Der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 17. März 2017 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/342 7. Wahlperiode 20.03.2017 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Christoph Grimm, Fraktion der AfD Auswirkungen einer möglichen Ausweitung des Pfandsystems für Getränkeverpackungen und ANTWORT der Landesregierung Aus einer Stellungnahme des Bundesrates vom 10.02.2017 zur geplanten Änderung des Verpackungsgesetzes der Bundesregierung geht hervor, dass unter anderem künftig nicht mehr Größe und Inhalt von Getränkeverpackungen für einen Pfand entscheidend sein sollen, sondern das Material (Drucksache des Bundesrates: 797/16 Beschluss). Laut Medienberichten hätte dies zur Folge, dass künftig unter anderem auch Wein in Glasflaschen oder Milch in Getränkekartons der Pfandpflicht unterliegen könnten. Mit knapper Mehrheit stimmte die Länderkammer für diese Stellungnahme. 1. Erwägt die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommerns, in Zukunft solch einem Gesetzesvorstoß unter bestimmten Bedingungen zuzustimmen? a) Wenn ja, warum? b) Wenn nicht, warum nicht? Zu 1, a) und b) Die Fragen 1, a) und b) werden zusammenhängend beantwortet. Drucksache 7/342 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 Die Pfandpflicht ist abhängig von dem Volumen (nur 0,1 bis 3 Liter), vom Inhalt (zum Beispiel Milchprodukte, Fruchtsaft und Alkohol ab bestimmten Volumenprozenten pfandfrei) und von der Verpackungsart (ökologisch vorteilhaft = Getränkekartonverpackungen, Getränke- Polyethylen-Schlauchbeutel-Verpackungen und Folien-Standbodenbeutel). Insbesondere die Abhängigkeit der Pfandpflicht von dem Inhalt hat im Vollzug zu vielen Diskussionen um die Pfandpflicht für bestimmte Getränke geführt. Die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommerns vertritt die Position, dass zukünftig die Pfandregelungen vereinfacht werden sollten und die Pfandpflicht ausschließlich von der Art der Verpackung abhängen sollte. 2. Welche Auswirkungen hätte die Ausweitung des Pfandsystems für betroffene Verpackungen auf den Einzelhandel? Welche Auswirkungen hätte ein solches System für größere Ketten und welche auf kleine selbstständige Einzelhändler? In Deutschland besteht bereits für die pfandpflichtigen Einweggetränkeverpackungen ein etabliertes Pfandsystem - das DPG Pfandsystem. An diesem Pfandsystem haben sich Inverkehrbringer von zukünftig neu unter die Pfandpflicht fallenden Getränken in Einwegverpackungen zu beteiligen. Um am Pfandsystem teilnehmen zu können, müssen sich Hersteller und Händler zuerst an einer zentralen Stelle registrieren. Da bereits jetzt im Einzelhandel pfandpflichtige Getränke verkauft und die entleerten Verpackungen gegen Erstattung des Pfandbetrages von 0,25 Cent manuell oder automatisiert zurückgenommen werden, sind keine besonderen Auswirkungen für den Handel sowohl bei großen Ketten als auch bei selbständigen Einzelhändlern zu erwarten. Die Menge der zurückzunehmenden Einweggetränkeverpackungen wird sich ausweiten. 3. Welche ökologischen Vorteile würde dies für Mecklenburg- Vorpommern bringen? Welche Vorteile hätte eine solche Ausweitung für den Verbraucher? Die pfandpflichtigen Einweggetränkeverpackungen (in der Regel aus PET) werden sortenrein zurückgenommen und können deshalb einer hochwertigeren Verwertung zugeführt werden. Beispielsweise werden die zu Ballen gepressten PET-Flaschen des Einzelhandels von Kunststoff-Recyclingunternehmen aufgekauft und zu PET-Rohmaterial in Form von Flakes weiterverarbeitet. Dieses Recyclingprodukt kann als Rohstoff an kunststoffverarbeitende Unternehmen verkauft werden, die unter anderem neue PET-Flaschen daraus herstellen (Bottleto -bottle-Produktion). Es ist davon auszugehen, dass mit steigender Menge an pfandpflichtigen Gebinden die Quote der stofflich hochwertigen Verwertung von Kunststoffen ebenfalls ansteigen wird. Für die Verbraucher wird die Pfandpflicht auf Einweggetränkeverpackungen anhand der Verpackungsart nachvollziehbar. Auch der Vollzug dieser Pflicht wird vereinfacht. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/342 3 4. Gibt es hygienische Bedenken, die dadurch entstehen könnten, dass Personen z. B. Gebinde für Milch, also eine eher leicht verderbliche Ware, zu Hause sammeln oder an Pfandautomaten abgeben? Könnte es zu Geruchsbelästigung an Pfandautomaten kommen? Für Getränke in Getränkekartonverpackungen (also auch Milch), in Getränke-Polyethylen- Schlauchbeutel-Verpackungen und in Folien-Standbodenbeutel wird keine Pfandpflicht angestrebt . Milchgetränke in PET-Einwegflaschen oder Einwegglasflaschen sind mit Mehrwegflaschen vergleichbar. Mehrwegflaschen für Milch werden ebenfalls bereits jetzt zurückgegeben und sogar wieder befüllt. Probleme hinsichtlich einer Geruchsbelästigung durch entleerte Mehrwegmilchflaschen sind der Landesregierung nicht bekannt. 5. Welche geschätzten durchschnittlichen Kosten entstünden für eine Umrüstung eines Pfandautomaten? Welche Gesamtkosten für die Umrüstung entstünden in Mecklenburg- Vorpommern? Die Umrüstung von Pfandautomaten ist aus Sicht der Landesregierung nicht erforderlich. 6. Wieviel Pfand würde nach der Einführung in einem durchschnittlichen bundesdeutschen privaten Haushalt liegen? Wieviel Pfand in Euro würde insgesamt in der Bundesrepublik Deutschland im Verkehr sein? Darüber liegen der Landesregierung keine Informationen vor. Der Konsum von Getränken in Einwegverpackungen und der Zeitraum bis zur Rückgabe der entleerten Verpackung und somit der Rückerstattung des Pfandbetrages ist sehr individuell und nicht zu pauschalisieren. 7. Welche Auswirkungen hätte dies für Brennereien, Saftproduzenten und Milchbauern in Deutschland und speziell in Mecklenburg- Vorpommern? Welcher wirtschaftliche Schaden würde Getränkeherstellern und speziell Milchproduzenten in Deutschland und in Mecklenburg- Vorpommern entstehen durch geringeren Absatz oder durch Umrüstungskosten? Es wird auf die Antworten zu den Fragen 2 und 5 verwiesen. Drucksache 7/342 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 4 8. Kann sich die Landesregierung vorstellen, in Zukunft weitere oder andere Erzeugnisse mit einem gesetzlichen Pfand zu versehen? Bisher gibt es dazu keine Überlegungen der Landesregierung. Die Erhebung eines Pfandes auf Konsumerzeugnisse ist darüber hinaus nur bundeseinheitlich sinnvoll zu gestalten. 9. Welche Branchen könnten aus Sicht der Landesregierung in Mecklenburg-Vorpommern von einem neuen Pfandgesetz wirtschaftlich profitieren? Welche würden Schaden erleiden? Es wird auf die Antworten zu den Fragen 2 und 5 verwiesen.