Die Justizministerin hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 18. April 2019 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/3420 7. Wahlperiode 24.04.2019 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Jacqueline Bernhardt, Fraktion DIE LINKE Einrichtung zusätzlicher Stellen in den Gerichten und Staatsanwaltschaften und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung In der Antwort auf die Kleine Anfrage „Zusätzliche Richterstellen“ (Drucksache 7/2404) teilte die Landesregierung mit, die im Pakt für innere Sicherheit vereinbarten zusätzlichen 23 Richterstellen würden zum 1. Januar 2019 eingerichtet sein. 1. Welchen Gerichten oder Staatsanwaltschaften wurden wie viele dieser Stellen zugewiesen (bitte begründen)? Von den 23 zusätzlichen Stellen wurden 15 den Staatsanwaltschaften aufgrund des gestiegenen Personalbedarfs und acht den ordentlichen Gerichten aufgrund der dortigen Bestandssituation zugewiesen. Die 15 neuen Stellen für die Staatsanwaltschaften sind noch nicht abschließend einer konkreten Staatsanwaltschaft zugeordnet worden. Von den acht neuen Stellen für die ordentlichen Gerichte sind je zwei Stellen den Landgerichten Rostock, Schwerin, Stralsund und Neubrandenburg zugeordnet worden. Drucksache 7/3420 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 2. Gab es bereits einen Zuschuss aus Bundesmitteln für diese Stellen? a) Wenn ja, wie hoch war dieser? b) Wenn nicht, warum nicht? c) Wie viel erhält Mecklenburg-Vorpommern insgesamt aus dem Pakt für den Rechtsstaat für den Bereich Justiz? Zu 2, a), b) und c) Es gab noch keinen Zuschuss aus Bundesmitteln, da das im Pakt für den Rechtsstaat vorgesehene Verfahren noch nicht abgeschlossen ist. Nach dem Pakt für den Rechtsstaat sind die Länder verpflichtet, im Zeitraum 2017 bis 2021 insgesamt 2.000 neue Stellen für Richterinnen/Richter oder Staatsanwältinnen/Staatsanwälte (zuzüglich des dafür notwendigen Folgepersonals) zu schaffen und zu besetzen. Der Bund stellt den Ländern dafür einmalig Mittel in Höhe von 220 Millionen Euro (aufgeteilt in zwei Tranchen) durch Festbeträge im Rahmen der vertikalen Umsatzsteuerverteilung zur Verfügung. Sobald die Länder in ihrer Gesamtheit 1.000 Stellen geschaffen und darüber berichtet haben, wird der Bund die für die erste Tranche von 110 Millionen Euro notwendigen gesetzlichen Änderungen auf den Weg bringen. Die Umsetzung für die zweite Tranche von 110 Millionen Euro soll auf Grundlage eines zweiten Berichtes erfolgen, in dem dokumentiert wird, dass die Ländergesamtheit ihrer Selbstverpflichtung zur Schaffung und Besetzung von insgesamt 2.000 Stellen bis zum 31. Dezember 2021 nachgekommen ist. Der erste Bericht der Länder vom 29. März 2019 über die Schaffung von 1.217 neuen Stellen für Richterinnen/Richter oder Staatsanwältinnen/Staatsanwälte ist dem Bund vorgelegt worden. Aufgrund des vorgesehenen Transferweges über den Länderanteil an der Umsatzsteuer entfallen auf Mecklenburg-Vorpommern von den 220 Millionen Euro nach bundesstaatlichem Finanzausgleich voraussichtlich rund 4,2 Millionen Euro. 3. Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im nachgeordneten Dienst ziehen diese 23 Stellen nach sich (bitte nach Rechtspflegern und Serviceeinheiten getrennt und für alle Behörden angeben)? Die 23 neuen Stellen ziehen unmittelbar keine Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter im nachgeordneten Dienst nach sich. Ein fester Schlüssel für den nachgeordneten Dienst im Verhältnis zu den vorhandenen Stellen für Richterinnen/Richter und/oder Staatsanwältinnen/Staatsanwälte existiert nicht. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/3420 3 4. Wie viele der 23 Stellen wurden bereits besetzt (bitte auch die jeweilige Behörde angeben)? Es wurden 13 Stellen mit Proberichterinnen/Proberichtern besetzt, die bei folgenden Gerichten beziehungsweise Staatsanwaltschaften eingesetzt werden: Staatsanwaltschaft Rostock 2 Staatsanwaltschaft Schwerin 4 Staatsanwaltschaft Stralsund 1 Staatsanwaltschaft Neubrandenburg 2 Landgericht Schwerin* 1 Landgericht Stralsund* 1 Landgericht Neubrandenburg* 2 * Die Zuweisungen von Proberichtern/Proberichterinnen erfolgen in der ordentlichen Gerichtsbarkeit für einen Landgerichtsbezirk. 5. Wie viele dieser 23 zusätzlichen Stellen bei den Gerichten oder Staatsanwaltschaften wurden aus Landesmitteln, zum Beispiel aus den Finanzen des Paktes für Innere Sicherheit, seit wann zusätzlich eingerichtet ? a) Welchen Gerichten oder Staatsanwaltschaften wurden wie viele dieser Stellen zugewiesen? b) Wie viele Stellen im nachgeordneten Dienst zogen diese Stellen bisher nach sich? Zu 5, a) und b) Die 23 neuen Stellen wurden zum 8. Januar 2019 aus Landesmitteln eingerichtet (§ 8 Absatz 22 Nachtragshaushaltsgesetz 2019, „Pakt für Sicherheit“). Zur Zuweisung siehe oben. Die 23 Stellen der Besoldungsgruppe R1 zogen keine Stellen im nachgeordneten Dienst nach sich. 6. Wie viele Richter und Staatsanwälte gab es in den jeweiligen Jahren 2017, 2018 und 2019 in Mecklenburg-Vorpommern (bitte nach Besoldungsgruppen getrennt darstellen)? Die Anzahl der Richterinnen/Richter und Staatsanwältinnen/Staatsanwälte ergibt sich aus folgender Tabelle: Drucksache 7/3420 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 4 Anzahl der Richter/Richterinnen und Staatsanwälte/Staatsanwältinnen Besoldungsgruppe 01.01.2017 01.01.2018 01.01.2019 R8 1 1 0 R6 3 3 3 R5 2 2 2 R4 5 7 7 R3/R3+Z 26 25 25 R2/R2+Z 149 151 148 R1/R1+Z 417 426 432 insgesamt 603 615 617 7. Wie viele Stellen sind in den Gerichten und Staatsanwaltschaften aufgrund des Personalkonzeptes 2010 in den jeweiligen Jahren seit 2014 weggefallen (bitte nach Besoldungs- bzw. Entgeltgruppe untergliedern )? Die Anzahl der weggefallenen Stellen ergibt sich aus folgender Tabelle: Besoldungs-/Entgeltgruppe 2014 2015 2016 2017 2018 gesamt A4 0 1 0 0 0 1 E6 0 0 0 6 0 6 E9 0 0 0 1 0 1 A7 4 10 5 4 1,5 24,5 A9 0 0 0 2 0 2 A9E 0 0 7 4 0 11 A10 0 0 2 0 0 2 A11 0 1 6 2 2 11 A12 0 0 0 3 0 3 R1 7 7 2 5 0 21 R2 0 2 0 0 0 2 R3 0 1 0 0 0 1 pro Jahr 11 22 22 27 3,5 85,5