Der Finanzminister hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 25. Juni 2019 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/3471 7. Wahlperiode 27.06.2019 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Jeannine Rösler, Fraktion DIE LINKE Förderverfahren Strategiefonds der Landesregierung und ANTWORT der Landesregierung Aus der Beantwortung der Kleinen Anfrage auf Drucksache 7/3033 „Aktueller Stand Strategiefonds Mecklenburg-Vorpommern“ ergeben sich folgende Nachfragen 1. Wie und bei welcher Stelle erfolgt die Überprüfung der Fördervoraussetzungen und die Abrechnung der Fördermittel für Mittel aus dem Strategiefonds (bitte nach Projekten einzeln darstellen)? 2. Welche Förderrichtlinie bzw. welche Fördergrundsätze kommen für die einzelnen beantragten Projekte des Strategiefonds zur Anwendung? Wo sind diese veröffentlicht? (Bitte nach einzelnen Projekten getrennt darstellen.) 3. Für welche Vorhaben innerhalb des Strategiefonds wurden bereits neue Förderrichtlinien erarbeitet? a) Für welche Vorhaben sollen künftig noch Förderrichtlinien erarbeitet werden? b) Wann werden diese vorliegen? (Bitte nach einzelnen Projekten getrennt darstellen.) Die Fragen 1 bis 3 nebst Unterfragen werden zusammenhängend beantwortet. Aufgrund der hohen Anzahl der Projekte und der erbetenen getrennten Darstellung je Projekt werden die Fragen 1 bis 3 in tabellarischer Form in der Anlage zur Antwort der Landesregierung beantwortet. Drucksache 7/3471 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 Soweit die Förderung nach Vorschriften der Landeshaushaltsordnung, insbesondere § 44 in Verbindung mit § 23 der Landeshaushaltsordnung und den dazu ergangenen Verwaltungsvorschriften erfolgt, wird auf die Veröffentlichung im Gesetz- und Verordnungsblatt Mecklenburg-Vorpommern verwiesen (GVOBl. M-V 2000, S. 159, zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 12. Juli 2018, GVOBl. M-V S. 242). Anlage zur Antwort der Landesregierung auf Drucksache 7/3471 Frage 1 Frage 2 Frage 3 a) Frage 3 b) Lfd. Nr. Projektbeschreibung Gesamt- SOLL (in TEUR) 1 2 3 4 5 6 7 A Fortführung des Kofinanzierungsfonds zur Unterstützung der kommunalen Ebene 30.000,0 Kofinanzierungsfonds zur Unterstützung der kommunalen Ebene 27.250,0 Die Prüfung der Zuwendungsvoraussetzungen und die Zuwendungsgewährung erfolgt auf Grundlage der Kofinanzierungshilfenrichtlinie und nach Maßgabe des Vergaberates durch das Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern. Zur Anwendung kommt die Richtlinie für die Gewährung von Kofinanzierungshilfen vom 1. März 2018 (Amtsblatt Mecklenburg- Vorpommern 2018, Seite 310) Es wurden keine neuen Förderrichtlinien erarbeitet. Das Erarbeiten einer neuen Richtlinie ist auch künftig nicht vorgesehen. Entfällt 2. Call Bundesbreitbandförderung 750,0 Die Prüfung der Zuwendungsvoraussetzungen, die Zuwendungsgewährung sowie die Verwendungsnachweisprüfung erfolgt durch das Ministerium für Inneres und Europa (IM) auf Grundlage der VV zu § 44 LHO M-V. Es gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 LHO. Eine Förderrichtlinie für diese Projekte ist haushaltsrechtlich nicht erforderlich und auch nicht geplant. Entfällt Vorpommern-Fonds 2.000,0 Im Rahmen eines Vorantragsverfahren reichen potentielle Antragsteller eine Projektskizze im Büro des Parlamentarischen Staatssekretärs für Vorpommern ein. Dieses prüft - soweit erforderlich, in Abstimmung mit den jeweiligen Fachressorts – Möglichkeiten der Zuwendung nach anderen einschlägigen Förderprogrammen (Land, Bund oder EU). Wenn keine Zuwendung aus anderer Quelle möglich ist oder nur ergänzt durch zusätzliche Mittel eine Gesamtfinanzierung zustande kommen kann, legt das Büro des Parlamentarischen Staatssekretärs für Vorpommern das Vorhaben dem Vergabeausschuss des Vorpommern-Rates vor. Dieser prüft jedes Vorhaben und gibt nach eingehender Einzelfallbetrachtung auf Basis der Fördergrundsätze ein Votum zu dessen Förderwürdigkeit ab. Anschließend erhalten die potenziellen Antragsteller ein Schreiben zu den Erfolgsaussichten Ihres beabsichtigten Antrages und werden ggf. aufgefordert einen Antrag zu stellen. Dieser geht dem LFI zu, dort werden die erforderlichen Angaben und Unterlagen geprüft. Die Abrechnung der Fördermittel erfolgt beim Landesförderinstitut. Grundsätze zur Förderung der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Entwicklung, des gesellschaftlichen Zusammenhalts und der regionalen Identität im Landesteil Vorpommern (Fördergrundsätze für den Vorpommern-Fonds) Vom 6. Juli 2017, in der überarbeiteten Fassung vom 22. November 2018 https://www.vorpommern-fonds.de Es wurden keine neuen Förderrichtlinien erarbeitet. Das Erarbeiten einer neuen Richtlinie ist auch künftig nicht vorgesehen. Entfällt Wie und bei welcher Stelle erfolgt die Überprüfung der Fördervoraussetzungen und die Abrechnung der Fördermittel für Mittel aus dem Strategiefonds? Welche Förderrichtlinie bzw. welche Fördergrundsätze kommen für die einzelnen beantrag-ten Projekte des Strategiefonds zur Anwendung? Wo sind diese veröffentlicht? Für welche Vorhaben innerhalb des Strategiefonds wurden bereits neue Förderrichtlinien erarbeitet? a) Für welche Vorhaben sollen künftig noch Förderrichtlinien erarbeitet werden? b) Wann werden diese vorliegen? Anlage zur Antwort der Landesregierung auf Drucksache 7/3471 Frage 1 Frage 2 Frage 3 a) Frage 3 b) Lfd. Nr. Projektbeschreibung Gesamt- SOLL (in TEUR) 1 2 3 4 5 6 7 Wie und bei welcher Stelle erfolgt die Überprüfung der Fördervoraussetzungen und die Abrechnung der Fördermittel für Mittel aus dem Strategiefonds? Welche Förderrichtlinie bzw. welche Fördergrundsätze kommen für die einzelnen beantrag-ten Projekte des Strategiefonds zur Anwendung? Wo sind diese veröffentlicht? Für welche Vorhaben innerhalb des Strategiefonds wurden bereits neue Förderrichtlinien erarbeitet? a) Für welche Vorhaben sollen künftig noch Förderrichtlinien erarbeitet werden? b) Wann werden diese vorliegen? B Unterstützung der ländlichen Gestaltungsräume 30.000,0 Unterstützung der ländlichen Gestaltungsräume 28.000,0 Eine Prüfung von Förderanträgen erfolgt im Rahmen eines Vorantragsverfahrens durch das Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung und die Arbeitsgruppe „Ländliche GestaltungsRäume“ (IMAG LGR). Sofern die IMAG LGR dem Antrag zustimmt, führt das LFI als Bewilligungsbehörde das Antrags-, Bewilligungs-, Abrechnungs- und Verwendungsnachweisverfahren durch. Grundsätze zur Umsetzung des Fonds zur Unterstützung der Ländlichen GestaltungsRäume (Fördergrundsätze LGR-Fonds). Die Fördergrundsätze liegen zur Freigabe beim LRH. Für die Förderung von Projekten aus dem Strategiefonds im Rahmen der Landesinitiative Ländliche GestaltungsRäume wurden neu die Grundsätze zur Umsetzung des Fonds zur Unterstützung der Ländlichen GestaltungsRäume (Fördergrundsätze LGR-Fonds) erarbeitet. Die Erarbeitung einer neuen Förderrichtlinie ist nicht beabsichtigt. Dazu ist keine Aussage möglich. Die Fördergrundsätze LGR-Fonds liegen zur Freigabe seit dem 1.11.2018 beim LRH. Vorpommern-Fonds 2.000,0 Im Rahmen eines Vorantragsverfahren reichen potentielle Antragsteller eine Projektskizze im Büro des Parlamentarischen Staatssekretärs für Vorpommern ein. Dieses prüft - soweit erforderlich, in Abstimmung mit den jeweiligen Fachressorts – Möglichkeiten der Zuwendung nach anderen einschlägigen Förderprogrammen (Land, Bund oder EU). Wenn keine Zuwendung aus anderer Quelle möglich ist oder nur ergänzt durch zusätzliche Mittel eine Gesamtfinanzierung zustande kommen kann, legt das Büro des Parlamentarischen Staatssekretärs für Vorpommern das Vorhaben dem Vergabeausschuss des Vorpommern-Rates vor. Dieser prüft jedes Vorhaben und gibt nach eingehender Einzelfallbetrachtung auf Basis der Fördergrundsätze ein Votum zu dessen Förderwürdigkeit ab. Anschließend erhalten die potenziellen Antragsteller ein Schreiben zu den Erfolgsaussichten Ihres beabsichtigten Antrages und werden ggf. aufgefordert einen Antrag zu stellen. Dieser geht dem LFI zu, dort werden die erforderlichen Angaben und Unterlagen geprüft. Die Abrechnung der Fördermittel erfolgt beim Landesförderinstitut. Grundsätze zur Förderung der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Entwicklung, des gesellschaftlichen Zusammenhalts und der regionalen Identität im Landesteil Vorpommern (Fördergrundsätze für den Vorpommern-Fonds) Vom 6. Juli 2017, in der überarbeiteten Fassung vom 22. November 2018 https://www.vorpommern-fonds.de Es wurden keine neuen Förderrichtlinien erarbeitet. Das Erarbeiten einer neuen Richtlinie ist auch künftig nicht vorgesehen. Entfällt Anlage zur Antwort der Landesregierung auf Drucksache 7/3471 Frage 1 Frage 2 Frage 3 a) Frage 3 b) Lfd. Nr. Projektbeschreibung Gesamt- SOLL (in TEUR) 1 2 3 4 5 6 7 Wie und bei welcher Stelle erfolgt die Überprüfung der Fördervoraussetzungen und die Abrechnung der Fördermittel für Mittel aus dem Strategiefonds? Welche Förderrichtlinie bzw. welche Fördergrundsätze kommen für die einzelnen beantrag-ten Projekte des Strategiefonds zur Anwendung? Wo sind diese veröffentlicht? Für welche Vorhaben innerhalb des Strategiefonds wurden bereits neue Förderrichtlinien erarbeitet? a) Für welche Vorhaben sollen künftig noch Förderrichtlinien erarbeitet werden? b) Wann werden diese vorliegen? C Sonderprogramm Schulbau mit Schwerpunkt Inklusion 15.000,0 Die Überprüfung der Fördervoraussetzungen sowie die Abrechnung der Fördermittel erfolgt im Landesförderinstitut. Die Förderung erfolgt angelehnt an die Städtebauförderrichtlinien M-V (StBauFR M-V) vom 20. Oktober 2011 - VIII 320 - 513.1.08 - VV Meckl.-Vorp. Gl. Nr. 213 - 8 (AmtsBl. M-V 2011 S. 929) bzw. an die Stadtentwicklungsförderrichtlinie M-V (StadtentwFöRL M-V) vom 12. Oktober 2016 - V 513 - 00000-2014/112-067 - VV Meckl.-Vorp. Gl. Nr. 213 - 9 (AmtsBl. M-V 2016 S. 1026 ff.). Es wurde keine neue Förderrichtlinie erarbeitet. Die Erarbeitung einer neuen Förderrichtlinie ist nicht beabsichtigt. Entfällt E Zuführung an den Landeshaushalt zur Finanzierung KiföG 6.217,0 Umsetzung des Beschlusses in der Zweiten Lesung und Schlussabstimmung über den Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Kindertagesförderungsgesetzes (6. KiföG MV ÄndG) - Drucksache 7/2968. Die Mehrkosten im Haushaltsjahr 2019 in Höhe von 6,217 Mio. Euro sollen aus dem Sondervermögens Strategiefonds Mecklenburg- Vorpommern finanziert werden. Entfällt Es wurden keine neuen Förderrichtlinien erarbeitet. Das Erarbeiten einer neuen Richtlinie ist auch künftig nicht vorgesehen. Entfällt D Globalvolumen Haushaltsabschluss 2016 26.000,0 Bildung 601,9 1 Filmförderung für Grundschüler zur sicheren Nutzung des ÖPNV In Zusammenarbeit Polizeiinspektion Rostock zur Durchführung eines „Busschule“- Filmprojekts. 15,0 Die Überprüfung der Fördervoraussetzungen sowie die Abrechnung der Fördermittel erfolgt im Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung. Die Förderung erfolgt ohne Förderrichtlinie beziehungsweise -grundsätze und entsprechend den Vorgaben des § 44 Landeshaushaltsordnung in Verbindung mit den dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften. Entfällt Entfällt 2 Bewerbung des Bauingenieurstudiums an Schulen Zur Unterstützung der Zusammenarbeit der Hochschule Wismar mit den Schulen des Landes M-V. 20,0 Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur mittels Antragsprüfung gemäß VV zu § 44 LHO. Die Förderfähigkeit wird aufgrund der Vorgaben des Finanzausschusses als gegeben angesehen. Eine gesonderte Förderrichtlinie existiert nicht. Die Förderung erfolgt unter Beachtung des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit sowie der Grundsätze des § 44 LHO und der dazu ergangenen Verwaltungsvorschriften. Es wurden keine neuen Förderrichtlinien erarbeitet. Das Erarbeiten einer neuen Richtlinie ist auch künftig nicht vorgesehen. Entfällt 3 Jugend hackt MV 2018 des LJR M-V Landesweite Durchführung von Veranstaltungen im Bereich Soft- und Hardware für Jugendliche. 40,0 Die Überprüfung der Fördervoraussetzungen sowie die Abrechnung der Fördermittel erfolgt im Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung. Die Förderung erfolgt ohne Förderrichtlinie beziehungsweise -grundsätze und entsprechend den Vorgaben des § 44 Landeshaushaltsordnung in Verbindung mit den dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften. Entfällt Entfällt Anlage zur Antwort der Landesregierung auf Drucksache 7/3471 Frage 1 Frage 2 Frage 3 a) Frage 3 b) Lfd. Nr. Projektbeschreibung Gesamt- SOLL (in TEUR) 1 2 3 4 5 6 7 Wie und bei welcher Stelle erfolgt die Überprüfung der Fördervoraussetzungen und die Abrechnung der Fördermittel für Mittel aus dem Strategiefonds? Welche Förderrichtlinie bzw. welche Fördergrundsätze kommen für die einzelnen beantrag-ten Projekte des Strategiefonds zur Anwendung? Wo sind diese veröffentlicht? Für welche Vorhaben innerhalb des Strategiefonds wurden bereits neue Förderrichtlinien erarbeitet? a) Für welche Vorhaben sollen künftig noch Förderrichtlinien erarbeitet werden? b) Wann werden diese vorliegen? 4 Förderung des Ausbaus der Sicherheit auf den Straßen im Wohngebiet - Verkehrswacht NB Förderung der Verkehrserziehung, insb. Präventionsarbeit (Ausstattung mit Anschauungs- und Schulungsmaterial). 3,0 Die Überprüfung der Fördervoraussetzungen sowie die Abrechnung der Fördermittel erfolgt im Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung. Die Förderung erfolgt ohne Förderrichtlinie beziehungsweise -grundsätze und entsprechend den Vorgaben des § 44 Landeshaushaltsordnung in Verbindung mit den dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften. Entfällt Entfällt 5 Vernetzung des Lern- und Gedenkortes Alt Rehse Zur Unterstützung des Ausbaus zum Ort der Bildung und Kultur. 56,4 Landeszentrale für politische Bildung mittels Antragsprüfung gemäß VV zu § 44 LHO. Die Förderfähigkeit wird aufgrund der Vorgaben des Finanzausschusses als gegeben angesehen. Eine gesonderte Förderrichtlinie existiert nicht. Die Förderung erfolgt unter Beachtung des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit sowie der Grundsätze des § 44 LHO und der dazu ergangenen Verwaltungsvorschriften in Anlehnung an die investive Gedenkstättenförderung. Es wurden keine neuen Förderrichtlinien erarbeitet. Das Erarbeiten einer neuen Richtlinie ist auch künftig nicht vorgesehen. Entfällt 6 „Digitale Schule“ Zur Verbesserung der digitalen Infrastruktur von Schulen in Blankensee, Neustrelitz, Malchin und Dargun. 400,0 Die Prüfungen der Zuwendungsvoraussetzungen und -gewährungen erfolgen nach Mittelfreigabe durch die Landtagsfraktion einzellfallbezogen durch das Ministerium für Inneres und Europa auf Grundlage der Verwaltungsvorschriften zu § 44 Landeshaushaltsordnung Mecklenburg- Vorpommern (VV zu § 44 LHO M-V). Die Verwendungsnachweisprüfungen sollen künftig durch das Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI M-V) erfolgen. Es gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 LHO. Es wurden keine neuen Förderrichtlinien erarbeitet. Das Erarbeiten einer neuen Richtlinie ist auch künftig nicht vorgesehen. Entfällt 7 Programm für freie Schule bei Teilnahme an nationalen Bildungswettbewerben 50,0 Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur mittels Antragsprüfung gemäß VV zu § 44 LHO. Die Förderfähigkeit wird aufgrund der Vorgaben des Finanzausschusses als gegeben angesehen. Eine gesonderte Förderrichtlinie existiert nicht. Die Förderung erfolgt unter Beachtung des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit sowie der Grundsätze des § 44 LHO und der dazu ergangenen Verwaltungsvorschriften. Es wurden keine neuen Förderrichtlinien erarbeitet. Das Erarbeiten einer neuen Richtlinie ist auch künftig nicht vorgesehen. Entfällt 8 Edith-Stein-Schule - Beschaffungen Anschaffung von Selbstlernmaterialien und Technik. 7,5 Die Prüfung der Zuwendungsvoraussetzung und - gewährung erfolgt durch das Ministerium für Inneres und Europa auf Grundlage der Verwaltungsvorschriften zu § 44 Landeshaushaltsordnung Mecklenburg- Vorpommern (VV zu § 44 LHO M-V). Die Verwendungsnachweisprüfung soll künftig durch das Landesförderinstitut erfolgen. Es gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 LHO. Es wurden keine neuen Förderrichtlinien erarbeitet. Das Erarbeiten einer neuen Richtlinie ist auch künftig nicht vorgesehen. Entfällt Anlage zur Antwort der Landesregierung auf Drucksache 7/3471 Frage 1 Frage 2 Frage 3 a) Frage 3 b) Lfd. Nr. Projektbeschreibung Gesamt- SOLL (in TEUR) 1 2 3 4 5 6 7 Wie und bei welcher Stelle erfolgt die Überprüfung der Fördervoraussetzungen und die Abrechnung der Fördermittel für Mittel aus dem Strategiefonds? Welche Förderrichtlinie bzw. welche Fördergrundsätze kommen für die einzelnen beantrag-ten Projekte des Strategiefonds zur Anwendung? Wo sind diese veröffentlicht? Für welche Vorhaben innerhalb des Strategiefonds wurden bereits neue Förderrichtlinien erarbeitet? a) Für welche Vorhaben sollen künftig noch Förderrichtlinien erarbeitet werden? b) Wann werden diese vorliegen? 9 Verein Küstenkinder Reg. Schule Binz - ganzjährige Projekte in der Prävention 10,0 Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur mittels Antragsprüfung gemäß VV zu § 44 LHO. Die Förderfähigkeit wird aufgrund der Vorgaben des Finanzausschusses als gegeben angesehen. Eine gesonderte Förderrichtlinie existiert nicht. Die Förderung erfolgt unter Beachtung des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit sowie der Grundsätze des § 44 LHO und der dazu ergangenen Verwaltungsvorschriften. Es wurden keine neuen Förderrichtlinien erarbeitet. Das Erarbeiten einer neuen Richtlinie ist auch künftig nicht vorgesehen. Entfällt Energie, Wirtschaft, Digitalisierung 2.130,4 1 Freifunk fördern Landesweite Initiative für kostenfreie und offene Internetzugangspunkte mittels WLAN. 400,0 Die Überprüfung der Fördervoraussetzungen sowie die Abrechnung der Fördermittel erfolgt im Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung. Die Förderung erfolgt ohne Förderrichtlinie beziehungsweise -grundsätze und entsprechend den Vorgaben des § 44 Landeshaushaltsordnung in Verbindung mit den dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften. Entfällt Entfällt 2 Sanierung von Verkehrsgärten Landesweite Initiative – Investitionskostenzuschüsse für Verkehrsaufklärungsmaßnahmen. 400,0 Die Überprüfung der Fördervoraussetzungen sowie die Abrechnung der Fördermittel erfolgt im Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung. Die Förderung erfolgt ohne Förderrichtlinie beziehungsweise -grundsätze und entsprechend den Vorgaben des § 44 Landeshaushaltsordnung in Verbindung mit den dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften. Entfällt Entfällt 3 Defibrillatoren in öffentlichen Gebäuden Programm um landesweit Lücken in der Versorgung mit Defibrillatoren zu schließen. 1.000,0 Die Prüfung erfolgt an Hand einschlägiger Fördergrundsätze (siehe Antwort zu Frage 2). Umsetzende Stelle ist das Landesförderinstitut des Landes M-V. Es wurden gesonderte Fördergrundsätze zur Förderung der Beschaffung von Automatisierten Externen Defibrilatoren (AED) erarbeitet (das Aufstellen und Betreiben des AED muss in einem öffentlichen Raum erfolgen). Veröffentlicht wurden sie beispielsweise auf der Internetseite des Landesförderinstituts. Es wurden keine neuen Förderrichtlinien erarbeitet. Das Erarbeiten einer neuen Richtlinie ist auch künftig nicht vorgesehen. Entfällt 4 Regiopolregion Rostock weiter stärken Zur visuellen, kulturellen und wirtschaftlichen Unterstützung. 40,0 Die Überprüfung der Fördervoraussetzungen sowie die Abrechnung der Fördermittel erfolgt im Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung. Die Förderung erfolgt ohne Förderrichtlinie beziehungsweise -grundsätze und entsprechend den Vorgaben des § 44 Landeshaushaltsordnung in Verbindung mit den dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften. Entfällt Entfällt 5 Bau von zwei Flachspiegelbrunnen in der Gemeinde Zierzow 30,0 Die Prüfung der Zuwendungsvoraussetzung und - gewährung erfolgt durch das Ministerium für Inneres und Europa auf Grundlage der Verwaltungsvorschriften zu § 44 Landeshaushaltsordnung Mecklenburg- Vorpommern (VV zu § 44 LHO M-V). Die Verwendungsnachweisprüfung soll künftig durch das Landesförderinstitut erfolgen. Es gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 LHO. Es wurden keine neuen Förderrichtlinien erarbeitet. Das Erarbeiten einer neuen Richtlinie ist auch künftig nicht vorgesehen. Entfällt Anlage zur Antwort der Landesregierung auf Drucksache 7/3471 Frage 1 Frage 2 Frage 3 a) Frage 3 b) Lfd. Nr. Projektbeschreibung Gesamt- SOLL (in TEUR) 1 2 3 4 5 6 7 Wie und bei welcher Stelle erfolgt die Überprüfung der Fördervoraussetzungen und die Abrechnung der Fördermittel für Mittel aus dem Strategiefonds? Welche Förderrichtlinie bzw. welche Fördergrundsätze kommen für die einzelnen beantrag-ten Projekte des Strategiefonds zur Anwendung? Wo sind diese veröffentlicht? Für welche Vorhaben innerhalb des Strategiefonds wurden bereits neue Förderrichtlinien erarbeitet? a) Für welche Vorhaben sollen künftig noch Förderrichtlinien erarbeitet werden? b) Wann werden diese vorliegen? 6 Erhalt und Instandsetzung eines Gasometers in Ribnitz-Damgarten 67,4 Der Antrag auf Bewilligung der Strategiefondsmittel wird gemäß Anlage 5 der Städtebauförderrichtlinien M-V (StBauFR M-V) gestellt. Nach Prüfung der Zuwendungsvoraussetzungen durch das Landesförderinstitut M-V (LFI) ergeht der Zuwendungsbescheid durch das LFI. Mittels Verwendungsnachweis (Anlage zum Zuwendungsbescheid) wird die zweckentsprechende Verwendung der Mittel seitens des Zuwendungsempfängers nachgewiesen und durch das LFI geprüft. Die Förderung erfolgt angelehnt an die Städtebauförderrichtlinien M-V (StBauFR M-V) vom 20. Oktober 2011 - VIII 320 - 513.1.08 - VV Meckl.-Vorp. Gl. Nr. 213 - 8. Es wurde keine neue Förderrichtlinie erarbeitet. Die Erarbeitung einer neuen Förderrichtlinie ist nicht beabsichtigt. Entfällt 7 Verkehrswacht M-V Projektunterstützung der Landesverkehrswacht M-V. 80,0 Die Überprüfung der Fördervoraussetzungen sowie die Abrechnung der Fördermittel erfolgt im Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung. Die Förderung erfolgt ohne Förderrichtlinie beziehungsweise -grundsätze und entsprechend den Vorgaben des § 44 Landeshaushaltsordnung in Verbindung mit den dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften. Entfällt Entfällt 8 Hafenhaus Peenestadt Neukalen Umbau-und Sanierungsarbeiten am und im Gebäude, um den gewachsenen Anforderungen des Tourismus gerecht zu werden. 20,0 Die Prüfung der Zuwendungsvoraussetzung und - gewährung erfolgt durch das Ministerium für Inneres und Europa auf Grundlage der Verwaltungsvorschriften zu § 44 Landeshaushaltsordnung Mecklenburg- Vorpommern (VV zu § 44 LHO M-V). Die Verwendungsnachweisprüfung soll künftig durch das Landesförderinstitut erfolgen. Es gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 LHO. Es wurden keine neuen Förderrichtlinien erarbeitet. Das Erarbeiten einer neuen Richtlinie ist auch künftig nicht vorgesehen. Entfällt 9 Umrüstung der Beleuchtungsanlage im Vorpommernhus in Klausdorf auf LED- Beleuchtung für den Vorpommerns Klausdorf e. V. 10,0 Die Überprüfung der Fördervoraussetzungen sowie die Abrechnung der Fördermittel erfolgt im Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung. Die Förderung erfolgt ohne Förderrichtlinie beziehungsweise -grundsätze und entsprechend den Vorgaben des § 44 Landeshaushaltsordnung in Verbindung mit den dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften. Entfällt Entfällt 10 Citymanagement Parchim - befristete Personalstelle Einstellung eines Citymanagers als Schnittstelle zwischen Verwaltung und gesellschaftlichen Akteuren zur Steigerung der Attraktivität der Innenstadt. 53,0 Die Prüfung der Zuwendungsvoraussetzung und - gewährung erfolgt durch das Ministerium für Inneres und Europa auf Grundlage der Verwaltungsvorschriften zu § 44 Landeshaushaltsordnung Mecklenburg- Vorpommern (VV zu § 44 LHO M-V). Die Verwendungsnachweisprüfung soll künftig durch das Landesförderinstitut erfolgen. Es gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 LHO. Es wurden keine neuen Förderrichtlinien erarbeitet. Das Erarbeiten einer neuen Richtlinie ist auch künftig nicht vorgesehen. Entfällt Anlage zur Antwort der Landesregierung auf Drucksache 7/3471 Frage 1 Frage 2 Frage 3 a) Frage 3 b) Lfd. Nr. Projektbeschreibung Gesamt- SOLL (in TEUR) 1 2 3 4 5 6 7 Wie und bei welcher Stelle erfolgt die Überprüfung der Fördervoraussetzungen und die Abrechnung der Fördermittel für Mittel aus dem Strategiefonds? Welche Förderrichtlinie bzw. welche Fördergrundsätze kommen für die einzelnen beantrag-ten Projekte des Strategiefonds zur Anwendung? Wo sind diese veröffentlicht? Für welche Vorhaben innerhalb des Strategiefonds wurden bereits neue Förderrichtlinien erarbeitet? a) Für welche Vorhaben sollen künftig noch Förderrichtlinien erarbeitet werden? b) Wann werden diese vorliegen? 11 Projekt Weißer Winterdienst Gemeinde Ummanz Pilotprojekt eines neuartigen Winterdienstes ohne Salz zur Verbesserung des Alleenschutzes. 30,0 Die Prüfung der Zuwendungsvoraussetzung und - gewährung erfolgt durch das Ministerium für Inneres und Europa auf Grundlage der Verwaltungsvorschriften zu § 44 Landeshaushaltsordnung Mecklenburg- Vorpommern (VV zu § 44 LHO M-V). Die Verwendungsnachweisprüfung soll künftig durch das Landesförderinstitut erfolgen. Es gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 LHO. Es wurden keine neuen Förderrichtlinien erarbeitet. Das Erarbeiten einer neuen Richtlinie ist auch künftig nicht vorgesehen. Entfällt Feuerwehr 706,7 1 Feuerwehrführerschein Zur Unterstützung des Landesfeuerwehrverbandes um den Erwerb des LKW- Führerscheins bei den Mitgliedern zu fördern. 400,0 Die Prüfung der Zuwendungsvoraussetzung und - gewährung erfolgt durch das Ministerium für Inneres und Europa auf Grundlage der Verwaltungsvorschriften zu § 44 Landeshaushaltsordnung Mecklenburg- Vorpommern (VV zu § 44 LHO M-V). Die Verwendungsnachweisprüfung soll künftig durch das Landesförderinstitut erfolgen. Es gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 LHO. Es wurden keine neuen Förderrichtlinien erarbeitet. Das Erarbeiten einer neuen Richtlinie ist auch künftig nicht vorgesehen. Entfällt 2 Jugendfeuerwehr Strohkirchen wettbewerbsfähig halten 2,5 Die Prüfung der Zuwendungsvoraussetzung und - gewährung erfolgt durch das Ministerium für Inneres und Europa auf Grundlage der Verwaltungsvorschriften zu § 44 Landeshaushaltsordnung Mecklenburg- Vorpommern (VV zu § 44 LHO M-V). Die Verwendungsnachweisprüfung soll künftig durch das Landesförderinstitut erfolgen. Es gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 LHO. Es wurden keine neuen Förderrichtlinien erarbeitet. Das Erarbeiten einer neuen Richtlinie ist auch künftig nicht vorgesehen. Entfällt 3 Anschaffung Feuerwehrlöschpumpe Gemeinde Altenpleen 10,0 Die Prüfung der Zuwendungsvoraussetzung und - gewährung erfolgt durch das Ministerium für Inneres und Europa auf Grundlage der Verwaltungsvorschriften zu § 44 Landeshaushaltsordnung Mecklenburg- Vorpommern (VV zu § 44 LHO M-V). Die Verwendungsnachweisprüfung soll künftig durch das Landesförderinstitut erfolgen. Es gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 LHO. Es wurden keine neuen Förderrichtlinien erarbeitet. Das Erarbeiten einer neuen Richtlinie ist auch künftig nicht vorgesehen. Entfällt 4 Schaffung und Sicherung von 3 Notauffahrten für die Feuerwehr an der A 14 30,0 Die Überprüfung der Fördervoraussetzungen sowie die Abrechnung der Fördermittel erfolgt im Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung. Die Förderung erfolgt ohne Förderrichtlinie beziehungsweise -grundsätze und entsprechend den Vorgaben des § 44 Landeshaushaltsordnung in Verbindung mit den dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften. Entfällt Entfällt Anlage zur Antwort der Landesregierung auf Drucksache 7/3471 Frage 1 Frage 2 Frage 3 a) Frage 3 b) Lfd. Nr. Projektbeschreibung Gesamt- SOLL (in TEUR) 1 2 3 4 5 6 7 Wie und bei welcher Stelle erfolgt die Überprüfung der Fördervoraussetzungen und die Abrechnung der Fördermittel für Mittel aus dem Strategiefonds? Welche Förderrichtlinie bzw. welche Fördergrundsätze kommen für die einzelnen beantrag-ten Projekte des Strategiefonds zur Anwendung? Wo sind diese veröffentlicht? Für welche Vorhaben innerhalb des Strategiefonds wurden bereits neue Förderrichtlinien erarbeitet? a) Für welche Vorhaben sollen künftig noch Förderrichtlinien erarbeitet werden? b) Wann werden diese vorliegen? 5 Beschaffung Amtsführungsfahrzeug im Großamt Crivitz 10,0 Die Prüfung der Zuwendungsvoraussetzung und - gewährung erfolgt durch das Ministerium für Inneres und Europa auf Grundlage der Verwaltungsvorschriften zu § 44 Landeshaushaltsordnung Mecklenburg- Vorpommern (VV zu § 44 LHO M-V). Die Verwendungsnachweisprüfung soll künftig durch das Landesförderinstitut erfolgen. Es gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 LHO. Es wurden keine neuen Förderrichtlinien erarbeitet. Das Erarbeiten einer neuen Richtlinie ist auch künftig nicht vorgesehen. Entfällt 6 140-jähriges Jubiläum Landesfeuerwehrverband Einmalige Unterstützung des Landesfeuerwehrverbandes anlässlich des 140- jährigen Bestehens in 2018. 