Die Ministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 26. April 2019 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/3468 7. Wahlperiode 30.04.2019 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Simone Oldenburg, Fraktion DIE LINKE Vorbereitungsdienst mit Doppelqualifikation und ANTWORT der Landesregierung 1. Welche fachlichen Voraussetzungen sind für den Erwerb der Doppelqualifikation Gymnasium/Grundschule erforderlich? Eine Unterrichtserlaubnis für Grundschulen kann nur erwerben, wer die Erste Staatsprüfung oder einen vergleichbaren Abschluss in Deutsch und/oder Mathematik erworben hat. 2. Mit welchen Fachkombinationen ist ein Vorbereitungsdienst für Doppelqualifikation möglich (bitte getrennt nach Grundschule und Regionale Schule angeben)? Eine Unterrichtserlaubnis für Grundschulen kann nur erwerben, wer die Erste Staatsprüfung oder einen vergleichbaren Abschluss in Deutsch und/oder Mathematik erworben hat. Für die Unterrichtserlaubnis an Regionalen Schulen gelten bezüglich der Fächer keine Einschränkungen . Drucksache 7/3468 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 3. Unter welchen Umständen ist eine Abweichung von den Voraussetzungen und Fachkombinationen möglich? Eine Abweichung von den Voraussetzungen und Fachkombinationen ist nicht möglich. 4. In wie vielen Fällen ist in den letzten zwei Jahren eine Ausnahmegenehmigung von den Voraussetzungen, insbesondere an Bewerberinnen und Bewerber mit einem Studium einer Fachkombination ohne Mathematik oder Deutsch erteilt worden? Es wurde keine entsprechende Ausnahmegenehmigung erteilt. 5. Warum können angesichts der angespannten Personalsituation im Hinblick auf den flexiblen Einsatz von Lehrkräften mit Doppelqualifikation die notwendigen Voraussetzungen insbesondere die erforderlichen Fachkombinationen nicht flexibler gestaltet werden, um mehr Lehramtsabsolventen eine entsprechende Doppelqualifikation zu ermöglichen? Die Beschränkung der Fächer bei der Doppelqualifikation für das Lehramt an Gymnasien mit zusätzlicher Unterrichtserlaubnis an Grundschulen basiert gemäß § 8 Absatz 4 der Lehrervorbereitungsdienstverordnung (LehVDVO M-V) auf der inhaltlichen Gestaltung des Vorbereitungsdienstes an Grundschulen in Mecklenburg-Vorpommern. Für das Lehramt an Grundschulen findet die Ausbildung in den Lernbereichen Deutsch und Mathematik statt. Sollte bei der Einstellung in den Vorbereitungsdienst nur einer dieser beiden Lernbereiche nachgewiesen werden, wird der fehlende Lernbereich durch unterstützende Maßnahmen des Instituts für Qualitätsentwicklung Mecklenburg-Vorpommern nach Anhörung des Zentrums für Lehrerbildung und Bildungsforschung während des Vorbereitungsdienstes nachgeholt. Die Doppelqualifikation gründet auf der Annahme, dass die gymnasialen Absolventen über die grundsätzlichen fachwissenschaftlichen Kenntnisse in einem der beiden Fächer (Deutsch oder Mathematik) durch die mehrjährige universitäre Ausbildung verfügen, jedoch nicht über die grundschulspezifische Fachdidaktik und Pädagogik. Diese fehlenden Bestandteile einer klassischen Ausbildung für das Lehramt an Grundschulen sind Inhalt der Doppelqualifikation. Einen gymnasialen Lehramtsabsolventen, der keine fachwissenschaftlichen Kenntnisse in dem auszubildenden Fach vorweisen kann und somit keinerlei Vorwissen hat, an einer Grundschule auszubilden, würde die Intention der zusätzlichen Unterrichtserlaubnis verfehlen, eine bestehende Qualifikation um eine weitere zu erweitern. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/3468 3 6. Wie viele Einstellungstermine für den Vorbereitungsdienst mit Doppelqualifikation finden im Schuljahr 2018/2019 und künftig statt? 7. Zu welchen Terminen sind Bewerbungen zum Vorbereitungsdienst mit Doppelqualifikation derzeit möglich? Die Fragen 6 und 7 werden zusammenhängend beantwortet. Der Erwerb der Doppelqualifikation ist nach aktuellem Stand zum 1. August 2019 und 1. August 2020 möglich. Bis zum 18. April 2019 waren Bewerbungen für den Einstellungstermin am 1. August 2019 möglich.