Die Justizministerin hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 21. März 2017 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/345 7. Wahlperiode 22.03.2017 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Prof. Dr. Ralph Weber, Fraktion der AfD Strafverfolgung wegen des Tatbestandes der Volksverhetzung in Mecklenburg- Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung Zur Ermittlung der tatsächlichen Relevanz von Strafverfolgungsmaßnahmen wegen des Tatbestandes der Volksverhetzung in Mecklenburg-Vorpommern frage ich die Landesregierung: 1. Wie viele Ermittlungsverfahren wegen des Vorwurfs der Volksverhetzung wurden in den Jahren 2015 und 2016 in Mecklenburg- Vorpommern eingeleitet? Im Jahr 2015 wurden in Mecklenburg-Vorpommern 118 Ermittlungsverfahren und im Jahr 2016 wurden 182 Ermittlungsverfahren wegen des Vorwurfs der Volksverhetzung eingeleitet. 2. Wie viele dieser Ermittlungsverfahren wurden wegen mangelnden Tatverdachtes wieder eingestellt? 3. Wie viele dieser Ermittlungsverfahren wurden nach §§ 153 - 153b Strafprozessordnung wieder eingestellt? Drucksache 7/345 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 4. Wie viele dieser Ermittlungsverfahren führten zu einer strafrechtlichen Verurteilung? Die Fragen 2 bis 4 werden zusammenhängend beantwortet. Eine Beantwortung der Fragen ist der Landesregierung nicht möglich, da der Verfahrensausgang in Fällen der Volksverhetzung nicht gesondert statistisch erfasst wird. Eine händische Auswertung aller in Betracht kommenden Verfahrensakten (ca. 2.700 Vorgänge) würde einen Aufwand begründen, der mit der sich aus Artikel 40 Absatz 1 Satz 1 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommnern ergebenden Pflicht zur unverzüglichen Beantwortung Kleiner Anfragen nicht zu vereinbaren wäre.