Der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 11. April 2019 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/3380 7. Wahlperiode 15.04.2019 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Torsten Koplin, Fraktion DIE LINKE Kassenärztlicher Bereitschaftsdienst in Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung Zum ärztlichen Bereitschaftsdienst sind alle an der vertragsärztlichen Versorgung in Mecklenburg-Vorpommern teilnehmenden Ärztinnen und Ärzte sowie Einrichtungen verpflichtet, sofern sie davon nicht befristet oder dauerhaft befreit sind. Die Belastung der Bereitschaftsärzte sowie die Belastung in den Notaufnahmen der Krankenhäuser steigen auch in Mecklenburg-Vorpommern von Jahr zu Jahr. Die Kassenärztlichen Vereinigungen des Bundes und der Länder unterhalten seit vielen Jahren bundesweit unter der kostenlosen Telefonnummer 116 117 einen ärztlichen Bereitschaftsdienst für Kassen- und Privatpatienten , der außerhalb der Sprechzeiten der Arztpraxen fernmündlich schnelle und unkomplizierte Hilfe leistet oder diese vermittelt. Die KV Brandenburg (KVBB) hat ein neues Bereitschaftsdienstkonzept „4.0“ erprobt, mit dem sowohl der ärztliche Bereitschaftsdienst als auch die Notaufnahmen in den Krankenhäusern entlastet werden. Die KV Berlin und die Berliner Krankenhausgesellschaft (BKG) haben eine Plakatkampagne gestartet, mit der die Möglichkeiten der Notfallversorgung unter der Telefonnummer 116 117 bekannter gemacht werden sollen. Damit sollen unter anderem die Rettungsstellen (Notfallaufnahmen) entlastet und die Wartezeiten verringert werden. Die Leitstelle des ärztlichen Bereitschaftsdienstes bei der KV Berlin ist rund um die Uhr besetzt und weiß, welche (Notdienst-)Praxen geöffnet haben. Außerdem können die Anruferinnen/Anrufer laut Ärztezeitung vom 28. Januar 2019 direkt mit Beratungsärzten sprechen. Drucksache 7/3380 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 1. Wie viele Ärztinnen und Ärzte sowie Einrichtungen beteiligen sich am ärztlichen Bereitschaftsdienst (allgemeinärztliche, kinderärztliche und weitere Bereitschaftsdienstpraxen) in Mecklenburg-Vorpommern (bitte die absolute Anzahl sowie den prozentualen Anteil an Ärztinnen und Ärzten sowie Einrichtungen sowie die Anzahl je 100.000 Einwohnerinnen /Einwohner angeben)? a) Inwieweit unterscheidet sich Mecklenburg-Vorpommern bei der Beteiligung am ärztlichen Bereitschaftsdienst ganz allgemein und in den konkreten Zahlen (siehe auch Frage 1) von anderen Bundesländern ? b) Wo liegen aus Sicht der Landesregierung die Gründe für eine mögliche Abweichung Mecklenburg-Vorpommerns von anderen Bundesländern? Die Fragen 1, a) und b) werden zusammenhängend beantwortet. Nach Angaben der Kassenärztlichen Vereinigung Mecklenburg-Vorpommern beteiligen sich derzeit 2.684 Ärztinnen und Ärzte am ärztlichen Bereitschaftsdienst in Mecklenburg- Vorpommern. Das entspricht einem Anteil von 167 Ärztinnen und Ärzten je 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner. Darüber hinaus und zu den Unterfragen a) und b) liegt der Landesregierung entsprechendes Datenmaterial nicht vor. 2. Wie stellt sich die Vergütung der Ärztinnen und Ärzte sowie Einrichtungen im Bereitschaftsdienst in Mecklenburg-Vorpommern im Vergleich zu anderen Bundesländern dar? Die Vergütung der Leistungen im Bereitschaftsdienst ergibt sich aus § 87b Absatz 1 Satz 3 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V). Sie ist daher in allen Ländern der Bundesrepublik Deutschland gleich geregelt. Danach erfolgt die Vergütung der Leistungen im Notfall und im Notdienst aus einem vor der Trennung für die Versorgungsbereiche gebildeten eigenen Honorarvolumen mit der Maßgabe, dass für diese Leistungen im Verteilungsmaßstab keine Maßnahmen zur Begrenzung oder Minderung des Honorars angewandt werden dürfen. Eine Differenzierung zwischen Ärzten und Einrichtungen ist nicht vorgesehen. Die Bewertung der Leistungen erfolgt mit dem auf der Basis des Orientierungswertes zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung und den Krankenkassen vereinbarten regionalen Punktwert. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/3380 3 3. Welchen Handlungsbedarf sieht die Landesregierung für die Sicherstellung des ärztlichen Bereitschaftsdienstes in Mecklenburg- Vorpommern? Nach Ansicht der Landesregierung verfügt das Land Mecklenburg-Vorpommern über einen durch die Kassenärztliche Vereinigung des Landes gut organisierten und gut funktionierenden ärztlichen Bereitschaftsdienst. Bei der Organisation des Bereitschaftsdienstes muss darauf geachtet werden, gerade die in ländlichen Bereichen praktizierenden Ärztinnen und Ärzte nicht mit einer zu hohen Zahl von zu leistenden Bereitschaftsdiensten zu überfordern. 4. Wann und mit welchem Ergebnis hat die Landesregierung bezüglich der Sicherstellung des ärztlichen Bereitschaftsdienstes in Mecklenburg- Vorpommern und gegebenenfalls auch bezüglich seiner Weiterentwicklung Gespräche mit der Kassenärztlichen Vereinigung Mecklenburg-Vorpommern geführt? Die Landesregierung befindet sich im ständigen Kontakt mit der Kassenärztlichen Vereinigung. Inhalte der dazu geführten Gespräche sind auch die Sicherstellung des ärztlichen Bereitschaftsdienstes und dessen Weiterentwicklung. 5. Wie bewertet die Landesregierung die Initiativen in den Ländern Brandenburg und Berlin? Um eine Bewertung der Initiativen in den Ländern Brandenburg und Berlin vornehmen zu können, wären entsprechende Verlaufsstudien und Erfahrungsberichte auszuwerten, die der Landesregierung hingegen derzeit nicht vorliegen.