Der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 29. März 2017 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/343 7. Wahlperiode 30.03.2017 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Simone Oldenburg, Fraktion DIE LINKE Hygienekontrollen an den öffentlichen allgemein bildenden und beruflichen Schulen des Landes Mecklenburg-Vorpommern 2015 und 2016 und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Zur Beantwortung der Fragen 1, 2 und 4 für das Jahr 2015 wird auch auf die Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage auf Drucksache 6/5451 verwiesen. Für die Beantwortung der Kleinen Anfrage wurde eine Befragung der Gesundheitsämter des Landes Mecklenburg-Vorpommern vorgenommen. Das Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern hat auf seiner Internetseite Empfehlungen zu Überwachungsrhythmen für die nach § 23 Absatz 5 bis 7, § 36 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) sowie § 9 des Gesetzes über den Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGDG M-V) durch den Öffentlichen Gesundheitsdienst zu überwachenden Einrichtungen veröffentlicht (https://service.mvnet.de/_php/download.php?datei_id=1578529). Allgemein bildende, berufsbildende Schulen und Sonderschulen sind danach mindestens einmal innerhalb von drei bis fünf Jahren zu kontrollieren. In Anwendung dieser Empfehlungen können sich daher in Abhängigkeit von den Schwerpunktsetzungen der einzelnen Gesundheitsämter für das jeweilige Jahr die Zahlen der durchgeführten Kontrollen in den einzelnen Landkreisen und in den kreisfreien Städten unterscheiden. Drucksache 7/343 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 1. An wie vielen der öffentlichen Schulen des Landes wurden 2015 und 2016 Hygienekontrollen durch die Gesundheitsämter der jeweiligen Kreise bzw. kreisfreien Städte durchgeführt (bitte getrennt nach Jahr, Schularten, Kreisen und kreisfreien Städte angeben)? 2. Bei wie vielen der Kontrollen wurden Verstöße gegen die Hygienevorschriften festgestellt (bitte die Anzahl der Verstöße getrennt nach Jahr, Schularten, Kreisen und kreisfreien Städten angeben)? Die Fragen 1 und 2 werden zusammenhängend beantwortet. In den folgenden Tabellen ist die Anzahl der durchgeführten Hygienekontrollen an öffentlichen allgemein bildenden und beruflichen Schulen des Landes für das Jahr 2016 nach Landkreisen, kreisfreien Städten, Jahren und Schulart dargestellt. Außerdem ist dargestellt, bei wie vielen dieser Kontrollen Mängel beziehungsweise Verstöße festgestellt wurden. Hygienekontrollen durch die Gesundheitsämter 2016 allgemein bildende Schulen Landkreis (LK)/kreisfreie Stadt Kontrollen davon Kontrollen mit Beanstandungen Schwerin-Stadt 4 2 Rostock-Stadt 15 15 LK Mecklenburgische Seenplatte 5 3 LK Rostock 2 0 LK Vorpommern Rügen 2 1 LK Nordwestmecklenburg 4 4 LK Vorpommern Greifswald 22 11 LK Ludwigslust Parchim 8 6 gesamt 62 42 berufliche Schulen Landkreis (LK)/kreisfreie Stadt Kontrollen davon Kontrollen mit Beanstandungen Schwerin-Stadt 3 1 Rostock-Stadt 0 0 LK Mecklenburgische Seenplatte 12 12 LK Rostock 0 0 LK Vorpommern Rügen 0 0 LK Nordwestmecklenburg 0 0 LK Vorpommern Greifswald 3 0 LK Ludwigslust Parchim 0 0 gesamt 18 13 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/343 3 Es wird darauf hingewiesen, dass lediglich die Anzahl der Kontrollen erfasst wurde. Eine Schule kann auch mehrmals im Jahr kontrolliert werden, insbesondere wenn Beanstandungen auftraten. 