30,0 Die Prüfungen der Zuwendungsvoraussetzungen und -gewährungen sowie die Verwendungsnachweisprüfungen erfolgen durch das Landesamt für zentrale Aufgaben und Technik der Polizei, Brand- und Katastrophenschutz Mecklenburg-Vorpommern auf Grundlage der VV zu § 44 LHO M-V. Es gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 LHO. Es wurden keine neuen Förderrichtlinien erarbeitet. Das Erarbeiten einer neuen Richtlinie ist auch künftig nicht vorgesehen. Entfällt 7 Feuerwehr Loitz - TS Pumpe Anschaffung einer Tragkraftspritze für die Freiwillige Feuerwehr. 15,0 Die Prüfung der Zuwendungsvoraussetzung und - gewährung erfolgt durch das Ministerium für Inneres und Europa auf Grundlage der VV zu § 44 LHO M-V. Die Verwendungsnachweisprüfung soll künftig durch das Landesförderinstitut erfolgen. Es gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 LHO. Es wurden keine neuen Förderrichtlinien erarbeitet. Das Erarbeiten einer neuen Richtlinie ist auch künftig nicht vorgesehen. Entfällt 8 Feuerwehr Borrentin - Beschaffungen Unterstützung bei der Beschaffung eines Einsatzfahrzeugs. 30,0 Die Prüfung der Zuwendungsvoraussetzung und - gewährung erfolgt durch das Ministerium für Inneres und Europa auf Grundlage der VV zu § 44 LHO M-V. Die Verwendungsnachweisprüfung soll künftig durch das Landesförderinstitut erfolgen. Es gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 LHO. Es wurden keine neuen Förderrichtlinien erarbeitet. Das Erarbeiten einer neuen Richtlinie ist auch künftig nicht vorgesehen. Entfällt 9 Feuerwehrauto MTW Jugendfeuerwehr Thürkow 24,0 Die Prüfung der Zuwendungsvoraussetzung und - gewährung erfolgt durch das Ministerium für Inneres und Europa auf Grundlage der Verwaltungsvorschriften zu § 44 Landeshaushaltsordnung Mecklenburg- Vorpommern (VV zu § 44 LHO M-V). Die Verwendungsnachweisprüfung soll künftig durch das Landesförderinstitut erfolgen. Es gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 LHO. Es wurden keine neuen Förderrichtlinien erarbeitet. Das Erarbeiten einer neuen Richtlinie ist auch künftig nicht vorgesehen. Entfällt Anlage zur Antwort der Landesregierung auf Drucksache 7/3471 Frage 1 Frage 2 Frage 3 a) Frage 3 b) Lfd. Nr. Projektbeschreibung Gesamt- SOLL (in TEUR) 1 2 3 4 5 6 7 Wie und bei welcher Stelle erfolgt die Überprüfung der Fördervoraussetzungen und die Abrechnung der Fördermittel für Mittel aus dem Strategiefonds? Welche Förderrichtlinie bzw. welche Fördergrundsätze kommen für die einzelnen beantrag-ten Projekte des Strategiefonds zur Anwendung? Wo sind diese veröffentlicht? Für welche Vorhaben innerhalb des Strategiefonds wurden bereits neue Förderrichtlinien erarbeitet? a) Für welche Vorhaben sollen künftig noch Förderrichtlinien erarbeitet werden? b) Wann werden diese vorliegen? 10 Zweistufiges Hydraulikaggregat Feuerwehr Gnoien 8,0 Die Prüfung der Zuwendungsvoraussetzung und - gewährung erfolgt durch das Ministerium für Inneres und Europa auf Grundlage der Verwaltungsvorschriften zu § 44 Landeshaushaltsordnung Mecklenburg- Vorpommern (VV zu § 44 LHO M-V). Die Verwendungsnachweisprüfung soll künftig durch das Landesförderinstitut erfolgen. Es gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 LHO. Es wurden keine neuen Förderrichtlinien erarbeitet. Das Erarbeiten einer neuen Richtlinie ist auch künftig nicht vorgesehen. Entfällt 11 Feuerwehr Groß Stieten - Unterstützung Beschaffung MTW Unterstützung bei der Beschaffung eines Mannschaftstransportwagens. 30,0 Die Prüfung der Zuwendungsvoraussetzung und - gewährung erfolgt durch das Ministerium für Inneres und Europa auf Grundlage der Verwaltungsvorschriften zu § 44 Landeshaushaltsordnung Mecklenburg- Vorpommern (VV zu § 44 LHO M-V). Die Verwendungsnachweisprüfung soll künftig durch das Landesförderinstitut erfolgen. Es gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 LHO. Es wurden keine neuen Förderrichtlinien erarbeitet. Das Erarbeiten einer neuen Richtlinie ist auch künftig nicht vorgesehen. Entfällt 12 Zuschuss für kommunale Investitionen zur Unterstützung der allg. Vereinsarbeit - Anschaffung von Gegenständen für Sportverein und Feuerwehr 5,0 Die Prüfung der Zuwendungsvoraussetzung und - gewährung erfolgt durch das Ministerium für Inneres und Europa auf Grundlage der Verwaltungsvorschriften zu § 44 Landeshaushaltsordnung Mecklenburg- Vorpommern (VV zu § 44 LHO M-V). Die Verwendungsnachweisprüfung soll künftig durch das Landesförderinstitut erfolgen. Es gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 LHO. Es wurden keine neuen Förderrichtlinien erarbeitet. Das Erarbeiten einer neuen Richtlinie ist auch künftig nicht vorgesehen. Entfällt 13 Neugründung Förderverein der Feuerwehr Parchim - Beschaffungen Anschaffung von Technik und Einsatzbekleidung. 10,0 Die Prüfung der Zuwendungsvoraussetzung und - gewährung erfolgt durch das Ministerium für Inneres und Europa auf Grundlage der Verwaltungsvorschriften zu § 44 Landeshaushaltsordnung Mecklenburg- Vorpommern (VV zu § 44 LHO M-V). Die Verwendungsnachweisprüfung soll künftig durch das Landesförderinstitut erfolgen. Es gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 LHO. Es wurden keine neuen Förderrichtlinien erarbeitet. Das Erarbeiten einer neuen Richtlinie ist auch künftig nicht vorgesehen. Entfällt Anlage zur Antwort der Landesregierung auf Drucksache 7/3471 Frage 1 Frage 2 Frage 3 a) Frage 3 b) Lfd. Nr. Projektbeschreibung Gesamt- SOLL (in TEUR) 1 2 3 4 5 6 7 Wie und bei welcher Stelle erfolgt die Überprüfung der Fördervoraussetzungen und die Abrechnung der Fördermittel für Mittel aus dem Strategiefonds? Welche Förderrichtlinie bzw. welche Fördergrundsätze kommen für die einzelnen beantrag-ten Projekte des Strategiefonds zur Anwendung? Wo sind diese veröffentlicht? Für welche Vorhaben innerhalb des Strategiefonds wurden bereits neue Förderrichtlinien erarbeitet? a) Für welche Vorhaben sollen künftig noch Förderrichtlinien erarbeitet werden? b) Wann werden diese vorliegen? 14 Freiwillige Feuerwehr Techentin - Bau einer Tartanbahn 50,0 Die Prüfung der Zuwendungsvoraussetzung und - gewährung erfolgt durch das Ministerium für Inneres und Europa auf Grundlage der Verwaltungsvorschriften zu § 44 Landeshaushaltsordnung Mecklenburg- Vorpommern (VV zu § 44 LHO M-V). Die Verwendungsnachweisprüfung soll künftig durch das Landesförderinstitut erfolgen. Es gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 LHO. Es wurden keine neuen Förderrichtlinien erarbeitet. Das Erarbeiten einer neuen Richtlinie ist auch künftig nicht vorgesehen. Entfällt 15 THW Bergen – für Errichtung der Ausbildungsbasis 17,5 Die Prüfung der Zuwendungsvoraussetzung und - gewährung erfolgt durch das Ministerium für Inneres und Europa auf Grundlage der Verwaltungsvorschriften zu § 44 Landeshaushaltsordnung Mecklenburg- Vorpommern (VV zu § 44 LHO M-V). Die Verwendungsnachweisprüfung soll künftig durch das Landesförderinstitut erfolgen. Es gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 LHO. Es wurden keine neuen Förderrichtlinien erarbeitet. Das Erarbeiten einer neuen Richtlinie ist auch künftig nicht vorgesehen. Entfällt 16 Freiwillige Feuerwehr Putbus – Beschaffung von Rettungsboot und Trailer 25,0 Die Prüfung der Zuwendungsvoraussetzung und - gewährung erfolgt durch das Ministerium für Inneres und Europa auf Grundlage der Verwaltungsvorschriften zu § 44 Landeshaushaltsordnung Mecklenburg- Vorpommern (VV zu § 44 LHO M-V). Die Verwendungsnachweisprüfung soll künftig durch das Landesförderinstitut erfolgen. Es gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 LHO. Es wurden keine neuen Förderrichtlinien erarbeitet. Das Erarbeiten einer neuen Richtlinie ist auch künftig nicht vorgesehen. Entfällt 17 Jugendfeuerwehr Schwerin, Beschaffung Bekleidung 9,7 Die Prüfung der Zuwendungsvoraussetzung und - gewährung erfolgt durch das Ministerium für Inneres und Europa auf Grundlage der Verwaltungsvorschriften zu § 44 Landeshaushaltsordnung Mecklenburg- Vorpommern (VV zu § 44 LHO M-V). Die Verwendungsnachweisprüfung soll künftig durch das Landesförderinstitut erfolgen. Es gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 LHO. Es wurden keine neuen Förderrichtlinien erarbeitet. Das Erarbeiten einer neuen Richtlinie ist auch künftig nicht vorgesehen. Entfällt Anlage zur Antwort der Landesregierung auf Drucksache 7/3471 Frage 1 Frage 2 Frage 3 a) Frage 3 b) Lfd. Nr. Projektbeschreibung Gesamt- SOLL (in TEUR) 1 2 3 4 5 6 7 Wie und bei welcher Stelle erfolgt die Überprüfung der Fördervoraussetzungen und die Abrechnung der Fördermittel für Mittel aus dem Strategiefonds? Welche Förderrichtlinie bzw. welche Fördergrundsätze kommen für die einzelnen beantrag-ten Projekte des Strategiefonds zur Anwendung? Wo sind diese veröffentlicht? Für welche Vorhaben innerhalb des Strategiefonds wurden bereits neue Förderrichtlinien erarbeitet? a) Für welche Vorhaben sollen künftig noch Förderrichtlinien erarbeitet werden? b) Wann werden diese vorliegen? Jugend, Gesundheit, Soziales 3.616,1 1 Stärkung Pflegestützpunkte Landesweite Förderung und Ausbau der Pflegestützpunkte. 1.300,0 Die Zuständigkeit liegt bei dem Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung Mecklenburg-Vorpommern (Antragsprüfung, Abschluss Einzelzielvereinbarungen mit den jeweiligen kommunalen Gebietskörperschaften, Verwendungsnachweisprüfung) Grundlage für die Ausreichung der Strategiefondsmittel ist die abgeschlossene jeweilige Zielvereinbarung in Verbindung mit dem Konzept zur erweiterten Wohnberatung und die Landeshaushaltsordnung (LHO). Das Konzept zur Erweiterten Wohnberatung befindet sich noch in der abschließenden Bearbeitung. siehe Antwort zu Frage 2 siehe Antwort zu Frage 2 2 Schullandheime in M-V Förderung der landesweiten Bildung am anderen Ort. 500,0 Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern (Antragsprüfung und Verwendungsnachweisprüfung) Förderung in Anlehnung an "Richtlinie zur Förderung von Baumaßnahmen in Jugendherbergen", veröffentlicht im AmtsBl. M- V 2002 S. 535 (zuletzt geändert durch Verwaltungsvorschrift vom 10.02.2003 (AmtsBl. M-V 2003 S. 135)) Förderrichtlinie "Zur Förderung von Baumaßnahmen in Schullandheimen" wird erarbeitet in 2019 3 Krankenhausclowns Förderung landesweiter sozialtherapeutischer Maßnahmen im Klinikbereich. 400,0 Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern (Antragsprüfung und Verwendungsnachweisprüfung) Die Förderung erfolgt derzeit auf der Basis eines mit dem Finanzministerium abgestimmten Entwurfs einer „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Klinikclownerie in Mecklenburg-Vorpommern“, eine Veröffentlichung erfolgt nach Anhörung des Landesrechnungshofes. siehe Antwort zu 2 siehe Antwort zu 2 4 Zuwendungen an Träger von Kontakt- und Informationsstellen für Selbsthilfegruppen Landesweite Unterstützung der Selbsthilfegruppen. 60,0 Die Förderbescheide sind vom Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit gefertigt worden, das auch für die Verwendungsnachweisprüfung zuständig ist. Es gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 LHO. Zudem kommt die Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen an die Träger von Kontakt- und Informationsstellen für Selbsthilfe entsprechend zur Anwendung. Beide sind über das Internet (Homepage des Finanzministeriums und des Landesamtes für Gesundheit und Soziales) abrufbar. Es wurden keine neuen Förderrichtlinien erarbeitet. Das Erarbeiten einer neuen Richtlinie ist auch künftig nicht vorgesehen. Entfällt 5 Modellprojekt Kindernotfallbetreuung der Beschäftigten der PI Rostock und der dieser nachgeordneten Dienststellen 60,0 bisher kein Projektantrag vorliegend Entfällt Es wurden keine neuen Förderrichtlinien erarbeitet. Das Erarbeiten einer neuen Richtlinie ist auch künftig nicht vorgesehen. Entfällt 6 Erweiterung der Kneipp-Anlagen im Staatlich anerkannten Kneipp-Kurort Feldberg 23,0 Die Prüfung erfolgt an Hand einschlägiger Förderparameter (siehe Antwort zu Frage 2). Umsetzende Stelle ist das Landesförderinstitut des Landes M-V. Die Förderung erfolgt in Anlehnung an die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für den Ausbau der wirtschaftsnahen Infrastruktur (Infrastrukturrichtlinie) vom 31.05.2017 (AmtBl. MV S. 733). Es wurden keine neuen Förderrichtlinien erarbeitet. Das Erarbeiten einer neuen Richtlinie ist auch künftig nicht vorgesehen. Entfällt Anlage zur Antwort der Landesregierung auf Drucksache 7/3471 Frage 1 Frage 2 Frage 3 a) Frage 3 b) Lfd. Nr. Projektbeschreibung Gesamt- SOLL (in TEUR) 1 2 3 4 5 6 7 Wie und bei welcher Stelle erfolgt die Überprüfung der Fördervoraussetzungen und die Abrechnung der Fördermittel für Mittel aus dem Strategiefonds? Welche Förderrichtlinie bzw. welche Fördergrundsätze kommen für die einzelnen beantrag-ten Projekte des Strategiefonds zur Anwendung? Wo sind diese veröffentlicht? Für welche Vorhaben innerhalb des Strategiefonds wurden bereits neue Förderrichtlinien erarbeitet? a) Für welche Vorhaben sollen künftig noch Förderrichtlinien erarbeitet werden? b) Wann werden diese vorliegen? 7 Jugendfestival "Waterkant" in Wismar. 100,0 Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern (Antragsprüfung und Verwendungsnachweisprüfung) Einzelfallförderung auf der Grundlage der Landeshaushaltsordnung Mecklenburg- Vorpommern (LHO) Veröffentlicht u. a. auf der Internetseite des Finanzministeriums. Es wurden keine neuen Förderrichtlinien erarbeitet. Das Erarbeiten einer neuen Richtlinie ist auch künftig nicht vorgesehen. Entfällt 8 Förderung des Kinderschutzes Zur Unterstützung der Geschäftsstelle des Deutschen Kinderschutzbundes in M-V. 20,0 Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern (Antragsprüfung und Verwendungsnachweisprüfung) Einzelfallförderung auf der Grundlage der Landeshaushaltsordnung Mecklenburg- Vorpommern (LHO) Veröffentlicht u. a. auf der Internetseite des Finanzministeriums. Es wurden keine neuen Förderrichtlinien erarbeitet. Das Erarbeiten einer neuen Richtlinie ist auch künftig nicht vorgesehen. Entfällt 9 Projekt "Gemeinsam schaffen wir mehr" Zur Unterstützung des Schweriner Vereins Wissen e. V. 120,0 Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern (Antragsprüfung und Verwendungsnachweisprüfung) Einzelfallförderung auf der Grundlage der Landeshaushaltsordnung Mecklenburg- Vorpommern (LHO) Veröffentlicht u. a. auf der Internetseite des Finanzministeriums. Es wurden keine neuen Förderrichtlinien erarbeitet. Das Erarbeiten einer neuen Richtlinie ist auch künftig nicht vorgesehen. Entfällt 10 Neulandgewinner. Zukunft erfinden vor Ort Landesweites Projekt Neulandgewinner- Netzwerk. 50,0 Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern (Antragsprüfung und Verwendungsnachweisprüfung) Einzelfallförderung auf der Grundlage der Landeshaushaltsordnung Mecklenburg- Vorpommern (LHO) Veröffentlicht u. a. auf der Internetseite des Finanzministeriums. Es wurden keine neuen Förderrichtlinien erarbeitet. Das Erarbeiten einer neuen Richtlinie ist auch künftig nicht vorgesehen. Entfällt 11 Telefonseelsorge Mittel um die Arbeit der Telefonseelsorge in Mecklenburg-Vorpommern zu sichern und zu fördern. 100,0 Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern (Antragsprüfung und Verwendungsnachweisprüfung) Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen an Verbände und Vereine der Freien Wohlfahrtspflege für Krisenintervention (Telefonseelsorgerichtlinie) vom 27. März 2014; VV Meckl.-Vorp. Gl. Nr. 630 - 257; Amtsblatt Nr. 13 vom 7. April 2014, Seite 537 Verwaltungsvorschrift zur Änderung von Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen an Verbände und Vereine der Freien Wohlfahrtspflege und von anderen Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen vom 17. Dezember 2018; Artikel 8 - Änderung Telefonseelsorgerichtlinie; Amtsblatt Nr. 53 Seite 731 Entfällt 12 Initiative Leben und Wohnen im Alter - elLWiA#Mobil – Zur Ausstattung und Fertigung eines Containers als rollende Musterwohnung im LK Vorpommern-Greifswald. 182,1 Die Überprüfung der Fördervoraussetzungen sowie die Abrechnung der Fördermittel erfolgt im Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung. Die Zuwendung ist eine DAWI-De-minimis- Beihilfe gemäß den Beihilferegeln der Verordnung (EG) Nr. 360/2012 der Kommission vom 25. April 2012 über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf Deminimis -Beihilfen an Unternehmen, die Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse erbringen (ABl. L 114 vom 26.04.2012, S. 8) Entfällt Entfällt Anlage zur Antwort der Landesregierung auf Drucksache 7/3471 Frage 1 Frage 2 Frage 3 a) Frage 3 b) Lfd. Nr. Projektbeschreibung Gesamt- SOLL (in TEUR) 1 2 3 4 5 6 7 Wie und bei welcher Stelle erfolgt die Überprüfung der Fördervoraussetzungen und die Abrechnung der Fördermittel für Mittel aus dem Strategiefonds? Welche Förderrichtlinie bzw. welche Fördergrundsätze kommen für die einzelnen beantrag-ten Projekte des Strategiefonds zur Anwendung? Wo sind diese veröffentlicht? Für welche Vorhaben innerhalb des Strategiefonds wurden bereits neue Förderrichtlinien erarbeitet? a) Für welche Vorhaben sollen künftig noch Förderrichtlinien erarbeitet werden? b) Wann werden diese vorliegen? 13 Fliegender Rettungsschwimmer Zur Unterstützung der Wasserrettung des DRK-Kreisverbandes Ostvorpommern- Greifswald für die Ausbildung. 20,0 bisher kein Projektantrag vorliegend Entfällt Entfällt Entfällt 14 Zuschüsse an Selbsthilfe M-V e. V. 20,0 Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern (Antragsprüfung und Verwendungsnachweisprüfung) Einzelfallförderung auf der Grundlage der Landeshaushaltsordnung Mecklenburg- Vorpommern (LHO) Veröffentlicht u. a. auf der Internetseite des Finanzministeriums. Es wurden keine neuen Förderrichtlinien erarbeitet. Das Erarbeiten einer neuen Richtlinie ist auch künftig nicht vorgesehen. Entfällt 15 Unterstützung Barrierefreiheit "alles unter einem Dach - Hörspielscheune Cramon" Zuschussfinanzierung. 60,0 Die Bearbeitung des Zuwendungsverfahrens einschließlich der Überprüfung der Fördervoraussetzungen und der Abrechnung der Fördermittel erfolgt beim Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt nach Maßgabe der Verwaltungsvorschriften zu § 44 der Landeshaushaltsordnung. Entfällt Es wurden keine neuen Förderrichtlinien erarbeitet. Das Erarbeiten einer neuen Richtlinie ist auch künftig nicht vorgesehen. Entfällt 16 Anschaffung Modularer Ponton Schwimmkörper Zur Unterstützung des DLRG-Ortsverbandes Warin. 9,0 Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern (Antragsprüfung und Verwendungsnachweisprüfung) Einzelfallförderung auf der Grundlage der Landeshaushaltsordnung Mecklenburg- Vorpommern (LHO) Veröffentlicht u. a. auf der Internetseite des Finanzministeriums. Es wurden keine neuen Förderrichtlinien erarbeitet. Das Erarbeiten einer neuen Richtlinie ist auch künftig nicht vorgesehen. Entfällt 17 KKH Wolgast Für die Unterstützung beim Aufbau der Praxisportalklinik. 550,0 Umsetzende Stelle ist das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit. Die Prüfung erfolgt anhand der Verwaltungsvorschriften zu § 44 LHO sowie der Nebenbestimmungen. Es gelten die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest.- P) zu § 44 LHO. Es wurden keine neuen Förderrichtlinien erarbeitet. Das Erarbeiten einer neuen Richtlinie ist auch künftig nicht vorgesehen. Entfällt 18 Begegnungsstätte Schwaan - Neugestaltung des Innenhofs 20,0 Die Prüfung der Zuwendungsvoraussetzung und - gewährung erfolgt durch das Ministerium für Inneres und Europa auf Grundlage der Verwaltungsvorschriften zu § 44 Landeshaushaltsordnung Mecklenburg- Vorpommern (VV zu § 44 LHO M-V). Die Verwendungsnachweisprüfung soll künftig durch das Landesförderinstitut erfolgen. Es gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 LHO. Es wurden keine neuen Förderrichtlinien erarbeitet. Das Erarbeiten einer neuen Richtlinie ist auch künftig nicht vorgesehen. Entfällt Anlage zur Antwort der Landesregierung auf Drucksache 7/3471 Frage 1 Frage 2 Frage 3 a) Frage 3 b) Lfd. Nr. Projektbeschreibung Gesamt- SOLL (in TEUR) 1 2 3 4 5 6 7 Wie und bei welcher Stelle erfolgt die Überprüfung der Fördervoraussetzungen und die Abrechnung der Fördermittel für Mittel aus dem Strategiefonds? Welche Förderrichtlinie bzw. welche Fördergrundsätze kommen für die einzelnen beantrag-ten Projekte des Strategiefonds zur Anwendung? Wo sind diese veröffentlicht? Für welche Vorhaben innerhalb des Strategiefonds wurden bereits neue Förderrichtlinien erarbeitet? a) Für welche Vorhaben sollen künftig noch Förderrichtlinien erarbeitet werden? b) Wann werden diese vorliegen? 19 Verein zur Förderung der Erziehung von Kindern und Jugendlichen e. V. - Dömitz Projekt zur Stärkung der Toleranz von Kindern im Umgang miteinander. 2,0 Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern (Antragsprüfung und Verwendungsnachweisprüfung) Einzelfallförderung auf der Grundlage der Landeshaushaltsordnung Mecklenburg- Vorpommern (LHO) Veröffentlicht u. a. auf der Internetseite des Finanzministeriums. Es wurden keine neuen Förderrichtlinien erarbeitet. Das Erarbeiten einer neuen Richtlinie ist auch künftig nicht vorgesehen. Entfällt 20 Familienzentrum Neustrelitz Mittel für die Sicherung der Arbeit der Selbsthilfe-Kontaktstelle des Familienzentrums Neustrelitz. 20,0 Der Förderbescheid ist vom Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit gefertigt worden, das auch für die Verwendungsnachweisprüfung zuständig ist. Es gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 LHO. Zudem kommt die Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen an die Träger von Kontakt- und Informationsstellen für Selbsthilfe entsprechend zur Anwendung. Beide sind über das Internet (Homepage des Finanzministeriums und des Landesamtes für Gesundheit und Soziales) abrufbar. Es wurden keine neuen Förderrichtlinien erarbeitet. Das Erarbeiten einer neuen Richtlinie ist auch künftig nicht vorgesehen. Entfällt Kultur, Heimat 10.286,6 1 Kirchsanierung Fonds zur Unterstützung bei der Sanierung von Kirchen, insb. Dorfkirchen. 3.765,0 Das Vorhaben wird vom Justizministerium und vom Finanzministerium umgesetzt. Im Rahmen eines verwaltungsrechtlichen Antragsverfahrens überprüft das Justizministerium die Zuwendungsvoraussetzungen. Im Falle einer Zuwendungsgewährung erfolgen Mittelanforderung und -auszahlung sowie Verwendungsnachweisprüfung gemäß der Landeshaushaltsordnung (ANBest-P / NBest- Bau). Genaueres regelt die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Sanierung kirchlicher Gebäude in Mecklenburg- Vorpommern (Verwaltungsvorschrift des Justizministeriums vom 06.08.2018, AmtsBl. M- V 2018, S. 462). Zur Anwendung kommen die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Sanierung kirchlicher Gebäude in Mecklenburg- Vorpommern (Verwaltungsvorschrift des Justizministeriums vom 06.08.2018, AmtsBl. M- V 2018, S. 462) sowie die Landeshaushaltsordnung (§ 44 i.V.m. § 23 LHO) und die dazu ergangenen Verwaltungsvorschriften (GVOBl. M-V 2000, S. 159, zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 12. 07.2018 , GVOBl. M-V S. 242, 244). Da bereits eine Förderrichtlinie existiert (siehe Antwort zu Frage 1) ist insoweit nichts weiter zu veranlassen. Entfällt Die Teilumsetzung erfolgt durch das Finanzministerium. Einzelfallförderung Es wurden keine neuen Förderrichtlinien erarbeitet. Das Erarbeiten einer neuen Richtlinie ist auch künftig nicht vorgesehen. Entfällt 2 Forschung, Archivierung und Digitalisierung in Freilichtmuseen Landesweite Förderung der Freilichtmuseen 400,0 Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur mittels Antragsprüfung gemäß VV zu § 44 LHO. Die Förderfähigkeit wird aufgrund der Vorgaben des Finanzausschusses als gegeben angesehen. Eine Förderrichtlinie kommt nicht zur Anwendung. Die Förderung erfolgt gemäß §§ 23, 44 LHO, unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Strategiefonds. Die Fördergrundsätze sind verwaltungsseitig dokumentiert. Es wurden keine neuen Förderrichtlinien erarbeitet. Das Erarbeiten einer neuen Richtlinie ist auch künftig nicht vorgesehen. Entfällt Anlage zur Antwort der Landesregierung auf Drucksache 7/3471 Frage 1 Frage 2 Frage 3 a) Frage 3 b) Lfd. Nr. Projektbeschreibung Gesamt- SOLL (in TEUR) 1 2 3 4 5 6 7 Wie und bei welcher Stelle erfolgt die Überprüfung der Fördervoraussetzungen und die Abrechnung der Fördermittel für Mittel aus dem Strategiefonds? Welche Förderrichtlinie bzw. welche Fördergrundsätze kommen für die einzelnen beantrag-ten Projekte des Strategiefonds zur Anwendung? Wo sind diese veröffentlicht? Für welche Vorhaben innerhalb des Strategiefonds wurden bereits neue Förderrichtlinien erarbeitet? a) Für welche Vorhaben sollen künftig noch Förderrichtlinien erarbeitet werden? b) Wann werden diese vorliegen? 3 Musikland Mecklenburg-Vorpommern Landesweite Förderung von Kulturangeboten. 1.000,0 Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur mittels Antragsprüfung gemäß VV zu § 44 LHO. Die Förderfähigkeit wird aufgrund der Vorgaben des Finanzausschusses als gegeben angesehen. Eine Förderrichtlinie kommt nicht zur Anwendung. Die Förderung erfolgt gemäß §§ 23, 44 LHO, unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Strategiefonds. Die Fördergrundsätze sind verwaltungsseitig dokumentiert. Es wurden keine neuen Förderrichtlinien erarbeitet. Das Erarbeiten einer neuen Richtlinie ist auch künftig nicht vorgesehen. Entfällt 4 Filmfonds zur Stärkung der Kreativwirtschaft in M-V Landesweite Unterstützung von Filmproduktionen in M-V. 1.000,0 Staatskanzlei und MV Film e.V., Wismar Grundsätze für die zusätzliche kulturwirtschaftliche Filmförderung der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern, veröffentlicht auf der Webseite der Staatskanzlei und des MV Film e. V./ Filmbüro MV Es wurden keine neuen Förderrichtlinien erarbeitet. Das Erarbeiten einer neuen Richtlinie ist auch künftig nicht vorgesehen. Entfällt 5 Mitmachzentralen Zur Unterstützung landesweiter Ansprechpartner. 1.050,0 Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern (Antragsprüfung und Verwendungsnachweisprüfung) Einzelfallförderung auf der Grundlage der Landeshaushaltsordnung Mecklenburg- Vorpommern (LHO) Veröffentlicht u. a. auf der Internetseite des Finanzministeriums. Es wurden keine neuen Förderrichtlinien erarbeitet. Das Erarbeiten einer neuen Richtlinie ist auch künftig nicht vorgesehen. Entfällt 6 Degressive Startförderung Kogge "Ucra" Förderung Verein Ukranenland Torgelow. 150,0 Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur mittels Antragsprüfung gemäß VV zu § 44 LHO. Die Förderfähigkeit wird aufgrund der Vorgaben des Finanzausschusses als gegeben angesehen. Eine Förderrichtlinie kommt nicht zur Anwendung. Die Förderung erfolgt gemäß §§ 23, 44 LHO, unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Strategiefonds. Die Fördergrundsätze sind verwaltungsseitig dokumentiert. Es wurden keine neuen Förderrichtlinien erarbeitet. Das Erarbeiten einer neuen Richtlinie ist auch künftig nicht vorgesehen. Entfällt 7 Cap Arcona-Gedenkstätten in M-V Landesweite Förderung von Sanierungsmaßnahmen. 350,0 Landeszentrale für politische Bildung mittels Antragsprüfung gemäß VV zu § 44 LHO. Die Förderfähigkeit wird aufgrund der Vorgaben des Finanzausschusses als gegeben angesehen. Eine gesonderte Förderrichtlinie existiert nicht. Die Förderung erfolgt unter Beachtung des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit sowie der Grundsätze des § 44 LHO und der dazu ergangenen Verwaltungsvorschriften in Anlehnung an die investive Gedenkstättenförderung Es wurden keine neuen Förderrichtlinien erarbeitet. Das Erarbeiten einer neuen Richtlinie ist auch künftig nicht vorgesehen. Entfällt 8 Heimatbuch Willkommensgeschenk für alle neuen Bürgerinnen und Bürger in M-V. 400,0 Mittel wurden noch nicht verausgabt. Entfällt Es wurden keine neuen Förderrichtlinien erarbeitet. Das Erarbeiten einer neuen Richtlinie ist auch künftig nicht vorgesehen. Entfällt Anlage zur Antwort der Landesregierung auf Drucksache 7/3471 Frage 1 Frage 2 Frage 3 a) Frage 3 b) Lfd. Nr. Projektbeschreibung Gesamt- SOLL (in TEUR) 1 2 3 4 5 6 7 Wie und bei welcher Stelle erfolgt die Überprüfung der Fördervoraussetzungen und die Abrechnung der Fördermittel für Mittel aus dem Strategiefonds? Welche Förderrichtlinie bzw. welche Fördergrundsätze kommen für die einzelnen beantrag-ten Projekte des Strategiefonds zur Anwendung? Wo sind diese veröffentlicht? Für welche Vorhaben innerhalb des Strategiefonds wurden bereits neue Förderrichtlinien erarbeitet? a) Für welche Vorhaben sollen künftig noch Förderrichtlinien erarbeitet werden? b) Wann werden diese vorliegen? 9 Demokratieladen Anklam 400,0 Landeszentrale für politische Bildung (LpB), es erfolgt jedoch kein Förderverfahren. Vielmehr handelt es sich um sächliche Verwaltungsausgaben der LpB, die direkt Honorarverträge mit den zwei Projektmitarbeitern abschließt. Die Förderfähigkeit wird aufgrund der Vorgaben des Finanzausschusses als gegeben angesehen. Entfällt Es wurden keine neuen Förderrichtlinien erarbeitet. Das Erarbeiten einer neuen Richtlinie ist auch künftig nicht vorgesehen. Entfällt 10 Neue Glocken für die ev.