Der Chef der Staatskanzlei hat namens der Landesregierung die Antwort auf die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 14. Juni 2019 übermittelt. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/3432 7. Wahlperiode 17.06.2019 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Dr. Matthias Manthei, Fraktion Freie Wähler/BMV Bewilligung von Förderung aus dem Vorpommern-Fonds und ANTWORT der Landesregierung Es ergeben sich Nachfragen zu Drucksache 7/3274. 1. Welchen Unterschied gibt es zwischen einer positiven Entscheidung und der Bewilligung der Förderung? Eine positive Entscheidung trifft eine Aussage über die Förderwürdigkeit eines Projektes. Mit der Bewilligung, das heißt mit einem rechtskräftigen Zuwendungsbescheid, entsteht ein Anspruch auf Zahlung einer Zuwendung. 2. Woraus ergibt sich der Zeitraum zwischen positiver Entscheidung und Bewilligung der Förderung (bitte aufführen, welches Verfahren abläuft und welche Akteure eingebunden sind)? Nach einer positiven Entscheidung des Vergabeausschusses des Vorpommern-Rates wird der Vorgang dem Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI) übergeben. Dieses prüft alle Projektunterlagen auf Basis der zuwendungsrechtlichen Bestimmungen und fordert ggf. Angaben bei den Vorhabenträgern nach. Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, erstellt das LFI einen Zuwendungsbescheid (= Bewilligung). Drucksache 7/3432 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 3. Gibt es Fälle, bei denen trotz positiver Entscheidung keine Bewilligung der Förderung erfolgt? Wenn ja, in welchen Fällen? Ja, wenn zum Beispiel die nach den zuwendungsrechtlichen Bestimmungen erforderlichen Unterlagen nicht vollständig beigebracht werden können, es Verfahrensfehler gab oder ein Antrag zurückgezogen wird.