Der Minister für Inneres und Europa hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 7. Mai 2019 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/3455 7. Wahlperiode 07.05.2019 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Dr. Matthias Manthei, Fraktion Freie Wähler/BMV Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz in Anklam im Jahr 2018 und ANTWORT der Landesregierung Wie viele aufgeklärte Rauschgiftdelikte (BtMG) gab es 2018 mit Tatort Anklam (bitte jeweils Alter, Geschlecht, Nationalität, gegebenenfalls Aufenthaltsstatus und Wohnort des Tatverdächtigen angeben; außerdem Verfahrensstand, Straftatbezeichnung und Art des Betäubungsmittels angeben)? Im Jahr 2018 wurden 151 Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz mit Tatort Anklam aufgeklärt. Zur weiteren Beantwortung der Anfrage waren die Kriterien Alter, Geschlecht, Nationalität, Aufenthaltsstatus, Wohnort der Tatverdächtigen, Verfahrensstand, Straftatbezeichnung und Art des Betäubungsmittels zu berücksichtigen. Die Informationen basieren auf den Daten der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) und werden in den Tabellen der Anlage aufgeführt. Für eine bessere Übersichtlichkeit wurden Null-Werte und nicht vorhandene Werte nicht dargestellt, wodurch sich eine zum Teil veränderte Ansicht der Tabellen ergibt. Der Wohnsitz der jeweiligen Tatverdächtigen wird über die jeweilige Obergruppe „Wohnsitz im Landkreis der Tatortgemeinde“, „Wohnsitz in der Tatortgemeinde“ etc. abgebildet. Die Tabellen T1-T3 der Anlage orientieren sich in der Darstellung an den Straftatenschlüsseln der PKS. Zum Verfahrensstand können auf Grundlage der PKS keine Aussagen getroffen werden. Um eine Aussage über den Verfahrensstand oder weitere Informationen der jeweiligen Fälle treffen zu können, wäre es erforderlich, die 151 Fälle einzeln im polizeilichen Vorgangsbearbeitungssystem händisch durchzusehen. Drucksache 7/3455 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 Bei Fällen, zu denen im Vorgangsbearbeitungssystem noch keine Information über den Verfahrensausgang vorhanden ist, müssten zusätzlich die jeweiligen Staatsanwaltschaften kontaktiert werden. Der zeitliche Arbeitsaufwand beliefe sich auf ca. 80 Mann-Stunden. Die Beantwortung der Frage würde somit einen Aufwand begründen, der schon mit der aus Artikel 40 Absatz 1 Satz 1 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern folgenden Pflicht zur unverzüglichen Beantwortung Kleiner Anfragen nicht zu vereinbaren wäre. Drucksache 7/3455 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 3 T1 Anzahl der Tatverdächtigen nach Alter, Geschlecht, Staatsangehörigkeit (deutsch/nichtdeutsch), Wohnsitz des Tatverdächtigen/Allgemeiner Verstoß gemäß § 29 BtMG nach Art der Betäubungsmittel (aufgeklärte Fälle des Jahres 2018 in der Stadt Anklam) TV Wohnsitz im Landkreis der Tatortgemeinde Wohnsitz im Bundesland (MV) Wohnsitz in der Tatortgemeinde Wohnsitz im Landkreis der Tatortgemeinde Wohnsitz im übrigen Bundesgebiet