-luth. Stadtkirche Hagenow 20,0 Im Rahmen eines verwaltungsrechtlichen Antragsverfahrens überprüft das Justizministerium die Zuwendungsvoraussetzungen. Im Falle einer Zuwendungsgewährung erfolgen Mittelanforderung und -auszahlung sowie Verwendungsnachweisprüfung gemäß der Landeshaushaltsordnung (ANBest-P / NBest- Bau). Zur Anwendung kommen die Vorschriften der Landeshaushaltsordnung, insbesondere § 44 i.V.m. § 23 LHO und die dazu ergangenen Verwaltungsvorschriften (GVOBl. M-V 2000, S. 159, zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 12. 07.2018 , GVOBl. M-V S. 242, 244). Es wurden keine neuen Förderrichtlinien erarbeitet. Das Erarbeiten einer neuen Richtlinie ist auch künftig nicht vorgesehen. Entfällt 11 Gemeinsam Musizieren im Verein zur Integration sozial benachteiligter Kinder und Jugendlicher Zur Unterstützung des Spielmannszuges SV Einheit 46 Parchim e. V.. 5,0 Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur mittels Antragsprüfung gemäß VV zu § 44 LHO. Die Förderfähigkeit wird aufgrund der Vorgaben des Finanzausschusses als gegeben angesehen. Eine Förderrichtlinie kommt nicht zur Anwendung. Die Förderung erfolgt gemäß §§ 23, 44 LHO, unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Strategiefonds. Die Fördergrundsätze sind verwaltungsseitig dokumentiert. Es wurden keine neuen Förderrichtlinien erarbeitet. Das Erarbeiten einer neuen Richtlinie ist auch künftig nicht vorgesehen. Entfällt 12 Sicherung, Erschließung, Planung und Gestaltung d. ehemaligen KZ- Außenlagers "Waldbau" in NB 100,0 Landeszentrale für politische Bildung mittels Antragsprüfung gemäß VV zu § 44 LHO. Die Förderfähigkeit wird aufgrund der Vorgaben des Finanzausschusses als gegeben angesehen. Eine gesonderte Förderrichtlinie existiert nicht. Die Förderung erfolgt unter Beachtung des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit sowie der Grundsätze des § 44 LHO und der dazu ergangenen Verwaltungsvorschriften. Es wurden keine neuen Förderrichtlinien erarbeitet. Das Erarbeiten einer neuen Richtlinie ist auch künftig nicht vorgesehen. Entfällt 13 Ersatz veralteter Vorführtechnik im Kino 2 des Vereins für Kultur, Umwelt und Kommunikation - Soziokulturelles Zentrum Alte Kachelofenfabrik e. V. 5,0 Die Überprüfung der Fördervoraussetzungen,die Abrechnung und Verwendungsnachweisprüfung liegt in der Verantwortung der Staatskanzlei und MV Film e.V. Bewilligung ist nach den Verwaltungsvorschriften zu § 44 LHO MV, nach dem Verwaltungsverfahrens-, Zustellungs- und Vollstreckungsgesetz des Landes MV in der jeweilig gültigen Fassung und angelehnt an die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen im kulturellen Bereich in MV vom 5. Oktober 2017 (AmtsBl. M-V, S. 695) erfolgt. Es wurden keine neuen Förderrichtlinien erarbeitet. Das Erarbeiten einer neuen Richtlinie ist auch künftig nicht vorgesehen. Entfällt Anlage zur Antwort der Landesregierung auf Drucksache 7/3471 Frage 1 Frage 2 Frage 3 a) Frage 3 b) Lfd. Nr. Projektbeschreibung Gesamt- SOLL (in TEUR) 1 2 3 4 5 6 7 Wie und bei welcher Stelle erfolgt die Überprüfung der Fördervoraussetzungen und die Abrechnung der Fördermittel für Mittel aus dem Strategiefonds? Welche Förderrichtlinie bzw. welche Fördergrundsätze kommen für die einzelnen beantrag-ten Projekte des Strategiefonds zur Anwendung? Wo sind diese veröffentlicht? Für welche Vorhaben innerhalb des Strategiefonds wurden bereits neue Förderrichtlinien erarbeitet? a) Für welche Vorhaben sollen künftig noch Förderrichtlinien erarbeitet werden? b) Wann werden diese vorliegen? 14 Herstellung eines kindgerechten Leitsystems im Slawendorf Neustrelitz 1,0 Die Prüfung erfolgt an Hand einschlägiger Förderparameter (siehe Antwort zu Frage 2). Umsetzende Stelle ist das Landesförderinstitut des Landes M-V. Die Förderung erfolgt in Anlehnung an die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für den Ausbau der wirtschaftsnahen Infrastruktur (Infrastrukturrichtlinie) vom 31.05.2017 (AmtBl. MV S. 733). Es wurden keine neuen Förderrichtlinien erarbeitet. Das Erarbeiten einer neuen Richtlinie ist auch künftig nicht vorgesehen. Entfällt 15 Sanierung des historisch nachgebauten Bootes im Slawendorf Neustrelitz 4,0 Die Prüfung erfolgt an Hand einschlägiger Förderparameter (siehe Antwort zu Frage 2). Umsetzende Stelle ist das Landesförderinstitut des Landes M-V. Die Förderung erfolgt in Anlehnung an die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für den Ausbau der wirtschaftsnahen Infrastruktur (Infrastrukturrichtlinie) vom 31.05.2017 (AmtBl. MV S. 733). Es wurden keine neuen Förderrichtlinien erarbeitet. Das Erarbeiten einer neuen Richtlinie ist auch künftig nicht vorgesehen. Entfällt 16 Förderung Deutsch-rumänischer Freundschaftsverein – Schüleraustausche in Neubrandenburg. 20,0 Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur mittels Antragsprüfung gemäß VV zu § 44 LHO. Die Förderfähigkeit wird aufgrund der Vorgaben des Finanzausschusses als gegeben angesehen. Eine gesonderte Förderrichtlinie existiert nicht. Die Förderung erfolgt unter Beachtung des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit sowie der Grundsätze des § 44 LHO und der dazu ergangenen Verwaltungsvorschriften. Es wurden keine neuen Förderrichtlinien erarbeitet. Das Erarbeiten einer neuen Richtlinie ist auch künftig nicht vorgesehen. Entfällt 17 Förderung Deutsch-rumänischer Freundschaftsverein - Anschaffung eines Boxringes In Zusammenarbeit mit dem Polizeisportverein Neubrandenburg. 2,0 Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur mittels Antragsprüfung gemäß VV zu § 44 LHO. Die Förderfähigkeit wird aufgrund der Vorgaben des Finanzausschusses als gegeben angesehen. Eine gesonderte Förderrichtlinie existiert nicht. Die Förderung erfolgt unter Beachtung des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit sowie der Grundsätze des § 44 LHO und der dazu ergangenen Verwaltungsvorschriften. Es wurden keine neuen Förderrichtlinien erarbeitet. Das Erarbeiten einer neuen Richtlinie ist auch künftig nicht vorgesehen. Entfällt 18 Förderung, Erhalt und Ausbau kultureller Vielfalt des Vereins der Neubrandenburger Stadtfanfare 10,0 Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur mittels Antragsprüfung gemäß VV zu § 44 LHO. Die Förderfähigkeit wird aufgrund der Vorgaben des Finanzausschusses als gegeben angesehen. Eine gesonderte Förderrichtlinie existiert nicht. Die Förderung erfolgt unter Beachtung des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit sowie der Grundsätze des § 44 LHO und der dazu ergangenen Verwaltungsvorschriften. Es wurden keine neuen Förderrichtlinien erarbeitet. Das Erarbeiten einer neuen Richtlinie ist auch künftig nicht vorgesehen. Entfällt 19 Förderung Schüleraustausche Schulen in NB und Partnerschaftsschulen in Europa In Zusammenarbeit mit dem Deutschrumänischen Freundschaftsverein. 7,0 Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur mittels Antragsprüfung gemäß VV zu § 44 LHO. Die Förderfähigkeit wird aufgrund der Vorgaben des Finanzausschusses als gegeben angesehen. Eine gesonderte Förderrichtlinie existiert nicht. Die Förderung erfolgt unter Beachtung des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit sowie der Grundsätze des § 44 LHO und der dazu ergangenen Verwaltungsvorschriften. Es wurden keine neuen Förderrichtlinien erarbeitet. Das Erarbeiten einer neuen Richtlinie ist auch künftig nicht vorgesehen. Entfällt 20 Weiterfinanzierung des Eine-Welt- Promotorenprogramms Zur Unterstützung der Stiftung Nord-Süd- Brücken und Eine-Welt- Landesnetzwerk M-V. 234,3 Die Überprüfung der Fördervoraussetzungen,die Abrechnung und Verwendungsnachweisprüfung liegt in der Verantwortung Staatskanzlei sowie der Stiftung Nord-Süd-Brücken, 10405 Berlin. Die Bewilligung erfolgt auf der Grundlage der §§ 23 und 44 der Landeshaushaltsordnung des Landes Mecklenburg-Vorpommern sowie den hierzu erlassenen Verwaltungsvorschriften sowie den Auflagen und Bedingungen aus dem Zuwendungsbescheid. Es wurden keine neuen Förderrichtlinien erarbeitet. Das Erarbeiten einer neuen Richtlinie ist auch künftig nicht vorgesehen. Entfällt Anlage zur Antwort der Landesregierung auf Drucksache 7/3471 Frage 1 Frage 2 Frage 3 a) Frage 3 b) Lfd. Nr. Projektbeschreibung Gesamt- SOLL (in TEUR) 1 2 3 4 5 6 7 Wie und bei welcher Stelle erfolgt die Überprüfung der Fördervoraussetzungen und die Abrechnung der Fördermittel für Mittel aus dem Strategiefonds? Welche Förderrichtlinie bzw. welche Fördergrundsätze kommen für die einzelnen beantrag-ten Projekte des Strategiefonds zur Anwendung? Wo sind diese veröffentlicht? Für welche Vorhaben innerhalb des Strategiefonds wurden bereits neue Förderrichtlinien erarbeitet? a) Für welche Vorhaben sollen künftig noch Förderrichtlinien erarbeitet werden? b) Wann werden diese vorliegen? 21 Filmförderung Landesweite Förderung. 40,0 Die Überprüfung der Fördervoraussetzungen,die Abrechnung und Verwendungsnachweisprüfung liegt in der Verantwortung Staatskanzlei. Bewilligung ist nach den Verwaltungsvorschriften zu § 44 LHO MV, nach dem Verwaltungsverfahrens-, Zustellungs- und Vollstreckungsgesetz des Landes MV in der jeweilig gültigen Fassung und angelehnt an die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen im kulturellen Bereich in MV vom 5. Oktober 2017 (AmtsBl. M-V, S. 695) erfolgt. Es wurden keine neuen Förderrichtlinien erarbeitet. Das Erarbeiten einer neuen Richtlinie ist auch künftig nicht vorgesehen. Entfällt 22 "Die Aufmacher" Zeitungsprojekt für Bürger/innen in den Plattenbaugebieten in Wismar. 80,0 Landeszentrale für politische Bildung mittels Antragsprüfung gemäß VV zu § 44 LHO. Die Förderfähigkeit wird aufgrund der Vorgaben des Finanzausschusses als gegeben angesehen. Eine gesonderte Förderrichtlinie existiert nicht. Die Förderung erfolgt unter Beachtung des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit sowie der Grundsätze des § 44 LHO und der dazu ergangenen Verwaltungsvorschriften. Es wurden keine neuen Förderrichtlinien erarbeitet. Das Erarbeiten einer neuen Richtlinie ist auch künftig nicht vorgesehen. Entfällt 23 Friedhofsgarten Malchow Zur Unterstützung der denkmalgerechten Sicherung der Anlage. 60,0 Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur mittels Antragsprüfung gemäß VV zu § 44 LHO. Die Förderfähigkeit wird aufgrund der Vorgaben des Finanzausschusses als gegeben angesehen. Eine Förderrichtlinie kommt nicht zur Anwendung. Die Förderung erfolgt gemäß §§ 23, 44 LHO, unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Strategiefonds. Die Fördergrundsätze sind verwaltungsseitig dokumentiert. Es wurden keine neuen Förderrichtlinien erarbeitet. Das Erarbeiten einer neuen Richtlinie ist auch künftig nicht vorgesehen. Entfällt 24 Investitionen Festspiele MV Einmaliger Zuschuss für Veranstaltungstechnik, Infrastruktur und Digitalisierung der Festspiele M-V. 750,0 Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur mittels Antragsprüfung gemäß VV zu § 44 LHO. Die Förderfähigkeit wird aufgrund der Vorgaben des Finanzausschusses als gegeben angesehen. Eine Förderrichtlinie kommt nicht zur Anwendung. Die Förderung erfolgt gemäß §§ 23, 44 LHO, unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Strategiefonds. Die Fördergrundsätze sind verwaltungsseitig dokumentiert. Es wurden keine neuen Förderrichtlinien erarbeitet. Das Erarbeiten einer neuen Richtlinie ist auch künftig nicht vorgesehen. Entfällt 25 Usedomer Musikfestival Unterstützung des Musikfestivals (2018: 25- jähriges Bestehen). 75,0 Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur mittels Antragsprüfung gemäß VV zu § 44 LHO. Die Förderfähigkeit wird aufgrund der Vorgaben des Finanzausschusses als gegeben angesehen. Eine Förderrichtlinie kommt nicht zur Anwendung. Die Förderung erfolgt gemäß §§ 23, 44 LHO, unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Strategiefonds. Die Fördergrundsätze sind verwaltungsseitig dokumentiert. Es wurden keine neuen Förderrichtlinien erarbeitet. Das Erarbeiten einer neuen Richtlinie ist auch künftig nicht vorgesehen. Entfällt 26 Förderverein Schloss Ludwigsburg Hauptsächlich für eine befristete Personalstelle. 60,0 Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur mittels Antragsprüfung gemäß VV zu § 44 LHO. Die Förderfähigkeit wird aufgrund der Vorgaben des Finanzausschusses als gegeben angesehen. Eine Förderrichtlinie kommt nicht zur Anwendung. Die Förderung erfolgt gemäß §§ 23, 44 LHO, unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Strategiefonds. Die Fördergrundsätze sind verwaltungsseitig dokumentiert. Es wurden keine neuen Förderrichtlinien erarbeitet. Das Erarbeiten einer neuen Richtlinie ist auch künftig nicht vorgesehen. Entfällt Anlage zur Antwort der Landesregierung auf Drucksache 7/3471 Frage 1 Frage 2 Frage 3 a) Frage 3 b) Lfd. Nr. Projektbeschreibung Gesamt- SOLL (in TEUR) 1 2 3 4 5 6 7 Wie und bei welcher Stelle erfolgt die Überprüfung der Fördervoraussetzungen und die Abrechnung der Fördermittel für Mittel aus dem Strategiefonds? Welche Förderrichtlinie bzw. welche Fördergrundsätze kommen für die einzelnen beantrag-ten Projekte des Strategiefonds zur Anwendung? Wo sind diese veröffentlicht? Für welche Vorhaben innerhalb des Strategiefonds wurden bereits neue Förderrichtlinien erarbeitet? a) Für welche Vorhaben sollen künftig noch Förderrichtlinien erarbeitet werden? b) Wann werden diese vorliegen? 27 Vertriebenenarbeit Zur Unterstützung der Vertriebenenarbeit in Mecklenburg-Vorpommern gemäß § 96 des Bundesvertriebenengesetzes. 40,0 Im Rahmen eines verwaltungsrechtlichen Antragsverfahrens überprüft das Justizministerium die Zuwendungsvoraussetzungen. Im Falle einer Zuwendungsgewährung erfolgen Mittelanforderung und -auszahlung sowie Verwendungsnachweisprüfung gemäß der Landeshaushaltsordnung (ANBest-P). Genaueres regelt die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für Maßnahmen und Projekte gemäß § 96 des Bundesvertriebenengesetzes (Verwaltungsvorschrift des Justizministeriums vom 20. August 2015, AmtsBl. M-V 2015 S. 502, geändert durch VV vom 26. März 2018, AmtsBl. M-V 2018, S. 209 und VV vom 29. Oktober 2018, AmtsBl. M-V 2018, S. 606). Zur Anwendung kommen die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für Maßnahmen und Projekte gemäß § 96 des Bundesvertriebenengesetzes (Verwaltungsvorschrift des Justizministeriums vom 20. August 2015, AmtsBl. M-V 2015 S. 502, geändert durch VV vom 26. März 2018, AmtsBl. M-V 2018, S. 209 und VV vom 29. Oktober 2018, AmtsBl. M-V 2018, S. 606) sowie die Vorschriften der Landeshaushaltsordnung, insbesondere § 44 i.V.m. § 23 LHO und die dazu ergangenen Verwaltungsvorschriften (GVOBl. M-V 2000, S. 159, zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 12. 07.2018 , GVOBl. M-V S. 242, 244). Es wurden keine neuen Förderrichtlinien erarbeitet. Das Erarbeiten einer neuen Richtlinie ist auch künftig nicht vorgesehen. Entfällt 28 Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge Zur Unterstützung des Volksbundes bei der Renovierung der Kriegsgräberstätte Golm auf Usedom. 20,0 Die Prüfung der Zuwendungsvoraussetzung und - gewährung erfolgt durch das Ministerium für Inneres und Europa auf Grundlage der Verwaltungsvorschriften zu § 44 Landeshaushaltsordnung Mecklenburg- Vorpommern (VV zu § 44 LHO M-V). Die Verwendungsnachweisprüfung soll künftig durch das Landesförderinstitut erfolgen. Es gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 LHO. Es wurden keine neuen Förderrichtlinien erarbeitet. Das Erarbeiten einer neuen Richtlinie ist auch künftig nicht vorgesehen. Entfällt 29 Edvard-Munch-Haus Warnemünde Unterstützung des Edvard-Munch-Hauses für die Pflege des Andenkens an Edvard-Munch. 20,0 Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur mittels Antragsprüfung gemäß VV zu § 44 LHO. Die Förderfähigkeit wird aufgrund der Vorgaben des Finanzausschusses als gegeben angesehen. Eine Förderrichtlinie kommt nicht zur Anwendung. Die Förderung erfolgt gemäß §§ 23, 44 LHO, unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Strategiefonds. Die Fördergrundsätze sind verwaltungsseitig dokumentiert. Es wurden keine neuen Förderrichtlinien erarbeitet. Das Erarbeiten einer neuen Richtlinie ist auch künftig nicht vorgesehen. Entfällt 30 Musikfabrik Greifswald - Projektförderung für zeitl. begrenztes Projekt Förderung eines Projektes zur musikalischen Bildung von Jugendlichen. 35,0 Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur mittels Antragsprüfung gemäß VV zu § 44 LHO. Die Förderfähigkeit wird aufgrund der Vorgaben des Finanzausschusses als gegeben angesehen. Eine Förderrichtlinie kommt nicht zur Anwendung. Die Förderung erfolgt gemäß §§ 23, 44 LHO, unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Strategiefonds. Die Fördergrundsätze sind verwaltungsseitig dokumentiert. Es wurden keine neuen Förderrichtlinien erarbeitet. Das Erarbeiten einer neuen Richtlinie ist auch künftig nicht vorgesehen. Entfällt Anlage zur Antwort der Landesregierung auf Drucksache 7/3471 Frage 1 Frage 2 Frage 3 a) Frage 3 b) Lfd. Nr. Projektbeschreibung Gesamt- SOLL (in TEUR) 1 2 3 4 5 6 7 Wie und bei welcher Stelle erfolgt die Überprüfung der Fördervoraussetzungen und die Abrechnung der Fördermittel für Mittel aus dem Strategiefonds? Welche Förderrichtlinie bzw. welche Fördergrundsätze kommen für die einzelnen beantrag-ten Projekte des Strategiefonds zur Anwendung? Wo sind diese veröffentlicht? Für welche Vorhaben innerhalb des Strategiefonds wurden bereits neue Förderrichtlinien erarbeitet? a) Für welche Vorhaben sollen künftig noch Förderrichtlinien erarbeitet werden? b) Wann werden diese vorliegen? 31 St.-Marien-Kirche Greifswald - Sanierung Annenkapelle - Öffnung und Neugestaltung des Fensters 35,0 Im Rahmen eines verwaltungsrechtlichen Antragsverfahrens überprüft das Justizministerium die Zuwendungsvoraussetzungen. Im Falle einer Zuwendungsgewährung erfolgen Mittelanforderung und -auszahlung sowie Verwendungsnachweisprüfung gemäß der Landeshaushaltsordnung (ANBest-P / NBest- Bau). Zur Anwendung kommen die Vorschriften der Landeshaushaltsordnung, insbesondere § 44 i.V.m. § 23 LHO und die dazu ergangenen Verwaltungsvorschriften (GVOBl. M-V 2000, S. 159, zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 12. 07.2018 , GVOBl. M-V S. 242, 244). Es wurden keine neuen Förderrichtlinien erarbeitet. Das Erarbeiten einer neuen Richtlinie ist auch künftig nicht vorgesehen. Entfällt 32 Umbau Pfarrscheune Dorf Mecklenburg 30,0 Die Prüfung der Zuwendungsvoraussetzung und - gewährung erfolgt durch das Ministerium für Inneres und Europa auf Grundlage der Verwaltungsvorschriften zu § 44 Landeshaushaltsordnung Mecklenburg- Vorpommern (VV zu § 44 LHO M-V). Die Verwendungsnachweisprüfung soll künftig durch das Landesförderinstitut erfolgen. Es gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 LHO. Es wurden keine neuen Förderrichtlinien erarbeitet. Das Erarbeiten einer neuen Richtlinie ist auch künftig nicht vorgesehen. Entfällt 33 Burgmuseum Plau am See, betrieben durch Plauer Heimatverein e.V. - Beschaffungen Erwerb von Technik und Ausstellungsgegenständen. 7,0 Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur mittels Antragsprüfung gemäß VV zu § 44 LHO. Die Förderfähigkeit wird aufgrund der Vorgaben des Finanzausschusses als gegeben angesehen. Eine Förderrichtlinie kommt nicht zur Anwendung. Die Förderung erfolgt gemäß §§ 23, 44 LHO, unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Strategiefonds. Die Fördergrundsätze sind verwaltungsseitig dokumentiert. Es wurden keine neuen Förderrichtlinien erarbeitet. Das Erarbeiten einer neuen Richtlinie ist auch künftig nicht vorgesehen. Entfällt 34 Kirchgemeinde Blievenstorf - Sanierung Fenster 7,5 Im Rahmen eines verwaltungsrechtlichen Antragsverfahrens überprüft das Justizministerium die Zuwendungsvoraussetzungen. Im Falle einer Zuwendungsgewährung erfolgen Mittelanforderung und -auszahlung sowie Verwendungsnachweisprüfung gemäß der Landeshaushaltsordnung (ANBest-P / NBest- Bau). Zur Anwendung kommen die Vorschriften der Landeshaushaltsordnung, insbesondere § 44 i.V.m. § 23 LHO und die dazu ergangenen Verwaltungsvorschriften (GVOBl. M-V 2000, S. 159, zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 12. 07.2018 , GVOBl. M-V S. 242, 244). Es wurden keine neuen Förderrichtlinien erarbeitet. Das Erarbeiten einer neuen Richtlinie ist auch künftig nicht vorgesehen. Entfällt 35 Kultur- und Heimatverein Eldena - Projektkosten Errichtung eines Pavillons. 3,0 Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern (Antragsprüfung und Verwendungsnachweisprüfung) Einzelfallförderung auf der Grundlage der Landeshaushaltsordnung (LHO), die LHO ist veröffentlicht auf der Internetseite des Finanzministeriums MV Es wurden keine neuen Förderrichtlinien erarbeitet. Das Erarbeiten einer neuen Richtlinie ist auch künftig nicht vorgesehen. Entfällt Anlage zur Antwort der Landesregierung auf Drucksache 7/3471 Frage 1 Frage 2 Frage 3 a) Frage 3 b) Lfd. Nr. Projektbeschreibung Gesamt- SOLL (in TEUR) 1 2 3 4 5 6 7 Wie und bei welcher Stelle erfolgt die Überprüfung der Fördervoraussetzungen und die Abrechnung der Fördermittel für Mittel aus dem Strategiefonds? Welche Förderrichtlinie bzw. welche Fördergrundsätze kommen für die einzelnen beantrag-ten Projekte des Strategiefonds zur Anwendung? Wo sind diese veröffentlicht? Für welche Vorhaben innerhalb des Strategiefonds wurden bereits neue Förderrichtlinien erarbeitet? a) Für welche Vorhaben sollen künftig noch Förderrichtlinien erarbeitet werden? b) Wann werden diese vorliegen? 36 Marinemuseum Dänholm - Unterstützung bei laufenden Ausgaben Mittel für die Verbesserung der Ausstellungsgestaltung und Erarbeitung einer Sammlungskonzeption. 37,5 Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur mittels Antragsprüfung gemäß VV zu § 44 LHO. Die Förderfähigkeit wird aufgrund der Vorgaben des Finanzausschusses als gegeben angesehen. Eine Förderrichtlinie kommt nicht zur Anwendung. Die Förderung erfolgt gemäß §§ 23, 44 LHO, unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Strategiefonds. Die Fördergrundsätze sind verwaltungsseitig dokumentiert. Es wurden keine neuen Förderrichtlinien erarbeitet. Das Erarbeiten einer neuen Richtlinie ist auch künftig nicht vorgesehen. Entfällt 37 Traditionsverein Stralsund - Beschaffung Sachmittel Anschaffung von Technik und Vereinsmaterial. 10,0 Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur mittels Antragsprüfung gemäß VV zu § 44 LHO. Die Förderfähigkeit wird aufgrund der Vorgaben des Finanzausschusses als gegeben angesehen. Eine Förderrichtlinie kommt nicht zur Anwendung. Die Förderung erfolgt gemäß §§ 23, 44 LHO, unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Strategiefonds. Die Fördergrundsätze sind verwaltungsseitig dokumentiert. Es wurden keine neuen Förderrichtlinien erarbeitet. Das Erarbeiten einer neuen Richtlinie ist auch künftig nicht vorgesehen. Entfällt 38 Dorfkirche Prohn - Renovierung Kanzel 7,5 Im Rahmen eines verwaltungsrechtlichen Antragsverfahrens überprüft das Justizministerium die Zuwendungsvoraussetzungen. Im Falle einer Zuwendungsgewährung erfolgen Mittelanforderung und -auszahlung sowie Verwendungsnachweisprüfung gemäß der Landeshaushaltsordnung (ANBest-P / NBest- Bau). Zur Anwendung kommen die Vorschriften der Landeshaushaltsordnung, insbesondere § 44 i.V.m. § 23 LHO und die dazu ergangenen Verwaltungsvorschriften (GVOBl. M-V 2000, S. 159, zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 12. 07.2018 , GVOBl. M-V S. 242, 244). Es wurden keine neuen Förderrichtlinien erarbeitet. Das Erarbeiten einer neuen Richtlinie ist auch künftig nicht vorgesehen. Entfällt 39 Kirchengemeinde Mönchgut-Sellin - Sanierung der Göhrener Kirche 4,5 Im Rahmen eines verwaltungsrechtlichen Antragsverfahrens überprüft das Justizministerium die Zuwendungsvoraussetzungen. Im Falle einer Zuwendungsgewährung erfolgen Mittelanforderung und -auszahlung sowie Verwendungsnachweisprüfung gemäß der Landeshaushaltsordnung (ANBest-P / NBest- Bau). Zur Anwendung kommen die Vorschriften der Landeshaushaltsordnung, insbesondere § 44 i.V.m. § 23 LHO und die dazu ergangenen Verwaltungsvorschriften (GVOBl. M-V 2000, S. 159, zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 12. 07.2018 , GVOBl. M-V S. 242, 244). Es wurden keine neuen Förderrichtlinien erarbeitet. Das Erarbeiten einer neuen Richtlinie ist auch künftig nicht vorgesehen. Entfällt 40 Schule der Künste, Projekt mit ausländischen Jugendlichen Unterstützung von Workshops und internationalen Kulturprojekten. 1,3 Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur mittels Antragsprüfung gemäß VV zu § 44 LHO. Die Förderfähigkeit wird aufgrund der Vorgaben des Finanzausschusses als gegeben angesehen. Eine Förderrichtlinie kommt nicht zur Anwendung. Die Förderung erfolgt gemäß §§ 23, 44 LHO, unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Strategiefonds. Die Fördergrundsätze sind verwaltungsseitig dokumentiert. Es wurden keine neuen Förderrichtlinien erarbeitet. Das Erarbeiten einer neuen Richtlinie ist auch künftig nicht vorgesehen. Entfällt Anlage zur Antwort der Landesregierung auf Drucksache 7/3471 Frage 1 Frage 2 Frage 3 a) Frage 3 b) Lfd. Nr. Projektbeschreibung Gesamt- SOLL (in TEUR) 1 2 3 4 5 6 7 Wie und bei welcher Stelle erfolgt die Überprüfung der Fördervoraussetzungen und die Abrechnung der Fördermittel für Mittel aus dem Strategiefonds? Welche Förderrichtlinie bzw. welche Fördergrundsätze kommen für die einzelnen beantrag-ten Projekte des Strategiefonds zur Anwendung? Wo sind diese veröffentlicht? Für welche Vorhaben innerhalb des Strategiefonds wurden bereits neue Förderrichtlinien erarbeitet? a) Für welche Vorhaben sollen künftig noch Förderrichtlinien erarbeitet werden? b) Wann werden diese vorliegen? 41 Verbesserung der touristischen Infrastruktur Gemeinde Ummanz 40,0 Die Prüfung erfolgt an Hand einschlägiger Förderparameter (siehe Antwort zu Frage 2). Umsetzende Stelle ist das Landesförderinstitut des Landes M-V. Die Förderung erfolgt in Anlehnung an die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für den Ausbau der wirtschaftsnahen Infrastruktur (Infrastrukturrichtlinie) vom 31.05.2017 (AmtBl. MV S. 733). Es wurden keine neuen Förderrichtlinien erarbeitet. Das Erarbeiten einer neuen Richtlinie ist auch künftig nicht vorgesehen. Entfällt ländlicher Raum 3.064,8 1 Dorfladen-Initiative Mecklenburg- Vorpommern und AMV - Direktvermarktung bündeln und Versorgung des ländlichen Raumes Landesweites Projekt zur Bündelung, Vernetzung und Belebung bestehender und neuer wirtschaftlicher Aktivitäten. 2.000,0 Für den Projektteil Dorfladen-Initiative erfolgt die Bearbeitung der Zuwendungsverfahren einschließlich der Überprüfung der Fördervoraussetzungen und der Abrechnung der Fördermittel a) bei Investitionen in Dorfläden beim örtlich zuständigen Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt oder Landrat oder bei der örtlich zuständigen Landrätin nach Maßgabe der Richtlinie für die Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung (ILERL M-V) vom 3. März 2018 (AmtsBl. M-V 2018 S. 152), b) bei Personalkostenzuschüssen für das Verkaufspersonal in Dorfläden beim Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, über das Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung nach Maßgabe einer noch zu erlassenden Förderrichtlinie. Für den Projektteil AMV - Direktvermarktung erfolgt die Bearbeitung des Zuwendungsverfahrens einschließlich der Überprüfung der Fördervoraussetzungen und der Abrechnung der Fördermittel beim Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, nach Maßgabe der Verwaltungsvorschriften zu § 44 der Landeshaushaltsordnung. Für den Projektteil Dorfladen-Initiative erfolgt die Förderung a) bei Investitionen in Dorfläden auf der Grundlage der Richtlinie für die Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung (ILERL M- V) vom 3. März 2018 (AmtsBl. M-V 2018 S. 152), b) bei Personalkostenzuschüssen für das Verkaufspersonal in Dorfläden auf der Grundlage einer noch zu erlassenden Förderrichtlinie. Projektteil AMV - Direktvermarktung: entfällt. Für den Projektteil Dorfladen-Initiative wird eine "Richtlinie für die Gewährung von Personalkostenzuschüssen für Verkaufspersonal in Dorfläden im Rahmen der Landesinitiative 'Neue Dorfmitte Mecklenburg-Vorpommern'" erarbeitet. Projektteil AMV - Direktvermarktung: entfällt. Die für den Projektteil Dorfladen- Initiative zu erarbeitende "Richtlinie für die Gewährung von Personalkostenzuschüssen für Verkaufspersonal in Dorfläden im Rahmen der Landesinitiative 'Neue Dorfmitte Mecklenburg- Vorpommern'" wird voraussichtlich im 2. Quartal 2019 vorliegen. Projektteil AMV - Direktvermarktung: entfällt. 