Der Minister für Inneres und Europa hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 24. November 2016 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/34 7. Wahlperiode 28.11.2016 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Jeannine Rösler, Fraktion DIE LINKE Aktueller Ist-Stand der Ausgaben für Asyl- und Flüchtlingsangelegenheiten und ANTWORT der Landesregierung 1. Wie hoch sind mit Stand vom 30. September 2016 die Ausgaben (titelgenau ) im Geschäftsbereich des Innenministeriums im Kapitel 0407 in der Maßnahmegruppe 03 Asyl- und Flüchtlingsangelegenheiten? Auf die nachfolgende Übersicht wird verwiesen. Titel Zweckbestimmung Ist (Angaben in Euro) 422.04 Bezüge und Nebenleistungen der Beamtinnen und Beamten infolge der Kooperation mit Hamburg 25.571,25 427.02 Beschäftigungsentgelte an Vertretungs- und Aushilfskräfte im Amt für Migration und Flüchtlingsangelegenheiten 790.617,97 428.04 Entgelte für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer infolge der Kooperation mit Hamburg 37.791,25 511.03 Geschäftsbedarf und Kommunikation sowie Geräte, Ausstattungs - und Ausrüstungsgegenstände sowie sonstige Gebrauchsgegenstände 89.075,19 514.03 Haltung von Dienstfahrzeugen 14.490,71 514.05 Verbrauchsmittel 4.884,60 Drucksache 7/34 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 Titel Zweckbestimmung Ist (Angaben in Euro) 517.03 Bewirtschaftungspauschale an den Betrieb für Bau und Liegenschaften M-V (BBL) 2.927.454,15 518.03 Mieten und Pachten für Grundstücke, Gebäude und Räume an den BBL (angemietet) 1.606.390,19 518.05 Mieten und Pachten für Grundstücke, Gebäude und Räume an den BBL (landeseigene Liegenschaften) 441.052,19 518.07 Mieten und Pachten für Maschinen und Geräte 200.233,17 519.03 Bauunterhaltung 22.008,18 533.21 Leistungsentgelte IT 120.016,08 533.22 Werkverträge 0,00 632.03 Erstattung von Aufwendungen an andere Bundesländer auf Grundlage konkreter Vereinbarungen 0,00 633.03 Erstattungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, dem SGB II und dem SGB XII an Landkreise und kreisfreie Städte 43.386.783,84 633.04 Erstattung der Kosten für die Unterbringung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und dem Flüchtlingsaufnahmegesetz an die Landkreise und kreisfreien Städte 52.041.200,95 671.02 Kosten für die Betreibung der Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes, der Außenstellen sowie der Notunterkünfte 21.173.674,59 671.03 Kosten für medizinische Leistungen in den Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes, der Außenstellen sowie der Notunterkünfte 3.319.640,19 671.04 Kosten für Leistungen an Ausländer der Freien und Hansestadt Hamburg für die Inanspruchnahme der Erstaufnahmeeinrichtung Mecklenburg-Vorpommern 720.000,00 671.05 Erstattung analog § 25 Absatz 2 Landeskatastrophenschutzgesetz Mecklenburg-Vorpommern an Landkreise und kreisfreie Städte 54.146,11 671.06 Erstattung analog § 25 Absatz 2 Landeskatastrophenschutzgesetz Mecklenburg-Vorpommern an sonstige Hilfsorganisationen 7.718,77 681.01 Abschiebungen 579.281,24 681.02 Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, dem SGB II und dem SGB XII an Ausländer in den Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes, den Außenstellen sowie den Notunterkünften 7.509.014,23 811.02 Erwerb von Dienstfahrzeugen 0,00 812.03 Beschaffung für Notunterkünfte und Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes 313.679,52 812.05 IT-Beschaffungen 562.423,60 883.03 Zuweisungen des Landes an Kreise und kreisfreie Städte für Investitionen 5.480.466,01 Zusammen 141.427.613,98 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/34 3 Ergänzend wird auf die zusätzliche finanzielle Unterstützung des Bundes im Bereich der Asylbewerber und Flüchtlinge in Höhe von 87 Mio. Euro hingewiesen. 2. Wie hoch sind mit Stand vom 30. September 2016 die Ausgaben bei den Zuweisungen an die Landkreise und kreisfreien Städte zur Umsetzung der Asylvereinbarung? Mit Stand vom 30. September 2016 wurden aus dem Landeshaushalt (Kapitel 1102, Titel 633.10) die veranschlagten Haushaltsmittel zur Umsetzung der Asylvereinbarung 2015 in Höhe von 4.800.000 Euro vollständig ausgezahlt. 3. Wie hoch sind mit Stand vom 30. September 2016 die Ausgaben im Geschäftsbereich des Sozialministeriums in Bezug auf die Förderung der Integration von Migrantinnen und Migranten und die Kosten für unbegleitete minderjährige Ausländer? Die Bewilligungen für die Förderung der Integration von Migrantinnen und Migranten belaufen sich mit Stand vom 30. September 2016 auf 932.414,64 Euro. Davon wurde ein Betrag in Höhe von 435.398,60 Euro per 30.09.2016 bereits ausgezahlt. Mit Stand vom 30.09.2016 sind für unbegleitete minderjährige Ausländerinnen und Ausländer 18.323.968,58 Euro an den Kommunalen Sozialverband (KSV) ausgezahlt worden.