Die Ministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 16. April 2019 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/3433 7. Wahlperiode 17.04.2019 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Simone Oldenburg, Fraktion DIE LINKE Externe Evaluationen in den Schuljahren 2017/2018 und 2018/2019 und ANTWORT der Landesregierung 1. An welchen Schulen wurde im Schuljahr 2017/2018 sowie im 1. Halbjahr 2018/2019 eine externe Evaluation durchgeführt (bitte nach Einzelschulen auflisten)? Im Schuljahr 2017/2018 wurden an folgenden Schulen eintägige Schulbesuche durchgeführt: - Regionale Schule „Bertolt Brecht“, Wismar, - Gymnasium Reutershagen, Rostock - 5. Regionale Schule mit Grundschule „Schule am Inselsee“, Güstrow - Grundschule „Am Ploggensee“, Grevesmühlen - Gymnasiales Schulzentrum Wittenburg - Regionale Schule mit Grundschule Schönberg - Regionale Schule Klütz - Regionale Schule und Grundschule „Anne Frank“, Tessin - Regionale Schule „Europaschule Arnold Zweig“, Pasewalk - Regionale Schule mit Grundschule „Johann Heinrich Voß“, Penzlin - Grundschule Dabel - Regionale Schule mit Grundschule Bernitt - Grundschule „Fritz Reuter“, Grevesmühlen - Regionale Schule mit Grundschule Cambs Drucksache 7/3433 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 Im Schuljahr 2017/2018 wurden an folgenden Schulen vollständige Evaluationen (mehrtägige Schulbesuche) durchgeführt: - Grundschule Teterow - Integrierte Gesamtschule „Bertolt Brecht“, Schwerin - Greenhouse-School, Graal-Müritz - Grundschule „Am Mueßer Berg“, Schwerin Im ersten Halbjahr des Schuljahres 2018/2019 wurden an folgenden Schulen eintägige Schulbesuche durchgeführt: - Grundschule „Georg Friedrich Kersting“, Güstrow - Regionale Schule Lübz - Integrierte Gesamtschule „Johann Wolfgang von Goethe“, Wismar - Europaschule Gymnasium Teterow - Regionale Schule mit Grundschule Lüdersdorf 2. An welchen der in Frage 1 erfragten Schulen wurden im Schuljahr 2017/2018 sowie im 1. Halbjahr 2018/2019 alle Elemente der externen Evaluation oder nur a) eine datenbasierte Schuleinschätzung und b) ein eintägiger Schulbesuch durchgeführt? Zu 2) Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Zu a) Das Verfahren der datenbasierten Schuleinschätzung ist gegenwärtig noch nicht so weit entwickelt, dass eine begründete Ersteinschätzung, ob eine Schule prinzipiell risikobehaftet ist oder nicht, zuverlässig vorgenommen werden kann. Zu b) Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. 3. An welchen Schulen wurde eine vollständige Evaluation durchgeführt ? Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/3433 3 4. Ist im Rahmen einer externen Evaluation zwingend die Durchführung aller drei Elemente vorgeschrieben? Nein. Wie im Konzept der internen und externen Evaluation für allgemeinbildende Schulen in öffentlicher Trägerschaft („Selbstständige Schulen“) in Mecklenburg-Vorpommern (https://www.bildung-mv.de/downloads/Evaluation_Gesamtkonzept_Evaluation7.pdf) auf Seite 6 beschrieben, können die drei Bestandteile einer Evaluation (datenbasierte Schuleinschätzung , eintägiger Schulbesuch sowie vollständige Evaluation) unabhängig voneinander , jedoch auch als Schrittfolge eingesetzt werden. Bezüglich des Status der datenbasierten Schuleinschätzung wird auf die Antwort zu Frage 2 a) verwiesen. 5. Wie viele Schulen wurden im Schuljahr 2017/2018 sowie im 1. Halbjahr 2018/2019 aufgrund der datenbasierten Schuleinschätzung als a) risikobehaftet und b) als nicht risikobehaftet analysiert (bitte nach Einzelschulen auflisten)? Bezüglich des Status der datenbasierten Schuleinschätzung wird auf die Antwort zu Frage 2 a) verwiesen. 6. Wie viele Evaluatorenteams führen derzeit die Evaluationen durch? Es existiert keine feste Zahl von Evaluationsteams. Für jede Evaluation wird individuell ein Evaluationsteam zusammengestellt, bestehend aus den im Konzept der internen und externen Evaluation für allgemeinbildende Schulen in öffentlicher Trägerschaft („Selbstständige Schulen“), Seite 5, benannten Personengruppen. Die Zusammenstellung orientiert sich an den spezifischen Rahmenbedingungen jeder einzelnen Evaluation, vorrangig der Größe der zu evaluierenden Schule und der Komplexität der zu bearbeitenden Fragestellungen. Drucksache 7/3433 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 4 7. Welche Anzahl von Fach-, Unterrichts- und Schulberatern sowie Evaluatoren arbeiteten bzw. arbeiten in den Schuljahren 2017/2018 und 2018/2019 mit jeweils welchem Stundenumfang im Unterstützungssystem des Instituts für Qualitätsentwicklung Mecklenburg- Vorpommerns (bitte getrennt nach Art der Beratung, jeweiligem Stundenumfang und Schulamtsbereichen angeben)? Für die Planung und Durchführung der Evaluationen stehen derzeit fünf Stellen zur Verfügung. Von diesen Stellen ist eine dauerhaft mit 40 Stunden/Woche besetzt. Die übrigen Stellen konnten trotz wiederholter Ausschreibung bislang nicht besetzt werden. Zwei dieser Stellen stehen für das laufende Schuljahr 2018/2019 als Abordnungsstellen im Umfang einer Vollabordnung zur Verfügung. Die beiden übrigen Stellen stehen bis auf Weiteres und ebenfalls im Umfang einer Vollabordnung zur Verfügung. Für den Doppelhaushalt 2020/2021 wurde eine Umwandlung der beiden letztgenannten langfristig angelegten Abordnungs- in reguläre Stellen beantragt. Im Unterstützungssystem des Instituts für Qualitätsentwicklung sind seit dem Schuljahr 2017/2018 31 Beraterinnen und Berater tätig. Es handelt sich um Stellen des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern/des Instituts für Qualitätsentwicklung , eine Stelle ist im Rahmen einer Abordnung als Vertretung besetzt. Von den 31 Beraterinnen und Beratern arbeiten 26 als Fach- und Unterrichtsberaterinnen und -berater und fünf als Unterrichts- und Schulberaterinnen und -berater. Für die Schulamtsbereiche stellt sich das wie folgt dar: Schulamtsbereich Fach- und Unterrichtsberaterinnen/-berater Unterrichts- und Schulberaterinnen/ -berater Rostock 6 1 Greifswald 8 1 Neubrandenburg 4 1 Schwerin 8 2