2 Unterstützung der Kleingartenvereine beim Rückbau von Asbestbestandteilen an Gartenhäusern Zur Förderung von Kleingartenvereinen im gesamten Land M-V. 250,0 Die Bearbeitung der Zuwendungsverfahren einschließlich der Überprüfung der Fördervoraussetzungen und der Abrechnung der Fördermittel erfolgt beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg. Die Förderung erfolgt auf der Grundlage der Richtlinie zur Förderung des Kleingartenwesens in Mecklenburg-Vorpommern vom 03.03.2019, (AmtsBl. M-V 2019 S. 379) Es wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. Entfällt Anlage zur Antwort der Landesregierung auf Drucksache 7/3471 Frage 1 Frage 2 Frage 3 a) Frage 3 b) Lfd. Nr. Projektbeschreibung Gesamt- SOLL (in TEUR) 1 2 3 4 5 6 7 Wie und bei welcher Stelle erfolgt die Überprüfung der Fördervoraussetzungen und die Abrechnung der Fördermittel für Mittel aus dem Strategiefonds? Welche Förderrichtlinie bzw. welche Fördergrundsätze kommen für die einzelnen beantrag-ten Projekte des Strategiefonds zur Anwendung? Wo sind diese veröffentlicht? Für welche Vorhaben innerhalb des Strategiefonds wurden bereits neue Förderrichtlinien erarbeitet? a) Für welche Vorhaben sollen künftig noch Förderrichtlinien erarbeitet werden? b) Wann werden diese vorliegen? 3 Fortführung des Projektes Schul- und Integrationsgarten Förderung landesweiter Projekte 400,0 Die Bearbeitung der Zuwendungsverfahren einschließlich der Überprüfung der Fördervoraussetzungen und der Abrechnung der Fördermittel erfolgt beim örtlich zuständigen Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt nach Maßgabe der Richtlinie für die Förderung von Schulgärten (SchulGRL M-V) vom 28. Juni 2018 (AmtsBl. M-V 2018 S. 439). Die Förderung erfolgt auf der Grundlage der Richtlinie für die Förderung von Schulgärten (SchulGRL M-V) vom 28. Juni 2018 (AmtsBl. M- V 2018 S. 439). Es wurden keine neuen Förderrichtlinien erarbeitet. Das Erarbeiten einer neuen Richtlinie ist auch künftig nicht vorgesehen. Entfällt 4 Bienenzentrum Bantin Förderung des Ausbaus zum Apineum. 40,0 Die Bearbeitung des Zuwendungsverfahrens einschließlich der Überprüfung der Fördervoraussetzungen und der Abrechnung der Fördermittel erfolgt beim Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Referat VI 370, nach Maßgabe der Verwaltungsvorschriften zu § 44 der Landeshaushaltsordnung. Keine, es handelt sich um die Kofinanzierung zu einem LEADER-Projekt Es wurden keine neuen Förderrichtlinien erarbeitet. Das Erarbeiten einer neuen Richtlinie ist auch künftig nicht vorgesehen. Entfällt 5 Rassegeflügelzucht stärken Landesweite Förderung der tierartgerechten Unterbringung in Zuchtbetrieben bei Vogelgrippeausbrüchen. 30,0 Überprüfung der Fördervoraussetzungen und die Abrechnung der Fördermittel erfolgt in der Bewilligungsbehörde, dem Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt WM in Schwerin. Merkblätter und Antragsunterlagen wurden dem Rassegeflügelverband zur Streuung und Information übergeben, Auslage der Merkblätter bei MELA, Verbandstagungen, Jugendlager Der Umsetzungsleitfaden (entspricht einer RL) wurde am 27.7.2018 mit Erlass an die Bewilligungsbehörde übergeben. Entfällt 6 "NaturLeben" Landesweite Förderung Medienprojekt zu Themen Natur, Landwirtschaft und Ernährung. 50,0 Die Bearbeitung des Zuwendungsverfahrens einschließlich der Überprüfung der Fördervoraussetzungen und der Abrechnung der Fördermittel erfolgt beim Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt nach Maßgabe der Verwaltungsvorschriften zu § 44 der Landeshaushaltsordnung. Entfällt Es wurden keine neuen Förderrichtlinien erarbeitet. Das Erarbeiten einer neuen Richtlinie ist auch künftig nicht vorgesehen. Entfällt 7 Konsultationsbetriebe im ökologischen Landbau Landesweite Etablierung von Konsultationsstützpunkten im Land M-V. 50,0 Die Bearbeitung des Zuwendungsverfahrens einschließlich der Überprüfung der Fördervoraussetzungen und der Abrechnung der Fördermittel erfolgt beim Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt nach Maßgabe der Verwaltungsvorschriften zu § 44 der Landeshaushaltsordnung. Entfällt Es wurden keine neuen Förderrichtlinien erarbeitet. Das Erarbeiten einer neuen Richtlinie ist auch künftig nicht vorgesehen. Entfällt 8 Entwicklungs- und Investitionskonzept Festung Dömitz 50,0 Das Projekt wird nicht durchgeführt. Entfällt Es wurden keine neuen Förderrichtlinien erarbeitet. Das Erarbeiten einer neuen Richtlinie ist auch künftig nicht vorgesehen. Entfällt Anlage zur Antwort der Landesregierung auf Drucksache 7/3471 Frage 1 Frage 2 Frage 3 a) Frage 3 b) Lfd. Nr. Projektbeschreibung Gesamt- SOLL (in TEUR) 1 2 3 4 5 6 7 Wie und bei welcher Stelle erfolgt die Überprüfung der Fördervoraussetzungen und die Abrechnung der Fördermittel für Mittel aus dem Strategiefonds? Welche Förderrichtlinie bzw. welche Fördergrundsätze kommen für die einzelnen beantrag-ten Projekte des Strategiefonds zur Anwendung? Wo sind diese veröffentlicht? Für welche Vorhaben innerhalb des Strategiefonds wurden bereits neue Förderrichtlinien erarbeitet? a) Für welche Vorhaben sollen künftig noch Förderrichtlinien erarbeitet werden? b) Wann werden diese vorliegen? 9 Gemeinsam anpacken - Eine Dorfgemeinschaft baut einen Kinderspielplatz Unterstützung des Kunst- und Kulturvereins Grebbin. 10,0 Die Bearbeitung des Zuwendungsverfahrens einschließlich der Überprüfung der Fördervoraussetzungen und der Abrechnung der Fördermittel erfolgt beim Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt nach Maßgabe der Verwaltungsvorschriften zu § 44 der Landeshaushaltsordnung. Entfällt Es wurden keine neuen Förderrichtlinien erarbeitet. Das Erarbeiten einer neuen Richtlinie ist auch künftig nicht vorgesehen. Entfällt 10 Erneuerung der Innenvergitterung Katzenhaus Tierheim Neustrelitz 2,5 Es erfolgte bislang keine Beantragung. Entfällt Es wurden keine neuen Förderrichtlinien erarbeitet. Das Erarbeiten einer neuen Richtlinie ist auch künftig nicht vorgesehen. Entfällt 11 Förderung Gemeinschaftsprojekt dreier Kleingartensparten e. V. NB Ausbau und Pflege der Gemeinschaftsanlage in Neubrandenburg. 0,5 Die Bearbeitung des Zuwendungsverfahrens einschließlich der Überprüfung der Fördervoraussetzungen und der Abrechnung der Fördermittel erfolgt beim Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt nach Maßgabe der Verwaltungsvorschriften zu § 44 der Landeshaushaltsordnung. Entfällt Es wurden keine neuen Förderrichtlinien erarbeitet. Das Erarbeiten einer neuen Richtlinie ist auch künftig nicht vorgesehen. Entfällt 12 Hilfe zur Selbsthilfe für Vereinsarbeit auf dem Lande Gemeinde Friedrichsruhe, Ortsteil Ruthenbeck. 19,8 Die Bearbeitung des Zuwendungsverfahrens einschließlich der Überprüfung der Fördervoraussetzungen und der Abrechnung der Fördermittel erfolgt beim Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt nach Maßgabe der Verwaltungsvorschriften zu § 44 der Landeshaushaltsordnung. Entfällt Es wurden keine neuen Förderrichtlinien erarbeitet. Das Erarbeiten einer neuen Richtlinie ist auch künftig nicht vorgesehen. Entfällt 13 Trauerhalle vor Verfall bewahren - Pietät auch im ländlichen Raum Zur Unterstützung der Gemeinde Friedrichsruhe. 25,0 Die Bearbeitung des Zuwendungsverfahrens einschließlich der Überprüfung der Fördervoraussetzungen und der Abrechnung der Fördermittel erfolgt beim Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt nach Maßgabe der Verwaltungsvorschriften zu § 44 der Landeshaushaltsordnung. Entfällt Es wurden keine neuen Förderrichtlinien erarbeitet. Das Erarbeiten einer neuen Richtlinie ist auch künftig nicht vorgesehen. Entfällt 14 Natur- und Umweltpark Güstrow Anschaffung eines Besuchermanagementsystems. 80,0 Die Prüfung erfolgt an Hand einschlägiger Förderparameter (siehe Antwort zu Frage 2). Umsetzende Stelle ist das Landesförderinstitut des Landes M-V. Die Förderung erfolgt in Anlehnung an die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für den Ausbau der wirtschaftsnahen Infrastruktur (Infrastrukturrichtlinie) vom 31.05.2017 (AmtBl. MV S. 733). Es wurden keine neuen Förderrichtlinien erarbeitet. Das Erarbeiten einer neuen Richtlinie ist auch künftig nicht vorgesehen. Entfällt Anlage zur Antwort der Landesregierung auf Drucksache 7/3471 Frage 1 Frage 2 Frage 3 a) Frage 3 b) Lfd. Nr. Projektbeschreibung Gesamt- SOLL (in TEUR) 1 2 3 4 5 6 7 Wie und bei welcher Stelle erfolgt die Überprüfung der Fördervoraussetzungen und die Abrechnung der Fördermittel für Mittel aus dem Strategiefonds? Welche Förderrichtlinie bzw. welche Fördergrundsätze kommen für die einzelnen beantrag-ten Projekte des Strategiefonds zur Anwendung? Wo sind diese veröffentlicht? Für welche Vorhaben innerhalb des Strategiefonds wurden bereits neue Förderrichtlinien erarbeitet? a) Für welche Vorhaben sollen künftig noch Förderrichtlinien erarbeitet werden? b) Wann werden diese vorliegen? 15 Tierpark Ueckermünde Anschaffung eines Kleintransporters. 20,0 Die Bearbeitung des Zuwendungsverfahrens einschließlich der Überprüfung der Fördervoraussetzungen und der Abrechnung der Fördermittel erfolgt beim Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt nach Maßgabe der Verwaltungsvorschriften zu § 44 der Landeshaushaltsordnung. Entfällt Es wurden keine neuen Förderrichtlinien erarbeitet. Das Erarbeiten einer neuen Richtlinie ist auch künftig nicht vorgesehen. Entfällt 16 Unterstützung des Ehrenamtes in den Landesverbänden der Rassegeflügel- und Rassekaninchenzucht Unterstützung der Landesverbände etwa für Landesschauen oder zur Gewinnung von Züchternachwuchs. 30,0 Die Bearbeitung des Zuwendungsverfahrens einschließlich der Überprüfung der Fördervoraussetzungen und der Abrechnung der Fördermittel erfolgt beim Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt nach Maßgabe der Verwaltungsvorschriften zu § 44 der Landeshaushaltsordnung. Entfällt Es wurden keine neuen Förderrichtlinien erarbeitet. Das Erarbeiten einer neuen Richtlinie ist auch künftig nicht vorgesehen. Entfällt 17 Tierheim Dorf Mecklenburg Erneuerung der Einfahrt des Tierheims. 7,0 Die Bearbeitung des Zuwendungsverfahrens einschließlich der Überprüfung der Fördervoraussetzungen und der Abrechnung der Fördermittel erfolgt beim Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt nach Maßgabe der Verwaltungsvorschriften zu § 44 der Landeshaushaltsordnung. Entfällt Es wurden keine neuen Förderrichtlinien erarbeitet. Das Erarbeiten einer neuen Richtlinie ist auch künftig nicht vorgesehen. Entfällt Sport, Spielplätze 5.593,5 1 Förderung von Maßnahmen im Nachwuchsleistungssport U. a. Gesundheitssport, Präventionsmaßnahmen. 1.000,0 Die Überprüfung der Fördervoraussetzungen erfolgt im Fachreferat des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur und beim Landessportbund Mecklenburg-Vorpommern (LSB MV) für die Weiterleitung an die Sportvereine und -verbände auf der Grundlage der Beleihung gemäß § 44 Abs. 3 LHO. Die Abrechnung erfolgt nach regulären Verwendungsnachweisprüfverfahren auf der Grundlage einer Verordnung zur Übertragung hoheitlicher Förderaufgaben beim Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern und bei Weiterleitung der Zuwendung durch den LSB MV an die Sportvereine und -verbände auf der Grundlage der Beleihung gemäß § 44 Abs.3 LHO. Die Förderung erfolgt auf der Grundlage der Sportförderrichtlinie des BM (AmtsBl. M-V 2002 S. 588) in Verbindung mit den Förderrichtlinien des LSB MV (veröffentlicht auf der Homepage des LSB): - Richtlinie des Landessportbundes M- V e.V. zur Förderung von Talenten im Verbund von Schule-Leistungssport, - Richtlinie des Landessportbundes M-V e.V. zur Förderung sportlicher Talente im Land Es wurden keine neuen Förderrichtlinien erarbeitet. Das Erarbeiten einer neuen Richtlinie ist auch künftig nicht vorgesehen. Entfällt Anlage zur Antwort der Landesregierung auf Drucksache 7/3471 Frage 1 Frage 2 Frage 3 a) Frage 3 b) Lfd. Nr. Projektbeschreibung Gesamt- SOLL (in TEUR) 1 2 3 4 5 6 7 Wie und bei welcher Stelle erfolgt die Überprüfung der Fördervoraussetzungen und die Abrechnung der Fördermittel für Mittel aus dem Strategiefonds? Welche Förderrichtlinie bzw. welche Fördergrundsätze kommen für die einzelnen beantrag-ten Projekte des Strategiefonds zur Anwendung? Wo sind diese veröffentlicht? Für welche Vorhaben innerhalb des Strategiefonds wurden bereits neue Förderrichtlinien erarbeitet? a) Für welche Vorhaben sollen künftig noch Förderrichtlinien erarbeitet werden? b) Wann werden diese vorliegen? 2 Trainer bleiben im Verein für eine qualifizierte Trainingslandschaft Zur Unterstützung des Sportvereins „Einheit 46“ Parchim. 3,0 Die Überprüfung der Förderfähigkeit der Ausgaben, der Finanzierbarkeit und die Abrechnung erfolgen gemäß regulären Antragsund Verwendungsnachweisprüfverfahren auf der Grundlage einer Verordnung zur Übertragung hoheitlicher Förderaufgaben beim Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern. Die Förderfähigkeit wird aufgrund der Vorgaben des Finanzausschusses als gegeben angesehen. Eine Förderrichtlinie kommt nicht zur Anwendung. Die Förderung erfolgt gemäß §§ 23, 44 LHO als Einzelfallförderung unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Strategiefonds. Es wurden keine neuen Förderrichtlinien erarbeitet. Das Erarbeiten einer neuen Richtlinie ist auch künftig nicht vorgesehen. Entfällt 3 Errichtung multifunktionales Spielgerät Hermann-von-Maltzan-Weg NB 32,5 Der Antrag auf Bewilligung der Strategiefondsmittel wird gemäß Anlage 5 der Städtebauförderrichtlinien M-V (StBauFR M-V) gestellt. Nach Prüfung der Zuwendungsvoraussetzungen durch das Landesförderinstitut M-V (LFI) ergeht der Zuwendungsbescheid durch das LFI. Mittels Verwendungsnachweis (Anlage zum Zuwendungsbescheid) wird die zweckentsprechende Verwendung der Mittel seitens des Zuwendungsempfängers nachgewiesen und durch das LFI geprüft. Die Förderung erfolgt angelehnt an die Städtebauförderrichtlinien M-V (StBauFR M-V) vom 20. Oktober 2011 - VIII 320 - 513.1.08 - VV Meckl.-Vorp. Gl. Nr. 213 - 8. Es wurde keine neue Förderrichtlinie erarbeitet. Die Erarbeitung einer neuen Förderrichtlinie ist nicht beabsichtigt. Entfällt 4 Anschaffung einer digitalen Kugelschießanlage Zur Unterstützung der Jugendarbeit der Schützengesellschaft Condordia von 1848 e. V. 25,0 Die Überprüfung der Förderfähigkeit der Ausgaben, der Finanzierbarkeit und die Abrechnung erfolgen gemäß regulären Antragsund Verwendungsnachweisprüfverfahren auf der Grundlage einer Verordnung zur Übertragung hoheitlicher Förderaufgaben beim Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern. Die Förderfähigkeit wird aufgrund der Vorgaben des Finanzausschusses als gegeben angesehen. Eine Förderrichtlinie kommt nicht zur Anwendung. Die Förderung erfolgt gemäß §§ 23, 44 LHO als Einzelfallförderung unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Strategiefonds. Es wurden keine neuen Förderrichtlinien erarbeitet. Das Erarbeiten einer neuen Richtlinie ist auch künftig nicht vorgesehen. Entfällt Anlage zur Antwort der Landesregierung auf Drucksache 7/3471 Frage 1 Frage 2 Frage 3 a) Frage 3 b) Lfd. Nr. Projektbeschreibung Gesamt- SOLL (in TEUR) 1 2 3 4 5 6 7 Wie und bei welcher Stelle erfolgt die Überprüfung der Fördervoraussetzungen und die Abrechnung der Fördermittel für Mittel aus dem Strategiefonds? Welche Förderrichtlinie bzw. welche Fördergrundsätze kommen für die einzelnen beantrag-ten Projekte des Strategiefonds zur Anwendung? Wo sind diese veröffentlicht? Für welche Vorhaben innerhalb des Strategiefonds wurden bereits neue Förderrichtlinien erarbeitet? a) Für welche Vorhaben sollen künftig noch Förderrichtlinien erarbeitet werden? b) Wann werden diese vorliegen? 5 Anschaffung maritimer Spielgeräte Wismar- Wendorf 50,0 Der Antrag auf Bewilligung der Strategiefondsmittel wird gemäß Anlage 5 der Städtebauförderrichtlinien M-V (StBauFR M-V) gestellt. Nach Prüfung der Zuwendungsvoraussetzungen durch das Landesförderinstitut M-V (LFI) ergeht der Zuwendungsbescheid durch das LFI. Mittels Verwendungsnachweis (Anlage zum Zuwendungsbescheid) wird die zweckentsprechende Verwendung der Mittel seitens des Zuwendungsempfängers nachgewiesen und durch das LFI geprüft. Die Förderung erfolgt angelehnt an die Städtebauförderrichtlinien M-V (StBauFR M-V) vom 20. Oktober 2011 - VIII 320 - 513.1.08 - VV Meckl.-Vorp. Gl. Nr. 213 - 8. Es wurde keine neue Förderrichtlinie erarbeitet. Die Erarbeitung einer neuen Förderrichtlinie ist nicht beabsichtigt. Entfällt 6 Kinderspielplatz Gemeinde Obere Warnow Im Ortsteil Grebbin. 10,0 Das Projekt wird nicht durchgeführt. Entfällt Entfällt Entfällt 7 Kleine Spielplätze für die Ortsteile der Gemeinde Friedrichsruhe Fünf kleine Spielplätze in fünf Gemeinden. 65,0 Die Bearbeitung des Zuwendungsverfahrens einschließlich der Überprüfung der Fördervoraussetzungen und der Abrechnung der Fördermittel erfolgt beim Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Referat VI 340, nach Maßgabe der Verwaltungsvorschriften zu § 44 der Landeshaushaltsordnung. Entfällt Es wurden keine neuen Förderrichtlinien erarbeitet. Das Erarbeiten einer neuen Richtlinie ist auch künftig nicht vorgesehen. Entfällt 8 Tanzkompanie Neustrelitz Zur Unterstützung des Spielbetriebs des bundesweit und international erfolgreichen Ensembles. 4.000,0 Die Prüfung der Zuwendungsvoraussetzung und - gewährung erfolgt durch das Ministerium für Inneres und Europa auf Grundlage der Verwaltungsvorschriften zu § 44 Landeshaushaltsordnung Mecklenburg- Vorpommern (VV zu § 44 LHO M-V). Die Verwendungsnachweisprüfung soll künftig durch das Landesförderinstitut erfolgen. Es gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 LHO. Es wurden keine neuen Förderrichtlinien erarbeitet. Das Erarbeiten einer neuen Richtlinie ist auch künftig nicht vorgesehen. Entfällt 9 Landesbeauftragte M-V für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes Einmalige Mittel für die Landesbeauftragte für die Forschung zum Themenkomplex „Doping in der DDR“. 50,0 Die Landesbeauftragte für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes ist organisationsrechtlich Teil des JM. Es handelt sich deshalb nicht um eine Zuwendung im haushaltsrechtlichen Sinne gemäß § 23 LHO. Da es sich um keine Zuwendungen im Sinne des § 23 LHO handelt, kommen keine Förderrichtlinien bzw. Fördergrundsätze zur Anwendung. Zu beachten sind die haushaltsrechtlichen Vorgaben. Siehe Antwort zu Frage 2. Entfällt Anlage zur Antwort der Landesregierung auf Drucksache 7/3471 Frage 1 Frage 2 Frage 3 a) Frage 3 b) Lfd. Nr. Projektbeschreibung Gesamt- SOLL (in TEUR) 1 2 3 4 5 6 7 Wie und bei welcher Stelle erfolgt die Überprüfung der Fördervoraussetzungen und die Abrechnung der Fördermittel für Mittel aus dem Strategiefonds? Welche Förderrichtlinie bzw. welche Fördergrundsätze kommen für die einzelnen beantrag-ten Projekte des Strategiefonds zur Anwendung? Wo sind diese veröffentlicht? Für welche Vorhaben innerhalb des Strategiefonds wurden bereits neue Förderrichtlinien erarbeitet? a) Für welche Vorhaben sollen künftig noch Förderrichtlinien erarbeitet werden? b) Wann werden diese vorliegen? 10 Pasewalker Sportverein - Neubau Vereinsgebäude Einmalige Unterstützung des Pasewalker Sportvereins für die Erweiterung des Vereinsgebäudes. 70,0 Die Überprüfung der Förderfähigkeit der Ausgaben, der Finanzierbarkeit und die Abrechnung erfolgen gemäß regulären Antragsund Verwendungsnachweisprüfverfahren auf der Grundlage einer Verordnung zur Übertragung hoheitlicher Förderaufgaben beim Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern. Die Förderfähigkeit wird aufgrund der Vorgaben des Finanzausschusses als gegeben angesehen. Eine Förderrichtlinie kommt nicht zur Anwendung. Die Förderung erfolgt gemäß §§ 23, 44 LHO als Einzelfallförderung unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Strategiefonds. Es wurden keine neuen Förderrichtlinien erarbeitet. Das Erarbeiten einer neuen Richtlinie ist auch künftig nicht vorgesehen. Entfällt 11 Kunstrasen Peenestadt Neukalen Einmalige Unterstützung der Stadt beim Bau eines neuen Kunstrasenplatzes. 50,0 Die Überprüfung der Förderfähigkeit der Ausgaben, der Finanzierbarkeit und die Abrechnung erfolgen gemäß regulären Antragsund Verwendungsnachweisprüfverfahren auf der Grundlage einer Verordnung zur Übertragung hoheitlicher Förderaufgaben beim Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern. Die Förderfähigkeit wird aufgrund der Vorgaben des Finanzausschusses als gegeben angesehen. Eine Förderrichtlinie kommt nicht zur Anwendung. Die Förderung erfolgt gemäß §§ 23, 44 LHO als Einzelfallförderung unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Strategiefonds. Es wurden keine neuen Förderrichtlinien erarbeitet. Das Erarbeiten einer neuen Richtlinie ist auch künftig nicht vorgesehen. Entfällt 12 Handball SV Peenetal Loitz - befristete Personalstelle Zur Unterstützung der allgemeinen Vereinsarbeit. 10,0 Die Überprüfung der Förderfähigkeit der Ausgaben, der Finanzierbarkeit und die Abrechnung erfolgen gemäß regulären Antragsund Verwendungsnachweisprüfverfahren auf der Grundlage einer Verordnung zur Übertragung hoheitlicher Förderaufgaben beim Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern. Die Förderfähigkeit wird aufgrund der Vorgaben des Finanzausschusses als gegeben angesehen. Eine Förderrichtlinie kommt nicht zur Anwendung. Die Förderung erfolgt gemäß §§ 23, 44 LHO als Einzelfallförderung unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Strategiefonds. Es wurden keine neuen Förderrichtlinien erarbeitet. Das Erarbeiten einer neuen Richtlinie ist auch künftig nicht vorgesehen. Entfällt Anlage zur Antwort der Landesregierung auf Drucksache 7/3471 Frage 1 Frage 2 Frage 3 a) Frage 3 b) Lfd. Nr. Projektbeschreibung Gesamt- SOLL (in TEUR) 1 2 3 4 5 6 7 Wie und bei welcher Stelle erfolgt die Überprüfung der Fördervoraussetzungen und die Abrechnung der Fördermittel für Mittel aus dem Strategiefonds? Welche Förderrichtlinie bzw. welche Fördergrundsätze kommen für die einzelnen beantrag-ten Projekte des Strategiefonds zur Anwendung? Wo sind diese veröffentlicht? Für welche Vorhaben innerhalb des Strategiefonds wurden bereits neue Förderrichtlinien erarbeitet? a) Für welche Vorhaben sollen künftig noch Förderrichtlinien erarbeitet werden? b) Wann werden diese vorliegen? 13 SV Motoball Jarmen - Sachinvestition Anschaffung von zwei Wettbewerbsmotorrädern. 15,0 Die Überprüfung der Förderfähigkeit der Ausgaben, der Finanzierbarkeit und die Abrechnung erfolgen gemäß regulären Antragsund Verwendungsnachweisprüfverfahren auf der Grundlage einer Verordnung zur Übertragung hoheitlicher Förderaufgaben beim Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern. Die Förderfähigkeit wird aufgrund der Vorgaben des Finanzausschusses als gegeben angesehen. Eine Förderrichtlinie kommt nicht zur Anwendung. Die Förderung erfolgt gemäß §§ 23, 44 LHO als Einzelfallförderung unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Strategiefonds. Es wurden keine neuen Förderrichtlinien erarbeitet. Das Erarbeiten einer neuen Richtlinie ist auch künftig nicht vorgesehen. Entfällt 14 Sportverein Gnoien - Brunnen zur Bewässerung des Gnoiener Rasenplatzes im Stadion an der Windmühle 13,0 Die Überprüfung der Förderfähigkeit der Ausgaben, der Finanzierbarkeit und die Abrechnung erfolgen gemäß regulären Antragsund Verwendungsnachweisprüfverfahren auf der Grundlage einer Verordnung zur Übertragung hoheitlicher Förderaufgaben beim Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern. Die Förderfähigkeit wird aufgrund der Vorgaben des Finanzausschusses als gegeben angesehen. Eine Förderrichtlinie kommt nicht zur Anwendung. Die Förderung erfolgt gemäß §§ 23, 44 LHO als Einzelfallförderung unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Strategiefonds. Es wurden keine neuen Förderrichtlinien erarbeitet. Das Erarbeiten einer neuen Richtlinie ist auch künftig nicht vorgesehen. Entfällt 15 Spielerkabinen GSC 09 Güstrow 5,0 Die Überprüfung der Förderfähigkeit der Ausgaben, der Finanzierbarkeit und die Abrechnung erfolgen gemäß regulären Antragsund Verwendungsnachweisprüfverfahren auf der Grundlage einer Verordnung zur Übertragung hoheitlicher Förderaufgaben beim Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern. Die Förderfähigkeit wird aufgrund der Vorgaben des Finanzausschusses als gegeben angesehen. Eine Förderrichtlinie kommt nicht zur Anwendung. Die Förderung erfolgt gemäß §§ 23, 44 LHO als Einzelfallförderung unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Strategiefonds. Es wurden keine neuen Förderrichtlinien erarbeitet. Das Erarbeiten einer neuen Richtlinie ist auch künftig nicht vorgesehen. Entfällt 16 Sportverein Schönberger Voltis - Anschaffung eines Pferdes 3,0 Die Überprüfung der Förderfähigkeit der Ausgaben, der Finanzierbarkeit und die Abrechnung erfolgen gemäß regulären Antragsund Verwendungsnachweisprüfverfahren auf der Grundlage einer Verordnung zur Übertragung hoheitlicher Förderaufgaben beim Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern. Die Förderfähigkeit wird aufgrund der Vorgaben des Finanzausschusses als gegeben angesehen. Eine Förderrichtlinie kommt nicht zur Anwendung. Die Förderung erfolgt gemäß §§ 23, 44 LHO als Einzelfallförderung unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Strategiefonds. Es wurden keine neuen Förderrichtlinien erarbeitet. Das Erarbeiten einer neuen Richtlinie ist auch künftig nicht vorgesehen. Entfällt Anlage zur Antwort der Landesregierung auf Drucksache 7/3471 Frage 1 Frage 2 Frage 3 a) Frage 3 b) Lfd. Nr. Projektbeschreibung Gesamt- SOLL (in TEUR) 1 2 3 4 5 6 7 Wie und bei welcher Stelle erfolgt die Überprüfung der Fördervoraussetzungen und die Abrechnung der Fördermittel für Mittel aus dem Strategiefonds? Welche Förderrichtlinie bzw. welche Fördergrundsätze kommen für die einzelnen beantrag-ten Projekte des Strategiefonds zur Anwendung? Wo sind diese veröffentlicht? Für welche Vorhaben innerhalb des Strategiefonds wurden bereits neue Förderrichtlinien erarbeitet? a) Für welche Vorhaben sollen künftig noch Förderrichtlinien erarbeitet werden? b) Wann werden diese vorliegen? 17 Sanierung der Dacheindeckung mit Wärmedämmung des Vereinsgebäudes des SV Steinhagen e. V. 55,0 Die Überprüfung der Förderfähigkeit der Ausgaben, der Finanzierbarkeit und die Abrechnung erfolgen gemäß regulären Antragsund Verwendungsnachweisprüfverfahren auf der Grundlage einer Verordnung zur Übertragung hoheitlicher Förderaufgaben beim Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern. Die Förderfähigkeit wird aufgrund der Vorgaben des Finanzausschusses als gegeben angesehen. Eine Förderrichtlinie kommt nicht zur Anwendung. Die Förderung erfolgt gemäß §§ 23, 44 LHO als Einzelfallförderung unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Strategiefonds. Es wurden keine neuen Förderrichtlinien erarbeitet. Das Erarbeiten einer neuen Richtlinie ist auch künftig nicht vorgesehen. Entfällt 18 Stralsund Vereinsfusion Fußballvereine - Unterstützung laufender Ausgaben Anschaffung zweier Gebrauchtwagen für den Verein. 15,0 Die Überprüfung der Förderfähigkeit der Ausgaben, der Finanzierbarkeit und die Abrechnung erfolgen gemäß regulären Antragsund Verwendungsnachweisprüfverfahren auf der Grundlage einer Verordnung zur Übertragung hoheitlicher Förderaufgaben beim Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern. Die Förderfähigkeit wird aufgrund der Vorgaben des Finanzausschusses als gegeben angesehen. Eine Förderrichtlinie kommt nicht zur Anwendung. Die Förderung erfolgt gemäß §§ 23, 44 LHO als Einzelfallförderung unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Strategiefonds. Es wurden keine neuen Förderrichtlinien erarbeitet. Das Erarbeiten einer neuen Richtlinie ist auch künftig nicht vorgesehen. Entfällt 19 Grundschule Mönchgut – Unterstützung für Neubau Sporthalle 13,0 Die Prüfung der Zuwendungsvoraussetzung und - gewährung erfolgt durch das Ministerium für Inneres und Europa auf Grundlage der Verwaltungsvorschriften zu § 44 Landeshaushaltsordnung Mecklenburg- Vorpommern (VV zu § 44 LHO M-V). Die Verwendungsnachweisprüfung soll künftig durch das Landesförderinstitut erfolgen. Es gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 LHO. Es wurden keine neuen Förderrichtlinien erarbeitet. Das Erarbeiten einer neuen Richtlinie ist auch künftig nicht vorgesehen. Entfällt 20 FC Mecklenburg Schwerin, Projekt "Sport verbindet - sozialer Stadtteil Lankow" Förderung zur Vernetzung der Vereine im Sportpark und im Stadtteil Lankow für ein lebendiges Vereinsleben. 49,0 Die Überprüfung der Förderfähigkeit der Ausgaben, der Finanzierbarkeit und die Abrechnung erfolgen gemäß regulären Antragsund Verwendungsnachweisprüfverfahren auf der Grundlage einer Verordnung zur Übertragung hoheitlicher Förderaufgaben beim Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern. Die Förderfähigkeit wird aufgrund der Vorgaben des Finanzausschusses als gegeben angesehen. Eine Förderrichtlinie kommt nicht zur Anwendung. Die Förderung erfolgt gemäß §§ 23, 44 LHO als Einzelfallförderung unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Strategiefonds. Es wurden keine neuen Förderrichtlinien erarbeitet. Das Erarbeiten einer neuen Richtlinie ist auch künftig nicht vorgesehen. Entfällt Anlage zur Antwort der Landesregierung auf Drucksache 7/3471 Frage 1 Frage 2 Frage 3 a) Frage 3 b) Lfd. Nr. Projektbeschreibung Gesamt- SOLL (in TEUR) 1 2 3 4 5 6 7 Wie und bei welcher Stelle erfolgt die Überprüfung der Fördervoraussetzungen und die Abrechnung der Fördermittel für Mittel aus dem Strategiefonds? Welche Förderrichtlinie bzw. welche Fördergrundsätze kommen für die einzelnen beantrag-ten Projekte des Strategiefonds zur Anwendung? Wo sind diese veröffentlicht? Für welche Vorhaben innerhalb des Strategiefonds wurden bereits neue Förderrichtlinien erarbeitet? a) Für welche Vorhaben sollen künftig noch Förderrichtlinien erarbeitet werden? b) Wann werden diese vorliegen? 