3. Welches sind die häufig festgestellten Mängel? In der nachfolgenden Übersicht sind die festgestellten Mängel für die Jahre 2015 und 2016 nach ihrer Häufigkeit dargestellt. Art der Beanstandung Häufigkeit Sanierungs- und Renovierungsbedürftigkeit 11 Reinigungszustand/Sauberkeit 10 Schimmelpilzbefall 6 fehlende oder nicht einsehbare Hygienepläne 6 bauliche Mängel 5 Mängel in Sanitäranlagen 4 erste Hilfe-Material überlagert oder fehlt 3 Trinkwasserqualität 3 fehlende Belehrungen nach dem Infektionsschutzgesetz 3 Feuchtschäden 3 Innenraumluft 3 Geruchsbelästigung 3 Kopfläuse 2 Legionellennachweis 1 Durchfallerkrankungen 1 4. Welche Maßnahmen wurden von den jeweiligen Schulträgern ergriffen, um festgestellte Verstöße zu beheben bzw. künftig auszuschließen (bitte getrennt nach Jahr, Schularten, Kreisen und kreisfreien Städte angeben)? In den folgenden Tabellen sind die von den Gesundheitsämtern festgestellten Arten der Beanstandungen und, soweit den Gesundheitsämtern bekannt geworden, die von den Schulträgern ergriffenen Maßnahmen dargestellt. Drucksache 7/343 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 4 allgemein bildende Schulen 2016 Landkreis/ kreisfreie Stadt Art der Beanstandungen Maßnahmen Schwerin-Stadt Hygienemängel in den Sanitäranlagen Mängel wurden zeitnah beseitigt Rostock-Stadt - Sauberkeit - fehlende Hygienepläne - Innenraumluft - unzureichende Ausstattung mit Desinfektionsmitteln - Schulamt wird Hygienepläne bei den Schulen thematisieren LK Mecklenburgische Seenplatte - Reinigungszustand nicht zufriedenstellend - keine korrekten Reinigungs- und Desinfektionspläne - baulicher Zustand beziehungsweise Zustand der Ausstattung in den Sanitäranlagen aus hygienischer Sicht nicht akzeptabel - Schulhof weist Unfallquellen auf - Veranlassung einer Grundreinigung in den Schulen - Reinigungsrhythmus wurde geändert - Ausstattung der Sanitäranlagen mit neuen Bedarfsgegenständen , wie WC-Brillen, WC-Bürsten - Konzept für Neugestaltung des Schulhofes LK Rostock - - LK Vorpommern- Rügen eine anlassbezogene Kontrolle (Kopfläuse) Aufklärung LK Nordwestmecklenburg - Hygienepläne nicht vorhanden oder einsehbar - bauliche Mängel - Beschädigungen an Sanitärausstattungen - feuchte Wandbereiche - Renovierungszustand nicht zufriedenstellend - allgemeine Sauberkeit nicht zufriedenstellend - eine Sporthalle generell sanierungsbedürftig - Beseitigung von Stolpergefahren im Zugangsbereich - Renovierung in Umkleide- und Sanitärräumen der Sporthalle LK Vorpommern Greifswald - bauliche Mängel - schlechter Renovierungszustand - Beschwerde zur Trinkwasserqualität - allgemeine Sauberkeit - fehlende Hygienepläne - zeitnahe Abstellung von kleineren Mängeln - unverzügliche Beprobung gemäß Trinkwasserverordnung LK Ludwigslust Parchim - Geruchsbelästigungen - Akustikprobleme, - unzureichender Reinigungszustand - Fußbodensanierung - Verbesserung Lüftungsregime - Überprüfung der Nachhallzeit - Kontaktaufnahme mit den Reinigungsfirmen Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/343 5 berufliche Schulen 2016 Landkreis/ kreisfreie Stadt Art der Beanstandungen Maßnahmen Schwerin-Stadt während des Umbaus einer Toilettenanlage fehlende Anzahl an WC´s Umbau der Toilettenanlage wurde abgeschlossen Rostock-Stadt - - LK Mecklenburgische Seenplatte Bauliche Mängel durchfeuchtetes Mauerwerk in zwei Schulgebäuden - LK Rostock - - LK Vorpommern Rügen - - LK Nordwestmecklenburg - - LK Vorpommern Greifswald allgemeine Sauberkeit fehlende Hygienepläne - LK Ludwigslust Parchim - -