Die Ministerin für Soziales, Integration und Gleichstellung hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 11. April 2019 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/3413 7. Wahlperiode 15.04.2019 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Christel Weißig, Fraktion Freie Wähler/BMV Sozialberichterstattung der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung 1. Beabsichtigt die Landesregierung, nach 2015 einen nächsten Sozialbericht für das Land Mecklenburg-Vorpommern vorzulegen? 2. Wenn ja, wann soll er vorgelegt werden? In welchen Abständen plant die Landesregierung die Erstellung weiterer Sozialberichte? Die Fragen 1 und 2 werden zusammenhängend beantwortet. Die Landesregierung beabsichtigt nicht, weitere Sozialberichte zu erstellen. Darüber hinaus wird auf die Antwort der Landesregierung zu Frage 5 der Kleinen Anfrage auf Drucksache 7/19 verwiesen. Drucksache 7/3413 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 3. Wenn nicht, woraus leitet die Landesregierung konkret Schlüsse für eine wirkungsvolle Sozialplanung und -politik gegenwärtig und zukünftig ab? Die amtliche Statistik hat sich als wesentliche Grundlage für die Betrachtung der sozialen Lage auf Bundes- und Landesebene etabliert. Verschiedene Behörden, wie beispielsweise die Bundesagentur für Arbeit oder das Statistische Amt Mecklenburg-Vorpommern, erfassen regelmäßig und umfangreich aktuelle Sozialstrukturdaten, die Erkenntnisse über die soziale Lage des Landes ermöglichen. Sie unterstützen die Landesregierung bei der Analyse und Planung, indem sie sowohl langzeitliche Entwicklungen darstellen als auch die Berücksichtigung regionaler Besonderheiten erlauben.