21 PSV Schwerin, Beschaffung Ringermatte 6,6 Die Überprüfung der Förderfähigkeit der Ausgaben, der Finanzierbarkeit und die Abrechnung erfolgen gemäß regulären Antragsund Verwendungsnachweisprüfverfahren auf der Grundlage einer Verordnung zur Übertragung hoheitlicher Förderaufgaben beim Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern. Die Förderfähigkeit wird aufgrund der Vorgaben des Finanzausschusses als gegeben angesehen. Eine Förderrichtlinie kommt nicht zur Anwendung. Die Förderung erfolgt gemäß §§ 23, 44 LHO als Einzelfallförderung unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Strategiefonds. Es wurden keine neuen Förderrichtlinien erarbeitet. Das Erarbeiten einer neuen Richtlinie ist auch künftig nicht vorgesehen. Entfällt 22 TriSport Schwerin, Ausstattung Abteilung Wasserball mit Sportmaterial 3,4 Die Überprüfung der Förderfähigkeit der Ausgaben, der Finanzierbarkeit und die Abrechnung erfolgen gemäß regulären Antragsund Verwendungsnachweisprüfverfahren auf der Grundlage einer Verordnung zur Übertragung hoheitlicher Förderaufgaben beim Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern. Die Förderfähigkeit wird aufgrund der Vorgaben des Finanzausschusses als gegeben angesehen. Eine Förderrichtlinie kommt nicht zur Anwendung. Die Förderung erfolgt gemäß §§ 23, 44 LHO als Einzelfallförderung unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Strategiefonds. Es wurden keine neuen Förderrichtlinien erarbeitet. Das Erarbeiten einer neuen Richtlinie ist auch künftig nicht vorgesehen. Entfällt 23 Feldberg - Beschaffung Wasserskiboot 50,0 Die Überprüfung der Förderfähigkeit der Ausgaben, der Finanzierbarkeit und die Abrechnung erfolgen gemäß regulären Antragsund Verwendungsnachweisprüfverfahren auf der Grundlage einer Verordnung zur Übertragung hoheitlicher Förderaufgaben beim Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern. Die Förderfähigkeit wird aufgrund der Vorgaben des Finanzausschusses als gegeben angesehen. Eine Förderrichtlinie kommt nicht zur Anwendung. Die Förderung erfolgt gemäß §§ 23, 44 LHO als Einzelfallförderung unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Strategiefonds. Es wurden keine neuen Förderrichtlinien erarbeitet. Das Erarbeiten einer neuen Richtlinie ist auch künftig nicht vorgesehen. Entfällt Anlage zur Antwort der Landesregierung auf Drucksache 7/3471 Frage 1 Frage 2 Frage 3 a) Frage 3 b) Lfd. Nr. Projektbeschreibung Gesamt- SOLL (in TEUR) 1 2 3 4 5 6 7 Wie und bei welcher Stelle erfolgt die Überprüfung der Fördervoraussetzungen und die Abrechnung der Fördermittel für Mittel aus dem Strategiefonds? Welche Förderrichtlinie bzw. welche Fördergrundsätze kommen für die einzelnen beantrag-ten Projekte des Strategiefonds zur Anwendung? Wo sind diese veröffentlicht? Für welche Vorhaben innerhalb des Strategiefonds wurden bereits neue Förderrichtlinien erarbeitet? a) Für welche Vorhaben sollen künftig noch Förderrichtlinien erarbeitet werden? b) Wann werden diese vorliegen? D Globalvolumen Haushaltsabschluss 2017 24.153,0 Bildung 773,0 1 Innovationsfonds "Medienkompetenz" und Ausbildung von Medienpädagogen für die Jugendhilfe 600,0 Das Vorhaben wird sowohl von der Staatskanzlei als auch vom Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern (Antragsprüfung und Verwendungsnachweisprüfung) umgesetzt. Wenn Bewilligungen, dann nach den Verwaltungsvorschriften zu § 44 LHO MV, nach dem Verwaltungsverfahrens-, Zustellungs- und Vollstreckungsgesetz des Landes MV in der jeweilig gültigen Fassung und angelehnt an die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen im kulturellen Bereich in MV vom 5. Oktober 2017 (AmtsBl. M-V, S. 695) Es wurden keine neuen Förderrichtlinien erarbeitet. Das Erarbeiten einer neuen Richtlinie ist auch künftig nicht vorgesehen. Entfällt 2 Grünes Klassenzimmer Regionale Schule Tessin 18,0 Die Bearbeitung des Zuwendungsverfahrens einschließlich der Überprüfung der Fördervoraussetzungen und der Abrechnung der Fördermittel erfolgt beim Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt nach Maßgabe der Verwaltungsvorschriften zu § 44 der Landeshaushaltsordnung. Entfällt Es wurden keine neuen Förderrichtlinien erarbeitet. Das Erarbeiten einer neuen Richtlinie ist auch künftig nicht vorgesehen. Entfällt 3 Projektunterstützung Fachhochschule Stralsund 150,0 Die Überprüfung der Voraussetzungen für den Abschluss eines Dienstleistungsvertrages (s. Antwort zu Frage 2) erfolgte im Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit. Die vertragsgemäß erbrachten Leistungen werden dem Ministerium in Rechnung gestellt und dort geprüft. Die Umsetzung erfolgt über einen Dienstleistungsvertrag zwischen dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit und der Steinbeis GmbH & Co. KG für Technologietransfer . Es wurden keine neuen Förderrichtlinien erarbeitet. Das Erarbeiten einer neuen Richtlinie ist auch künftig nicht vorgesehen. Entfällt 4 Schulverein Grundschule Lübow e.V. - Modernisierung Lernküche 5,0 Die Prüfung der Zuwendungsvoraussetzung und - gewährung erfolgt durch das Ministerium für Inneres und Europa auf Grundlage der Verwaltungsvorschriften zu § 44 Landeshaushaltsordnung Mecklenburg- Vorpommern (VV zu § 44 LHO M-V). Die Verwendungsnachweisprüfung soll künftig durch das Landesförderinstitut erfolgen. Es gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 LHO. Es wurden keine neuen Förderrichtlinien erarbeitet. Das Erarbeiten einer neuen Richtlinie ist auch künftig nicht vorgesehen. Entfällt Energie, Wirtschaft, Digitalisierung 1.603,5 1 Digitalisierung im Gesundheits- und Pflegebereich 1.000,0 Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern (Antragsprüfung und Verwendungsnachweisprüfung) Einzelfallförderung auf der Grundlage der Landeshaushaltsordnung (LHO), die LHO ist veröffentlicht auf der Internetseite des Finanzministeriums MV Es wurden keine neuen Förderrichtlinien erarbeitet. Das Erarbeiten einer neuen Richtlinie ist auch künftig nicht vorgesehen. Entfällt Anlage zur Antwort der Landesregierung auf Drucksache 7/3471 Frage 1 Frage 2 Frage 3 a) Frage 3 b) Lfd. Nr. Projektbeschreibung Gesamt- SOLL (in TEUR) 1 2 3 4 5 6 7 Wie und bei welcher Stelle erfolgt die Überprüfung der Fördervoraussetzungen und die Abrechnung der Fördermittel für Mittel aus dem Strategiefonds? Welche Förderrichtlinie bzw. welche Fördergrundsätze kommen für die einzelnen beantrag-ten Projekte des Strategiefonds zur Anwendung? Wo sind diese veröffentlicht? Für welche Vorhaben innerhalb des Strategiefonds wurden bereits neue Förderrichtlinien erarbeitet? a) Für welche Vorhaben sollen künftig noch Förderrichtlinien erarbeitet werden? b) Wann werden diese vorliegen? 2 Multimediahaus der ökologischen Schulung Hansestadt Wismar 500,0 Die Bearbeitung des Zuwendungsverfahrens einschließlich der Überprüfung der Fördervoraussetzungen und der Abrechnung der Fördermittel erfolgt derzeit beim Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt nach Maßgabe der Verwaltungsvorschriften zu § 44 der Landeshaushaltsordnung. Entfällt Es wurden keine neuen Förderrichtlinien erarbeitet. Das Erarbeiten einer neuen Richtlinie ist auch künftig nicht vorgesehen. Entfällt 3 Modellvorhaben LED Straßenbeleuchtung Ortsteil Starkow 2,0 Die Überprüfung der Fördervoraussetzungen sowie die Abrechnung der Fördermittel erfolgt im Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung. Die Förderung erfolgt ohne Förderrichtlinie beziehungsweise -grundsätze und entsprechend den Vorgaben des § 44 Landeshaushaltsordnung in Verbindung mit den dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften. Aufgrund der geringen Anzahl an Bewilligungen aus dem Strategiefonds in Zuständigkeit des für Klimaschutzförderung zuständigen Referates im Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung erfolgt keine Erarbeitung einer speziellen Förderrichtlinie. Entfällt 4 Gemeinde Groß Wüstenfelde - Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED 10,0 Die Überprüfung der Fördervoraussetzungen sowie die Abrechnung der Fördermittel erfolgt im Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung. Die Förderung erfolgt ohne Förderrichtlinie beziehungsweise -grundsätze und entsprechend den Vorgaben des § 44 Landeshaushaltsordnung in Verbindung mit den dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften. Aufgrund der geringen Anzahl an Bewilligungen aus dem Strategiefonds in Zuständigkeit des für Klimaschutzförderung zuständigen Referates im Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung erfolgt keine Erarbeitung einer speziellen Förderrichtlinie. Entfällt 5 Güstrower Sportclub 09 e.V. - LED-Fluter für Sportrasenplatz Friedrich-Ludwig-Jahn Stadion 11,5 Die Überprüfung der Förderfähigkeit der Ausgaben, der Finanzierbarkeit und die Abrechnung erfolgen gemäß regulären Antragsund Verwendungsnachweisprüfverfahren auf der Grundlage einer Verordnung zur Übertragung hoheitlicher Förderaufgaben beim Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern. Die Förderfähigkeit wird aufgrund der Vorgaben des Finanzausschusses als gegeben angesehen. Eine Förderrichtlinie kommt nicht zur Anwendung. Die Förderung erfolgt gemäß §§ 23, 44 LHO als Einzelfallförderung unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Strategiefonds. Es wurden keine neuen Förderrichtlinien erarbeitet. Das Erarbeiten einer neuen Richtlinie ist auch künftig nicht vorgesehen. Entfällt 6 Nachrüstung Flutlichtanlage für Kunstrasenplatz Sportplatz Laage 15,0 Die Überprüfung der Förderfähigkeit der Ausgaben, der Finanzierbarkeit und die Abrechnung erfolgen gemäß regulären Antragsund Verwendungsnachweisprüfverfahren auf der Grundlage einer Verordnung zur Übertragung hoheitlicher Förderaufgaben beim Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern. Die Förderfähigkeit wird aufgrund der Vorgaben des Finanzausschusses als gegeben angesehen. Eine Förderrichtlinie kommt nicht zur Anwendung. Die Förderung erfolgt gemäß §§ 23, 44 LHO als Einzelfallförderung unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Strategiefonds. Es wurden keine neuen Förderrichtlinien erarbeitet. Das Erarbeiten einer neuen Richtlinie ist auch künftig nicht vorgesehen. Entfällt Anlage zur Antwort der Landesregierung auf Drucksache 7/3471 Frage 1 Frage 2 Frage 3 a) Frage 3 b) Lfd. Nr. Projektbeschreibung Gesamt- SOLL (in TEUR) 1 2 3 4 5 6 7 Wie und bei welcher Stelle erfolgt die Überprüfung der Fördervoraussetzungen und die Abrechnung der Fördermittel für Mittel aus dem Strategiefonds? Welche Förderrichtlinie bzw. welche Fördergrundsätze kommen für die einzelnen beantrag-ten Projekte des Strategiefonds zur Anwendung? Wo sind diese veröffentlicht? Für welche Vorhaben innerhalb des Strategiefonds wurden bereits neue Förderrichtlinien erarbeitet? a) Für welche Vorhaben sollen künftig noch Förderrichtlinien erarbeitet werden? b) Wann werden diese vorliegen? 7 Betreiberverein Schießstand Fürstensee e.V. - Elektrifizierung Schießstand 30,0 Die Prüfung der Zuwendungsvoraussetzung und - gewährung erfolgt durch das Ministerium für Inneres und Europa auf Grundlage der Verwaltungsvorschriften zu § 44 Landeshaushaltsordnung Mecklenburg- Vorpommern (VV zu § 44 LHO M-V). Die Verwendungsnachweisprüfung soll künftig durch das Landesförderinstitut erfolgen. Es gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 LHO. Es wurden keine neuen Förderrichtlinien erarbeitet. Das Erarbeiten einer neuen Richtlinie ist auch künftig nicht vorgesehen. Entfällt 8 Gemeinde Steinhagen - Umrüstung auf LED in Uwe-Brauns-Halle Negast und Schulsporthalle Steinhagen 27,0 Die Prüfung der Zuwendungsvoraussetzung und - gewährung erfolgt durch das Ministerium für Inneres und Europa auf Grundlage der Verwaltungsvorschriften zu § 44 Landeshaushaltsordnung Mecklenburg- Vorpommern (VV zu § 44 LHO M-V). Die Verwendungsnachweisprüfung soll künftig durch das Landesförderinstitut erfolgen. Es gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 LHO. Es wurden keine neuen Förderrichtlinien erarbeitet. Das Erarbeiten einer neuen Richtlinie ist auch künftig nicht vorgesehen. Entfällt 9 Kirchgemeinde Steinhagen - Sanierung Elektroanlage und Erneuerung Beleuchtung 8,0 Im Rahmen eines verwaltungsrechtlichen Antragsverfahrens überprüft das Justizministerium die Zuwendungsvoraussetzungen. Im Falle einer Zuwendungsgewährung erfolgen Mittelanforderung und -auszahlung sowie Verwendungsnachweisprüfung gemäß der Landeshaushaltsordnung (ANBest-P / NBest- Bau). Zur Anwendung kommen die Vorschriften der Landeshaushaltsordnung, insbesondere § 44 i.V.m. § 23 LHO und die dazu ergangenen Verwaltungsvorschriften (GVOBl. M-V 2000, S. 159, zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 12. 07.2018 , GVOBl. M-V S. 242, 244). Es wurden keine neuen Förderrichtlinien erarbeitet. Das Erarbeiten einer neuen Richtlinie ist auch künftig nicht vorgesehen. Entfällt Feuerwehr 2.346,9 1 Unterstützung Freiwillige Feuerwehren 2.000,0 Die Prüfung der Zuwendungsvoraussetzung und - gewährung erfolgt durch das Ministerium für Inneres und Europa auf Grundlage der Verwaltungsvorschriften zu § 44 Landeshaushaltsordnung Mecklenburg- Vorpommern (VV zu § 44 LHO M-V). Die Verwendungsnachweisprüfung soll künftig durch das Landesförderinstitut erfolgen. Es gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 LHO und interne Grundsätze zur Umsetzung des Sondervermögens Strategiefonds des Landes Mecklenburg-Vorpommern „Unterstützung der Freiwilligen Feuerwehren" (Kurzform: Fördergrundsätze Freiwillige Feuerwehren - FG FF -) vom 20. September 2018. Eine Veröffentlichung der internen Fördergrundsätze ist nicht vorgesehen. Es wurden keine neuen Förderrichtlinien erarbeitet. Das Erarbeiten einer neuen Richtlinie ist auch künftig nicht vorgesehen. Entfällt Anlage zur Antwort der Landesregierung auf Drucksache 7/3471 Frage 1 Frage 2 Frage 3 a) Frage 3 b) Lfd. Nr. Projektbeschreibung Gesamt- SOLL (in TEUR) 1 2 3 4 5 6 7 Wie und bei welcher Stelle erfolgt die Überprüfung der Fördervoraussetzungen und die Abrechnung der Fördermittel für Mittel aus dem Strategiefonds? Welche Förderrichtlinie bzw. welche Fördergrundsätze kommen für die einzelnen beantrag-ten Projekte des Strategiefonds zur Anwendung? Wo sind diese veröffentlicht? Für welche Vorhaben innerhalb des Strategiefonds wurden bereits neue Förderrichtlinien erarbeitet? a) Für welche Vorhaben sollen künftig noch Förderrichtlinien erarbeitet werden? b) Wann werden diese vorliegen? 2 Anschaffung eines Autos für die FFW Grabow- Below 25,0 Die Prüfung der Zuwendungsvoraussetzung und - gewährung erfolgt durch das Ministerium für Inneres und Europa auf Grundlage der Verwaltungsvorschriften zu § 44 Landeshaushaltsordnung Mecklenburg- Vorpommern (VV zu § 44 LHO M-V). Die Verwendungsnachweisprüfung soll künftig durch das Landesförderinstitut erfolgen. Es gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 LHO. Es wurden keine neuen Förderrichtlinien erarbeitet. Das Erarbeiten einer neuen Richtlinie ist auch künftig nicht vorgesehen. Entfällt 3 Anschaffung einer Tragkraftspritze für die FFW Borkow 10,0 Die Prüfung der Zuwendungsvoraussetzung und - gewährung erfolgt durch das Ministerium für Inneres und Europa auf Grundlage der Verwaltungsvorschriften zu § 44 Landeshaushaltsordnung Mecklenburg- Vorpommern (VV zu § 44 LHO M-V). Die Verwendungsnachweisprüfung soll künftig durch das Landesförderinstitut erfolgen. Es gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 LHO. Es wurden keine neuen Förderrichtlinien erarbeitet. Das Erarbeiten einer neuen Richtlinie ist auch künftig nicht vorgesehen. Entfällt 4 Einsatzschutzkleidung für die FFW Goldenbow/Gemeinde Friedrichsruhe 5,0 Die Prüfung der Zuwendungsvoraussetzung und - gewährung erfolgt durch das Ministerium für Inneres und Europa auf Grundlage der Verwaltungsvorschriften zu § 44 Landeshaushaltsordnung Mecklenburg- Vorpommern (VV zu § 44 LHO M-V). Die Verwendungsnachweisprüfung soll künftig durch das Landesförderinstitut erfolgen. Es gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 LHO. Es wurden keine neuen Förderrichtlinien erarbeitet. Das Erarbeiten einer neuen Richtlinie ist auch künftig nicht vorgesehen. Entfällt 5 Ersatzbeschaffung MTW und Einsatzschutzkleidung für die FFW Crivitz 45,0 Die Prüfung der Zuwendungsvoraussetzung und - gewährung erfolgt durch das Ministerium für Inneres und Europa auf Grundlage der Verwaltungsvorschriften zu § 44 Landeshaushaltsordnung Mecklenburg- Vorpommern (VV zu § 44 LHO M-V). Die Verwendungsnachweisprüfung soll künftig durch das Landesförderinstitut erfolgen. Es gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 LHO. Es wurden keine neuen Förderrichtlinien erarbeitet. Das Erarbeiten einer neuen Richtlinie ist auch künftig nicht vorgesehen. Entfällt Anlage zur Antwort der Landesregierung auf Drucksache 7/3471 Frage 1 Frage 2 Frage 3 a) Frage 3 b) Lfd. Nr. Projektbeschreibung Gesamt- SOLL (in TEUR) 1 2 3 4 5 6 7 Wie und bei welcher Stelle erfolgt die Überprüfung der Fördervoraussetzungen und die Abrechnung der Fördermittel für Mittel aus dem Strategiefonds? Welche Förderrichtlinie bzw. welche Fördergrundsätze kommen für die einzelnen beantrag-ten Projekte des Strategiefonds zur Anwendung? Wo sind diese veröffentlicht? Für welche Vorhaben innerhalb des Strategiefonds wurden bereits neue Förderrichtlinien erarbeitet? a) Für welche Vorhaben sollen künftig noch Förderrichtlinien erarbeitet werden? b) Wann werden diese vorliegen? 6 Brandsimulationsanlage FF Groß Klein 16,0 Die Prüfung der Zuwendungsvoraussetzung und - gewährung erfolgt durch das Ministerium für Inneres und Europa auf Grundlage der Verwaltungsvorschriften zu § 44 Landeshaushaltsordnung Mecklenburg- Vorpommern (VV zu § 44 LHO M-V). Die Verwendungsnachweisprüfung soll künftig durch das Landesförderinstitut erfolgen. Es gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 LHO. Es wurden keine neuen Förderrichtlinien erarbeitet. Das Erarbeiten einer neuen Richtlinie ist auch künftig nicht vorgesehen. Entfällt 7 Einbau einer Toilette im Feuerwehrhaus der Gemeinde Grammow 10,0 Die Prüfung der Zuwendungsvoraussetzung und - gewährung erfolgt durch das Ministerium für Inneres und Europa auf Grundlage der Verwaltungsvorschriften zu § 44 Landeshaushaltsordnung Mecklenburg- Vorpommern (VV zu § 44 LHO M-V). Die Verwendungsnachweisprüfung soll künftig durch das Landesförderinstitut erfolgen. Es gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 LHO. Es wurden keine neuen Förderrichtlinien erarbeitet. Das Erarbeiten einer neuen Richtlinie ist auch künftig nicht vorgesehen. Entfällt 8 Mehrzweckanhänger Feuerwehr Papendorf 4,5 Die Prüfung der Zuwendungsvoraussetzung und - gewährung erfolgt durch das Ministerium für Inneres und Europa auf Grundlage der Verwaltungsvorschriften zu § 44 Landeshaushaltsordnung Mecklenburg- Vorpommern (VV zu § 44 LHO M-V). Die Verwendungsnachweisprüfung soll künftig durch das Landesförderinstitut erfolgen. Es gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 LHO. Es wurden keine neuen Förderrichtlinien erarbeitet. Das Erarbeiten einer neuen Richtlinie ist auch künftig nicht vorgesehen. Entfällt 9 Investition in Schulungsraum Ziegendorfer Feuerwehr 25,0 Die Prüfung der Zuwendungsvoraussetzung und - gewährung erfolgt durch das Ministerium für Inneres und Europa auf Grundlage der Verwaltungsvorschriften zu § 44 Landeshaushaltsordnung Mecklenburg- Vorpommern (VV zu § 44 LHO M-V). Die Verwendungsnachweisprüfung soll künftig durch das Landesförderinstitut erfolgen. Es gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 LHO. Es wurden keine neuen Förderrichtlinien erarbeitet. Das Erarbeiten einer neuen Richtlinie ist auch künftig nicht vorgesehen. Entfällt Anlage zur Antwort der Landesregierung auf Drucksache 7/3471 Frage 1 Frage 2 Frage 3 a) Frage 3 b) Lfd. Nr. Projektbeschreibung Gesamt- SOLL (in TEUR) 1 2 3 4 5 6 7 Wie und bei welcher Stelle erfolgt die Überprüfung der Fördervoraussetzungen und die Abrechnung der Fördermittel für Mittel aus dem Strategiefonds? Welche Förderrichtlinie bzw. welche Fördergrundsätze kommen für die einzelnen beantrag-ten Projekte des Strategiefonds zur Anwendung? Wo sind diese veröffentlicht? Für welche Vorhaben innerhalb des Strategiefonds wurden bereits neue Förderrichtlinien erarbeitet? a) Für welche Vorhaben sollen künftig noch Förderrichtlinien erarbeitet werden? b) Wann werden diese vorliegen? 10 Kauf eines gebrauchten MTW für die Feuerwehr Sukow- Marienhof 6,0 Die Prüfung der Zuwendungsvoraussetzung und - gewährung erfolgt durch das Ministerium für Inneres und Europa auf Grundlage der Verwaltungsvorschriften zu § 44 Landeshaushaltsordnung Mecklenburg- Vorpommern (VV zu § 44 LHO M-V). Die Verwendungsnachweisprüfung soll künftig durch das Landesförderinstitut erfolgen. Es gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 LHO. Es wurden keine neuen Förderrichtlinien erarbeitet. Das Erarbeiten einer neuen Richtlinie ist auch künftig nicht vorgesehen. Entfällt 11 Bekleidung Kinder- und Jugendfeuerwehr Stralsund 7,4 Die Prüfung der Zuwendungsvoraussetzung und - gewährung erfolgt durch das Ministerium für Inneres und Europa auf Grundlage der Verwaltungsvorschriften zu § 44 Landeshaushaltsordnung Mecklenburg- Vorpommern (VV zu § 44 LHO M-V). Die Verwendungsnachweisprüfung soll künftig durch das Landesförderinstitut erfolgen. Es gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 LHO. Es wurden keine neuen Förderrichtlinien erarbeitet. Das Erarbeiten einer neuen Richtlinie ist auch künftig nicht vorgesehen. Entfällt 12 Anschaffung Feuerwehrauto Lancken-Granitz 25,0 Die Prüfung der Zuwendungsvoraussetzung und - gewährung erfolgt durch das Ministerium für Inneres und Europa auf Grundlage der Verwaltungsvorschriften zu § 44 Landeshaushaltsordnung Mecklenburg- Vorpommern (VV zu § 44 LHO M-V). Die Verwendungsnachweisprüfung soll künftig durch das Landesförderinstitut erfolgen. Es gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 LHO. Es wurden keine neuen Förderrichtlinien erarbeitet. Das Erarbeiten einer neuen Richtlinie ist auch künftig nicht vorgesehen. Entfällt 13 Sanierung Mannschaftsraum FFW Lewitzrand 40,0 Die Prüfung der Zuwendungsvoraussetzung und - gewährung erfolgt durch das Ministerium für Inneres und Europa auf Grundlage der Verwaltungsvorschriften zu § 44 Landeshaushaltsordnung Mecklenburg- Vorpommern (VV zu § 44 LHO M-V). Die Verwendungsnachweisprüfung soll künftig durch das Landesförderinstitut erfolgen. Es gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 LHO. Es wurden keine neuen Förderrichtlinien erarbeitet. Das Erarbeiten einer neuen Richtlinie ist auch künftig nicht vorgesehen. Entfällt Anlage zur Antwort der Landesregierung auf Drucksache 7/3471 Frage 1 Frage 2 Frage 3 a) Frage 3 b) Lfd. Nr. Projektbeschreibung Gesamt- SOLL (in TEUR) 1 2 3 4 5 6 7 Wie und bei welcher Stelle erfolgt die Überprüfung der Fördervoraussetzungen und die Abrechnung der Fördermittel für Mittel aus dem Strategiefonds? Welche Förderrichtlinie bzw. welche Fördergrundsätze kommen für die einzelnen beantrag-ten Projekte des Strategiefonds zur Anwendung? Wo sind diese veröffentlicht? Für welche Vorhaben innerhalb des Strategiefonds wurden bereits neue Förderrichtlinien erarbeitet? a) Für welche Vorhaben sollen künftig noch Förderrichtlinien erarbeitet werden? b) Wann werden diese vorliegen? 14 Gemeinde Pantelitz - Ausrüstungs- und Ausbildungsgegenstände Jugendfeuerwehr 5,0 Die Prüfung der Zuwendungsvoraussetzung und - gewährung erfolgt durch das Ministerium für Inneres und Europa auf Grundlage der Verwaltungsvorschriften zu § 44 Landeshaushaltsordnung Mecklenburg- Vorpommern (VV zu § 44 LHO M-V). Die Verwendungsnachweisprüfung soll künftig durch das Landesförderinstitut erfolgen. Es gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 LHO. Es wurden keine neuen Förderrichtlinien erarbeitet. Das Erarbeiten einer neuen Richtlinie ist auch künftig nicht vorgesehen. Entfällt 15 Gemeinde Kletzin - Technik Feuerwehr Pensin 5,0 Die Prüfung der Zuwendungsvoraussetzung und - gewährung erfolgt durch das Ministerium für Inneres und Europa auf Grundlage der Verwaltungsvorschriften zu § 44 Landeshaushaltsordnung Mecklenburg- Vorpommern (VV zu § 44 LHO M-V). Die Verwendungsnachweisprüfung soll künftig durch das Landesförderinstitut erfolgen. Es gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 LHO. Es wurden keine neuen Förderrichtlinien erarbeitet. Das Erarbeiten einer neuen Richtlinie ist auch künftig nicht vorgesehen. Entfällt 16 Gemeinde Alt Tellin - Löschteich Buchholz 10,0 Die Prüfung der Zuwendungsvoraussetzung und - gewährung erfolgt durch das Ministerium für Inneres und Europa auf Grundlage der Verwaltungsvorschriften zu § 44 Landeshaushaltsordnung Mecklenburg- Vorpommern (VV zu § 44 LHO M-V). Die Verwendungsnachweisprüfung soll künftig durch das Landesförderinstitut erfolgen. Es gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 LHO. Es wurden keine neuen Förderrichtlinien erarbeitet. Das Erarbeiten einer neuen Richtlinie ist auch künftig nicht vorgesehen. Entfällt 17 Gemeinde Jürgenstorf - Schlauchwagen Feuerwehr 15,0 Die Prüfung der Zuwendungsvoraussetzung und - gewährung erfolgt durch das Ministerium für Inneres und Europa auf Grundlage der Verwaltungsvorschriften zu § 44 Landeshaushaltsordnung Mecklenburg- Vorpommern (VV zu § 44 LHO M-V). Die Verwendungsnachweisprüfung soll künftig durch das Landesförderinstitut erfolgen. Es gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 LHO. Es wurden keine neuen Förderrichtlinien erarbeitet. Das Erarbeiten einer neuen Richtlinie ist auch künftig nicht vorgesehen. Entfällt Anlage zur Antwort der Landesregierung auf Drucksache 7/3471 Frage 1 Frage 2 Frage 3 a) Frage 3 b) Lfd. Nr. Projektbeschreibung Gesamt- SOLL (in TEUR) 1 2 3 4 5 6 7 Wie und bei welcher Stelle erfolgt die Überprüfung der Fördervoraussetzungen und die Abrechnung der Fördermittel für Mittel aus dem Strategiefonds? Welche Förderrichtlinie bzw. welche Fördergrundsätze kommen für die einzelnen beantrag-ten Projekte des Strategiefonds zur Anwendung? Wo sind diese veröffentlicht? Für welche Vorhaben innerhalb des Strategiefonds wurden bereits neue Förderrichtlinien erarbeitet? a) Für welche Vorhaben sollen künftig noch Förderrichtlinien erarbeitet werden? b) Wann werden diese vorliegen? 18 Mehrzweckboot für die Freiwillige Feuerwehr Anklam 93,0 Die Prüfung der Zuwendungsvoraussetzung und - gewährung erfolgt durch das Ministerium für Inneres und Europa auf Grundlage der Verwaltungsvorschriften zu § 44 Landeshaushaltsordnung Mecklenburg- Vorpommern (VV zu § 44 LHO M-V). Die Verwendungsnachweisprüfung soll künftig durch das Landesförderinstitut erfolgen. Es gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 LHO. Es wurden keine neuen Förderrichtlinien erarbeitet. Das Erarbeiten einer neuen Richtlinie ist auch künftig nicht vorgesehen. Entfällt Jugend, Gesundheit, Soziales 1.926,5 1 Gesundheitliche Versorgung im ländlichen Raum 1.000,0 Umsetzende Stellen sind das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit, das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte sowie das Landesförderinstitut des Landes M-V. Es gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 LHO sowie die Nebenbestimmungen. Es wurden keine neuen Förderrichtlinien erarbeitet. Das Erarbeiten einer neuen Richtlinie ist auch künftig nicht vorgesehen. Entfällt 2 Autismus-Therapiebus Lebenshilfe Neubrandenburg e.V. 80,0 Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern (Antragsprüfung und Verwendungsnachweisprüfung) Einzelfallförderung auf der Grundlage der Landeshaushaltsordnung (LHO), die LHO ist veröffentlicht auf der Internetseite des Finanzministeriums MV Es wurden keine neuen Förderrichtlinien erarbeitet. Das Erarbeiten einer neuen Richtlinie ist auch künftig nicht vorgesehen. Entfällt 3 Qualifizierung Traumapädagogik Zora Kinderund Jugendhilfe GmbH 50,0 Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern (Antragsprüfung und Verwendungsnachweisprüfung) Einzelfallförderung auf der Grundlage der Landeshaushaltsordnung (LHO), die LHO ist veröffentlicht auf der Internetseite des Finanzministeriums MV Es wurden keine neuen Förderrichtlinien erarbeitet. Das Erarbeiten einer neuen Richtlinie ist auch künftig nicht vorgesehen. Entfällt 4 Betreuung von Demenzerkrankten mit Tovertafeln DRK Parchim Pflege und Senioren 21,0 Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern (Antragsprüfung und Verwendungsnachweisprüfung) Einzelfallförderung auf der Grundlage der Landeshaushaltsordnung (LHO), die LHO ist veröffentlicht auf der Internetseite des Finanzministeriums MV Es wurden keine neuen Förderrichtlinien erarbeitet. Das Erarbeiten einer neuen Richtlinie ist auch künftig nicht vorgesehen. Entfällt 5 Garten und Kultur, katholische Kita St. Nikolaus Neubrandenburg 5,0 Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern (Antragsprüfung und Verwendungsnachweisprüfung) Einzelfallförderung auf der Grundlage der Landeshaushaltsordnung (LHO), die LHO ist veröffentlicht auf der Internetseite des Finanzministeriums MV Es wurden keine neuen Förderrichtlinien erarbeitet. Das Erarbeiten einer neuen Richtlinie ist auch künftig nicht vorgesehen. Entfällt 6 Schwimmhallenbau für Senioren- und Rehawassersport Schwerin 100,0 Die Überprüfung der Förderfähigkeit der Ausgaben, der Finanzierbarkeit und die Abrechnung erfolgen gemäß regulären Antragsund Verwendungsnachweisprüfverfahren auf der Grundlage einer Verordnung zur Übertragung hoheitlicher Förderaufgaben beim Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern. Die Förderfähigkeit wird aufgrund der Vorgaben des Finanzausschusses als gegeben angesehen. Eine Förderrichtlinie kommt nicht zur Anwendung. Die Förderung erfolgt gemäß §§ 23, 44 LHO als Einzelfallförderung unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Strategiefonds. Es wurden keine neuen Förderrichtlinien erarbeitet. Das Erarbeiten einer neuen Richtlinie ist auch künftig nicht vorgesehen. Entfällt Anlage zur Antwort der Landesregierung auf Drucksache 7/3471 Frage 1 Frage 2 Frage 3 a) Frage 3 b) Lfd. Nr. Projektbeschreibung Gesamt- SOLL (in TEUR) 1 2 3 4 5 6 7 Wie und bei welcher Stelle erfolgt die Überprüfung der Fördervoraussetzungen und die Abrechnung der Fördermittel für Mittel aus dem Strategiefonds? Welche Förderrichtlinie bzw. welche Fördergrundsätze kommen für die einzelnen beantrag-ten Projekte des Strategiefonds zur Anwendung? Wo sind diese veröffentlicht? Für welche Vorhaben innerhalb des Strategiefonds wurden bereits neue Förderrichtlinien erarbeitet? a) Für welche Vorhaben sollen künftig noch Förderrichtlinien erarbeitet werden? b) Wann werden diese vorliegen? 