Der Minister für Inneres und Europa hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 14. Mai 2019 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/3470 7. Wahlperiode 15.05.2019 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Simone Oldenburg, Fraktion DIE LINKE Brandverhütungsschauen in den Jahren 2018 und 2019 an den öffentlichen allgemeinbildenden und beruflichen Schulen Mecklenburg-Vorpommerns und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Die Durchführung der Brandverhütungsschau obliegt in den Landkreisen den Brandschutzingenieuren . In Städten mit Berufsfeuerwehr führt diese die Brandverhütungsschau durch. Die Brandverhütungsschau stellt ein fachliches Unterstützungsangebot für den Schulträger dar. Der Landesregierung lagen keine Informationen zu der gestellten Kleinen Anfrage vor. Die Landkreise und kreisfreien Städte wurden daher gebeten, die entsprechenden Informationen zur Verfügung zu stellen. 1. In welchen Landkreisen und kreisfreien Städten wurden nach Angaben der Landkreise und kreisfreien Städte seit dem 1. April 2018 die Fristen zur Durchführung der Brandverhütungsschauen an den allgemeinbildenden Schulen gemäß § 2 Absatz 1 der Verordnung über die Brandverhütungsschau Mecklenburg-Vorpommern nicht eingehalten (bitte nach Landkreisen, kreisfreien Städten und Einzelschulen angeben)? Landkreis Ludwigslust-Parchim An zwei Grundschulen und drei Förderschulen konnten die Fristen nicht eingehalten werden. Drucksache 7/3470 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 Landkreis Mecklenburgische Seenplatte Die Fristen zur Durchführung der Brandverhütungsschau wurden an allen allgemeinbildenden Schulen eingehalten. Landkreis Nordwestmecklenburg Die Fristen zur Durchführung der Brandverhütungsschau wurden an allen allgemeinbildenden Schulen eingehalten. Landkreis Rostock Die Fristen zur Durchführung der Brandverhütungsschau wurden an folgenden allgemeinbildenden Schulen nicht eingehalten: - Conventer Schule Rethwisch, - Grundschule „Regenbogenkinder“ Kritzmow und - Grundschule „Fritz-Reuter“ Kühlungsborn. Landkreis Vorpommern-Greifswald Die Fristen zur Durchführung der Brandverhütungsschau wurden an allgemeinbildenden Schulen bis auf eine nicht eingehalten. Landkreis Vorpommern-Rügen Die Brandverhütungsschauen in Schulen sind in einem Terminplan eingearbeitet und werden planmäßig abgearbeitet. Aufgrund einer nichtbesetzten Stelle ist eine Verschiebung notwendig. Zirka 85 % der Fristen werden eingehalten. Landeshauptstadt Schwerin Die Fristen zur Durchführung der Brandverhütungsschau wurden an folgenden allgemeinbildenden Schulen nicht eingehalten: - Sprachheilpädagogisches Förderzentrum, A.-Sacharow-Straße 75, - Grundschule „Fritz Reuter“, Von-Thünen-Straße 9, - Grundschule „Heinrich Heine“, Amtstraße 3 und - Grundschule „Friedensschule“, Friedensstraße 14. Hansestadt Rostock Die Fristen zur Durchführung der Brandverhütungsschau wurden an allen allgemeinbildenden Schulen eingehalten. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/3470 3 2. In welchen Landkreisen und kreisfreien Städten wurden nach Angaben der Landkreise und kreisfreien Städte seit dem 1. April 2018 die Fristen zur Durchführung der Brandverhütungsschauen an den beruflichen Schulen gemäß § 2 Absatz 1 der Verordnung über die Brandverhütungsschau Mecklenburg-Vorpommern nicht eingehalten (bitte nach Landkreisen, kreisfreien Städten und Einzelschulen angeben)? Landkreis Ludwigslust-Parchim An einer Berufsschule konnte die Frist nicht eingehalten werden. Landkreis Mecklenburgische Seenplatte Die Fristen zur Durchführung der Brandverhütungsschau wurden an allen beruflichen Schulen eingehalten. Landkreis Nordwestmecklenburg Die Fristen zur Durchführung der Brandverhütungsschau wurden an allen beruflichen Schulen eingehalten. Landkreis Rostock Die Frist zur Durchführung der Brandverhütungsschau wurde an der beruflichen Schule „Regionales berufliche Bildungszentrum Güstrow, Arbeitsstätte Bockhorst“ nicht eingehalten. Landkreis Vorpommern-Greifswald Die Fristen zur Durchführung der Brandverhütungsschau wurden an allen beruflichen Schulen nicht eingehalten. Landkreis