Der Minister für Inneres und Europa hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 6. Juni 2019 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/3438 7. Wahlperiode 11.06.2019 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Nikolaus Kramer, Fraktion der AfD Alltagsintegration von Zuwanderern in Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung Gemäß der Polizeikriminalstatistik werden Zuwanderer durch die Spezifika „unerlaubter Aufenthalt“, „Asylbewerber“, „Duldung“, „international /national Schutzberechtige und Asylberechtigte“ sowie „Kontingentflüchtling “ definiert (vgl. PKS-MV 2018, S. 101.). 1. Welche Daten und Fakten über den Spracherwerb von Zuwanderern in Mecklenburg-Vorpommern liegen der Landesregierung vor? a) Wie erfolgreich absolvierten Zuwanderer von den Kommunen oder vom Land angebotene Sprachkurse in Mecklenburg-Vorpommern seit 2014 (bitte im Jahresvergleich mit Daten und Fakten auflisten)? b) Wie viele Zuwanderer in Mecklenburg-Vorpommern haben von den Kommunen oder vom Land angebotene Sprachkurse seit 2014 abgebrochen (bitte nach Jahr und Anzahl tabellarisch aufgliedern)? c) Wie bewertet die Landesregierung Daten und Fakten zur Absolvierung von für Zuwanderer angebotenen Sprachkursen? Die Sprachförderung für Zugewanderte wird hauptsächlich für Personen mit Aufenthaltstitel und für Personen mit guter Bleibeperspektive im Status der Aufenthaltsgestattung über die Sprachkurse innerhalb der Integrationskurse des Bundes und seit dem zweiten Halbjahr 2017 für Personen mit unklarer Bleibeperspektive im Status der Aufenthaltsgestattung in den Erstorientierungskursen des Bundes realisiert. Drucksache 7/3438 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 Die Landkreise und kreisfreien Städte wurden gebeten, zu den Fragen 1a) und 1b) entsprechende Daten zu etwaigen kommunal geförderten Sprachkursen zu übermitteln. Seitens der Landeshauptstadt Schwerin und der Landkreise Rostock und Mecklenburgische Seenplatte wurde angegeben, dass ihrerseits keine Sprachkurse gefördert wurden und werden. Die anderen Landkreise und die Hanse- und Universitätsstadt Rostock haben keine Informationen zu etwaigen kommunal geförderten Sprachkursen übermittelt. Die Antworten zu den Fragen a) und b) beziehen sich daher ausschließlich auf die in 2016 und 2017 durch das Land geförderten Deutschsprachkurse, die sich entsprechend des Basissprachkurses der Integrationskurse mit 300 Unterrichtseinheiten an Personen mit unklarer Bleibeperspektive im Status der Aufenthaltsgestattung und an Personen mit einer Duldung richteten. Zu a) Anzahl Teilnehmende zu Beginn der Kurse Anzahl Teilnehmende, die die Kurse beendet haben in 2016 begonnene Sprachkurse 321 307 in 2017 begonnene Sprachkurse 318 299 gesamt 639 606 Zu b) Aus den zu Frage a) ausgewiesenen Daten ergibt sich, dass in folgendem Umfang Teilnehmende die begonnenen Kurse nicht beendet haben: Anzahl Teilnehmende, die Kurse nicht beendet haben in 2016 begonnene Sprachkurse 14 in 2017 begonnene Sprachkurse 19 gesamt 33 Zu c) Die Landesregierung erkennt eine hohe Motivation der an den landesgeförderten Sprachkursen Teilnehmenden, diese vollständig und erfolgreich zu absolvieren. Es gab nur eine geringe Anzahl vorzeitig beendeter Kursteilnahmen, die zudem häufig durch Erkrankung oder Abschiebung begründet waren. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/3438 3 2. Wie viele Zuwanderer arbeiten gegenwärtig in Mecklenburg- Vorpommern in sozialversicherungspflichtigen Jobs? a) Wie hat sich die aktuelle Zahl seit 2014 entwickelt (bitte nach Jahr und Anzahl sowie prozentualem Wert zur jeweiligen Gesamtzahl der im Land lebenden Zuwanderer tabellarisch darstellen)? b) Wie viele der Zuwanderer mit einem sozialversicherungspflichtigen Job bekommen gegenwärtig zusätzliche staatliche Leistungen? c) Wie viele der Zuwanderer sind gegenwärtig bei Leiharbeitsfirmen prekär beschäftigt? In Mecklenburg-Vorpommern sind 23.974 Zugewanderte (Datenstand: 30. Juni 2018) sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Zu a) Die Entwicklung der Anzahl an Zugewanderten, die in Mecklenburg-Vorpommern eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ausüben, ist in der folgenden Übersicht dargestellt. Anzahl sozialversichert beschäftigter Zugewanderter prozentualer Anteil sozialversicherungspflichtig beschäftigter