Der Minister für Inneres und Europa hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 26. April 2019 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/3441 7. Wahlperiode 30.04.2019 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Dr. Matthias Manthei, Fraktion Freie Wähler/BMV Gefährdungsanalysen für Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Erst mit Novellierung des Gesetzes über den Katastrophenschutz in Mecklenburg- Vorpommern (Landeskatastrophenschutzgesetz - LKatSG M-V) im Jahre 2016 sind Gefährdungsanalysen nach § 12 Absatz 1 LKatSG M-V rechtlich verbindlich als Grundlage für Katastrophenschutzpläne normiert worden. Es ergeben sich Nachfragen zur Antwort auf die Kleine Anfrage auf Drucksache 7/3263. 1. Ist die in der Antwort genannte Gefährdungsanalyse Mecklenburg- Vorpommern (Teil 1 und 2) die aktuelle Gefährdungsanalyse (Quelle: http://www.brand-kats-mv.de/Katastrophenschutz/Gef%C3% A4hrdungsanalyse/)? Ja. Drucksache 7/3441 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 2. Wenn Frage 1 mit Ja beantwortet wurde, plant die Landesregierung die Gefährdungsanalyse zu aktualisieren? a) Wenn ja, wann wird die Aktualisierung fertiggestellt sein? b) Wenn nicht, hält es die Landesregierung gemäß Katastrophenschutzkonzept der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern (Drucksache 6/4877), Seite 12, vorletzter Absatz, für nötig, die Gefährdungsanalyse zu aktualisieren? c) Wenn nicht, warum nicht? Die Fragen 2, a), b) und c) werden zusammenhängend beantwortet. Ja. Wie bereits in der Antwort der Landesregierung auf die Frage 2 der Kleinen Anfrage auf Drucksache 7/3019 dargestellt, befindet sich der Aufgabenschwerpunkt Gefährdungs- und Risikoanalysen in der Umsetzung. Die Realisierung ist jedoch von den Gefährdungsanalysen aller unteren Katastrophenschutzbehörden abhängig. Mit einer Aktualisierung ist realistisch nicht vor 2022 zu rechnen. 3. Wann haben die Landkreise beziehungsweise kreisfreien Städte ihre aktuellen Gefährdungsanalysen im Sinne des § 12 Absatz 1 Landeskatastrophenschutzgesetz erstellt (bitte aufschlüsseln nach Landkreisen beziehungsweise kreisfreien Städten und hierbei das jeweilige Datum angeben)? Wie in den Vorbemerkungen geschildert, sind Gefährdungsanalysen erst seit 2016 rechtlich normierte Voraussetzung für Katastrophenschutzpläne. Eine ausführliche Risikoanalyse für die Landeshauptstadt Schwerin erfolgte im Zusammenhang mit dem im Jahr 2015 erstellten Bedarfsplan für Brandschutz, Technische Hilfeleistung, Rettungsdienst, Katastrophenschutz und die Integrierte Leitstelle Westmecklenburg. Der Landkreis Vorpommern-Greifswald rechnet mit der Fertigstellung einer gegenwärtigen Hochwasserschutzanalyse noch in 2019. Darüber hinaus hat eine Abfrage bei den unteren Katastrophenschutzbehörden noch keine weiteren Informationen ergeben.