7 Unterstützung und Teilhabe in Schwerin Mueßer Holz- Neu Zippendorf 613,0 Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern (Antragsprüfung und Verwendungsnachweisprüfung) Einzelfallförderung auf der Grundlage der Landeshaushaltsordnung (LHO), die LHO ist veröffentlicht auf der Internetseite des Finanzministeriums MV Es wurden keine neuen Förderrichtlinien erarbeitet. Das Erarbeiten einer neuen Richtlinie ist auch künftig nicht vorgesehen. Entfällt 8 Gebäudesanierung KiTa „Waldmäuse“ Wokuhl-Dabelow 30,0 Die Prüfung der Zuwendungsvoraussetzung und - gewährung erfolgt durch das Ministerium für Inneres und Europa auf Grundlage der Verwaltungsvorschriften zu § 44 Landeshaushaltsordnung Mecklenburg- Vorpommern (VV zu § 44 LHO M-V). Die Verwendungsnachweisprüfung soll künftig durch das Landesförderinstitut erfolgen. Es gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 LHO. Es wurden keine neuen Förderrichtlinien erarbeitet. Das Erarbeiten einer neuen Richtlinie ist auch künftig nicht vorgesehen. Entfällt 9 Ausstattung Kinder- und Jugendcircus Ostsee“O“lini 1,5 Die Überprüfung der Förderfähigkeit der Ausgaben, der Finanzierbarkeit und die Abrechnung erfolgen gemäß regulären Antragsund Verwendungsnachweisprüfverfahren auf der Grundlage einer Verordnung zur Übertragung hoheitlicher Förderaufgaben beim Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern. Die Förderfähigkeit wird aufgrund der Vorgaben des Finanzausschusses als gegeben angesehen. Eine Förderrichtlinie kommt nicht zur Anwendung. Die Förderung erfolgt gemäß §§ 23, 44 LHO als Einzelfallförderung unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Strategiefonds. Es wurden keine neuen Förderrichtlinien erarbeitet. Das Erarbeiten einer neuen Richtlinie ist auch künftig nicht vorgesehen. Entfällt 10 Unterstützung Fahrradwerkstatt AG Flüchtlingshilfe 2,0 Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern (Antragsprüfung und Verwendungsnachweisprüfung) Einzelfallförderung auf der Grundlage der Landeshaushaltsordnung (LHO), die LHO ist veröffentlicht auf der Internetseite des Finanzministeriums MV Es wurden keine neuen Förderrichtlinien erarbeitet. Das Erarbeiten einer neuen Richtlinie ist auch künftig nicht vorgesehen. Entfällt Anlage zur Antwort der Landesregierung auf Drucksache 7/3471 Frage 1 Frage 2 Frage 3 a) Frage 3 b) Lfd. Nr. Projektbeschreibung Gesamt- SOLL (in TEUR) 1 2 3 4 5 6 7 Wie und bei welcher Stelle erfolgt die Überprüfung der Fördervoraussetzungen und die Abrechnung der Fördermittel für Mittel aus dem Strategiefonds? Welche Förderrichtlinie bzw. welche Fördergrundsätze kommen für die einzelnen beantrag-ten Projekte des Strategiefonds zur Anwendung? Wo sind diese veröffentlicht? Für welche Vorhaben innerhalb des Strategiefonds wurden bereits neue Förderrichtlinien erarbeitet? a) Für welche Vorhaben sollen künftig noch Förderrichtlinien erarbeitet werden? b) Wann werden diese vorliegen? 11 Projekte Resozialisierung und Kriminalitätsprävention 2,4 Das Projekt wird in zwei Ministerien umgesetzt. a) Die Prüfung der Zuwendungsvoraussetzung und -gewährung erfolgt durch das Ministerium für Inneres und Europa auf Grundlage der Verwaltungsvorschriften zu § 44 Landeshaushaltsordnung Mecklenburg- Vorpommern (VV zu § 44 LHO M-V). Die Verwendungsnachweisprüfung soll künftig durch das Landesförderinstitut erfolgen. b) Träger bzw. Leiter der Umsetzungsmaßnahme für den Teil des Justitzministeriums ist die JVA Stralsund. Die bereitgestellten Mittel werden deshalb im Rahmen der Umsetzung nicht als Zuwendungen oder Fördermittel im haushaltsrechtlichen Sinne gem. § 23 LHO verausgabt. Es gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 LHO. Da es sich um keine Zuwendungen im Sinne des § 23 LHO handelt, kommen keine Förderrichtlinien bzw. Fördergrundsätze zur Anwendung. Es wurden keine neuen Förderrichtlinien erarbeitet. Das Erarbeiten einer neuen Richtlinie ist auch künftig nicht vorgesehen. Entfällt 213 Erneuerung Flurgarderobe Kita Arche Noah 1,9 Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern (Antragsprüfung und Verwendungsnachweisprüfung) Einzelfallförderung auf der Grundlage der Landeshaushaltsordnung (LHO), die LHO ist veröffentlicht auf der Internetseite des Finanzministeriums MV Es wurden keine neuen Förderrichtlinien erarbeitet. Das Erarbeiten einer neuen Richtlinie ist auch künftig nicht vorgesehen. Entfällt 214 Unterstützung sozialer Projekte 7,8 Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern (Antragsprüfung und Verwendungsnachweisprüfung) Einzelfallförderung auf der Grundlage der Landeshaushaltsordnung (LHO), die LHO ist veröffentlicht auf der Internetseite des Finanzministeriums MV Es wurden keine neuen Förderrichtlinien erarbeitet. Das Erarbeiten einer neuen Richtlinie ist auch künftig nicht vorgesehen. Entfällt 215 Gemeinde Boiensdorf / Amt Neudorf - Investitionsförderung Kita Stove 10,0 Die Bearbeitung des Zuwendungsverfahrens einschließlich der Überprüfung der Fördervoraussetzungen und der Abrechnung der Fördermittel erfolgt beim Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt nach Maßgabe der Verwaltungsvorschriften zu § 44 der Landeshaushaltsordnung. Entfällt Es wurden keine neuen Förderrichtlinien erarbeitet. Das Erarbeiten einer neuen Richtlinie ist auch künftig nicht vorgesehen. Entfällt Anlage zur Antwort der Landesregierung auf Drucksache 7/3471 Frage 1 Frage 2 Frage 3 a) Frage 3 b) Lfd. Nr. Projektbeschreibung Gesamt- SOLL (in TEUR) 1 2 3 4 5 6 7 Wie und bei welcher Stelle erfolgt die Überprüfung der Fördervoraussetzungen und die Abrechnung der Fördermittel für Mittel aus dem Strategiefonds? Welche Förderrichtlinie bzw. welche Fördergrundsätze kommen für die einzelnen beantrag-ten Projekte des Strategiefonds zur Anwendung? Wo sind diese veröffentlicht? Für welche Vorhaben innerhalb des Strategiefonds wurden bereits neue Förderrichtlinien erarbeitet? a) Für welche Vorhaben sollen künftig noch Förderrichtlinien erarbeitet werden? b) Wann werden diese vorliegen? Kultur, Heimat 11.382,0 1 Familienfreundliche Schlösser und Gärten 2.000,0 Maßnahme wird von Landesbehörden durchgeführt (Betrieb für Bau und Liegenschaften M-V und Staatliche Schlösser, Gärten und Kunstsammlungen Mecklenburg-Vorpommern). Entfällt Es wurden keine neuen Förderrichtlinien erarbeitet. Das Erarbeiten einer neuen Richtlinie ist auch künftig nicht vorgesehen. Entfällt 2 Landesheimatverband 850,0 Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur mittels Antragsprüfung gemäß VV zu § 44 LHO. Die Förderfähigkeit wird aufgrund der Vorgaben des Finanzausschusses als gegeben angesehen. Eine Förderrichtlinie kommt nicht zur Anwendung. Die Förderung erfolgt gemäß §§ 23, 44 LHO, unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Strategiefonds. Die Fördergrundsätze sind verwaltungsseitig dokumentiert. Es wurden keine neuen Förderrichtlinien erarbeitet. Das Erarbeiten einer neuen Richtlinie ist auch künftig nicht vorgesehen. Entfällt 3 Kirchsanierung 3.000,0 Im Rahmen eines verwaltungsrechtlichen Antragsverfahrens überprüft das Justizministerium die Zuwendungsvoraussetzungen. Im Falle einer Zuwendungsgewährung erfolgen Mittelanforderung und -auszahlung sowie Verwendungsnachweisprüfung gemäß der Landeshaushaltsordnung (ANBest-P / NBest- Bau). Genaueres regelt die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Sanierung kirchlicher Gebäude in Mecklenburg- Vorpommern (Verwaltungsvorschrift des Justizministeriums vom 06.08.2018, AmtsBl. M- V 2018, S. 462). Zur Anwendung kommen die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Sanierung kirchlicher Gebäude in Mecklenburg- Vorpommern (Verwaltungsvorschrift des Justizministeriums vom 06.08.2018, AmtsBl. M- V 2018, S. 462) sowie die Vorschriften der Landeshaushaltsordnung, insbesondere § 44 i.V.m. § 23 LHO und die dazu ergangenen Verwaltungsvorschriften (GVOBl. M-V 2000, S. 159, zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 12. 07.2018 , GVOBl. M-V S. 242, 244). Da bereits eine Förderrichtlinie existiert (siehe Antwort zu Frage 1) ist insoweit nichts weiter zu veranlassen. Entfällt 4 Notsicherungsfonds Guts- und Herrenhäuser 1.000,0 Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur mittels Antragsprüfung gemäß VV zu § 44 LHO. Die Förderfähigkeit wird aufgrund der Vorgaben des Finanzausschusses als gegeben angesehen. Eine Förderrichtlinie kommt nicht zur Anwendung. Die Förderung erfolgt gemäß §§ 23, 44 LHO, unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Strategiefonds. Die Fördergrundsätze sind verwaltungsseitig dokumentiert. Es wurden keine neuen Förderrichtlinien erarbeitet. Das Erarbeiten einer neuen Richtlinie ist auch künftig nicht vorgesehen. Entfällt Anlage zur Antwort der Landesregierung auf Drucksache 7/3471 Frage 1 Frage 2 Frage 3 a) Frage 3 b) Lfd. Nr. Projektbeschreibung Gesamt- SOLL (in TEUR) 1 2 3 4 5 6 7 Wie und bei welcher Stelle erfolgt die Überprüfung der Fördervoraussetzungen und die Abrechnung der Fördermittel für Mittel aus dem Strategiefonds? Welche Förderrichtlinie bzw. welche Fördergrundsätze kommen für die einzelnen beantrag-ten Projekte des Strategiefonds zur Anwendung? Wo sind diese veröffentlicht? Für welche Vorhaben innerhalb des Strategiefonds wurden bereits neue Förderrichtlinien erarbeitet? a) Für welche Vorhaben sollen künftig noch Förderrichtlinien erarbeitet werden? b) Wann werden diese vorliegen? 5 Kunst- und Kultur im ländlichen Raum 1.600,0 Die Prüfungen der Zuwendungsvoraussetzungen und -gewährungen erfolgen nach Mittelfreigabe durch die Landtagsfraktion einzellfallbezogen durch das Ministerium für Inneres und Europa auf Grundlage der Verwaltungsvorschriften zu § 44 Landeshaushaltsordnung Mecklenburg- Vorpommern (VV zu § 44 LHO M-V). Die Verwendungsnachweisprüfungen sollen künftig durch das Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI M-V) erfolgen. Es gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 LHO. Es wurden keine neuen Förderrichtlinien erarbeitet. Das Erarbeiten einer neuen Richtlinie ist auch künftig nicht vorgesehen. Entfällt 6 Unterstützung identitätsstiftender Projekte auf ehrenamtlicher und kommunaler Ebene 2.170,0 Die Prüfungen der Zuwendungsvoraussetzungen und -gewährungen erfolgen nach Mittelfreigabe durch die Landtagsfraktion einzellfallbezogen durch das Ministerium für Inneres und Europa auf Grundlage der Verwaltungsvorschriften zu § 44 Landeshaushaltsordnung Mecklenburg- Vorpommern (VV zu § 44 LHO M-V). Die Verwendungsnachweisprüfungen sollen künftig durch das Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI M-V) erfolgen. Es gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 LHO und interne Grundsätze zur Umsetzung des Sondervermögens Strategiefonds des Landes Mecklenburg-Vorpommern „Unterstützung identitätsstiftender Projekte auf ehrenamtlicher und kommunaler Ebene" (Kurzform: Fördergrundsätze identitätsstiftender Projekte - FG ISP -) vom 20. September 2018. Eine Veröffentlichung der internen Fördergrundsätze ist nicht vorgesehen. Es wurden keine neuen Förderrichtlinien erarbeitet. Das Erarbeiten einer neuen Richtlinie ist auch künftig nicht vorgesehen. Entfällt 7 Instrumente für Kinderposaunenchor Mariengemeinde Waren 10,0 Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur mittels Antragsprüfung gemäß VV zu § 44 LHO. Die Förderfähigkeit wird aufgrund der Vorgaben des Finanzausschusses als gegeben angesehen. Eine Förderrichtlinie kommt nicht zur Anwendung. Die Förderung erfolgt gemäß §§ 23, 44 LHO, unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Strategiefonds. Die Fördergrundsätze sind verwaltungsseitig dokumentiert. Es wurden keine neuen Förderrichtlinien erarbeitet. Das Erarbeiten einer neuen Richtlinie ist auch künftig nicht vorgesehen. Entfällt 8 Sitzbankheizung für die St. Bartholomäuskirche zu Wittenburg 35,0 Im Rahmen eines verwaltungsrechtlichen Antragsverfahrens überprüft das Justizministerium die Zuwendungsvoraussetzungen. Im Falle einer Zuwendungsgewährung erfolgen Mittelanforderung und -auszahlung sowie Verwendungsnachweisprüfung gemäß der Landeshaushaltsordnung (ANBest-P / NBest- Bau). Zur Anwendung kommen die Vorschriften der Landeshaushaltsordnung, insbesondere § 44 i.V.m. § 23 LHO und die dazu ergangenen Verwaltungsvorschriften (GVOBl. M-V 2000, S. 159, zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 12. 07.2018 , GVOBl. M-V S. 242, 244). Es wurden keine neuen Förderrichtlinien erarbeitet. Das Erarbeiten einer neuen Richtlinie ist auch künftig nicht vorgesehen. Entfällt Anlage zur Antwort der Landesregierung auf Drucksache 7/3471 Frage 1 Frage 2 Frage 3 a) Frage 3 b) Lfd. Nr. Projektbeschreibung Gesamt- SOLL (in TEUR) 1 2 3 4 5 6 7 Wie und bei welcher Stelle erfolgt die Überprüfung der Fördervoraussetzungen und die Abrechnung der Fördermittel für Mittel aus dem Strategiefonds? Welche Förderrichtlinie bzw. welche Fördergrundsätze kommen für die einzelnen beantrag-ten Projekte des Strategiefonds zur Anwendung? Wo sind diese veröffentlicht? Für welche Vorhaben innerhalb des Strategiefonds wurden bereits neue Förderrichtlinien erarbeitet? a) Für welche Vorhaben sollen künftig noch Förderrichtlinien erarbeitet werden? b) Wann werden diese vorliegen? 9 Kirchgemeinde Gammelin-Warsow Turm für Alle - Ausstattung 2,0 Im Rahmen eines verwaltungsrechtlichen Antragsverfahrens überprüft das Justizministerium die Zuwendungsvoraussetzungen. Im Falle einer Zuwendungsgewährung erfolgen Mittelanforderung und -auszahlung sowie Verwendungsnachweisprüfung gemäß der Landeshaushaltsordnung (ANBest-P / NBest- Bau). Zur Anwendung kommen die Vorschriften der Landeshaushaltsordnung, insbesondere § 44 i.V.m. § 23 LHO und die dazu ergangenen Verwaltungsvorschriften (GVOBl. M-V 2000, S. 159, zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 12. 07.2018 , GVOBl. M-V S. 242, 244). Es wurden keine neuen Förderrichtlinien erarbeitet. Das Erarbeiten einer neuen Richtlinie ist auch künftig nicht vorgesehen. Entfällt 10 Bau einer Zuschauertribüne für Vereinshaus SV Jördenstorf e. V. 15,0 Die Überprüfung der Förderfähigkeit der Ausgaben, der Finanzierbarkeit und die Abrechnung erfolgen gemäß regulären Antragsund Verwendungsnachweisprüfverfahren auf der Grundlage einer Verordnung zur Übertragung hoheitlicher Förderaufgaben beim Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern. Die Förderfähigkeit wird aufgrund der Vorgaben des Finanzausschusses als gegeben angesehen. Eine Förderrichtlinie kommt nicht zur Anwendung. Die Förderung erfolgt gemäß §§ 23, 44 LHO als Einzelfallförderung unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Strategiefonds. Es wurden keine neuen Förderrichtlinien erarbeitet. Das Erarbeiten einer neuen Richtlinie ist auch künftig nicht vorgesehen. Entfällt 11 Sicherung/Instandsetzung "Slawendorf Neustrelitz" 50,0 Die Bearbeitung des Zuwendungsverfahrens einschließlich der Überprüfung der Fördervoraussetzungen und der Abrechnung der Fördermittel erfolgt beim Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt nach Maßgabe der Verwaltungsvorschriften zu § 44 der Landeshaushaltsordnung. Entfällt Es wurden keine neuen Förderrichtlinien erarbeitet. Das Erarbeiten einer neuen Richtlinie ist auch künftig nicht vorgesehen. Entfällt 12 Instandsetzung Kultur- und Sportkneipe "Angler II" Schwerin 40,0 Die Überprüfung der Förderfähigkeit der Ausgaben, der Finanzierbarkeit und die Abrechnung erfolgen gemäß regulären Antragsund Verwendungsnachweisprüfverfahren auf der Grundlage einer Verordnung zur Übertragung hoheitlicher Förderaufgaben beim Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern. Die Förderfähigkeit wird aufgrund der Vorgaben des Finanzausschusses als gegeben angesehen. Eine Förderrichtlinie kommt nicht zur Anwendung. Die Förderung erfolgt gemäß §§ 23, 44 LHO als Einzelfallförderung unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Strategiefonds. Es wurden keine neuen Förderrichtlinien erarbeitet. Das Erarbeiten einer neuen Richtlinie ist auch künftig nicht vorgesehen. Entfällt Anlage zur Antwort der Landesregierung auf Drucksache 7/3471 Frage 1 Frage 2 Frage 3 a) Frage 3 b) Lfd. Nr. Projektbeschreibung Gesamt- SOLL (in TEUR) 1 2 3 4 5 6 7 Wie und bei welcher Stelle erfolgt die Überprüfung der Fördervoraussetzungen und die Abrechnung der Fördermittel für Mittel aus dem Strategiefonds? Welche Förderrichtlinie bzw. welche Fördergrundsätze kommen für die einzelnen beantrag-ten Projekte des Strategiefonds zur Anwendung? Wo sind diese veröffentlicht? Für welche Vorhaben innerhalb des Strategiefonds wurden bereits neue Förderrichtlinien erarbeitet? a) Für welche Vorhaben sollen künftig noch Förderrichtlinien erarbeitet werden? b) Wann werden diese vorliegen? 13 DRFV e.V. "Bildung Dachverbandes MV- Bündelung Deutsch-Rumänische Beziehung 40,0 Die Prüfung der Zuwendungsvoraussetzung und - gewährung erfolgt durch das Ministerium für Inneres und Europa auf Grundlage der Verwaltungsvorschriften zu § 44 Landeshaushaltsordnung Mecklenburg- Vorpommern (VV zu § 44 LHO M-V). Die Verwendungsnachweisprüfung soll künftig durch das Landesförderinstitut erfolgen. Es gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 LHO. Es wurden keine neuen Förderrichtlinien erarbeitet. Das Erarbeiten einer neuen Richtlinie ist auch künftig nicht vorgesehen. Entfällt 14 Notsicherung Grabkapelle und Umnutzung als Kolumbarium Kirch-Stück 30,0 Im Rahmen eines verwaltungsrechtlichen Antragsverfahrens überprüft das Justizministerium die Zuwendungsvoraussetzungen. Im Falle einer Zuwendungsgewährung erfolgen Mittelanforderung und -auszahlung sowie Verwendungsnachweisprüfung gemäß der Landeshaushaltsordnung (ANBest-P / NBest- Bau). Zur Anwendung kommen die Vorschriften der Landeshaushaltsordnung, insbesondere § 44 i.V.m. § 23 LHO und die dazu ergangenen Verwaltungsvorschriften (GVOBl. M-V 2000, S. 159, zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 12. 07.2018 , GVOBl. M-V S. 242, 244). Es wurden keine neuen Förderrichtlinien erarbeitet. Das Erarbeiten einer neuen Richtlinie ist auch künftig nicht vorgesehen. Entfällt 15 Europa -18 Konzertprojekt Kon.centus NB, 100 Jahre Ende erster Weltkrieg 5,0 Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur mittels Antragsprüfung gemäß VV zu § 44 LHO. Die Förderfähigkeit wird aufgrund der Vorgaben des Finanzausschusses als gegeben angesehen. Eine Förderrichtlinie kommt nicht zur Anwendung. Die Förderung erfolgt gemäß §§ 23, 44 LHO, unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Strategiefonds. Die Fördergrundsätze sind verwaltungsseitig dokumentiert. Es wurden keine neuen Förderrichtlinien erarbeitet. Das Erarbeiten einer neuen Richtlinie ist auch künftig nicht vorgesehen. Entfällt 16 Unterstützung der deutsch-israelischen Zusammenarbeit 200,0 Im Rahmen eines verwaltungsrechtlichen Antragsverfahrens überprüft das Justizministerium die Zuwendungsvoraussetzungen. Im Falle einer Zuwendungsgewährung erfolgen Mittelanforderung und -auszahlung sowie Verwendungsnachweisprüfung gemäß der Landeshaushaltsordnung (ANBest-P / NBest- Bau). Zur Anwendung kommen die Vorschriften der Landeshaushaltsordnung, insbesondere § 44 i.V.m. § 23 LHO und die dazu ergangenen Verwaltungsvorschriften (GVOBl. M-V 2000, S. 159, zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 12. 07.2018 , GVOBl. M-V S. 242, 244). Es wurden keine neuen Förderrichtlinien erarbeitet. Das Erarbeiten einer neuen Richtlinie ist auch künftig nicht vorgesehen. Entfällt 17 Neuerrichtung eines Multifunktionshauses in Strasburg (Um.) 100,0 Die Prüfung der Zuwendungsvoraussetzung und - gewährung erfolgt durch das Ministerium für Inneres und Europa auf Grundlage der Verwaltungsvorschriften zu § 44 Landeshaushaltsordnung Mecklenburg- Vorpommern (VV zu § 44 LHO M-V). Die Verwendungsnachweisprüfung soll künftig durch das Landesförderinstitut erfolgen. Es gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 LHO. Es wurden keine neuen Förderrichtlinien erarbeitet. Das Erarbeiten einer neuen Richtlinie ist auch künftig nicht vorgesehen. Entfällt Anlage zur Antwort der Landesregierung auf Drucksache 7/3471 Frage 1 Frage 2 Frage 3 a) Frage 3 b) Lfd. Nr. Projektbeschreibung Gesamt- SOLL (in TEUR) 1 2 3 4 5 6 7 Wie und bei welcher Stelle erfolgt die Überprüfung der Fördervoraussetzungen und die Abrechnung der Fördermittel für Mittel aus dem Strategiefonds? Welche Förderrichtlinie bzw. welche Fördergrundsätze kommen für die einzelnen beantrag-ten Projekte des Strategiefonds zur Anwendung? Wo sind diese veröffentlicht? Für welche Vorhaben innerhalb des Strategiefonds wurden bereits neue Förderrichtlinien erarbeitet? a) Für welche Vorhaben sollen künftig noch Förderrichtlinien erarbeitet werden? b) Wann werden diese vorliegen? 18 Sanierung und Werterhaltung der Mühle Eldena 20,0 Die Prüfung der Zuwendungsvoraussetzung und - gewährung erfolgt durch das Ministerium für Inneres und Europa auf Grundlage der Verwaltungsvorschriften zu § 44 Landeshaushaltsordnung Mecklenburg- Vorpommern (VV zu § 44 LHO M-V). Die Verwendungsnachweisprüfung soll künftig durch das Landesförderinstitut erfolgen. Es gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 LHO. Es wurden keine neuen Förderrichtlinien erarbeitet. Das Erarbeiten einer neuen Richtlinie ist auch künftig nicht vorgesehen. Entfällt 19 Gemeinde Loissin - Zuschuss Eigenanteil für Errichtung Fähranleger 20,0 Die Prüfung der Zuwendungsvoraussetzung und - gewährung erfolgt durch das Ministerium für Inneres und Europa auf Grundlage der Verwaltungsvorschriften zu § 44 Landeshaushaltsordnung Mecklenburg- Vorpommern (VV zu § 44 LHO M-V). Die Verwendungsnachweisprüfung soll künftig durch das Landesförderinstitut erfolgen. Es gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 LHO. Es wurden keine neuen Förderrichtlinien erarbeitet. Das Erarbeiten einer neuen Richtlinie ist auch künftig nicht vorgesehen. Entfällt 20 Zuschuss Vereinsarbeit Haus der Kultur e. V. 10,0 Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur mittels Antragsprüfung gemäß VV zu § 44 LHO. Die Förderfähigkeit wird aufgrund der Vorgaben des Finanzausschusses als gegeben angesehen. Eine Förderrichtlinie kommt nicht zur Anwendung. Die Förderung erfolgt gemäß §§ 23, 44 LHO, unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Strategiefonds. Die Fördergrundsätze sind verwaltungsseitig dokumentiert. Es wurden keine neuen Förderrichtlinien erarbeitet. Das Erarbeiten einer neuen Richtlinie ist auch künftig nicht vorgesehen. Entfällt 21 Zuschuss Vereinsarbeit Schloss Ludwigsburg 10,0 Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur mittels Antragsprüfung gemäß VV zu § 44 LHO. Die Förderfähigkeit wird aufgrund der Vorgaben des Finanzausschusses als gegeben angesehen. Eine Förderrichtlinie kommt nicht zur Anwendung. Die Förderung erfolgt gemäß §§ 23, 44 LHO, unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Strategiefonds. Die Fördergrundsätze sind verwaltungsseitig dokumentiert. Es wurden keine neuen Förderrichtlinien erarbeitet. Das Erarbeiten einer neuen Richtlinie ist auch künftig nicht vorgesehen. Entfällt 22 Sanierung Freilichtbühne Boock 20,0 Die Prüfung der Zuwendungsvoraussetzung und - gewährung erfolgt durch das Ministerium für Inneres und Europa auf Grundlage der Verwaltungsvorschriften zu § 44 Landeshaushaltsordnung Mecklenburg- Vorpommern (VV zu § 44 LHO M-V). Die Verwendungsnachweisprüfung soll künftig durch das Landesförderinstitut erfolgen. Es gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 LHO. Es wurden keine neuen Förderrichtlinien erarbeitet. Das Erarbeiten einer neuen Richtlinie ist auch künftig nicht vorgesehen. Entfällt Anlage zur Antwort der Landesregierung auf Drucksache 7/3471 Frage 1 Frage 2 Frage 3 a) Frage 3 b) Lfd. Nr. Projektbeschreibung Gesamt- SOLL (in TEUR) 1 2 3 4 5 6 7 Wie und bei welcher Stelle erfolgt die Überprüfung der Fördervoraussetzungen und die Abrechnung der Fördermittel für Mittel aus dem Strategiefonds? Welche Förderrichtlinie bzw. welche Fördergrundsätze kommen für die einzelnen beantrag-ten Projekte des Strategiefonds zur Anwendung? Wo sind diese veröffentlicht? Für welche Vorhaben innerhalb des Strategiefonds wurden bereits neue Förderrichtlinien erarbeitet? a) Für welche Vorhaben sollen künftig noch Förderrichtlinien erarbeitet werden? b) Wann werden diese vorliegen? 23 Gemeinde Jördenstorf - Ersatzbeschaffung Gemeindetraktor 10,0 Die Prüfung der Zuwendungsvoraussetzung und - gewährung erfolgt durch das Ministerium für Inneres und Europa auf Grundlage der Verwaltungsvorschriften zu § 44 Landeshaushaltsordnung Mecklenburg- Vorpommern (VV zu § 44 LHO M-V). Die Verwendungsnachweisprüfung soll künftig durch das Landesförderinstitut erfolgen. Es gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 LHO. Es wurden keine neuen Förderrichtlinien erarbeitet. Das Erarbeiten einer neuen Richtlinie ist auch künftig nicht vorgesehen. Entfällt 24 Restaurierung Umgangschor Marienkirche Stralsund 10,0 Im Rahmen eines verwaltungsrechtlichen Antragsverfahrens überprüft das Justizministerium die Zuwendungsvoraussetzungen. Im Falle einer Zuwendungsgewährung erfolgen Mittelanforderung und -auszahlung sowie Verwendungsnachweisprüfung gemäß der Landeshaushaltsordnung (ANBest-P / NBest- Bau). Zur Anwendung kommen die Vorschriften der Landeshaushaltsordnung, insbesondere § 44 i.V.m. § 23 LHO und die dazu ergangenen Verwaltungsvorschriften (GVOBl. M-V 2000, S. 159, zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 12. 07.2018 , GVOBl. M-V S. 242, 244). Es wurden keine neuen Förderrichtlinien erarbeitet. Das Erarbeiten einer neuen Richtlinie ist auch künftig nicht vorgesehen. Entfällt 25 Unterstützung Jugendkunstschule 5,0 Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur mittels Antragsprüfung gemäß VV zu § 44 LHO. Die Förderfähigkeit wird aufgrund der Vorgaben des Finanzausschusses als gegeben angesehen. Eine Förderrichtlinie kommt nicht zur Anwendung. Die Förderung erfolgt gemäß §§ 23, 44 LHO, unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Strategiefonds. Die Fördergrundsätze sind verwaltungsseitig dokumentiert. Es wurden keine neuen Förderrichtlinien erarbeitet. Das Erarbeiten einer neuen Richtlinie ist auch künftig nicht vorgesehen. Entfällt 26 Anschubfinanzierung Landmagazin Vorpommern-Rügen 10,0 Umsetzende Stelle ist das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit. Es gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 LHO sowie die Nebenbestimmungen. Es wurden keine neuen Förderrichtlinien erarbeitet. Das Erarbeiten einer neuen Richtlinie ist auch künftig nicht vorgesehen. Entfällt 27 Stadt Putbus - Anschaffung von Mitfahrbänken 25,0 Die Prüfung der Zuwendungsvoraussetzung und - gewährung erfolgt durch das Ministerium für Inneres und Europa auf Grundlage der Verwaltungsvorschriften zu § 44 Landeshaushaltsordnung Mecklenburg- Vorpommern (VV zu § 44 LHO M-V). Die Verwendungsnachweisprüfung soll künftig durch das Landesförderinstitut erfolgen. Es gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 LHO. Es wurden keine neuen Förderrichtlinien erarbeitet. Das Erarbeiten einer neuen Richtlinie ist auch künftig nicht vorgesehen. Entfällt 28 Kurverwaltung Sellin - Förderung Heimatforschung und Veröffentlichung von Schriften 10,0 Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur mittels Antragsprüfung gemäß VV zu § 44 LHO. Die Förderfähigkeit wird aufgrund der Vorgaben des Finanzausschusses als gegeben angesehen. Eine Förderrichtlinie kommt nicht zur Anwendung. Die Förderung erfolgt gemäß §§ 23, 44 LHO, unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Strategiefonds. Die Fördergrundsätze sind verwaltungsseitig dokumentiert. Es wurden keine neuen Förderrichtlinien erarbeitet. Das Erarbeiten einer neuen Richtlinie ist auch künftig nicht vorgesehen. Entfällt Anlage zur Antwort der Landesregierung auf Drucksache 7/3471 Frage 1 Frage 2 Frage 3 a) Frage 3 b) Lfd. Nr. Projektbeschreibung Gesamt- SOLL (in TEUR) 1 2 3 4 5 6 7 Wie und bei welcher Stelle erfolgt die Überprüfung der Fördervoraussetzungen und die Abrechnung der Fördermittel für Mittel aus dem Strategiefonds? Welche Förderrichtlinie bzw. welche Fördergrundsätze kommen für die einzelnen beantrag-ten Projekte des Strategiefonds zur Anwendung? Wo sind diese veröffentlicht? Für welche Vorhaben innerhalb des Strategiefonds wurden bereits neue Förderrichtlinien erarbeitet? a) Für welche Vorhaben sollen künftig noch Förderrichtlinien erarbeitet werden? b) Wann werden diese vorliegen? 