Zugewanderter an Gesamtzahl im Land lebender Zugewanderter 30. Juni 2014 11.575 28,3 30. Juni 2015 13.550 26,7 30. Juni 2016 17.092 25,0 30. Juni 2017 21.131 29,3 30. Juni 2018 23.974 31,7 Zur Ermittlung der Zahlen wurde von der Bundesagentur für Arbeit die arbeitsmarktliche Definition für „Zugewanderte“ angewandt. Danach handelt es sich bei einer zugewanderten Person um jede Person, die nicht über eine deutsche Staatsangehörigkeit verfügt. Die Definition umfasst damit alle hier aufhältigen Ausländerinnen und Ausländer (beispielsweise auch EU-Bürgerinnen und EU-Bürger). Die Gesamtzahl der im Land lebenden Zugewanderten, die zur Ermittlung der prozentualen Anteile genutzt wurde, umfasst alle im Land aufhältigen Ausländerinnen und Ausländer unabhängig vom Alter oder Aufenthaltsstatus. Die Zahlen wurden dem Ausländerzentralregister entnommen . Drucksache 7/3438 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 4 Zu b) In Mecklenburg-Vorpommern erhalten 1.760 Zugewanderte (Datenstand: 30. Juni 2018) ergänzend zu einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende (Zweites Buch Sozialgesetzbuch - SGB II). Angaben zu weiteren staatlichen Leistungen liegen der Landesregierung nicht vor. Zu c) Eine Beschäftigung im Bereich der Arbeitnehmerüberlassung ermöglicht keinen Rückschluss darauf, ob eine prekäre Beschäftigung vorliegt. In Mecklenburg-Vorpommern sind 1.283 Zugewanderte (Datenstand: 30. Juni 2018) in der Wirtschaftsgruppe „782/783 Überlassung von Arbeitskräften“ beschäftigt. 3. Wie viele Zuwanderer bekommen gegenwärtig und im Jahresvergleich seit 2014 staatliche Leistungen (bitte nach Art der Leistung im Jahresvergleich tabellarisch darstellen)? Für Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) haben die Landkreise und kreisfreien Städte sowie die Erstaufnahmeeinrichtung des Landes folgende Daten übermittelt: Erstaufnahmeeinrichtung In der Erstaufnahmeeinrichtung des Landes Mecklenburg-Vorpommern erhalten alle Ausländer , die nach dem AsylbLG zum Wohnen in einer Aufnahmeeinrichtung nach § 44 AsylbLG verpflichtet sind, staatliche Leistungen. Diese staatlichen Leistungen werden ausschließlich auf der Grundlage des Asylbewerberleistungsgesetzes gewährt. Der größte Teil der Grundleistungen wird gemäß § 3 Absatz 1 AsylbLG in Form von Sachleistung gewährt. Im Jahresdurchschnitt waren in der Landeserstaufnahmeeinrichtung aufhältig: Jahr Anzahl der Leistungsempfänger - IST-Belegung (ohne Asylbewerber der Freien und Hansestadt Hamburg) 2014 294 2015 688 2016 885 2017 863 2018 616 2019 (bis März) 735 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/3438 5 Hanse- und Universitätsstadt Rostock Stichtag Personen gesamt 31.12.2014 568 31.12.2015 1.498 31.12.2016 796 31.12.2017 649 31.12.2018 623 31.03.2019 578 Landeshauptstadt Schwerin Jahr Anzahl der Personen Stichtag jeweils 31.03. Anzahl Personen im Jahresdurchschnitt 2014 83 84 2015 109 159 2016 476 376 2017 202 169 2018 124 60 2019 117 Landkreis Ludwigslust-Parchim Jahr Anzahl der Personen 2015 2.540 2016 2.467 2017 1.083 2018 864 2019 646 Eine Auswertung für das Jahr 2014 ist technisch nicht möglich. Landkreis Mecklenburgische Seenplatte Jahr Anzahl der Personen 2014 1.777 2015 5.064 2016 4.791 2017 1.952 2018 1.550 Für 2019 wurde keine aktuelle Zahl gemeldet. Drucksache 7/3438 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 6 Landkreis Nordwestmecklenburg Jahr Anzahl der Personen 2014 622 2015 1.894 2016 1.849 2017 788 2018 590 2019 (Stand 16.04.) 533 Landkreis Vorpommern-Greifswald Jahr Anzahl der Personen 2014 1.235 2015 3.529 2016 1.645 2017 1.289 2018 1.300 2019 (Stand 31.03.) 1.212 Landkreis Vorpommern-Rügen Jahr Anzahl der Personen durchschnittlich 2014 741 2015 1.921 2016 2.321 2017 1.346 2018 1.057 2019 (01/19 - 03/19) 861 Die Entwicklung der Anzahl an Zugewanderten, die Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) beziehen, ist in der folgenden Übersicht dargestellt. Juni 2014 8.343 Juni 2015 9.634 Juni 2016 16.842 Juni 2017 19.879 Juni 2018 20.706 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/3438 7 Die Entwicklung der Anzahl an Zugewanderten, die Arbeitslosengeld nach dem SGB III beziehen , ist in der folgenden Übersicht dargestellt. Juni 2014 388 Juni 2015 393 Juni 2016 524 Juni 2017 555 Juni 2018 558 4. Welche Beschäftigungsmöglichkeiten für Zuwanderer ohne Arbeit können verpflichtend angeordnet werden? Nach Auskunft der Bundesagentur für Arbeit bestehen für Zugewanderte, die Zugang zum Arbeitsmarkt haben, keine abweichenden Regelungen hinsichtlich einer verpflichtenden Anordnung von Beschäftigungsmöglichkeiten gegenüber nicht Zugewanderten. 