Die Ministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 18. April 2019 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/3436 7. Wahlperiode 24.04.2019 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Jörg Kröger, Fraktion der AfD Abriss des Gutshauses in Grammow und ANTWORT der Landesregierung Ende März 2019 hat der Abriss des Gutshauses in Grammow begonnen. Aktuell ruhen die Abrissmaßnahmen, da offenbar Fledermäuse das leerstehende Haus als Ruhequartier genutzt haben. 1. Wie positioniert sich die Landesregierung, insbesondere das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur, dazu, wenn ortsbildprägende Bauten, die einen historischen und kulturellen Wert besitzen, abgerissen werden sollen? Die Landesregierung bedauert den am 6. April 2019 erfolgten Abriss des Grammower Gutshauses und sieht es auch grundsätzlich als einen Verlust für das Land Mecklenburg- Vorpommern an, wenn ortsbildprägende kulturhistorisch bedeutende Objekte abgerissen werden. Allerdings handelt es sich bei dem Gutshaus Grammow nicht um ein Denkmal, weil zu DDR-Zeiten bereits eine Vielzahl von DDR-typischen Überformungen erfolgt sind. Drucksache 7/3436 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 2. Mit Bescheid vom 14. Mai 2018 wurden vom zuständigen Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittel genehmigt, welche den Abriss des Gutshauses kofinanzieren sollen. Erfolgte seitens des zuständigen Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt eine Prüfung, ob die Mittelgewährung in Anbetracht des Bemühens vieler Vereine und auch der Denkmalbehörden nicht konträr zu deren Anliegen, dem Erhalt der historisch gewachsenen Dorfbilder, ist? Das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt hat den hier in Rede stehenden Antrag auf Gewährung einer Zuwendung wie jeden anderen Antrag auch entsprechend den Bestimmungen in der der Zuwendungsgewährung zugrunde liegenden Richtlinie geprüft und dem definierten Verfahren zur Auswahl der Anträge, die im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel mit der Gewährung einer Zuwendung beschieden werden können, unterzogen.