Der Minister für Inneres und Europa hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 12. April 2019 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/3415 7. Wahlperiode 16.04.2019 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Horst Förster, Fraktion der AfD Arbeit des Flüchtlingsrates in Mecklenburg-Vorpommern und Sanktionierung von Rückführungsvereitelungen und ANTWORT der Landesregierung Der Präsident des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF), Hans-Eckard Sommer, kritisierte im Interview mit der Zeitung Welt am Sonntag die Arbeit vieler Flüchtlingsräte in Deutschland mit den folgenden Worten: „[…] einige Organisationen verfolgen das Interesse, Abschiebungen generell zu bekämpfen - ich denke vor allem an selbst ernannte Flüchtlingsräte. Das geben diese auch ganz offen zu.“ (Quelle: Die Welt vom 25. März 2019) 1. Wie finanziert sich nach Kenntnis der Landesregierung der Flüchtlingsrat Mecklenburg-Vorpommern? Über die grundsätzliche Finanzierung des Flüchtlingsrates Mecklenburg-Vorpommern liegen der Landesregierung keine Kenntnisse vor. Drucksache 7/3415 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 2. Findet eine finanzielle Förderung des Flüchtlingsrates Mecklenburg- Vorpommern mit seinen Beratungsprojekten über Haushaltstitel oder Fördertöpfe des Landes Mecklenburg-Vorpommern statt? a) Wenn ja, aus welchen Haushaltstiteln oder Fördertöpfen findet dies statt? b) Wenn ja, aus welchen Gründen wird der Flüchtlingsrat Mecklenburg-Vorpommern finanziert? c) Wenn nicht, welche anderen vom Land Mecklenburg-Vorpommern finanziell geförderten Institutionen unterstützen den Flüchtlingsrat Mecklenburg-Vorpommern finanziell? Die Fragen 2, a), b) und c) werden zusammenhängend beantwortet. Es findet eine finanzielle Förderung des Flüchtlingsrates Mecklenburg-Vorpommern e. V. über einen Haushaltstitel des Ministeriums für Soziales, Integration und Gleichstellung statt. Die Förderung erfolgt aus dem Einzelplan 10, Kapitel 1005, Maßnahmegruppe 60, Titel 684.60 - Beratungsangebote zur Förderung der sozialen und beruflichen Integration von Migrantinnen und Migranten. Zur Förderung der Integration von Migrantinnen und Migranten in Mecklenburg-Vorpommern wird der Flüchtlingsrat Mecklenburg-Vorpommern e. V. für stationäre und mobile Beratungsangebote gefördert. Ziel des Projektes ist landesweit eine nachhaltige Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Teilhabe von Migrantinnen und Migranten in allen Lebensbereichen und deren aktive Partizipation am gesellschaftlichen Leben sowie die Förderung des gegenseitigen Verständnisses zwischen Menschen unterschiedlicher kultureller und religiöser Prägung und Zugehörigkeit. Insbesondere zielt das Projekt auf die Stärkung der Selbsthilfepotenziale und Selbstorganisation von Migrantinnen und Migranten ab. Eine anderweitige Unterstützung des Flüchtlingsrates Mecklenburg-Vorpommern ist der Landesregierung nicht bekannt. 3. Hat die Landesregierung Kenntnisse darüber, dass der Flüchtlingsrat in Mecklenburg-Vorpommern an der Vereitelung von Rückführungsmaßnahmen beteiligt war? a) Wenn ja, um wie viele Fälle seit 2011 handelt es sich hierbei (bitte nach Anzahl pro Jahr aufgliedern)? b) Wenn ja, auf welche Art und Weise fanden solche Vereitelungsbemühungen statt? Die Fragen 3, a) und b) werden zusammenhängend beantwortet. Die Landesregierung hat hierüber keine Kenntnisse. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/3415 3 4. Wie viele Klagen gegen ablehnende Asylbescheide sind in Mecklenburg-Vorpommern seit 2014 registriert worden (bitte tabellarisch nach Anzahl und Jahr aufgliedern)? a) Wie verhält sich die Zahl der Klagen prozentual zu der Zahl der ablehnenden Asylbescheide seit 2014 (bitte jährlich aufgliedern)? b) Wie lange dauerten durchschnittlich die Gerichtsverfahren gegen abgelehnte Asylbescheide an den Verwaltungsgerichten des Landes seit 2014 (bitte jährlich aufgliedern)? Die Fragen 4, a) und b) werden zusammenhängend beantwortet. Auf die Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage auf Drucksache 7/3203 wird Bezug genommen. Bereits in der vorbezeichneten Antwort wurde mitgeteilt, dass bei den Asylkammern der Verwaltungsgerichte nicht nur Klagen gegen die Entscheidungen der Anträge beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), sondern unter anderem auch Klagen von anerkannten Asylbewerbern - darunter vor allem Syrer und Iraker -, die den vollen Flüchtlingsschutz nach der Genfer Konvention fordern, sowie Klagen im Falle der Ablehnung einer Umverteilung verhandelt werden. Alle Verfahren werden nach der Aktenordnung für die Verwaltungsgerichtsbarkeit einheitlich erfasst, sodass es sich bei den Verfahren gegen ablehnende Asylbescheide nur um eine Teilmenge der erfassten Verfahren handelt, die nicht ohne größeren Aufwand identifizierbar ist. Zur Beantwortung der Fragen ist eine händische Auswertung der Akten seit 2014 notwendig. Die Beantwortung der Fragen würde demnach insgesamt einen Aufwand begründen, der schon mit der aus Artikel 40 Absatz 1 Satz 1 der Landesverfassung folgenden Pflicht zur unverzüglichen Beantwortung Kleiner Anfragen nicht zu vereinbaren wäre. 5. Hält die Landesregierung verschärfte Sanktionen gegenüber der Beihilfe zum illegalen Aufenthalt, so wie dies gegenwärtig vom Bundesinnenministerium zur Diskussion gestellt wird, für richtig oder gar notwendig? a) Wenn ja, wird die Landesregierung dem entsprechenden Gesetzentwurf im Bundesrat zustimmen? b) Wenn nicht, warum nicht? Die Fragen 5, a) und b) werden zusammenhängend beantwortet. Die Willensbildung der Bundesregierung ist bezogen auf die Fragestellung noch nicht abgeschlossen . Eine Positionierung der Landesregierung findet erst im Rahmen des weiteren Gesetzgebungsverfahrens statt. Drucksache 7/3415 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 4 6. Unterstützt die Landesregierung über ihre Fördermittelpolitik die im Netz veröffentlichten politischen Forderungen und Verlinkungen des Flüchtlingsrates in Mecklenburg-Vorpommern? Wenn nicht, wie bewertet die Landesregierung im Einzelnen die politischen Forderungen des Flüchtlingsrates Mecklenburg-Vorpommern? Nein. Die Landesregierung bewertet grundsätzlich nicht die politischen Forderungen von Zuwendungsempfängern, soweit diese auf dem Boden des Grundgesetzes stehen.