unbekannter Wohnsitz Wohnsitz außerhalb des Bundesgebietes männlich weiblich männlich männlich weiblich weiblich männlich männlich männlich deutsch nichtdeutsch deutsch deutsch deutsch nichtdeutsch deutsch deutsch deutsch nichtdeutsch deutsch nichtdeutsch Allgemeiner Verstoß (§ 29 BtMG) - mit Kokain einschl. Crack Jugendliche 14 bis unter 18 Jahre 1 Allgemeiner Verstoß (§29 BtMG) mit Amphetamin und seine Derivate in Pulver- oder flüssiger Jugendliche 14 bis unter 18 Jahre 1 1 1 1 1 Heranwachsende 18 bis unter 21 Jahre 8 4 1 1 Erwachsene 21 bis unter 25 Jahre 5 1 2 1 Erwachsene 25 bis unter 30 Jahre 7 6 2 1 Erwachsene 30 bis unter 40 Jahre 4 17 3 2 Erwachsene 40 bis unter 50 Jahre 1 2 1 1 Drucksache 7/3455 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 4 TV Wohnsitz im Landkreis der Tatortgemeinde Wohnsitz im Bundesland (MV) Wohnsitz in der Tatortgemeinde Wohnsitz im Landkreis der Tatortgemeinde Wohnsitz im übrigen Bundesgebiet unbekannter Wohnsitz Wohnsitz außerhalb des Bundesgebietes männlich weiblich männlich männlich weiblich weiblich männlich männlich männlich deutsch nichtdeutsch deutsch deutsch deutsch nichtdeutsch deutsch deutsch deutsch nichtdeutsch deutsch nichtdeutsch # Allgemeiner Verstoß (§ 29 BtMG) - mit Cannabis und Zubereitungen Jugendliche 14 bis unter 18 Jahre 2 1 1 5 3 3 Heranwachsende 18 bis unter 21 Jahre 2 2 8 4 1 Erwachsene 21 bis unter 25 Jahre 2 1 1 1 Erwachsene 25 bis unter 30 Jahre 2 1 4 1 1 Erwachsene 30 bis unter 40 Jahre 1 6 2 1 Erwachsene 40 bis unter 50 Jahre 1 1 # Allgemeiner Verstoß (§ 29 BtMG) - mit sonstigen Betäubungsmitteln Jugendliche 14 bis unter 18 Jahre 1 Heranwachsende 18 bis unter 21 Jahre 1 Erwachsene 21 bis unter 25 Jahre 1 Erwachsene 30 bis unter 40 Jahre 1 Erwachsene 40 bis unter 50 Jahre 1 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/3455 5 T2 Anzahl der Tatverdächtigen nach Alter, Geschlecht, Staatsangehörigkeit (deutsch/nichtdeutsch), Wohnsitz des Tatverdächtigen/unerlaubter Handel und Schmuggel mit BtM gemäß § 29 BtMG nach Art der Betäubungsmittel (aufgeklärte Fälle des Jahres 2018 in der Stadt Anklam) TV Wohnsitz in der Tatortgemeinde Wohnsitz im Bundesland (MV) männlich weiblich männlich deutsch deutsch deutsch Unerlaubter Handel mit und Schmuggel (§ 29 BtMG) - mit/von Amphetamin und seine Derivate in Pulver- oder flüssiger sowie in Tabletten- bzw. Kapselform (Ecstasy) Jugendliche 14 - unter 18 Jahre 1 Heranwachsende 18 - unter 21 Jahre 1 1 Erwachsene 21 - unter 25 Jahre 1 Erwachsene 25 - unter 30 Jahre 2 1 Erwachsene 30 - unter 40 Jahre 2 Unerlaubter Handel mit und Schmuggel (§ 29 BtMG) - mit/von Cannabis und Zubereitungen Jugendliche 14 - unter 18 Jahre 1 Erwachsene 40 - unter 50 Jahre 1 Drucksache 7/3455 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 6 T3 Anzahl der Tatverdächtigen nach Alter, Geschlecht, Staatsangehörigkeit (deutsch/nichtdeutsch), Wohnsitz des Tatverdächtigen/unerlaubter Anbau von Betäubungsmitteln sowie Herstellung und Handel gemäß BtMG nach