Der Minister für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 12. April 2019 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/3423 7. Wahlperiode 16.04.2019 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Dr. Mignon Schwenke, Fraktion DIE LINKE Aufgabenträgerschaft für den Schienenpersonennahverkehr (SPNV) in Verantwortung eines Landkreises und ANTWORT der Landesregierung 1. Welche Voraussetzungen müssen gegeben sein, damit die Aufgabenträgerschaft für den SPNV vom Land auf einem Landkreis übertragen werden kann? Nach § 3 Absatz 2 des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr in Mecklenburg- Vorpommern (ÖPNVG M-V) kann die Aufgabe der Sicherstellung einer ausreichenden Bedienung der Bevölkerung mit Verkehrsleistungen des öffentlichen Schienenpersonennahverkehrs im Sinne von § 1 Absatz 2 des Regionalisierungsgesetzes und von § 2 Absatz 5 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes, soweit diese von lokaler Bedeutung ist, auf Antrag den Landkreisen und kreisfreien Städten als Angelegenheit des eigenen Wirkungskreises übertragen werden. Voraussetzung ist, dass überregionale Verkehrsbelange und wirtschaftliche Erwägungen nicht entgegenstehen. Das Nähere soll in einem öffentlich-rechtlichen Vertrag geregelt werden. Drucksache 7/3423 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 2. Ist es grundsätzlich möglich, dass für die Bahnstrecke Parchim-Inselstadt Malchow eine Aufgabenträgerschaft für einen SPNV auf den Landkreis Ludwigslust-Parchim übertragen werden kann? Die Bahnstrecke Parchim-Inselstadt Malchow befindet sich in den Kreisgebieten der Landkreise Ludwigslust-Parchim und Mecklenburgische Seenplatte. Es ist daher grundsätzlich nur möglich, diese Bahnstrecke den beiden Landkreisen für das jeweilige Kreisgebiet nach § 3 Absatz 1 ÖPNVG M-V zur Wahrnehmung als Angelegenheit des eigenen Wirkungskreises zu übertragen. 3. Kann für die Bahnstrecke Parchim-Inselstadt Malchow ein ähnlicher Vertrag zwischen Land und Landkreis Ludwigslust-Parchim geschlossen werden, wie dieser bereits für die Bahnstrecke Inselstadt Malchow-Waren (Müritz) zwischen Landkreis Mecklenburgische Seenplatte und Land geschlossen wurde? Wenn ja, was sind die Gründe dafür, dass dies bislang nicht erfolgte? Es wird zunächst auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. Die Aufgabenübertragung setzt zunächst einen entsprechenden Antrag voraus. Ferner müssen sodann die Voraussetzungen nach § 3 Absatz 2 ÖPNVG M-V vorliegen und darüber öffentlich-rechtliche Verträge geschlossen worden. 4. Ab welchem Zeitpunkt kann ein Vertrag zur Übertragung der Aufgabenträgerschaft für den SPNV zwischen Landkreis Ludwigslust- Parchim und Land geschlossen werden? Es wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen. 5. Inwieweit gibt es Gründe, die gegen einen Vertrag zur Übertragung der Aufgabenträgerschaft für einen möglichen SPNV auf der Bahnstrecke Parchim-Inselstadt Malchow sprechen? Es wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen. Aus der Sicht des Landes musste der Schienenpersonennahverkehr auf dieser Bahnstrecke wegen Unwirtschaftlichkeit eingestellt werden. Das Land bezuschusst seitdem eine Busverbindung Parchim-Plau-Malchow. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/3423 3 6. Inwieweit gibt es Überlegungen und welche Voraussetzungen müssten dafür erfüllt sein, um mittel- oder langfristig die Südbahn wieder durchgängig und in Landesverantwortung zu bestellen? Seitens der Landesregierung gibt es dazu derzeit keine Überlegungen.