Vorpommern-Rügen Die Fristen zur Durchführung der Brandverhütungsschau wurden an allen beruflichen Schulen eingehalten. Landeshauptstadt Schwerin Die Fristen zur Durchführung der Brandverhütungsschau wurden an allen beruflichen Schulen eingehalten. Hansestadt Rostock Die Fristen zur Durchführung der Brandverhütungsschau wurden an allen beruflichen Schulen eingehalten. Drucksache 7/3470 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 4 3. Für welche in den Fragen 1 und 2 erfragten Schulen wurden die Fristen zur Durchführung der Brandverhütungsschauen um mehr als a) ein Jahr, b) zwei Jahre überschritten? Landkreis Ludwigslust-Parchim Es wurde in 6 Fällen die Frist um mehr als ein Jahr überschritten. Landkreis Mecklenburgische Seenplatte Nicht zutreffend, siehe Antwort zu den Fragen 1 und 2. Landkreis Nordwestmecklenburg Nicht zutreffend, siehe Antwort zu den Fragen 1 und 2. Landkreis Rostock Die Fristen zur Durchführung der Brandverhütungsschau wurden geringfügig überschritten und beinhalten nicht die unter a) und b) abgefragten Zeiträume. Landkreis Vorpommern-Greifswald Keine Angabe. Landkreis Vorpommern-Rügen Bei 10 Prozent der allgemeinbildenden Schulen ist die Fristüberschreitung von einem Jahr möglich . Landeshauptstadt Schwerin a) Keine b) Sprachheilpädagogisches Förderzentrum, A.-Sacharow-Straße 75, Grundschule „Fritz Reuter“, Von-Thünen-Straße 9, Grundschule „Heinrich Heine“, Amtstraße 3, Grundschule „Friedensschule“, Friedensstraße 14 Hansestadt Rostock Nicht zutreffend, siehe Antwort zu den Fragen 1 und 2. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/3470 5 4. An welchen in den Fragen 1 und 2 erfragten Schulen wurden bei der Nachschau gemäß § 3 Absatz 4 Verordnung über die Brandverhütungsschau Mecklenburg-Vorpommern nicht abgestellte Mängel festgestellt ? Um welche Mängel handelte es sich (bitte nach Landkreisen, kreisfreien Städten und Einzelschulen angeben)? Landkreis Ludwigslust-Parchim Es wurden keine beziehungsweise nur geringe Mängel vorgefunden, die in angemessenem zeitlichen Rahmen beseitigt wurden. Landkreis Mecklenburgische Seenplatte Bei den festgestellten Mängeln handelt es sich überwiegend um relativ kurzfristig zu beseitigende Mängel, wie zum Beispiel Beschilderungen, Aktualisierung der Brandschutzdokumente , nicht erfolgte turnusmäßige TÜV-Prüfungen nach Bauprüfverordnung Mecklenburg- Vorpommern. Es wurden jedoch auch nicht ausreichende beziehungsweise unzulässig abgeschottete Rettungswege festgestellt, die einen teilweise sehr aufwendigen Sanierungsbedarf erforderten. Landkreis Nordwestmecklenburg Da im Landkreis Nordwestmecklenburg aufgrund einer Ausnahmeregelung nach dem Standarderprobungsgesetz externe Brandschutzingenieure Brandverhütungsschauen eigenständig durchführen und nach jetzigem Kenntnisstand Nachschauen teilweise noch ausstehen, kann die hierauf bezogene Frage nicht abschließend beantwortet werden. Wurden wesentliche Mängel festgestellt, handelt es sich dabei in der Regel um bauliche Mängel, die bei den betroffenen Schulträgern ein Planungserfordernis in der Bereitstellung finanzieller Mittel für die gegebenenfalls notwendige Genehmigungsplanung und die sich dann ergebene Bauausführung hervorrufen. Landkreis Rostock An den unter Frage 1 und 2 erfragten Schulen wurden keine Nachschauen durchgeführt. Landkreis Vorpommern-Greifswald Keine Angabe. Landkreis Vorpommern-Rügen Keine Angabe. Landeshauptstadt Schwerin In den Gebäuden, in denen Brandverhütungsschauen durchgeführt wurden, wurden auch bei Nachschauen unterschiedliche Mängel gefunden. Häufig handelt es sich dabei zum Beispiel um Brandschutztüren, deren Selbstschließfunktion mangelhaft ist oder um nicht ausgeführte Schottungen von Leitungsöffnungen in Decken oder Wänden. Drucksache 7/3470 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 6 Hansestadt Rostock Keine. Häufigste Mängel bei den Brandverhütungsschauen waren: - Brandlasten in den Fluren (Dekoration, Kopierer, Garderoben, Sitzmöbel), - Durch fehlende Lagermöglichkeiten werden Betriebsräume (Heizungsraum, elektrischer Betriebsraum sowie Flure im Kellerbereich) als Lager zweckentfremdet.