Der Minister für Inneres und Europa hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 24. Mai 2019 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/3428 7. Wahlperiode 28.05.2019 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Dr. Matthias Manthei, Fraktion Freie Wähler/BMV Umsetzung von EU-Richtlinien in Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Die überwiegende Anzahl der EU-Richtlinien ist vom Bund umzusetzen. Sofern eine Umsetzung von Bund und Ländern gemeinsam erfolgt, werden die Länder, unter Federführung des Bundes, an den Umsetzungsmaßnahmen beteiligt. Eine kleine Anzahl von EU-Richtlinien fällt nach deren Regelungsgehalt jedoch in die alleinige Zuständigkeit der Länder, sodass diese zur Umsetzung auch selbst rechtsetzend tätig werden müssen. Dies allerdings nur in Fällen, in denen noch keine Regelungen getroffen sind, die den Anforderungen der Richtlinie bereits entsprechen. Auf diese Richtlinien beziehen sich die hier gestellten Fragen und Antworten. Adressat eines Vertragsverletzungsverfahrens ist immer, auch bei ausschließlicher Zuständigkeit der Länder, die Bundesrepublik Deutschland als Vertragspartner. Eine nicht fristgemäße Umsetzung führt nicht direkt zu Vertragsverletzungsverfahren und Strafen. Zuvor wird die nachgeholte Umsetzung angestrebt. Gegen Deutschland wurde noch nie eine Vertragsstrafe ausgesprochen. Drucksache 7/3428 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 1. Wie viele EU-Richtlinien mussten zwischen 2011 bis 2018 in Mecklenburg-Vorpommern umgesetzt werden? Mecklenburg-Vorpommern hatte im genannten Zeitraum sieben Richtlinien in eigener Zuständigkeit umzusetzen. 2. Welche Fristen galten jeweils für die Umsetzung der EU-Richtlinien und wann wurden sie in Mecklenburg-Vorpommern umgesetzt (bitte jeweils nach EU-Richtlinie, Umsetzungsfrist und tatsächlicher Umsetzung in Mecklenburg-Vorpommern aufschlüsseln)? Richtlinie Umsetzungsfrist Umsetzung in MV 2011/24/EU Patientenmobilität 25.10.2013 01.05.2014 2012/18/EU Beherrschung Unfallgefahren 01.06.2015 17.06.2017 2013/55/EU Berufsqualifikation 18.01.2016 30.07.2016 2014/52/EU Umweltverträglichkeit 16.05.2017 17.07.2018 2014/61/EU Zugang Digitalnetze 01.01.2016 30.07.2016 2015/2087/EU Hafenauffangeinrichtungen 09.12.2016 11.08.2018 2016/680/EU Datenschutz 06.05.2018 25.05.2018 3. Welche EU-Richtlinien müssen nach derzeitigem Stand in Mecklenburg-Vorpommern noch umgesetzt werden (bitte nach EU- Richtlinie und jeweiliger Umsetzungsfrist auflisten)? Derzeit gibt es keine EU-Richtlinie, die durch die Länder in eigener Zuständigkeit noch umzusetzen ist.