Der Minister für Inneres und Europa hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 17. März 2017 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/339 7. Wahlperiode 20.03.2017 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Enrico Komning, Fraktion der AfD Terroristisches Personenpotenzial in Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung Laut FAZ vom 23.02.2017 stieg das „islamistisch-terroristische Personenpotenzial “ in Deutschland innerhalb weniger Wochen von 1.200 auf 1.600 Personen an. Diesbezügliche Zahlen für das Land Mecklenburg- Vorpommern sind bis heute nicht bekannt. Als ein Indikator für eine sich verschlechternde Sicherheitslage besteht hierzu großes gesellschaftliches Interesse. 1. Wie viele Personen werden in Mecklenburg-Vorpommern dem „islamistisch-terroristischen Personenpotenzial“ zugeordnet? 2. Wie hat sich die aktuelle Zahl seit Beginn des Jahres 2015 verändert? 3. Welche Kriterien für eine Zuordnung zur oben genannten Personengruppe werden von den Behörden genutzt? Die Fragen 1 bis 3 werden zusammenhängend beantwortet. Das islamistisch-terroristische Personenpotenzial in Deutschland wurde durch das Bundesamt für Verfassungsschutz verkündet. Die Zahl der islamistischen Gefährder in Mecklenburg-Vorpommern bewegt sich im unteren einstelligen Bereich. Im Übrigen erfolgt aus Geheimschutzgründen eine Berichterstattung nur in der Parlamentarischen Kontrollkommission. Drucksache 7/339 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 4. Hat die Einordnung als „Gefährder“ oder die Zuordnung zum „islamistisch-terroristischen Personenpotential“ Auswirkungen auf ein laufendes Asylverfahren oder sonstige zum vorübergehenden Aufenthalt in Deutschland berechtigende Verfahren oder Entscheidungen? Bestehen für entsprechende Personen Auswirkungen an daran anknüpfende Leistungsansprüche nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) oder Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)? Die bloße Einordnung als „Gefährder“ oder die Zuordnung zum „islamistisch-terroristischen Personenpotential“ hat keine Auswirkungen auf ein laufendes Asylverfahren. Erst eine Begehung von Straftaten in Deutschland während eines laufenden Asylverfahrens kann, abhängig von der Schwere der Straftat, Auswirkungen auf das Verfahren haben. Die Zuordnung eines Leistungsempfängers zu den benannten Personengruppen hat keine Auswirkungen auf Leistungsansprüche nach dem Sozialgesetzbuch oder nach dem Asylbewerberleistungsgesetz . 5. Wie viele Personen in Mecklenburg-Vorpommern besitzen nach Einschätzung der Landesregierung ein Potenzial für vergleichbare politisch motivierte Terroraktivitäten, die keiner islamistischen Haltung zugrunde liegen? Die Landesregierung geht davon aus, dass dem politischen Extremismus in all seinen Schattierungen grundsätzlich ein erhebliches Gewaltpotenzial innewohnt. Insoweit besteht auch hierzulande die Möglichkeit, dass einzelne Personen eine Nähe zu terroristischen Konzeptionen zeigen. Konkrete Erkenntnisse zu terroristischen Planungen liegen der Landesregierung aktuell nicht vor. Im Übrigen erfolgt aus Geheimschutzgründen eine Berichterstattung nur in der Parlamentarischen Kontrollkommission. 6. Wie viele islamistisch-terroristisch motivierte Anschlagsversuche wurden in den Jahren 2014, 2015 und 2016 registriert? In Mecklenburg-Vorpommern wurden in den Jahren von 2014 bis 2016 keine islamistischterroristisch motivierten Anschlagsversuche registriert. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/339 3 7. Bei wie vielen Verdachtsfällen auf islamistisch-terroristische Anschläge wurde durch die Landesbehörden präventiv eingeschritten? Zur statistisch unterlegten Beantwortung im Sinne der Anfrage fehlt es an einer eindeutigen Datenbasis. Durch die Landespolizei Mecklenburg-Vorpommern wird jeder bekannte Verdachtsfall auf islamistisch-terroristische Zusammenhänge sehr ernst genommen. Im Zuge der Bearbeitung dieser Hinweise erfolgen, jeweils am Einzelfall orientiert, umfangreiche polizeiliche Maßnahmen auf Grundlage des Gefahrenabwehrrechts (präventiv) oder des Strafverfahrensrechts (repressiv), wobei auch Maßnahmen im Strafverfahren eine präventive Ausrichtung haben können.