Der Minister für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 8. Mai 2019 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/3443 7. Wahlperiode 10.05.2019 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Jens-Holger Schneider, Fraktion der AfD Erhaltungsmanagement für Kreisstraßen mit einheitlichen Standards in Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung Nach Angabe der Landesregierung erfolgt die Bewertung der Kreisstraßen in den Landkreisen und kreisfreien Städten nach unterschiedlichen Kriterien und Klassifizierungsstufen (Drucksache 7/2109 vom 4. Mai 2018). Der Landesrechnungshof sieht laut Kommunalfinanzbericht 2018 (Drucksache 7/2993) dringenden Handlungsbedarf, Voraussetzungen für ein Erhaltungsmanagement nach einheitlichen Standards zu schaffen. 1. Teilt die Landesregierung die Auffassung des Landesrechnungshofes in Bezug auf ein Erhaltungsmanagement nach einheitlichen Standards? Ja. Grundsätzlich sollte die Einführung eines einheitlichen Erfassungssystems angestrebt werden. Allerdings stößt dies auf verfassungsrechtliche Grenzen. Nach Artikel 72 Absatz 1 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern sind die Gemeinden berechtigt und im Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit verpflichtet, in ihrem Gebiet alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln. Die Kreise haben im Rahmen ihres gesetzlichen Aufgabenbereiches nach Maßgabe der Gesetze das Recht der Selbstverwaltung. Daher könnten die Landkreise und kreisfreien Städte auf freiwilliger Basis einheitliche Standards einführen. Nach Artikel 74 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern führen die Gemeinden und Kreise ihre Haushaltswirtschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung. Die Aufsicht über die Wahrnehmung von Aufgaben im eigenen Wirkungskreis ist nach § 78 Absatz 2 der Kommunalverfassung darauf beschränkt, die Rechtmäßigkeit der Verwaltung sicherzustellen (Rechtsaufsicht). Drucksache 7/3443 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 2. Welche Auffassungen vertreten die Fachressorts der Landesregierung und die betroffenen Straßenbaulastträger in Bezug auf die Einführung einer einheitlichen Zustandserfassung und -bewertung der Straßen? Das Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung und das Ministerium für Inneres und Europa sind der Auffassung, dass eine einheitliche Erfassung des Zustandes (mit Messfahrzeugen) und eine einheitliche Bewertung (nach gleichen Kriterien) fachlich wünschenswert sind. Die Entscheidung hierüber obliegt jedoch den Landkreisen und kreisfreien Städten. Die Landesregierung wird die Landkreise und kreisfreien Städte bei der Einführung eines einheitlichen Zustandserfassungs- und Bewertungssystems fachlich unterstützen. Die Bereitstellung der dafür erforderlichen Ressourcen obliegt jedoch grundsätzlich diesen Gebietskörperschaften . 3. Wie ist der aktuelle Arbeitsstand in Bezug auf die Zustandserfassung und -bewertung inklusive einem Erhaltungsmanagement nach einheitlichen Standards? a) Welche Gespräche gab es diesbezüglich zwischen den zuständigen Fachressorts der Landesregierung und mit welchen Ergebnissen? b) Welche Positionen vertreten die beiden Häuser in Bezug auf die Entwicklung eines zentralen Erfassungssystems mit einheitlichen Definitionen und Bewertungskriterien (bitte Positionen aufschlüsseln nach Fachressort)? Im Jahr 2018 erfolgte dazu eine Abfrage bei den Landkreisen und kreisfreien Städten. Dabei wurde festgestellt, dass einerseits eigene Konzepte der Netzbewertung angewandt werden oder auch eigene Datenbanken bereits vorhanden sind. Andererseits wurde dieses Thema in der Vergangenheit aus verschiedenen Gründen noch nicht sehr weit vorangetrieben. Zu a) Das Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung und das Ministerium für Inneres und Europa haben sich zum Thema Zustandserfassung und Erhaltungsmanagement für Kreisstraßen ausgetauscht. Im Ergebnis der Absprache wurde das Interesse der Landkreise und kreisfreien Städte an einer landesweit einheitlichen Zustandserfassung und -bewertung erfragt. Insgesamt wurde von den Befragten zum Ausdruck gebracht, dass großes Interesse an einem Erfahrungsaustausch sowie an einer landesweit abgestimmten und einheitlichen Vorgehensweise besteht. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/3443 3 Ausgehend von den Rückmeldungen der Landkreise und kreisfreien Städte ist nun unter fachlicher Begleitung des Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung und des Landesamtes für Straßenbau und Verkehr Mecklenburg-Vorpommern vorgesehen, den Vertretern der Landkreise und kreisfreien Städte die bewährte Vorgehensweise der Straßenbauverwaltung Mecklenburg-Vorpommern bei der Zustandserfassung und -bewertung sowie bei der Erhaltungsbedarfsplanung an Bundes- und Landesstraßen vorzustellen. Hierzu sind diese Vertreter zu einem Informationsaustausch eingeladen worden, der im Juni 2019 stattfinden soll. Zu b) Das Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung und das Ministerium für Inneres und Europa vertreten die Auffassung, dass die Einführung eines landesweit einheitlichen Erfassungssystems mit einheitlichen Bewertungskriterien für Straßen wünschenswert wäre. Damit auf Basis der einheitlichen Zustandserfassung eine sinnvolle Erhaltungsbedarfsplanung abgeleitet werden kann, sind verschiedene Grundlagen bei den Landkreisen und kreisfreien Städten zu schaffen. Mindestens erforderlich ist das Vorhalten von aktuellen Straßendaten in einer digitalen Straßendatenbank. Darüber hinaus sind in regelmäßigen Zyklen Zustandsbewertungen der Straßen nach einem standardisierten Verfahren durchzuführen. Nicht zuletzt sind Straßendaten und Zustandsermittlung zu einer Erhaltungsbedarfsprognose zu verschneiden . Im Ergebnis der Beratung im Juni 2019 soll abgeschätzt werden, welcher technische, personelle und finanzielle Aufwand für die Landkreise anfällt, um ein einheitliches Erhaltungsmanagement für Kreisstraßen einzuführen. 4. Welche Gespräche hat die Landesregierung mit den Gebietskörperschaften bisher geführt und mit welchen Ergebnissen? Keine. Im Juni 2019 wird erstmals ein Informationsaustausch mit allen Landkreisen und kreisfreien Städten zu diesem Thema stattfinden 5. Welche Positionen vertreten die Gebietskörperschaften zur Entwicklung eines zentralen Erfassungssystems mit einheitlichen Definitionen und Bewertungskriterien (bitte Positionen aufschlüsseln nach Gebietskörperschaft )? Es wird auf die Antwort zu Frage 3 a) verwiesen.