29 Musik- und Kunstschule Ataraxia - Projektförderung der Konzertreihe "Hörwelten" und der Ausstellung "Heimspiel" 15,0 Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur mittels Antragsprüfung gemäß VV zu § 44 LHO. Die Förderfähigkeit wird aufgrund der Vorgaben des Finanzausschusses als gegeben angesehen. Eine Förderrichtlinie kommt nicht zur Anwendung. Die Förderung erfolgt gemäß §§ 23, 44 LHO, unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Strategiefonds. Die Fördergrundsätze sind verwaltungsseitig dokumentiert. Es wurden keine neuen Förderrichtlinien erarbeitet. Das Erarbeiten einer neuen Richtlinie ist auch künftig nicht vorgesehen. Entfällt 30 Historischer Verein Schwerin e.V. - Restaurierung des Gemäldes "Die Großherzogliche Jacht Alexandrine" 5,0 Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur mittels Antragsprüfung gemäß VV zu § 44 LHO. Die Förderfähigkeit wird aufgrund der Vorgaben des Finanzausschusses als gegeben angesehen. Eine Förderrichtlinie kommt nicht zur Anwendung. Die Förderung erfolgt gemäß §§ 23, 44 LHO, unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Strategiefonds. Die Fördergrundsätze sind verwaltungsseitig dokumentiert. Es wurden keine neuen Förderrichtlinien erarbeitet. Das Erarbeiten einer neuen Richtlinie ist auch künftig nicht vorgesehen. Entfällt 31 Sültener Dorfverein e. V - Errichtung Veranstaltungs-Pavillons 10,0 Die Prüfung der Zuwendungsvoraussetzung und - gewährung erfolgt durch das Ministerium für Inneres und Europa auf Grundlage der Verwaltungsvorschriften zu § 44 Landeshaushaltsordnung Mecklenburg- Vorpommern (VV zu § 44 LHO M-V). Die Verwendungsnachweisprüfung soll künftig durch das Landesförderinstitut erfolgen. Es gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 LHO. Es wurden keine neuen Förderrichtlinien erarbeitet. Das Erarbeiten einer neuen Richtlinie ist auch künftig nicht vorgesehen. Entfällt 32 Traditionelles Brauchtum Ummanz e.V. - Förderung kulturellen Brauchtums und plattdeutschen Wörterbuchs 20,0 Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur mittels Antragsprüfung gemäß VV zu § 44 LHO. Die Förderfähigkeit wird aufgrund der Vorgaben des Finanzausschusses als gegeben angesehen. Eine Förderrichtlinie kommt nicht zur Anwendung. Die Förderung erfolgt gemäß §§ 23, 44 LHO, unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Strategiefonds. Die Fördergrundsätze sind verwaltungsseitig dokumentiert. Es wurden keine neuen Förderrichtlinien erarbeitet. Das Erarbeiten einer neuen Richtlinie ist auch künftig nicht vorgesehen. Entfällt 33 Gemeinde Sommersdorf - Sanierung Treppe Gutshaus Sommersdorf 10,0 Die Prüfung der Zuwendungsvoraussetzung und - gewährung erfolgt durch das Ministerium für Inneres und Europa auf Grundlage der Verwaltungsvorschriften zu § 44 Landeshaushaltsordnung Mecklenburg- Vorpommern (VV zu § 44 LHO M-V). Die Verwendungsnachweisprüfung soll künftig durch das Landesförderinstitut erfolgen. Es gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 LHO. Es wurden keine neuen Förderrichtlinien erarbeitet. Das Erarbeiten einer neuen Richtlinie ist auch künftig nicht vorgesehen. Entfällt Anlage zur Antwort der Landesregierung auf Drucksache 7/3471 Frage 1 Frage 2 Frage 3 a) Frage 3 b) Lfd. Nr. Projektbeschreibung Gesamt- SOLL (in TEUR) 1 2 3 4 5 6 7 Wie und bei welcher Stelle erfolgt die Überprüfung der Fördervoraussetzungen und die Abrechnung der Fördermittel für Mittel aus dem Strategiefonds? Welche Förderrichtlinie bzw. welche Fördergrundsätze kommen für die einzelnen beantrag-ten Projekte des Strategiefonds zur Anwendung? Wo sind diese veröffentlicht? Für welche Vorhaben innerhalb des Strategiefonds wurden bereits neue Förderrichtlinien erarbeitet? a) Für welche Vorhaben sollen künftig noch Förderrichtlinien erarbeitet werden? b) Wann werden diese vorliegen? 34 Peenestadt Neukalen - Ausstattung Freizeitzentrum Neukalen 15,0 Die Prüfung der Zuwendungsvoraussetzung und - gewährung erfolgt durch das Ministerium für Inneres und Europa auf Grundlage der Verwaltungsvorschriften zu § 44 Landeshaushaltsordnung Mecklenburg- Vorpommern (VV zu § 44 LHO M-V). Die Verwendungsnachweisprüfung soll künftig durch das Landesförderinstitut erfolgen. Es gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 LHO. Es wurden keine neuen Förderrichtlinien erarbeitet. Das Erarbeiten einer neuen Richtlinie ist auch künftig nicht vorgesehen. Entfällt 35 Gemeinde Siedenbollentin - Sanierung Veranstaltungszentrum 10,0 Die Prüfung der Zuwendungsvoraussetzung und - gewährung erfolgt durch das Ministerium für Inneres und Europa auf Grundlage der Verwaltungsvorschriften zu § 44 Landeshaushaltsordnung Mecklenburg- Vorpommern (VV zu § 44 LHO M-V). Die Verwendungsnachweisprüfung soll künftig durch das Landesförderinstitut erfolgen. Es gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 LHO. Es wurden keine neuen Förderrichtlinien erarbeitet. Das Erarbeiten einer neuen Richtlinie ist auch künftig nicht vorgesehen. Entfällt ländlicher Raum 3.000,0 1 Mitmachzentralen 950,0 Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern (Antragsprüfung und Verwendungsnachweisprüfung) Einzelfallförderung auf der Grundlage der Landeshaushaltsordnung (LHO), die LHO ist veröffentlicht auf der Internetseite des Finanzministeriums MV Es wurden keine neuen Förderrichtlinien erarbeitet. Das Erarbeiten einer neuen Richtlinie ist auch künftig nicht vorgesehen. Entfällt 2 Soforthilfe wegen Unwetterschäden - Eigenanteil von Zoos, Parks, Gärten 150,0 Die Bearbeitung des Zuwendungsverfahrens einschließlich der Überprüfung der Fördervoraussetzungen und der Abrechnung der Fördermittel erfolgt beim Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt nach Maßgabe der Verwaltungsvorschriften zu § 44 der Landeshaushaltsordnung. Entfällt Es wurden keine neuen Förderrichtlinien erarbeitet. Das Erarbeiten einer neuen Richtlinie ist auch künftig nicht vorgesehen. Entfällt 3 Insektenstrategie "Mehr Respekt vor dem Insekt" 1.000,0 Die Bearbeitung des Zuwendungsverfahrens einschließlich der Überprüfung der Fördervoraussetzungen und der Abrechnung der Fördermittel erfolgt beim Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt nach Maßgabe der Verwaltungsvorschriften zu § 44 der Landeshaushaltsordnung. Entfällt Es wurden keine neuen Förderrichtlinien erarbeitet. Das Erarbeiten einer neuen Richtlinie ist auch künftig nicht vorgesehen. Entfällt Anlage zur Antwort der Landesregierung auf Drucksache 7/3471 Frage 1 Frage 2 Frage 3 a) Frage 3 b) Lfd. Nr. Projektbeschreibung Gesamt- SOLL (in TEUR) 1 2 3 4 5 6 7 Wie und bei welcher Stelle erfolgt die Überprüfung der Fördervoraussetzungen und die Abrechnung der Fördermittel für Mittel aus dem Strategiefonds? Welche Förderrichtlinie bzw. welche Fördergrundsätze kommen für die einzelnen beantrag-ten Projekte des Strategiefonds zur Anwendung? Wo sind diese veröffentlicht? Für welche Vorhaben innerhalb des Strategiefonds wurden bereits neue Förderrichtlinien erarbeitet? a) Für welche Vorhaben sollen künftig noch Förderrichtlinien erarbeitet werden? b) Wann werden diese vorliegen? 4 Erhalt des Kulturgutes Kutter- und Küstenschiffer 200,0 Mit der Abwicklung der Förderung wurde das Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI) beauftragt. Grundlage der Förderung sind die Fördergrundsätze des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg- Vorpommern für das Programm zur Förderung von touristischen Angelkuttern vom 24.07.2018. Die Zuwendung wird touristischen Angelkuttern in Mecklenburg-Vorpommern gewährt, die von der Dorschfangquote betroffenen sind. Aufgrund der begrenzten Anzahl möglicher Zuwendungsempfänger wurden die Fördergrundsätze den betroffenen Unternehmen zugesandt. Es wurden keine neuen Förderrichtlinien erarbeitet. Das Erarbeiten einer neuen Richtlinie ist auch künftig nicht vorgesehen. Entfällt 5 Machbarkeitsstudie zur nachhaltigen Nutzung des historischen Gebäudeensembles im ehemaligen DDR-Vorzeigedorf Mestlin 80,0 Die Prüfung erfolgt an Hand einschlägiger Förderparameter (siehe Antwort zu Frage 2). Umsetzende Stelle ist das Landesförderinstitut des Landes M-V. Die Förderung erfolgt in Anlehnung an die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für den Ausbau der wirtschaftsnahen Infrastruktur (Infrastrukturrichtlinie) vom 31.05.2017 (AmtBl. MV S. 733). Es wurden keine neuen Förderrichtlinien erarbeitet. Das Erarbeiten einer neuen Richtlinie ist auch künftig nicht vorgesehen. Entfällt 6 Investition Kinderbauernhof Vogelpark Marlow 250,0 Die Bearbeitung des Zuwendungsverfahrens einschließlich der Überprüfung der Fördervoraussetzungen und der Abrechnung der Fördermittel erfolgt beim Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt nach Maßgabe der Verwaltungsvorschriften zu § 44 der Landeshaushaltsordnung. Entfällt Es wurden keine neuen Förderrichtlinien erarbeitet. Das Erarbeiten einer neuen Richtlinie ist auch künftig nicht vorgesehen. Entfällt 7 Haustierhof Rambow 3,0 Die Bearbeitung des Zuwendungsverfahrens einschließlich der Überprüfung der Fördervoraussetzungen und der Abrechnung der Fördermittel erfolgt beim Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt nach Maßgabe der Verwaltungsvorschriften zu § 44 der Landeshaushaltsordnung. Entfällt Es wurden keine neuen Förderrichtlinien erarbeitet. Das Erarbeiten einer neuen Richtlinie ist auch künftig nicht vorgesehen. Entfällt 8 Bühnenbodenplatten für die Dorfgemeinschaft Viez e. V. 1,5 Die Bearbeitung des Zuwendungsverfahrens einschließlich der Überprüfung der Fördervoraussetzungen und der Abrechnung der Fördermittel erfolgt beim Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt nach Maßgabe der Verwaltungsvorschriften zu § 44 der Landeshaushaltsordnung. Entfällt Es wurden keine neuen Förderrichtlinien erarbeitet. Das Erarbeiten einer neuen Richtlinie ist auch künftig nicht vorgesehen. Entfällt Anlage zur Antwort der Landesregierung auf Drucksache 7/3471 Frage 1 Frage 2 Frage 3 a) Frage 3 b) Lfd. Nr. Projektbeschreibung Gesamt- SOLL (in TEUR) 1 2 3 4 5 6 7 Wie und bei welcher Stelle erfolgt die Überprüfung der Fördervoraussetzungen und die Abrechnung der Fördermittel für Mittel aus dem Strategiefonds? Welche Förderrichtlinie bzw. welche Fördergrundsätze kommen für die einzelnen beantrag-ten Projekte des Strategiefonds zur Anwendung? Wo sind diese veröffentlicht? Für welche Vorhaben innerhalb des Strategiefonds wurden bereits neue Förderrichtlinien erarbeitet? a) Für welche Vorhaben sollen künftig noch Förderrichtlinien erarbeitet werden? b) Wann werden diese vorliegen? 9 Mehrgenerationenspielplatz Ribnitz-Damgarten 50,0 Der Antrag auf Bewilligung der Strategiefondsmittel wird gemäß Anlage 5 der Städtebauförderrichtlinien M-V (StBauFR M-V) gestellt. Nach Prüfung der Zuwendungsvoraussetzungen durch das Landesförderinstitut M-V (LFI) ergeht der Zuwendungsbescheid durch das LFI. Mittels Verwendungsnachweis (Anlage zum Zuwendungsbescheid) wird die zweckentsprechende Verwendung der Mittel seitens des Zuwendungsempfängers nachgewiesen und durch das LFI geprüft. Die Förderung erfolgt angelehnt an die Städtebauförderrichtlinien M-V (StBauFR M-V) vom 20. Oktober 2011 - VIII 320 - 513.1.08 - VV Meckl.-Vorp. Gl. Nr. 213 - 8. Es wurde keine neue Förderrichtlinie erarbeitet. Die Erarbeitung einer neuen Förderrichtlinie ist nicht beabsichtigt. Entfällt 10 Abbruch alte Lagerhalle Gemeinde Kremmin 50,0 Die Bearbeitung des Zuwendungsverfahrens einschließlich der Überprüfung der Fördervoraussetzungen und der Abrechnung der Fördermittel erfolgt beim Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt nach Maßgabe der Verwaltungsvorschriften zu § 44 der Landeshaushaltsordnung. Entfällt Es wurden keine neuen Förderrichtlinien erarbeitet. Das Erarbeiten einer neuen Richtlinie ist auch künftig nicht vorgesehen. Entfällt 11 Bau eines Gehweges im Wohngebiet Alt- Sammiter- Damm, Krakow am See 35,0 Die Prüfung der Zuwendungsvoraussetzung und - gewährung erfolgt durch das Ministerium für Inneres und Europa auf Grundlage der Verwaltungsvorschriften zu § 44 Landeshaushaltsordnung Mecklenburg- Vorpommern (VV zu § 44 LHO M-V). Die Verwendungsnachweisprüfung soll künftig durch das Landesförderinstitut erfolgen. Es gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 LHO. Es wurden keine neuen Förderrichtlinien erarbeitet. Das Erarbeiten einer neuen Richtlinie ist auch künftig nicht vorgesehen. Entfällt 12 Bühnenbodenplatten für die Hans-Oldag-Sport- und Mehrzweckhalle Lübtheen 33,0 Die Bearbeitung des Zuwendungsverfahrens einschließlich der Überprüfung der Fördervoraussetzungen und der Abrechnung der Fördermittel erfolgt beim Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt nach Maßgabe der Verwaltungsvorschriften zu § 44 der Landeshaushaltsordnung. Entfällt Es wurden keine neuen Förderrichtlinien erarbeitet. Das Erarbeiten einer neuen Richtlinie ist auch künftig nicht vorgesehen. Entfällt 13 Investition Umweltpark Güstrow 50,0 Die Bearbeitung des Zuwendungsverfahrens einschließlich der Überprüfung der Fördervoraussetzungen und der Abrechnung der Fördermittel erfolgt beim Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt nach Maßgabe der Verwaltungsvorschriften zu § 44 der Landeshaushaltsordnung. Entfällt Es wurden keine neuen Förderrichtlinien erarbeitet. Das Erarbeiten einer neuen Richtlinie ist auch künftig nicht vorgesehen. Entfällt Anlage zur Antwort der Landesregierung auf Drucksache 7/3471 Frage 1 Frage 2 Frage 3 a) Frage 3 b) Lfd. Nr. Projektbeschreibung Gesamt- SOLL (in TEUR) 1 2 3 4 5 6 7 Wie und bei welcher Stelle erfolgt die Überprüfung der Fördervoraussetzungen und die Abrechnung der Fördermittel für Mittel aus dem Strategiefonds? Welche Förderrichtlinie bzw. welche Fördergrundsätze kommen für die einzelnen beantrag-ten Projekte des Strategiefonds zur Anwendung? Wo sind diese veröffentlicht? Für welche Vorhaben innerhalb des Strategiefonds wurden bereits neue Förderrichtlinien erarbeitet? a) Für welche Vorhaben sollen künftig noch Förderrichtlinien erarbeitet werden? b) Wann werden diese vorliegen? 14 Generationentreffpunkt Dorfplatz Warbelow mit Kinderspielplatz 17,5 Die Bearbeitung des Zuwendungsverfahrens einschließlich der Überprüfung der Fördervoraussetzungen und der Abrechnung der Fördermittel erfolgt beim Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt nach Maßgabe der Verwaltungsvorschriften zu § 44 der Landeshaushaltsordnung. Entfällt Es wurden keine neuen Förderrichtlinien erarbeitet. Das Erarbeiten einer neuen Richtlinie ist auch künftig nicht vorgesehen. Entfällt 15 Gemeinde Renzow - Neugestaltung Gemeindeplatz 30,0 Die Bearbeitung des Zuwendungsverfahrens einschließlich der Überprüfung der Fördervoraussetzungen und der Abrechnung der Fördermittel erfolgt beim Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt nach Maßgabe der Verwaltungsvorschriften zu § 44 der Landeshaushaltsordnung. Entfällt Es wurden keine neuen Förderrichtlinien erarbeitet. Das Erarbeiten einer neuen Richtlinie ist auch künftig nicht vorgesehen. Entfällt 16 Sanierung Mühlenhaube und Rollenbahn der Erdholländerwindmühle Steinhagen 30,0 Die Prüfung der Zuwendungsvoraussetzung und - gewährung erfolgt durch das Ministerium für Inneres und Europa auf Grundlage der Verwaltungsvorschriften zu § 44 Landeshaushaltsordnung Mecklenburg- Vorpommern (VV zu § 44 LHO M-V). Die Verwendungsnachweisprüfung soll künftig durch das Landesförderinstitut erfolgen. Es gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 LHO. Es wurden keine neuen Förderrichtlinien erarbeitet. Das Erarbeiten einer neuen Richtlinie ist auch künftig nicht vorgesehen. Entfällt 17 Gemeinde Ummanz - Anschaffung Boot und Trailer Wasserrettung West-Rügen 30,0 Die Prüfung der Zuwendungsvoraussetzung und - gewährung erfolgt durch das Ministerium für Inneres und Europa auf Grundlage der Verwaltungsvorschriften zu § 44 Landeshaushaltsordnung Mecklenburg- Vorpommern (VV zu § 44 LHO M-V). Die Verwendungsnachweisprüfung soll künftig durch das Landesförderinstitut erfolgen. Es gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 LHO. Es wurden keine neuen Förderrichtlinien erarbeitet. Das Erarbeiten einer neuen Richtlinie ist auch künftig nicht vorgesehen. Entfällt 18 Gemeinde Dreschvitz - Lückenschluss Radwegebau West-Rügen 20,0 Die Prüfung erfolgt an Hand einschlägiger Förderparameter (siehe Antwort zu Frage 2). Umsetzende Stelle ist das Landesförderinstitut des Landes M-V. Die Förderung erfolgt in Anlehnung an die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für den Ausbau der wirtschaftsnahen Infrastruktur (Infrastrukturrichtlinie) vom 31.05.2017 (AmtBl. MV S. 733). Es wurden keine neuen Förderrichtlinien erarbeitet. Das Erarbeiten einer neuen Richtlinie ist auch künftig nicht vorgesehen. Entfällt Anlage zur Antwort der Landesregierung auf Drucksache 7/3471 Frage 1 Frage 2 Frage 3 a) Frage 3 b) Lfd. Nr. Projektbeschreibung Gesamt- SOLL (in TEUR) 1 2 3 4 5 6 7 Wie und bei welcher Stelle erfolgt die Überprüfung der Fördervoraussetzungen und die Abrechnung der Fördermittel für Mittel aus dem Strategiefonds? Welche Förderrichtlinie bzw. welche Fördergrundsätze kommen für die einzelnen beantrag-ten Projekte des Strategiefonds zur Anwendung? Wo sind diese veröffentlicht? Für welche Vorhaben innerhalb des Strategiefonds wurden bereits neue Förderrichtlinien erarbeitet? a) Für welche Vorhaben sollen künftig noch Förderrichtlinien erarbeitet werden? b) Wann werden diese vorliegen? 19 Gemeinde Daberkow - Sanierung Dorfweiher 20,0 Die Bearbeitung des Zuwendungsverfahrens einschließlich der Überprüfung der Fördervoraussetzungen und der Abrechnung der Fördermittel erfolgt beim Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt nach Maßgabe der Verwaltungsvorschriften zu § 44 der Landeshaushaltsordnung. Entfällt Es wurden keine neuen Förderrichtlinien erarbeitet. Das Erarbeiten einer neuen Richtlinie ist auch künftig nicht vorgesehen. Entfällt Sport, Spielplätze 3.121,1 1 Kinderspielplätze im ländlichen Raum 2.500,0 Die Bearbeitung der Zuwendungsverfahren einschließlich der Überprüfung der Fördervoraussetzungen und der Abrechnung der Fördermittel erfolgt beim örtlich zuständigen Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt nach Maßgabe der Richtlinie für die Förderung von Kinderspielplätzen im ländlichen Raum (Spielplatzförderrichtlinie – SpielplFöRL M-V) vom 29. April 2019 (zurzeit noch nicht veröffentlicht). Die Förderung erfolgt auf der Grundlage der Richtlinie für die Förderung von Kinderspielplätzen im ländlichen Raum (Spielplatzförderrichtlinie – SpielplFöRL M-V Spielplatzförderrichtlinie veröffentlicht im Amtsblatt M-V Nr. 18/2019 vom 13.5.2019, S. 532). Es wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. Die Veröffentlichung der Richtlinie für die Förderung von Kinderspielplätzen im ländlichen Raum (Spielplatzförderrichtlinie – SpielplFöRL M-V) vom 29. April 2019 erfolgt am 13. Mai 2019 im Amtsblatt M-V Nr. 18. 2 Spielplatzgeräte für Neu Wandrumer Straße in Wittenförden 11,0 Die Bearbeitung des Zuwendungsverfahrens einschließlich der Überprüfung der Fördervoraussetzungen und der Abrechnung der Fördermittel erfolgt beim Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt nach Maßgabe der Verwaltungsvorschriften zu § 44 der Landeshaushaltsordnung. Entfällt Es wurden keine neuen Förderrichtlinien erarbeitet. Das Erarbeiten einer neuen Richtlinie ist auch künftig nicht vorgesehen. Entfällt 3 Drachenboot Poeler SV 1923 e. V. 20,0 Die Überprüfung der Förderfähigkeit der Ausgaben, der Finanzierbarkeit und die Abrechnung erfolgen gemäß regulären Antragsund Verwendungsnachweisprüfverfahren auf der Grundlage einer Verordnung zur Übertragung hoheitlicher Förderaufgaben beim Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern. Die Förderfähigkeit wird aufgrund der Vorgaben des Finanzausschusses als gegeben angesehen. Eine Förderrichtlinie kommt nicht zur Anwendung. Die Förderung erfolgt gemäß §§ 23, 44 LHO als Einzelfallförderung unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Strategiefonds. Es wurden keine neuen Förderrichtlinien erarbeitet. Das Erarbeiten einer neuen Richtlinie ist auch künftig nicht vorgesehen. Entfällt Anlage zur Antwort der Landesregierung auf Drucksache 7/3471 Frage 1 Frage 2 Frage 3 a) Frage 3 b) Lfd. Nr. Projektbeschreibung Gesamt- SOLL (in TEUR) 1 2 3 4 5 6 7 Wie und bei welcher Stelle erfolgt die Überprüfung der Fördervoraussetzungen und die Abrechnung der Fördermittel für Mittel aus dem Strategiefonds? Welche Förderrichtlinie bzw. welche Fördergrundsätze kommen für die einzelnen beantrag-ten Projekte des Strategiefonds zur Anwendung? Wo sind diese veröffentlicht? Für welche Vorhaben innerhalb des Strategiefonds wurden bereits neue Förderrichtlinien erarbeitet? a) Für welche Vorhaben sollen künftig noch Förderrichtlinien erarbeitet werden? b) Wann werden diese vorliegen? 4 Ausstattung Bogenschießanlage Kritzmow 10,0 Die Überprüfung der Förderfähigkeit der Ausgaben, der Finanzierbarkeit und die Abrechnung erfolgen gemäß regulären Antragsund Verwendungsnachweisprüfverfahren auf der Grundlage einer Verordnung zur Übertragung hoheitlicher Förderaufgaben beim Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern. Die Förderfähigkeit wird aufgrund der Vorgaben des Finanzausschusses als gegeben angesehen. Eine Förderrichtlinie kommt nicht zur Anwendung. Die Förderung erfolgt gemäß §§ 23, 44 LHO als Einzelfallförderung unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Strategiefonds. Es wurden keine neuen Förderrichtlinien erarbeitet. Das Erarbeiten einer neuen Richtlinie ist auch künftig nicht vorgesehen. Entfällt 5 Ausstattung Sportlerheim Kritzmow 5,0 Die Überprüfung der Förderfähigkeit der Ausgaben, der Finanzierbarkeit und die Abrechnung erfolgen gemäß regulären Antragsund Verwendungsnachweisprüfverfahren auf der Grundlage einer Verordnung zur Übertragung hoheitlicher Förderaufgaben beim Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern. Die Förderfähigkeit wird aufgrund der Vorgaben des Finanzausschusses als gegeben angesehen. Eine Förderrichtlinie kommt nicht zur Anwendung. Die Förderung erfolgt gemäß §§ 23, 44 LHO als Einzelfallförderung unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Strategiefonds. Es wurden keine neuen Förderrichtlinien erarbeitet. Das Erarbeiten einer neuen Richtlinie ist auch künftig nicht vorgesehen. Entfällt 6 Einzäunung Sportplatz Gemeinde Leopoldshagen 5,0 Die Überprüfung der Förderfähigkeit der Ausgaben, der Finanzierbarkeit und die Abrechnung erfolgen gemäß regulären Antragsund Verwendungsnachweisprüfverfahren auf der Grundlage einer Verordnung zur Übertragung hoheitlicher Förderaufgaben beim Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern. Die Förderfähigkeit wird aufgrund der Vorgaben des Finanzausschusses als gegeben angesehen. Eine Förderrichtlinie kommt nicht zur Anwendung. Die Förderung erfolgt gemäß §§ 23, 44 LHO als Einzelfallförderung unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Strategiefonds. Es wurden keine neuen Förderrichtlinien erarbeitet. Das Erarbeiten einer neuen Richtlinie ist auch künftig nicht vorgesehen. Entfällt 7 Nachwuchsförderung "Rostock Griffins" SV Warnemünde Fußball e.V. 24,0 Die Überprüfung der Förderfähigkeit der Ausgaben, der Finanzierbarkeit und die Abrechnung erfolgen gemäß regulären Antragsund Verwendungsnachweisprüfverfahren auf der Grundlage einer Verordnung zur Übertragung hoheitlicher Förderaufgaben beim Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern. Die Förderfähigkeit wird aufgrund der Vorgaben des Finanzausschusses als gegeben angesehen. Eine Förderrichtlinie kommt nicht zur Anwendung. Die Förderung erfolgt gemäß §§ 23, 44 LHO als Einzelfallförderung unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Strategiefonds. Es wurden keine neuen Förderrichtlinien erarbeitet. Das Erarbeiten einer neuen Richtlinie ist auch künftig nicht vorgesehen. Entfällt Anlage zur Antwort der Landesregierung auf Drucksache 7/3471 Frage 1 Frage 2 Frage 3 a) Frage 3 b) Lfd. Nr. Projektbeschreibung Gesamt- SOLL (in TEUR) 1 2 3 4 5 6 7 Wie und bei welcher Stelle erfolgt die Überprüfung der Fördervoraussetzungen und die Abrechnung der Fördermittel für Mittel aus dem Strategiefonds? Welche Förderrichtlinie bzw. welche Fördergrundsätze kommen für die einzelnen beantrag-ten Projekte des Strategiefonds zur Anwendung? Wo sind diese veröffentlicht? Für welche Vorhaben innerhalb des Strategiefonds wurden bereits neue Förderrichtlinien erarbeitet? a) Für welche Vorhaben sollen künftig noch Förderrichtlinien erarbeitet werden? b) Wann werden diese vorliegen? 8 Spielplatz "Erlebniswelt Wasser und Sand" Admannshagen 26,0 Die Bearbeitung des Zuwendungsverfahrens einschließlich der Überprüfung der Fördervoraussetzungen und der Abrechnung der Fördermittel erfolgt beim Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt nach Maßgabe der Verwaltungsvorschriften zu § 44 der Landeshaushaltsordnung. Entfällt Es wurden keine neuen Förderrichtlinien erarbeitet. Das Erarbeiten einer neuen Richtlinie ist auch künftig nicht vorgesehen. Entfällt 9 Neubau einer Vereinssportstätte SV "Turbine" Neubrandenburg e.V. 40,0 Die Überprüfung der Förderfähigkeit der Ausgaben, der Finanzierbarkeit und die Abrechnung erfolgen gemäß regulären Antragsund Verwendungsnachweisprüfverfahren auf der Grundlage einer Verordnung zur Übertragung hoheitlicher Förderaufgaben beim Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern. Die Förderfähigkeit wird aufgrund der Vorgaben des Finanzausschusses als gegeben angesehen. Eine Förderrichtlinie kommt nicht zur Anwendung. Die Förderung erfolgt gemäß §§ 23, 44 LHO als Einzelfallförderung unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Strategiefonds. Es wurden keine neuen Förderrichtlinien erarbeitet. Das Erarbeiten einer neuen Richtlinie ist auch künftig nicht vorgesehen. Entfällt 10 Ersatzneubau Tennishaus Bansin 50,0 Die Prüfung der Zuwendungsvoraussetzung und - gewährung erfolgt durch das Ministerium für Inneres und Europa auf Grundlage der Verwaltungsvorschriften zu § 44 Landeshaushaltsordnung Mecklenburg- Vorpommern (VV zu § 44 LHO M-V). Die Verwendungsnachweisprüfung soll künftig durch das Landesförderinstitut erfolgen. Es gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 LHO. Es wurden keine neuen Förderrichtlinien erarbeitet. Das Erarbeiten einer neuen Richtlinie ist auch künftig nicht vorgesehen. Entfällt 11 SV Turbine Neubrandenburg e.V. - Bau einer Boulderwand 50,0 Die Überprüfung der Förderfähigkeit der Ausgaben, der Finanzierbarkeit und die Abrechnung erfolgen gemäß regulären Antragsund Verwendungsnachweisprüfverfahren auf der Grundlage einer Verordnung zur Übertragung hoheitlicher Förderaufgaben beim Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern. Die Förderfähigkeit wird aufgrund der Vorgaben des Finanzausschusses als gegeben angesehen. Eine Förderrichtlinie kommt nicht zur Anwendung. Die Förderung erfolgt gemäß §§ 23, 44 LHO als Einzelfallförderung unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Strategiefonds. Es wurden keine neuen Förderrichtlinien erarbeitet. Das Erarbeiten einer neuen Richtlinie ist auch künftig nicht vorgesehen. Entfällt Anlage zur Antwort der Landesregierung auf Drucksache 7/3471 Frage 1 Frage 2 Frage 3 a) Frage 3 b) Lfd. Nr. Projektbeschreibung Gesamt- SOLL (in TEUR) 1 2 3 4 5 6 7 Wie und bei welcher Stelle erfolgt die Überprüfung der Fördervoraussetzungen und die Abrechnung der Fördermittel für Mittel aus dem Strategiefonds? Welche Förderrichtlinie bzw. welche Fördergrundsätze kommen für die einzelnen beantrag-ten Projekte des Strategiefonds zur Anwendung? Wo sind diese veröffentlicht? Für welche Vorhaben innerhalb des Strategiefonds wurden bereits neue Förderrichtlinien erarbeitet? a) Für welche Vorhaben sollen künftig noch Förderrichtlinien erarbeitet werden? b) Wann werden diese vorliegen? 