Der Minister für Inneres und Europa hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 25. April 2019 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/3414 7. Wahlperiode 26.04.2019 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Jeannine Rösler, Fraktion DIE LINKE Entwicklungen im Glücksspiel in Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern hat sich an der Erstellung eines Gutachtens der Universität Hamburg zum Thema „Regulierungsoptionen für den deutschen Onlineglücksspielmarkt“ finanziell beteiligt. Ein erster Zwischenbericht des Gutachtens wurde im August 2018 vorgelegt. Der abschließende Bericht des Gutachtens soll Ende 2019 vorgelegt werden. 1. Warum hat sich das Land Mecklenburg-Vorpommern an der Erstellung eines solchen Gutachtens beteiligt? In welcher Höhe hat sich das Land Mecklenburg-Vorpommern an der Erstellung eines solchen Gutachtens beteiligt? Mit dem Forschungsantrag der Universität Hamburg sollten mit Blick auf die anstehenden Diskussionen über die Fortentwicklung des Glücksspielstaatsvertrages über den 30. Juni 2021 hinaus verschiedene Regulierungsansätze in Europa bezüglich des Online-Glücksspiels miteinander verglichen werden. Im Rahmen dieses Vergleiches sollte einerseits eine sozioökonomische Analyse der Glücksspielmärkte einschließlich etwaiger Wanderungsbewegungen erfolgen sowie andererseits aufgezeigt werden, welche Folgen und Herausforderungen die jeweilige Regulierung für Aufsicht, Vollzug, Spielerschutz und Suchtprävention hat. Das Ministerium für Inneres und Europa hat sich an der Erstellung dieses Gutachtens beteiligt, um die aus fachlicher Sicht offenen Fragen zeitgerecht beantwortet zu bekommen und damit die Diskussion zur Fortentwicklung des Glücksspielstaatsvertrages über den 30. Juni 2021 hinaus auf einer fachlich gesicherten Grundlage führen zu können. Für das Land Mecklenburg-Vorpommern fiel ein Kostenanteil in Höhe von 4.008,70 Euro an. Drucksache 7/3414 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 2. Wie bewertet die Landesregierung die Ergebnisse des ersten Zwischenberichtes im Kontext der aktuellen Debatte um die Novellierung des Glücksspielstaatsvertrages? Der erste Zwischenbericht bestätigt den bereits aus der Praxis gewonnenen Eindruck der Landesregierung, dass die Verbesserung der effektiven Rechtsdurchsetzung gegenüber den Anbietern von Glücksspielen, seien sie online oder offline am Markt, einen bedeutenden Stellenwert einnimmt. Auch wenn die Studie noch nicht abgeschlossen ist, zeichnet sich als eines der wichtigsten Ergebnisse ab, dass unabhängig davon, wie liberal oder wie restriktiv die Regelungen im Rahmen der Novellierung des Glücksspielstaatsvertrages ausfallen werden, die Durchsetzung des vorgegebenen Rechtsrahmens so weit wie möglich sichergestellt werden muss. Die Ziele der Regulierung des Glücksspielmarktes, unter denen der Schutz der Bevölkerung vor Spielsucht sowie die Prävention von Begleit- und Beschaffungskriminalität besonders hervorzuheben sind, werden unabhängig von der konkreten Ausgestaltung des Rechtsrahmens für den Glücksspielmarkt jedenfalls dann unterlaufen, wenn die staatliche Kontrolle zu schwach ist, um illegale Online-Angebote, unzulässige Werbung und ähnliche Erscheinungsformen des grauen oder schwarzen Glücksspielmarktes zu verfolgen und nach Möglichkeit zu unterbinden. 3. Welche konkreten eigenen Ziele verfolgt die Landesregierung hinsichtlich der Gesamtregulierung des Glücksspielwesens, insbesondere mit Blick auf das Glücksspiel im Internet? 4. Wie beurteilt die Landesregierung die Einführung eines staatlichen Monopols für den Bereich der Online-Casinos? 5. Beabsichtigt die Landesregierung, den Markt für Onlineglücksspiel auf Landesebene zu öffnen und Lizenzen zu vergeben, wie das z. B. in Schleswig-Holstein der Fall ist? 6. Welche konkreten Maßnahmen plant die Landesregierung, um das Verbot von Onlineglücksspielen durchzusetzen und den nichtregulierten Markt auch auf terrestrischer Ebene zu unterbinden? Die Fragen 3 bis 6 werden zusammenhängend beantwortet. Gegenwärtig kann aufgrund der noch nicht abgeschlossenen politischen Meinungsbildung im Glücksspielrecht in den Ländern eine Beantwortung dieser Fragen nicht erfolgen. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/3414 3 7. Wie beurteilt die Landesregierung die Einrichtung einer spielform- und länderübergreifenden Sperrdatei aus Gründen der Suchtprävention und des Spieler- und Jugendschutzes? Die Landesregierung beurteilt sowohl aus suchtpräventiver Perspektive als auch aus Gründen des Jugendschutzes und des Spielerschutzes die Installation einer länder- und spielformübergreifenden Sperrdatei als fachlich notwendig und sinnvoll. Eine Sperrung nur für einzelne Bundesländer erzielt keinen hinreichenden Effekt in der Suchtprävention oder für den Spieler- und Jugendschutz. 8. Welche qualitativen Maßstäbe sind der Landesregierung bekannt bzw. erforderlich, um das terrestrische Angebot wie des Online-Angebotes des Glücksspielmarktes kohärent zu regulieren? Derzeit werden verschiedene qualitative Maßstäbe zur kohärenten Regulierung des Glücksspielmarktes erarbeitet und bewertet. Zu den Optionen für eine Regulierung gehören beispielsweise gesetzliche Verbote, staatliche Monopole sowie Erlaubnismodelle ohne zahlenmäßige Begrenzung der Anbieter, jedoch mit qualitativen Vorgaben zur Sicherung von Spieler-, Verbraucher- und Jugendschutz. Um die Ziele des Glücksspielstaatsvertrages zu erfüllen, müssen je nach Glücksspielform differenzierte Maßnahmen ergriffen werden.