Die Ministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 11. April 2019 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/3421 7. Wahlperiode 15.04.2019 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Dr. Matthias Manthei, Fraktion Freie Wähler/BMV Projektförderung durch die Geschäftsstelle des Heimatverbandes Mecklenburg- Vorpommern in Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Die vom Finanzausschuss des Landtages Mecklenburg-Vorpommern übermittelte Projektbeschreibung für die Stärkung des Landesheimatverbandes Mecklenburg-Vorpommern zum Antrag auf Zuführung zum Strategiefonds sieht eine Kleinprojektförderung durch Weitergabe von Landesmitteln (bis 3.000,00 Euro) durch den Heimatverband Mecklenburg-Vorpommern e. V. an regionale und lokale Träger der Traditions- und Heimatpflege in Mecklenburg- Vorpommern in einem jährlichen Umfang von bis zu 50.000 Euro vor. Der Anteil der Landesmittel soll dabei grundsätzlich im jährlichen Durchschnitt nicht mehr als 50 Prozent der Projektkosten betragen. 1. Welche Projekte soll die oben genannte Geschäftsstelle fördern? Die Kleinprojektförderung soll die zahlreichen Tanz-, Trachten, Heimat- und Plattdeutschvereine in Mecklenburg-Vorpommern dabei unterstützen, eine reichhaltige Heimatkultur dauerhaft zu pflegen. Eine weitergehende Konkretisierung sieht die Projektbeschreibung des Finanzausschusses des Landtages Mecklenburg-Vorpommern nicht vor. Drucksache 7/3421 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 Da eine Zuwendung aus dem Sondervermögen „Strategiefonds“ an den Heimatverband Mecklenburg-Vorpommern e. V. 2019 erstmalig erfolgt und die Anträge an den Heimatverband Mecklenburg-Vorpommern e. V. erst gestellt werden müssen, bevor über Förderung entschieden werden kann, liegen der Landesregierung keine Kenntnisse über konkrete, durch den Heimatverband zu fördernde Projekte vor. 2. Gibt es Kriterien oder Förderrichtlinien, nach denen die Geschäftsstelle Projekte fördert? a) Wenn ja, wer hat diese definiert? b) Wenn ja, welche Kriterien oder Förderrichtlinien gibt es? c) Sind diese öffentlich (bitte Möglichkeiten der Kenntnisnahme angeben)? Die Fragen 2, a), b) und c) werden zusammenhängend beantwortet. Der Heimatverband Mecklenburg-Vorpommern e. V. erhält die Fördermittel auf der Grundlage eines Zuwendungsbescheides. Die Bewilligung der Zuwendung erfolgt nach den vom Finanzministerium erlassenen Verwaltungsvorschriften zu § 44 der Landeshaushaltsordnung Mecklenburg-Vorpommern. Die Bestimmungen zur Fördermittelweiterleitung sind in Nummer 12 der Verwaltungsvorschriften zu § 44 der Landeshaushaltsordnung Mecklenburg- Vorpommern niedergelegt. Der Heimatverband Mecklenburg-Vorpommern e. V. hat für seine Projektförderung entsprechende Förderbedingungen definiert. Die Landeshaushaltsordnung Mecklenburg-Vorpommern und die dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften sind veröffentlicht auf der Internetseite des Finanzministeriums einsehbar. Informationen zur Projektförderung durch den Heimatverband Mecklenburg-Vorpommern e. V. sind veröffentlicht unter: https://www.heimatverband-mv.de/projektfoerderung.html einsehbar. 3. Falls Frage 2 mit nein beantwortet wurde, warum gibt es keine Kriterien oder Förderrichtlinien, nach denen die Geschäftsstelle Projekte fördert? Es wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/3421 3 4. Falls Frage 2 mit nein beantwortet wurde, wird es zukünftig Kriterien oder Förderrichtlinien geben, nach denen die Geschäftsstelle Projekte fördern kann? Es wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. 5. Wer kann Projektförderung durch die oben genannte Geschäftsstelle erhalten? Die Fördermittelweitergabe erfolgt durch den Heimatverband Mecklenburg-Vorpommern e. V. als Träger der genannten Geschäftsstelle. Der Heimatverband informiert über die angegebene Internetadresse, dass Mitglieder des Heimatverbandes Mecklenburg-Vorpommern e. V. (Institutionen , Vereine, Einzelpersonen) Fördermittel erhalten können. 6. In welcher Höhe stehen jährlich Mittel für die Projektförderung durch die oben genannte Geschäftsstelle zur Verfügung? Die Projektbeschreibung des Finanzausschusses definiert die Höhe, bis zu der jährlich Mittel für Kleinprojekte durch den Heimatverband Mecklenburg-Vorpommern e. V. weitergeleitet werden dürfen, mit bis zu 50.000,00 Euro. 7. Wer wird über die Projektförderung durch die Geschäftsstelle entscheiden ? Der angegebenen Internetadresse des Heimatverbandes Mecklenburg-Vorpommern e. V. ist zu entnehmen, dass der Vorstand des Heimatverbandes Mecklenburg-Vorpommern e. V. über die Bewilligung und die Höhe der Fördermittelweitergabe entscheidet. 8. Wer ist gegenüber der oben genannten Geschäftsstelle weisungsbefugt? Die Geschäftsstelle ist eine Einrichtung des Heimatverbandes Mecklenburg-Vorpommern e. V. Der Vorstand des Heimatverbandes Mecklenburg-Vorpommern e. V. ist verantwortlich für die laufenden Geschäfte und die Aufsicht über die Geschäftsstelle.