Der Minister für Inneres und Europa hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 18. April 2019 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/3429 7. Wahlperiode 24.04.2019 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Dr. Matthias Manthei, Fraktion Freie Wähler/BMV Einstellungen und erfolgreich abgeschlossene Ausbildungen bei der Landespolizei und ANTWORT der Landesregierung Es ergeben sich Nachfragen zu den Drucksachen 7/2121 und 7/3297. 1. Entspricht die Zahl der Einstellungen in den Laufbahngruppen 1 und 2 seit 2004 jährlich dem zu dem Zeitpunkt ermittelten tatsächlichen Bedarf an Neueinstellungen? Wenn nicht, in welcher Höhe weicht der tatsächliche Bedarf für jedes Jahr ab? Die Planung der Einstellungen in den Vorbereitungsdienst an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung, Polizei und Rechtspflege Mecklenburg-Vorpommern richtet sich nach den zum Zeitpunkt der Übernahme der Absolventinnen und Absolventen in die jeweilige Laufbahngruppe voraussichtlich freien Planstellen des Polizeivollzugsdienstes unter Berücksichtigung der zwischenzeitlichen Altersabgänge sowie der prognostizierten zusätzlichen Mitarbeiterfluktuation beispielsweise aufgrund vorzeitiger Versetzung in den Ruhestand. Daher weichen die Einstellungszahlen zum Zeitpunkt der Einstellung in den Vorbereitungsdienst zunächst nicht von dem jeweils errechneten tatsächlichen Bedarf zum Zeitpunkt der Übernahme in den Landesdienst ab. Drucksache 7/3429 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 2. Entspricht die Zahl der erfolgreichen Abschlüsse in den Laufbahngruppen 1 und 2 seit 2007 jährlich dem ermittelten tatsächlichen Bedarf an neu ausgebildeten Kräften? Wenn nicht, in welcher Höhe weicht der tatsächliche Bedarf für jedes Jahr ab? Nein. Der tatsächlich ermittelte Bedarf an neu ausgebildeten Kräften orientierte sich an den erforderlichen Gesamteinstellungen in den Vorbereitungsdienst (siehe hierzu Antwort zu Frage 1), wobei die Zahl der Gesamteinstellungen in den letzten Jahren gestiegen ist. Insofern weicht der tatsächliche Bedarf zum Zeitpunkt der Übernahme in den Polizeivollzugsdienst um die Zahl der Anwärterinnen und Anwärter ab, die ihren Vorbereitungsdienst aus unterschiedlichen Gründen nicht erfolgreich beendet haben. In den Jahren 2007 bis 2018 stellte sich die Fluktuation während des Vorbereitungsdienstes wie folgt dar: Jahr der Übernahme in den Polizeivollzugsdienst Fluktuation während des Vorbereitungsdienstes 2007 -5 2008 -4 2009 -9 2010 -8 2011 -17 2012 -13 2013 -3 2014 -14 2015 -8 2016 -13 2017 -19 2018 -27 3. Wird bei der Festlegung der Einstellungszahlen in den Laufbahngruppen 1 und 2 für den jeweiligen Jahrgang berücksichtigt, dass nicht alle eingestellten Personen die Ausbildung erfolgreich abschließen? a) Wenn ja, in welcher Weise? b) Wenn nicht, warum nicht? Die Fragen 3, a) und b) werden zusammenhängend beantwortet. Ja. Die in Antwort zu Frage 2 dargestellte Fluktuation wird bei der Einstellung der Anwärterinnen und Anwärter grundsätzlich betrachtet. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/3429 3 4. Plant die Landesregierung eine Änderung der Einstellungsvoraussetzungen für den Polizeidienst in den Laufbahngruppen 1 und 2? Wenn ja, in welcher Weise? Nein. Eine Änderung der Einstellungsvoraussetzungen ist nicht geplant.