5. Besteht von Landesseite oder auf kommunaler Ebene die Möglichkeit, dafür infrage kommende Zuwanderer zur Pflege von Parkanalgen, in der Wäscherei von Hotels oder zu Reinigungsarbeiten in Gemeinschaftsunterkünften anzuhalten? a) Wenn ja, in welcher Form geschieht dies bereits? b) Wenn nicht, warum ist dies nicht möglich beziehungsweise welche gesetzlichen Bestimmungen verhindern dies? c) Wenn ja, in welcher Form oder aufgrund welcher gesetzlichen Bestimmungen ist dies möglich? Die Fragen 5, a), b) und c) werden zusammenhängend beantwortet. Soweit gemeint ist, ob Zuwanderer zu den in der Frage angeführten Arbeiten verpflichtet werden können, ist dazu Folgendes auszuführen: AsylbLG-Leistungsempfänger können gemäß §§ 5 und 5a AsylbLG zur Wahrnehmung gewisser Arbeitsgelegenheiten verpflichtet werden. Arbeitsgelegenheiten im Sinne von § 5 AsylbLG sind vornehmlich Arbeiten im Rahmen der Selbstverwaltung in Erstaufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften, aber auch bei staatlichen, kommunalen und gemeinnützigen Trägern. Diese Arbeitsgelegenheiten sind vornehmlich auf Tätigkeiten in der und für die Einrichtung und die dort lebenden Personen gerichtet, wie sie auch bei individuellem Wohnen und Wirtschaften vergleichbar in Haus und Familie anfallen (Bundestagsdrucksache 12/4451), beispielsweise in Form der Reinigung von Gemeinschaftsflächen sowie der Hilfe bei der Ausgabe von Sachleistungen. Drucksache 7/3438 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 8 Neben den Arbeitsgelegenheiten in den Einrichtungen selbst können auch Arbeitsgelegenheiten bei staatlichen, kommunalen und gemeinnützigen Trägern geschaffen werden, wenn die zu leistende Arbeit sonst nicht, nicht in diesem Umfang oder nicht zu diesem Zeitpunkt verrichtet werden würde, die Arbeitsgelegenheit also zusätzlich ist. Zusätzlich in diesem Sinne sind nur solche Tätigkeiten, die gemessen an den Pflichtaufgaben des Trägers nicht zwingend erforderlich sind und für deren Verrichtung keine regulären Arbeitskräfte zur Verfügung stehen. Arbeitsgelegenheiten in diesem Sinne sollen demnach keinen Konkurrenzdruck auf den Arbeitsmarkt ausüben. Ähnlich angelegt, jedoch durch ein Bundesprogramm gefördert, sind Arbeitsgelegenheiten nach § 5a AsylbLG. 6. Wie groß sind syrische Gemeinden in den größeren Städten Mecklenburg-Vorpommerns (bitte nach Stadt und Anzahl syrischer Personen tabellarisch vergleichend seit 2014 darstellen)? In welcher Form beobachtet die Landesregierung eine Tendenz zur Bildung paralleler Gesellschaftsstrukturen durch Zuwanderer in Mecklenburg-Vorpommern? Im Statistischen Amt sind keine Angaben zum Bestand (wohnend/gemeldet) von syrischen Staatsbürgern vorhanden. In der Bevölkerungsfortschreibung wird ausschließlich nach deutsch oder nichtdeutsch unterschieden. Für Mecklenburg-Vorpommern können bislang nur Tendenzen zur Bildung paralleler Gesellschaftsstrukturen in Bezug auf Zuwanderer aus dem Nordkaukasus festgestellt werden. 7. Wo liegen salafistische Agitationsschwerpunkte in Mecklenburg- Vorpommern? a) Welche muslimischen Einrichtungen sind Schwerpunkte salafistischen Handelns in Mecklenburg-Vorpommern? b) Welche ausländischen Verbindungen des salafistischen Spektrums in Mecklenburg-Vorpommern sind der Landesregierung bekannt? Zu 7 und a) Muslimische Einrichtungen in Mecklenburg-Vorpommern, die ausschließlich oder ganz überwiegend von Salafisten genutzt werden, sind der Landesregierung nicht bekannt. Die vom Verfassungsschutz Mecklenburg-Vorpommern erfassten Salafisten verteilen sich über das ganze Bundesland mit Schwerpunkten in den größeren Städten; zum Teil sind diese auch Besucher der bekannten muslimischen Einrichtungen. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/3438 9 Zu b) Ausländische Verbindungen des salafistischen Spektrums Mecklenburg-Vorpommerns sind in Einzelfällen bekannt. Die Darlegung näherer Details kann aus Gründen des Geheimschutzes nur gegenüber der parlamentarischen Kontrollkommission (§ 27 des Landesverfassungsschutzgesetzes ) erfolgen.