Art der Betäubungsmittel (aufgeklärte Fälle des Jahres 2018 in der Stadt Anklam) TV Wohnsitz in der Tatortgemeinde Wohnsitz im Landkreis der Tatortgemeinde Wohnsitz in der Tatortgemeinde männlich männlich weiblich deutsch nichtdeutsch deutsch # Unerlaubter Anbau von Betäubungsmitteln gemäß § 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG Erwachsene 30 - unter 40 Jahre 1 1 Betäubungsmittelanbau, -herstellung und -handel §§ 30 Abs. 1 Nr. 1, 30a BtMG Erwachsene 30 - unter 40 Jahre 1 Abgabe, Verabreichung oder Überlassung von Betäubungsmitteln an Minderjährige § 29a Abs. 1 Nr. 1; ggf. § 30 Abs. 1 Nr. 2 BtMG Erwachsene 25 - unter 30 Jahre 1 Erwachsene 30 - unter 40 Jahre 2 Unerlaubte(r) Handel, Herstellung, Abgabe und Besitz in nicht geringer Menge von Betäubungsmitteln gemäß § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG Heranwachsende 18 - unter 21 Jahre 1 Erwachsene 21 - unter 25 Jahre 2 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/3455 7 T4 Nichtdeutsche Tatverdächtige nach Alter, Geschlecht, Staatsangehörigkeit, Wohnsitz des Tatverdächtigen/jeweilige Straftatbezeichnung und Art des Betäubungsmittels (aufgeklärte Fälle des Jahres 2018 in der Stadt Anklam) TV Wohnsitz im Landkreis der Tatortgemeinde Wohnsitz in der Tatortgemeinde Wohnsitz außerhalb des Bundesgebietes Wohnsitz im übrigen Bundesgebiet männlich männlich männlich männlich afghanisch polnisch syrisch syrisch polnisch türkisch Allgemeiner Verstoß (§29 BtMG) mit Amphetamin und seine Derivate in Pulver- oder flüssiger Jugendliche 14 - unter 18 Jahre 1 # Allgemeiner Verstoß (§ 29 BtMG) - mit Cannabis und Zubereitungen Heranwachsende 18 - unter 21 Jahre 1 1 4 Erwachsene 25 - unter 30 Jahre 1 Erwachsene 30 - unter 40 Jahre 1 # Allgemeiner Verstoß (§ 29 BtMG) - mit sonstigen Betäubungsmitteln Jugendliche 14 - unter 18 Jahre 1 Abgabe, Verabreichung oder Überlassung von Betäubungsmitteln an Minderjährige § 29a Abs. 1 Nr. 1; ggf. § 30 Abs. 1 Nr. 2 BtMG Erwachsene 25 - unter 30 Jahre 1 Drucksache 7/3455 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 8 T5 Nichtdeutsche Tatverdächtige nach Aufenthaltsstatus, Alter, Geschlecht, Staatsangehörigkeit, Wohnsitz des Tatverdächtigen/Straftatbezeichnung und Art des Betäubungsmittels (aufgeklärte Fälle des Jahres 2018 in der Stadt Anklam) TV Wohnsitz im Landkreis der Tatortgemeinde Wohnsitz in der Tatortgemeinde männlich männlich afghanisch syrisch syrisch Allgemeiner Verstoß (§29 BtMG) mit Amphetamin und seine Derivate in Pulveroder flüssiger Jugendliche 14 - unter 18 Jahre Asylbewerber 1 # Allgemeiner Verstoß (§ 29 BtMG) - mit Cannabis und Zubereitungen Heranwachsende 18 - unter 21 Jahre Asylbewerber 1 4 # Allgemeiner Verstoß (§ 29 BtMG) - mit sonstigen Betäubungsmitteln Jugendliche 14 - unter 18 Jahre Schutz- und Asylberechtigte, Kontingentflüchtlinge 1 Abgabe, Verabreichung oder Überlassung von Betäubungsmitteln an Minderjährige § 29a Abs. 1 Nr. 1; ggf. § 30 Abs. 1 Nr. 2 BtMG Erwachsene 25 - unter 30 Jahre Asylbewerber 1