Die Ministerin für Soziales, Integration und Gleichstellung hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 12. April 2019 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/3419 7. Wahlperiode 16.04.2019 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Peter Ritter, Fraktion DIE LINKE Parité-Gesetz zur Herstellung der Geschlechtergerechtigkeit in Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung Am 31. Januar 2019 verabschiedete der Landtag Brandenburg mit den Stimmen der rot-roten Regierungskoalition das bundesweit erste Parité- Gesetz. Mit dem Gesetz sollen erstmals ab dem Jahr 2020 Landeslisten paritätisch mit Frauen und Männern erstellt werden. Andere Bundesländer sind auf dem Weg. 1. Wie bewertet die Landesregierung die gesetzlichen Regelungen im Land Brandenburg zur geschlechterparitätischen Aufstellung von Landeslisten? Es ist nicht Aufgabe der Landesregierung, das brandenburgische Parité-Gesetz zu bewerten. Drucksache 7/3419 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 2. In welcher Form gedenkt die Landeregierung, das Brandenburger Parité-Gesetz in seiner Vorbildwirkung für Mecklenburg-Vorpommern zu nutzen? 3. Plant die Landesregierung, ähnliche Regelungen für eine geschlechtergerechte Aufstellung von Wahllisten in Mecklenburg-Vorpommern zu treffen und damit die geschlechtergerechte Besetzung unter anderem des Landtages Mecklenburg-Vorpommern zu erreichen? a) Wenn ja, welche Regelungen sind geplant? b) Wenn nicht, warum nicht? Die Fragen 2, 3, a) und b) werden zusammenhängend beantwortet. Die verfassungsrechtlichen Bedenken, die sich im Zusammenhang mit einem Parité-Gesetz stellen, bedürfen noch einer Klärung. Die Landesregierung wird das Ergebnis der verfassungsgerichtlichen Überprüfung durch das Verfassungsgericht des Landes Brandenburg abwarten, bevor sie sich weiter mit Vorschlägen zur geschlechtergerechten Aufstellung von Wahlvorschlagslisten in Mecklenburg-Vorpommern befasst. 4. Plant bzw. unterstützt die Landesregierung Initiativen auf Bundesebene , um bundeseinheitliche Regelungen zur Geschlechterparität in Volksvertretungen zu erreichen? a) Wenn ja, in welcher Form? b) Wenn nicht, warum nicht? Die Fragen 4, a) und b) werden zusammenhängend beantwortet. Auf der 27. Konferenz der Gleichstellungs- und Frauenministerinnen und -minister, -senatorinnen und -senatoren der Länder (GFMK) im Juni 2017 wurde einstimmig der Beschluss „Gleiche Repräsentanz von Frauen in Parlamenten ist längst überfällig“ gefasst. Darin wurde die Bundesregierung unter anderem gebeten, verfassungskonforme Gesetzesvorschläge zur Erreichung der gleichen Repräsentanz von Frauen und Männern in Parlamenten zu erarbeiten.