Der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 23. März 2017 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/344 7. Wahlperiode 24.03.2017 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Helmut Holter und Jeannine Rösler, Fraktion DIE LINKE Situation der Lotto-Annahmestellen im Land Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Eine Lotto-Annahmestelle darf gemäß § 7 Absatz 3 des Gesetzes zur Ausführung des Glücksspielstaatsvertrages Mecklenburg-Vorpommern nur im Nebenberuf betrieben werden. Damit wird gewährleistet, dass der Vertrieb von Lotterieprodukten nicht die vorrangige Einnahmequelle des Betreibers darstellt (siehe Gesetzesbegründung, Landtagsdrucksache 5/977). Daher bieten die Ladenlokale, die als Lotto-Annahmestellen wahrgenommen werden, nicht nur Lotterieprodukte an, sondern sind sehr vielfältig in ihrem Hauptangebot, wie beispielsweise Vertrieb von Zeitungen und Zeitschriften, Tabakwaren, Getränken, Dienstleistungen für Brief- beziehungsweise Paketdienste. Aus dem Nebenberufscharakter des Vertriebes von Lotterieprodukten (als Handelsvertreter) folgt, dass die Wirtschaftlichkeit des betreffenden Gewerbebetriebes regelmäßig unabhängig von den Einnahmen aus dem Vertrieb von Lotterieprodukten zu beurteilen ist. 1. Wie viele Lotto-Annahmestellen gibt es aktuell im Land Mecklenburg- Vorpommern? Wie hat sich ihre Zahl seit 2006 entwickelt? Gegenwärtig gibt es 488 Lotto-Annahmestellen in Mecklenburg-Vorpommern. Drucksache 7/344 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 Im Zeitverlauf stellt sich die Entwicklung der Anzahl der Lotto-Annahmestellen wie folgt dar: Jahr 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Anzahl 566 570 545 545 539 530 511 513 503 493 489 2. Wie viele Beschäftigte bzw. Soloselbstständige sind bei den Lotto- Annahmestellen in Mecklenburg-Vorpommern aktuell tätig? Wie hat sich ihre Zahl seit 2006 entwickelt? Derartige Angaben liegen der Landesregierung nicht vor. 3. Welche Kenntnisse liegen der Landesregierung über die Höhe des durchschnittlichen Monatsumsatzes der Lotto-Annahmestellen vor? Wie hat sich dieser seit 2006 entwickelt? Die durchschnittlichen Monatsumsätze der Lotto-Annahmestellen, die ausschließlich aus dem Vertrieb von Lotterieprodukten erzielt wurden, betrugen 2006 circa 14.620 Euro und 2016 etwa 17.500 Euro. Im Zeitverlauf stellt sich die Entwicklung der durchschnittlichen Monatsumsätze aus dem Vertrieb von Lotterieprodukten wie folgt dar: Jahr 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Umsatz aus Lotterie in Euro 14.620 14.204 13.252 15.267 14.344 15.138 15.044 14.136 16.648 16.644 17.500 4. Wie beurteilt die Landesregierung die wirtschaftliche Lage der Lotto- Annahmestellen im Land? Hat sich diese seit der Einführung des Mindestlohnes spürbar verändert? Erkenntnisse zur wirtschaftlichen Lage der Lotto-Annahmestellen im Land liegen der Landesregierung nicht vor. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/344 3 5. Wie hoch sind aktuell die jeweiligen Provisionssätze der Lottogesellschaft Mecklenburg-Vorpommern auf Lose und auf Lottoumsätze? Die Provisionszahlungen für die Lotto-Annahmestellen sind abhängig von der Art des Umsatzes. Vom Spieleinsatz erhalten sie 6,5 Prozent Provision zuzüglich der gesetzlich festgelegten Mehrwertsteuer. Auf Sofortlosprodukte wie Rubbellose oder Aufreißlose entfallen 7 Prozent Provision zuzüglich der gesetzlich festgelegten Mehrwertsteuer. Die Bearbeitungsgebühren (je Spielschein) werden mit 3 Prozent Provision zuzüglich der gesetzlich festgelegten Mehrwertsteuer vergütet. 6. Wann und in welcher Weise wurden die Provisionssätze der Lottogesellschaft das letzte Mal verändert? Sind Anpassungen aufgrund der Einführung des Mindestlohnes erfolgt? Die letzte Änderung erfolgte im November 2016. Die Provision auf Spielscheingebühren wurde von 1 Prozent auf 3 Prozent erhöht. Die Anpassung stand nicht im Zusammenhang mit der Einführung des Mindestlohnes. 7. Ist eine Veränderung der Provisionen geplant? Gibt es Überlegungen zur Erhöhung der Provisionen? Es sind gegenwärtig keine Veränderungen der Provisionen vorgesehen. 8. Welche Maßnahmen erscheinen aus Sicht der Landesregierung erforderlich, um die Lotto-Annahmestellen im Land zu unterstützen? Da der Vertrieb von Lotterieprodukten regelmäßig einen nichtnegativen Erfolgsbeitrag liefert, sind Maßnahmen zur Unterstützung der Lotto-Annahmestellen nicht erforderlich und wären unter Berücksichtigung des europarechtlichen Kohärenzprinzips auch nur bedingt möglich. Im Übrigen regelt die zuständige Behörde durch Rechtsverordnung die maximal mögliche Anzahl der Annahmestellen in Mecklenburg-Vorpommern unter Zugrundelegung der Einwohnerzahl im Geschäftsgebiet einer Annahmestelle und den zumutbaren Rahmenbedingungen für die Spielteilnehmer. Drucksache 7/344 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 4 9. Welche Kenntnisse liegen der Landesregierung über entsprechende Unterstützungsmaßnahmen in anderen Bundesländern vor? Der Landesregierung liegen keine Kenntnisse über entsprechende Unterstützungsmaßnahmen in anderen Bundesländern vor.