berücksichtigung des Anliegens, junge Menschen in Mecklenburg-Vorpommern zu halten? Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Auch wenn nach der Rechtspflegerausbildungs- und Prüfungsordnung des Landes die Möglichkeit vorgesehen ist, den verlängerten beziehungsweise erweiterten Vorbereitungsdienst in anderen Ländern ableisten zu lassen, hat der Präsident des Oberlandesgerichts Rostock in Kooperation mit der Fachhochschule im Sinne der Vereinbarkeit von Studium und Familie in der Vergangenheit einzelfallbezogene Lösungsmöglichkeiten entwickelt und bereits umgesetzt, damit ein verlängerter Vorbereitungsdienst in Mecklenburg-Vorpommern absolviert werden kann. 3. Wie beurteilt die Landesregierung den Vorschlag, die verschiedenen Ausbildungen im Bereich der Justiz unter dem Dach der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung, Polizei und Rechtspflege zu bündeln? Worin bestehen nach Auffassung der Landesregierung die Vor- und Nachteile? Seitens der Landesregierung gibt es noch keine abgestimmte Position zu dem unterbreiteten Vorschlag. Um die Vor- und Nachteile einer derartigen Bündelung abschließend beurteilen zu können, bedarf es einer vergleichenden Betrachtung für die einzelnen Ausbildungsgänge in der Justiz zwischen einem Ausbildungslehrgang beziehungsweise Studiengang an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung, Polizei und Rechtspflege und den derzeitigen Ausbildungsformaten . Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/3375 3 4. Wird erwogen, eine zweijährige Ausbildung zum Justizfachwirt zu entwickeln ? Wenn nicht, welche Gründe sprechen aus Sicht der Landesregierung dagegen, insbesondere unter dem Gesichtspunkt, dass die Steuerverwaltung , die Allgemeine Verwaltung und die Polizei im Gegensatz zur Justiz jeweils zweijährige Ausbildungen anbieten und somit in unmittelbarer und attraktiver Konkurrenz zur Justizausbildung stehen? Eine Ausbildung zum Justizfachwirt wurde bisher nicht erwogen. Die Justizverwaltung in Mecklenburg-Vorpommern bildet seit Jahren ausschließlich Justizfachangestellte aus. Bei der Justizfachangestelltenausbildung handelt es sich im Gegensatz zur Ausbildung zum Justizfachwirt um einen anerkannten Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz . Im Falle der Nichtübernahme in den Justizdienst besteht daher auch die Möglichkeit einer Bewerbung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Die fehlende Anerkennung des Justizfachwirts als Ausbildungsberuf könnte die thematisierte Attraktivität für Bewerber in Frage stellen. Die Justizfachwirtausbildung, wie sie in anderen Ländern konzipiert ist, vermittelt zudem Kompetenzen und Wissensinhalte, die auch Bestandteil der Justizfachangestelltenausbildung sind. Es wird daher derzeit keine Notwendigkeit gesehen, neben der bewährten und etablierten dreijährigen Justizfachangestelltenausbildung einen weiteren wohl zweijährigen Ausbildungsgang zum Justizfachwirt vorzusehen. 5. Liegen aus anderen Ländern (Hamburg, Schleswig-Holstein, Niedersachsen ) positive Erfahrungen aus der Ausbildung zum Justizfachwirt vor? Inwieweit steht die Landesregierung hier in einem Austausch? Es liegen hier keine evaluierten Einschätzungen aus anderen Ländern vor. Ein Austausch war wie aus den Ausführungen in der Antwort zu Frage 4 erkennbar nicht notwendig.