Der Minister für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 10. April 2019 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/3378 7. Wahlperiode 11.04.2019 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Christel Weißig, Fraktion Freie Wähler/BMV Beraterleistungen der Landesregierung und ANTWORT der Landesregierung Bezugnehmend auf meine Kleine Anfrage auf Drucksache 7/3035 ergeben sich folgende Nachfragen. 1. Insgesamt wurden fünf unterschiedliche Beratungsunternehmen zur Thematik „Beratungsleistung im Rahmen der Umsetzung der Digitalen Agenda“ befragt. a) Wie wurden die Unternehmen ausgesucht? b) Worauf begründet sich die ausgesuchte Anzahl der Beratungsunternehmen ? c) Wäre die Einschätzung eines Unternehmens nicht ausreichend gewesen? Die Fragen a), b) und c) werden zusammenhängend beantwortet. Nach Nummer 3.1 der Verwaltungsvorschrift „Vergabe freiberuflicher Leistungen im Anwendungsbereich des Vergabegesetzes Mecklenburg-Vorpommern“ können freiberufliche Leistungen grundsätzlich freihändig vergeben werden. Die Tatbestände in § 3 Absatz 5 in den Allgemeinen Bestimmungen für die Vergabe von Leistungen der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL/A) sowie in Nummer 1 des Wertgrenzenerlasses vom 19. Dezember 2014, soweit sie freihändige Vergaben betreffen, können als Anhalt für die Begründung der freihändigen Vergabe herangezogen werden. Drucksache 7/3378 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 Eine Freihändige Vergabe ist nach Nummer 1.2 des Wertgrenzenerlasses bei Liefer- oder Dienstleistungen ohne Vorliegen eines Ausnahmetatbestandes nach § 3 Absatz 5 Buchstabe a bis h und j bis l VOL/A zulässig, wenn der voraussichtliche Auftragswert 100.000 Euro nicht übersteigt. Bei freihändigen Vergaben sollen mehrere - grundsätzlich mindestens drei - Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert werden. Insbesondere bei Leistungen, die nach Art und Umfang vor der Vergabe nicht so eindeutig und erschöpfend beschrieben werden können, dass hinreichend vergleichbare Angebote erwartet werden können, kann darauf verzichtet werden, mehr als einen Bewerber zur Angebotsabgabe aufzufordern. Zu diesen Leistungen zählen auch Beratungsleistungen. Unbeschadet dessen sollen die Aufträge möglichst gestreut werden. Aufgrund dieser Vorschriften wurden Unternehmen im Rahmen der freihändigen Vergabe zur Angebotsabgabe aufgefordert, die über eine hohe Expertise im Bereich der Beratung zum Thema Digitale Transformation verfügen. Die in der Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage auf Drucksache 7/3035 genannten fünf Beratungsunternehmen haben das wirtschaftlichste Angebot abgeben und erhielten deshalb den Zuschlag. Gegenstand der vergebenen Beratungsleistungen waren unterschiedliche Maßnahmen der Digitalen Agenda (Entwicklung der digitalen Innovationszentren, Entwicklung eines Vernetzungsportals, Entwicklung eines Konzeptes für den Digitalkongress, Entwicklung von Veranstaltungsformaten). Die Beratungen erfolgten in den Bereichen Innovationsmanagement, Politik- und Unternehmensberatung sowie Digitalisierungsunternehmen. Dazu war es notwendig, Unternehmen vertraglich zu binden, die über Erfahrungen in diesen Bereichen verfügen. Deshalb wäre die Einschätzung nur eines Unternehmens nicht ausreichend gewesen. 2. Worin unterscheiden sich die Einschätzungen der aufgelisteten Beratungsunternehmen bezüglich der Umsetzung der Digitalen Agenda (bitte nach Auflistung der Firmen und deren Kernaussagen aufschlüsseln )? Die aufgeführten Unternehmen verfolgen innovative und unterschiedliche Ansätze der Prozessgestaltung und -optimierung und beziehen sich zugleich auf verschiedene Themen der Digitalen Agenda. - Kreativsaison e. V.: Entwicklung eines Konzeptes für den Digitalisierungskongress der Landesregierung im Rahmen der Durchführung eines Workshops mit Mitgliedern des Digitalisierungsbeirates , - TLGG Consulting GmbH: Entwicklung eines sogenannten Story-Doing für das Sichtbarmachen und die Vermarktung der Digitalisierungsmaßnahmen im Land im Rahmen von methodischen und inhaltlichen Workshops mit Mitgliedern des Digitalisierungsbeirates, - Limes Solutions GmbH: Beratungsleistung für den Aufbau der Stabstelle, - Apiarista GmbH: Beratungsleistung für den Aufbau der digitalen Innovationszentren Mecklenburg-Vorpommern. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/3378 3 3. Inwieweit werden die Meinungen der fünf Unternehmen bei der tatsächlichen Umsetzung der Digitalen Agenda einfließen? Besitzt die Meinung eines beauftragten Beratungsunternehmens einen höheren Stellenwert als die Einschätzung eines anderen Unternehmens? Die Methodik der Beratungsunternehmen im Bereich von Coaching, Organisation, Workshops und Visualisierung der Ergebnisse sind in die Arbeit der Stabsstelle Digitalisierung des Ministeriums für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern bezüglich der Umsetzung der Digitalen Agenda eingeflossen. Die Meinungen der Unternehmen wurden gleichwertig betrachtet. 4. Wieso wurde sowohl 2017 als auch 2018 die Stiftung Akademie für Nachhaltige Entwicklung Mecklenburg-Vorpommern zu derselben Fachthematik zweimal gefragt? Die Landesregierung hat entschieden, auch in der 7. Legislaturperiode des Landtages Mecklenburg-Vorpommern einen Beirat für die Deponie Ihlenberg einzusetzen. Der Beirat bildet eine Plattform der Information, des fachlichen Austausches und der Streitschlichtung zu relevanten Fragestellungen bezüglich der Deponie Ihlenberg. In diesem Beirat übernimmt ein Mitarbeiter der Stiftung „Akademie für Nachhaltige Entwicklung Mecklenburg-Vorpommern“ den Vorsitz und handelt dort als unabhängiger Mediator. Dazu wurde in 2017 ein Vertrag geschlossen, der spätestens mit dem Ende der 7. Legislaturperiode außer Kraft tritt. Der Vertrag beinhaltet, dass eine Vergütung pro durchgeführte Sitzung gezahlt wird. Der Beirat tagte jeweils in 2017 und 2018 planmäßig zweimal.