12 Box- und Freizeitclub e.V. Greifswald - Unterstützung der Vereinsarbeit 10,0 Die Überprüfung der Förderfähigkeit der Ausgaben, der Finanzierbarkeit und die Abrechnung erfolgen gemäß regulären Antragsund Verwendungsnachweisprüfverfahren auf der Grundlage einer Verordnung zur Übertragung hoheitlicher Förderaufgaben beim Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern. Die Förderfähigkeit wird aufgrund der Vorgaben des Finanzausschusses als gegeben angesehen. Eine Förderrichtlinie kommt nicht zur Anwendung. Die Förderung erfolgt gemäß §§ 23, 44 LHO als Einzelfallförderung unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Strategiefonds. Es wurden keine neuen Förderrichtlinien erarbeitet. Das Erarbeiten einer neuen Richtlinie ist auch künftig nicht vorgesehen. Entfällt 13 Anlage Rasenplatz Penkun 50,0 Die Prüfung der Zuwendungsvoraussetzung und - gewährung erfolgt durch das Ministerium für Inneres und Europa auf Grundlage der Verwaltungsvorschriften zu § 44 Landeshaushaltsordnung Mecklenburg- Vorpommern (VV zu § 44 LHO M-V). Die Verwendungsnachweisprüfung soll künftig durch das Landesförderinstitut erfolgen. Es gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 LHO. Es wurden keine neuen Förderrichtlinien erarbeitet. Das Erarbeiten einer neuen Richtlinie ist auch künftig nicht vorgesehen. Entfällt 14 Sportgemeinschaft Groß Quassow - Anschaffung Trainingsgerät 10,0 Die Prüfung der Zuwendungsvoraussetzung und - gewährung erfolgt durch das Ministerium für Inneres und Europa auf Grundlage der Verwaltungsvorschriften zu § 44 Landeshaushaltsordnung Mecklenburg- Vorpommern (VV zu § 44 LHO M-V). Die Verwendungsnachweisprüfung soll künftig durch das Landesförderinstitut erfolgen. Es gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 LHO. Eine Förderrichtlinie für dieses Projekt ist haushaltsrechtlich nicht erforderlich und auch nicht geplant. Entfällt 15 Laika Segelkombinat - Regattasatz Segel 5,0 Die Überprüfung der Förderfähigkeit der Ausgaben, der Finanzierbarkeit und die Abrechnung erfolgen gemäß regulären Antragsund Verwendungsnachweisprüfverfahren auf der Grundlage einer Verordnung zur Übertragung hoheitlicher Förderaufgaben beim Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern. Die Förderfähigkeit wird aufgrund der Vorgaben des Finanzausschusses als gegeben angesehen. Eine Förderrichtlinie kommt nicht zur Anwendung. Die Förderung erfolgt gemäß §§ 23, 44 LHO als Einzelfallförderung unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Strategiefonds. Eine Förderrichtlinie für dieses Projekt ist haushaltsrechtlich nicht erforderlich und auch nicht geplant. Entfällt Anlage zur Antwort der Landesregierung auf Drucksache 7/3471 Frage 1 Frage 2 Frage 3 a) Frage 3 b) Lfd. Nr. Projektbeschreibung Gesamt- SOLL (in TEUR) 1 2 3 4 5 6 7 Wie und bei welcher Stelle erfolgt die Überprüfung der Fördervoraussetzungen und die Abrechnung der Fördermittel für Mittel aus dem Strategiefonds? Welche Förderrichtlinie bzw. welche Fördergrundsätze kommen für die einzelnen beantrag-ten Projekte des Strategiefonds zur Anwendung? Wo sind diese veröffentlicht? Für welche Vorhaben innerhalb des Strategiefonds wurden bereits neue Förderrichtlinien erarbeitet? a) Für welche Vorhaben sollen künftig noch Förderrichtlinien erarbeitet werden? b) Wann werden diese vorliegen? 16 Turn- und Sportverein 1860 Stralsund e.V. - Unterstützung Vereinsfusion 15,1 Die Überprüfung der Förderfähigkeit der Ausgaben, der Finanzierbarkeit und die Abrechnung erfolgen gemäß regulären Antragsund Verwendungsnachweisprüfverfahren auf der Grundlage einer Verordnung zur Übertragung hoheitlicher Förderaufgaben beim Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern. Die Förderfähigkeit wird aufgrund der Vorgaben des Finanzausschusses als gegeben angesehen. Eine Förderrichtlinie kommt nicht zur Anwendung. Die Förderung erfolgt gemäß §§ 23, 44 LHO als Einzelfallförderung unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Strategiefonds. Eine Förderrichtlinie für dieses Projekt ist haushaltsrechtlich nicht erforderlich und auch nicht geplant. Entfällt 17 Sanierung Kindersportgerätehaus Tennisverein Bergen e.V. 10,0 Die Überprüfung der Förderfähigkeit der Ausgaben, der Finanzierbarkeit und die Abrechnung erfolgen gemäß regulären Antragsund Verwendungsnachweisprüfverfahren auf der Grundlage einer Verordnung zur Übertragung hoheitlicher Förderaufgaben beim Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern. Die Förderfähigkeit wird aufgrund der Vorgaben des Finanzausschusses als gegeben angesehen. Eine Förderrichtlinie kommt nicht zur Anwendung. Die Förderung erfolgt gemäß §§ 23, 44 LHO als Einzelfallförderung unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Strategiefonds. Eine Förderrichtlinie für dieses Projekt ist haushaltsrechtlich nicht erforderlich und auch nicht geplant. Entfällt 18 Sanierung Spielplatz Gemeinde Gehlsbach 15,0 Die Bearbeitung des Zuwendungsverfahrens einschließlich der Überprüfung der Fördervoraussetzungen und der Abrechnung der Fördermittel erfolgt beim Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt nach Maßgabe der Verwaltungsvorschriften zu § 44 der Landeshaushaltsordnung. Entfällt Eine Förderrichtlinie für dieses Projekt ist haushaltsrechtlich nicht erforderlich und auch nicht geplant. Entfällt 19 DRK-KITA Pfiffikus Lübz - Anschaffung Großspielgerät Indoor 15,0 Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern (Antragsprüfung und Verwendungsnachweisprüfung) Einzelfallförderung auf der Grundlage der Landeshaushaltsordnung (LHO), die LHO ist veröffentlicht auf der Internetseite des Finanzministeriums MV Es wurden keine neuen Förderrichtlinien erarbeitet. Das Erarbeiten einer neuen Richtlinie ist auch künftig nicht vorgesehen. Entfällt 20 Ertüchtigung Sportplatz SV Dalberg 10,0 Die Überprüfung der Förderfähigkeit der Ausgaben, der Finanzierbarkeit und die Abrechnung erfolgen gemäß regulären Antragsund Verwendungsnachweisprüfverfahren auf der Grundlage einer Verordnung zur Übertragung hoheitlicher Förderaufgaben beim Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern. Die Förderfähigkeit wird aufgrund der Vorgaben des Finanzausschusses als gegeben angesehen. Eine Förderrichtlinie kommt nicht zur Anwendung. Die Förderung erfolgt gemäß §§ 23, 44 LHO als Einzelfallförderung unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Strategiefonds. Eine Förderrichtlinie für dieses Projekt ist haushaltsrechtlich nicht erforderlich und auch nicht geplant. Entfällt Anlage zur Antwort der Landesregierung auf Drucksache 7/3471 Frage 1 Frage 2 Frage 3 a) Frage 3 b) Lfd. Nr. Projektbeschreibung Gesamt- SOLL (in TEUR) 1 2 3 4 5 6 7 Wie und bei welcher Stelle erfolgt die Überprüfung der Fördervoraussetzungen und die Abrechnung der Fördermittel für Mittel aus dem Strategiefonds? Welche Förderrichtlinie bzw. welche Fördergrundsätze kommen für die einzelnen beantrag-ten Projekte des Strategiefonds zur Anwendung? Wo sind diese veröffentlicht? Für welche Vorhaben innerhalb des Strategiefonds wurden bereits neue Förderrichtlinien erarbeitet? a) Für welche Vorhaben sollen künftig noch Förderrichtlinien erarbeitet werden? b) Wann werden diese vorliegen? 21 Outdoor Fitnessstrecke Badeanstalt Warin 15,0 Die Prüfung der Zuwendungsvoraussetzung und - gewährung erfolgt durch das Ministerium für Inneres und Europa auf Grundlage der Verwaltungsvorschriften zu § 44 Landeshaushaltsordnung Mecklenburg- Vorpommern (VV zu § 44 LHO M-V). Die Verwendungsnachweisprüfung soll künftig durch das Landesförderinstitut erfolgen. Es gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 LHO. Eine Förderrichtlinie für dieses Projekt ist haushaltsrechtlich nicht erforderlich und auch nicht geplant. Entfällt 22 FC Mecklenburg Schwerin e.V. - Projekt "Sport verbindet - sozialer Stadtteil Lankow" 30,0 Die Überprüfung der Förderfähigkeit der Ausgaben, der Finanzierbarkeit und die Abrechnung erfolgen gemäß regulären Antragsund Verwendungsnachweisprüfverfahren auf der Grundlage einer Verordnung zur Übertragung hoheitlicher Förderaufgaben beim Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern. Die Förderfähigkeit wird aufgrund der Vorgaben des Finanzausschusses als gegeben angesehen. Eine Förderrichtlinie kommt nicht zur Anwendung. Die Förderung erfolgt gemäß §§ 23, 44 LHO als Einzelfallförderung unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Strategiefonds. Eine Förderrichtlinie für dieses Projekt ist haushaltsrechtlich nicht erforderlich und auch nicht geplant. Entfällt 23 Mecklenburger Stiere e.V. - Anschaffung Bus Jugendabteilung Handball 15,0 Die Überprüfung der Förderfähigkeit der Ausgaben, der Finanzierbarkeit und die Abrechnung erfolgen gemäß regulären Antragsund Verwendungsnachweisprüfverfahren auf der Grundlage einer Verordnung zur Übertragung hoheitlicher Förderaufgaben beim Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern. Die Förderfähigkeit wird aufgrund der Vorgaben des Finanzausschusses als gegeben angesehen. Eine Förderrichtlinie kommt nicht zur Anwendung. Die Förderung erfolgt gemäß §§ 23, 44 LHO als Einzelfallförderung unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Strategiefonds. Eine Förderrichtlinie für dieses Projekt ist haushaltsrechtlich nicht erforderlich und auch nicht geplant. Entfällt 24 Mecklenburger Stiere e.V. - Anschaffung Fahrzeug Abteilung American Football 5,0 Die Überprüfung der Förderfähigkeit der Ausgaben, der Finanzierbarkeit und die Abrechnung erfolgen gemäß regulären Antragsund Verwendungsnachweisprüfverfahren auf der Grundlage einer Verordnung zur Übertragung hoheitlicher Förderaufgaben beim Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern. Die Förderfähigkeit wird aufgrund der Vorgaben des Finanzausschusses als gegeben angesehen. Eine Förderrichtlinie kommt nicht zur Anwendung. Die Förderung erfolgt gemäß §§ 23, 44 LHO als Einzelfallförderung unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Strategiefonds. Eine Förderrichtlinie für dieses Projekt ist haushaltsrechtlich nicht erforderlich und auch nicht geplant. Entfällt Anlage zur Antwort der Landesregierung auf Drucksache 7/3471 Frage 1 Frage 2 Frage 3 a) Frage 3 b) Lfd. Nr. Projektbeschreibung Gesamt- SOLL (in TEUR) 1 2 3 4 5 6 7 Wie und bei welcher Stelle erfolgt die Überprüfung der Fördervoraussetzungen und die Abrechnung der Fördermittel für Mittel aus dem Strategiefonds? Welche Förderrichtlinie bzw. welche Fördergrundsätze kommen für die einzelnen beantrag-ten Projekte des Strategiefonds zur Anwendung? Wo sind diese veröffentlicht? Für welche Vorhaben innerhalb des Strategiefonds wurden bereits neue Förderrichtlinien erarbeitet? a) Für welche Vorhaben sollen künftig noch Förderrichtlinien erarbeitet werden? b) Wann werden diese vorliegen? 25 Kanu-Verein Dömitz - Erneuerung/Sanierung Vereinshaus 30,0 Die Überprüfung der Förderfähigkeit der Ausgaben, der Finanzierbarkeit und die Abrechnung erfolgen gemäß regulären Antragsund Verwendungsnachweisprüfverfahren auf der Grundlage einer Verordnung zur Übertragung hoheitlicher Förderaufgaben beim Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern. Die Förderfähigkeit wird aufgrund der Vorgaben des Finanzausschusses als gegeben angesehen. Eine Förderrichtlinie kommt nicht zur Anwendung. Die Förderung erfolgt gemäß §§ 23, 44 LHO als Einzelfallförderung unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Strategiefonds. Eine Förderrichtlinie für dieses Projekt ist haushaltsrechtlich nicht erforderlich und auch nicht geplant. Entfällt 26 MC Ludwigslust - Einzäunung Motorcross- Bahn 30,0 Die Überprüfung der Förderfähigkeit der Ausgaben, der Finanzierbarkeit und die Abrechnung erfolgen gemäß regulären Antragsund Verwendungsnachweisprüfverfahren auf der Grundlage einer Verordnung zur Übertragung hoheitlicher Förderaufgaben beim Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern. Die Förderfähigkeit wird aufgrund der Vorgaben des Finanzausschusses als gegeben angesehen. Eine Förderrichtlinie kommt nicht zur Anwendung. Die Förderung erfolgt gemäß §§ 23, 44 LHO als Einzelfallförderung unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Strategiefonds. Eine Förderrichtlinie für dieses Projekt ist haushaltsrechtlich nicht erforderlich und auch nicht geplant. Entfällt 27 SV 90 Görmin e. V. - Ausrüstung Trainingskleidung und bauliche Verbesserung 10,0 Die Überprüfung der Förderfähigkeit der Ausgaben, der Finanzierbarkeit und die Abrechnung erfolgen gemäß regulären Antragsund Verwendungsnachweisprüfverfahren auf der Grundlage einer Verordnung zur Übertragung hoheitlicher Förderaufgaben beim Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern. Die Förderfähigkeit wird aufgrund der Vorgaben des Finanzausschusses als gegeben angesehen. Eine Förderrichtlinie kommt nicht zur Anwendung. Die Förderung erfolgt gemäß §§ 23, 44 LHO als Einzelfallförderung unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Strategiefonds. Eine Förderrichtlinie für dieses Projekt ist haushaltsrechtlich nicht erforderlich und auch nicht geplant. Entfällt 28 Gemeinde Nossendorf - Sanierung Sportlerheim 15,0 Die Prüfung der Zuwendungsvoraussetzung und - gewährung erfolgt durch das Ministerium für Inneres und Europa auf Grundlage der Verwaltungsvorschriften zu § 44 Landeshaushaltsordnung Mecklenburg- Vorpommern (VV zu § 44 LHO M-V). Die Verwendungsnachweisprüfung soll künftig durch das Landesförderinstitut erfolgen. Es gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 LHO. Eine Förderrichtlinie für dieses Projekt ist haushaltsrechtlich nicht erforderlich und auch nicht geplant. Entfällt Anlage zur Antwort der Landesregierung auf Drucksache 7/3471 Frage 1 Frage 2 Frage 3 a) Frage 3 b) Lfd. Nr. Projektbeschreibung Gesamt- SOLL (in TEUR) 1 2 3 4 5 6 7 Wie und bei welcher Stelle erfolgt die Überprüfung der Fördervoraussetzungen und die Abrechnung der Fördermittel für Mittel aus dem Strategiefonds? Welche Förderrichtlinie bzw. welche Fördergrundsätze kommen für die einzelnen beantrag-ten Projekte des Strategiefonds zur Anwendung? Wo sind diese veröffentlicht? Für welche Vorhaben innerhalb des Strategiefonds wurden bereits neue Förderrichtlinien erarbeitet? a) Für welche Vorhaben sollen künftig noch Förderrichtlinien erarbeitet werden? b) Wann werden diese vorliegen? 29 TuS Neukalen e.V. - Container Sportplatz 10,0 Die Überprüfung der Förderfähigkeit der Ausgaben, der Finanzierbarkeit und die Abrechnung erfolgen gemäß regulären Antragsund Verwendungsnachweisprüfverfahren auf der Grundlage einer Verordnung zur Übertragung hoheitlicher Förderaufgaben beim Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern. Die Förderfähigkeit wird aufgrund der Vorgaben des Finanzausschusses als gegeben angesehen. Eine Förderrichtlinie kommt nicht zur Anwendung. Die Förderung erfolgt gemäß §§ 23, 44 LHO als Einzelfallförderung unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Strategiefonds. Eine Förderrichtlinie für dieses Projekt ist haushaltsrechtlich nicht erforderlich und auch nicht geplant. Entfällt 30 Gemeinde Burow - Spielgeräte Spielplatz 10,0 Die Bearbeitung des Zuwendungsverfahrens einschließlich der Überprüfung der Fördervoraussetzungen und der Abrechnung der Fördermittel erfolgt beim Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt nach Maßgabe der Verwaltungsvorschriften zu § 44 der Landeshaushaltsordnung. Entfällt Eine Förderrichtlinie für dieses Projekt ist haushaltsrechtlich nicht erforderlich und auch nicht geplant. Entfällt 31 Gemeinde Faulenrost - Spielgeräte Spielplatz Demzin 10,0 Die Bearbeitung des Zuwendungsverfahrens einschließlich der Überprüfung der Fördervoraussetzungen und der Abrechnung der Fördermittel erfolgt beim Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt nach Maßgabe der Verwaltungsvorschriften zu § 44 der Landeshaushaltsordnung. Entfällt Eine Förderrichtlinie für dieses Projekt ist haushaltsrechtlich nicht erforderlich und auch nicht geplant. Entfällt 32 Mini-Fußballfeld in Gützkow 60,0 Die Überprüfung der Förderfähigkeit der Ausgaben, der Finanzierbarkeit und die Abrechnung erfolgen gemäß regulären Antragsund Verwendungsnachweisprüfverfahren auf der Grundlage einer Verordnung zur Übertragung hoheitlicher Förderaufgaben beim Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern. Die Förderfähigkeit wird aufgrund der Vorgaben des Finanzausschusses als gegeben angesehen. Eine Förderrichtlinie kommt nicht zur Anwendung. Die Förderung erfolgt gemäß §§ 23, 44 LHO als Einzelfallförderung unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Strategiefonds. Eine Förderrichtlinie für dieses Projekt ist haushaltsrechtlich nicht erforderlich und auch nicht geplant. Entfällt Anlage zur Antwort der Landesregierung auf Drucksache 7/3471 Frage 1 Frage 2 Frage 3 a) Frage 3 b) Lfd. Nr. Projektbeschreibung Gesamt- SOLL (in TEUR) 1 2 3 4 5 6 7 Wie und bei welcher Stelle erfolgt die Überprüfung der Fördervoraussetzungen und die Abrechnung der Fördermittel für Mittel aus dem Strategiefonds? Welche Förderrichtlinie bzw. welche Fördergrundsätze kommen für die einzelnen beantrag-ten Projekte des Strategiefonds zur Anwendung? Wo sind diese veröffentlicht? Für welche Vorhaben innerhalb des Strategiefonds wurden bereits neue Förderrichtlinien erarbeitet? a) Für welche Vorhaben sollen künftig noch Förderrichtlinien erarbeitet werden? b) Wann werden diese vorliegen? D Globalvolumen Haushaltsabschluss 2018 25.000,0 Bildung 21,3 1 Landesweiter Demokratietag MV" - schule. macht? demokratie!" - 10,0 Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur mittels Antragsprüfung gemäß VV zu § 44 LHO. Die Förderfähigkeit wird aufgrund der Vorgaben des Finanzausschusses als gegeben angesehen. Eine gesonderte Förderrichtlinie existiert nicht. Die Förderung erfolgt unter Beachtung des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit sowie der Grundsätze des § 44 LHO und der dazu ergangenen Verwaltungsvorschriften. Es wurden keine neuen Förderrichtlinien erarbeitet. Das Erarbeiten einer neuen Richtlinie ist auch künftig nicht vorgesehen. Entfällt 2 Lernen durch Engagement Grundschule Röbel/Müritz 1,3 Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur mittels Antragsprüfung gemäß VV zu § 44 LHO. Die Förderfähigkeit wird aufgrund der Vorgaben des Finanzausschusses als gegeben angesehen. Eine gesonderte Förderrichtlinie existiert nicht. Die Förderung erfolgt unter Beachtung des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit sowie der Grundsätze des § 44 LHO und der dazu ergangenen Verwaltungsvorschriften. Es wurden keine neuen Förderrichtlinien erarbeitet. Das Erarbeiten einer neuen Richtlinie ist auch künftig nicht vorgesehen. Entfällt 3 Präsentationsskills und –technik Vier Tore Gesamtschule Neubrandenburg 10,0 Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur mittels Antragsprüfung gemäß VV zu § 44 LHO. Die Förderfähigkeit wird aufgrund der Vorgaben des Finanzausschusses als gegeben angesehen. Eine gesonderte Förderrichtlinie existiert nicht. Die Förderung erfolgt unter Beachtung des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit sowie der Grundsätze des § 44 LHO und der dazu ergangenen Verwaltungsvorschriften. Es wurden keine neuen Förderrichtlinien erarbeitet. Das Erarbeiten einer neuen Richtlinie ist auch künftig nicht vorgesehen. Entfällt Energie, Wirtschaft, Digitalisierung 712,5 1 Ausbau des Parkplatz des Törpiner Forum e.V. - Verein innovativer Kräfte - und Errichtung einer Ladestation 5,0 Die Überprüfung der Fördervoraussetzungen sowie die Abrechnung der Fördermittel erfolgt im Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung. Die Förderung erfolgt ohne Förderrichtlinie beziehungsweise -grundsätze und entsprechend den Vorgaben des § 44 Landeshaushaltsordnung in Verbindung mit den dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften. Entfällt Entfällt 2 BürgerInnenbeteiligung durch Online- Plattformen stärken 125,0 Die Überprüfung der Fördervoraussetzungen sowie die Abrechnung der Fördermittel erfolgt im Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung. Die Förderung erfolgt ohne Förderrichtlinie beziehungsweise -grundsätze und entsprechend den Vorgaben des § 44 Landeshaushaltsordnung in Verbindung mit den dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften. Entfällt Entfällt 3 Digital in Action e. V. Sternberg 2,5 Die Überprüfung der Fördervoraussetzungen sowie die Abrechnung der Fördermittel erfolgt im Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung. Die Förderung erfolgt ohne Förderrichtlinie beziehungsweise -grundsätze und entsprechend den Vorgaben des § 44 Landeshaushaltsordnung in Verbindung mit den dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften. Entfällt Entfällt 4 Unterstützung Brückenbaumaßnahme Cramon 132,0 Die Überprüfung der Fördervoraussetzungen sowie die Abrechnung der Fördermittel erfolgt im Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung zusammen mit dem Straßenbauamt Schwerin. Die Förderung erfolgt ohne Förderrichtlinie beziehungsweise -grundsätze und entsprechend den Vorgaben des § 44 Landeshaushaltsordnung in Verbindung mit den dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften. Entfällt Entfällt Anlage zur Antwort der Landesregierung auf Drucksache 7/3471 Frage 1 Frage 2 Frage 3 a) Frage 3 b) Lfd. Nr. Projektbeschreibung Gesamt- SOLL (in TEUR) 1 2 3 4 5 6 7 Wie und bei welcher Stelle erfolgt die Überprüfung der Fördervoraussetzungen und die Abrechnung der Fördermittel für Mittel aus dem Strategiefonds? Welche Förderrichtlinie bzw. welche Fördergrundsätze kommen für die einzelnen beantrag-ten Projekte des Strategiefonds zur Anwendung? Wo sind diese veröffentlicht? Für welche Vorhaben innerhalb des Strategiefonds wurden bereits neue Förderrichtlinien erarbeitet? a) Für welche Vorhaben sollen künftig noch Förderrichtlinien erarbeitet werden? b) Wann werden diese vorliegen? 5 Autarke Stromversorgung für kommunale Straßenbeleuchtung 5,0 Die Prüfung der Zuwendungsvoraussetzung und - gewährung erfolgt durch das Ministerium für Inneres und Europa auf Grundlage der Verwaltungsvorschriften zu § 44 Landeshaushaltsordnung Mecklenburg- Vorpommern (VV zu § 44 LHO M-V). Die Verwendungsnachweisprüfung soll künftig durch das Landesförderinstitut erfolgen. Es gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 LHO. Es wurden keine neuen Förderrichtlinien erarbeitet. Das Erarbeiten einer neuen Richtlinie ist auch künftig nicht vorgesehen. Entfällt 6 Erneuerung der IT-Ausstattung an der Grundschule der Gemeinde Jürgenstorf 5,0 Die Prüfung der Zuwendungsvoraussetzung und - gewährung erfolgt durch das Ministerium für Inneres und Europa auf Grundlage der Verwaltungsvorschriften zu § 44 Landeshaushaltsordnung Mecklenburg- Vorpommern (VV zu § 44 LHO M-V). Die Verwendungsnachweisprüfung soll künftig durch das Landesförderinstitut erfolgen. Es gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 LHO. Es wurden keine neuen Förderrichtlinien erarbeitet. Das Erarbeiten einer neuen Richtlinie ist auch künftig nicht vorgesehen. Entfällt 7 Unterstützung der Digitalisierung an der Regionalen Schule Krakow am See mit Grundschule 10,0 Die Prüfung der Zuwendungsvoraussetzung und - gewährung erfolgt durch das Ministerium für Inneres und Europa auf Grundlage der Verwaltungsvorschriften zu § 44 Landeshaushaltsordnung Mecklenburg- Vorpommern (VV zu § 44 LHO M-V). Die Verwendungsnachweisprüfung soll künftig durch das Landesförderinstitut erfolgen. Es gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 LHO. Es wurden keine neuen Förderrichtlinien erarbeitet. Das Erarbeiten einer neuen Richtlinie ist auch künftig nicht vorgesehen. Entfällt 8 Unterwegs 3.0 - Modellprojekt Mecklenburgische Seenplatte 173,0 Die Bearbeitung des Zuwendungsverfahrens einschließlich der Überprüfung der Fördervoraussetzungen und der Abrechnung der Fördermittel erfolgt beim Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, nach Maßgabe der Verwaltungsvorschriften zu § 44 der Landeshaushaltsordnung. Entfällt Es wurden keine neuen Förderrichtlinien erarbeitet. Das Erarbeiten einer neuen Richtlinie ist auch künftig nicht vorgesehen. Entfällt 9 Netzwerk Seenplatte - das Netzwerk für Gründer, Unternehmer und Kreative vor Ort 5,0 Inhalt und Förderverfahren werden derzeit mit dem Empfänger abgestimmt siehe Antwort zu Frage 1 siehe Antwort zu Frage 1 siehe Antwort zu Frage 1 10 Zukunftsmarkt Gesundheitstourismus – Digitale Vernetzung und Clusterbildung zur Produkt- und Marktentwicklung in einem Potenzialfeld für Mecklenburg-Vorpommern 250,0 Umsetzende Stelle sind das Wirtschaftsministerium und das Landesförderinstitut M-V. Es gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 LHO sowie die Nebenbestimmungen. Es wurden und es werden keine Richtlinien erarbeitet. Entfällt Anlage zur Antwort der Landesregierung auf Drucksache 7/3471 Frage 1 Frage 2 Frage 3 a) Frage 3 b) Lfd. Nr. Projektbeschreibung Gesamt- SOLL (in TEUR) 1 2 3 4 5 6 7 Wie und bei welcher Stelle erfolgt die Überprüfung der Fördervoraussetzungen und die Abrechnung der Fördermittel für Mittel aus dem Strategiefonds? Welche Förderrichtlinie bzw. welche Fördergrundsätze kommen für die einzelnen beantrag-ten Projekte des Strategiefonds zur Anwendung? Wo sind diese veröffentlicht? Für welche Vorhaben innerhalb des Strategiefonds wurden bereits neue Förderrichtlinien erarbeitet? a) Für welche Vorhaben sollen künftig noch Förderrichtlinien erarbeitet werden? b) Wann werden diese vorliegen? Feuerwehr 2.399,9 1 Anschaffung kind- bzw. altersgerechter Materialien für die praktische Umsetzung der Brandschutz-erziehung der Jugendfeuerwehr Plau am See 2,0 Die Prüfung der Zuwendungsvoraussetzung und - gewährung erfolgt durch das Ministerium für Inneres und Europa auf Grundlage der Verwaltungsvorschriften zu § 44 Landeshaushaltsordnung Mecklenburg- Vorpommern (VV zu § 44 LHO M-V). Die Verwendungsnachweisprüfung soll künftig durch das Landesförderinstitut erfolgen. Es gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 LHO. Es wurden keine neuen Förderrichtlinien erarbeitet. Das Erarbeiten einer neuen Richtlinie ist auch künftig nicht vorgesehen. Entfällt 2 Ausrüstung und Industriewaschmaschine FFW Waren 23,9 Die Prüfung der Zuwendungsvoraussetzung und - gewährung erfolgt durch das Ministerium für Inneres und Europa auf Grundlage der Verwaltungsvorschriften zu § 44 Landeshaushaltsordnung Mecklenburg- Vorpommern (VV zu § 44 LHO M-V). Die Verwendungsnachweisprüfung soll künftig durch das Landesförderinstitut erfolgen. Es gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 LHO. Es wurden keine neuen Förderrichtlinien erarbeitet. Das Erarbeiten einer neuen Richtlinie ist auch künftig nicht vorgesehen. Entfällt 3 Bau eines Flachspiegelbrunnens mit Pumpe 16,0 Die Prüfung der Zuwendungsvoraussetzung und - gewährung erfolgt durch das Ministerium für Inneres und Europa auf Grundlage der Verwaltungsvorschriften zu § 44 Landeshaushaltsordnung Mecklenburg- Vorpommern (VV zu § 44 LHO M-V). Die Verwendungsnachweisprüfung soll künftig durch das Landesförderinstitut erfolgen. Es gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 LHO. Es wurden keine neuen Förderrichtlinien erarbeitet. Das Erarbeiten einer neuen Richtlinie ist auch künftig nicht vorgesehen. Entfällt 4 Baukorrektur im Sockelbereich des Gerätehauses der FFW Tarnow 15,0 Die Prüfung der Zuwendungsvoraussetzung und - gewährung erfolgt durch das Ministerium für Inneres und Europa auf Grundlage der Verwaltungsvorschriften zu § 44 Landeshaushaltsordnung Mecklenburg- Vorpommern (VV zu § 44 LHO M-V). Die Verwendungsnachweisprüfung soll künftig durch das Landesförderinstitut erfolgen. Es gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 LHO. Es wurden keine neuen Förderrichtlinien erarbeitet. Das Erarbeiten einer neuen Richtlinie ist auch künftig nicht vorgesehen. Entfällt Anlage zur Antwort der Landesregierung auf Drucksache 7/3471 Frage 1 Frage 2 Frage 3 a) Frage 3 b) Lfd. Nr. Projektbeschreibung Gesamt- SOLL (in TEUR) 1 2 3 4 5 6 7 Wie und bei welcher Stelle erfolgt die Überprüfung der Fördervoraussetzungen und die Abrechnung der Fördermittel für Mittel aus dem Strategiefonds? Welche Förderrichtlinie bzw. welche Fördergrundsätze kommen für die einzelnen beantrag-ten Projekte des Strategiefonds zur Anwendung? Wo sind diese veröffentlicht? Für welche Vorhaben innerhalb des Strategiefonds wurden bereits neue Förderrichtlinien erarbeitet? a) Für welche Vorhaben sollen künftig noch Förderrichtlinien erarbeitet werden? b) Wann werden diese vorliegen? 5 Dienst-/Einsatzbekleidung FFW Barnin 8,0 Die Prüfung der Zuwendungsvoraussetzung und - gewährung erfolgt durch das Ministerium für Inneres und Europa auf Grundlage der Verwaltungsvorschriften zu § 44 Landeshaushaltsordnung Mecklenburg- Vorpommern (VV zu § 44 LHO M-V). Die Verwendungsnachweisprüfung soll künftig durch das Landesförderinstitut erfolgen. Es gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 LHO. Es wurden keine neuen Förderrichtlinien erarbeitet. Das Erarbeiten einer neuen Richtlinie ist auch künftig nicht vorgesehen. Entfällt 6 Feuerwehrgerätehaus Sommersdorf (Penkun) 120,0 Die Prüfung der Zuwendungsvoraussetzung und - gewährung erfolgt durch das Ministerium für Inneres und Europa auf Grundlage der Verwaltungsvorschriften zu § 44 Landeshaushaltsordnung Mecklenburg- Vorpommern (VV zu § 44 LHO M-V). Die Verwendungsnachweisprüfung soll künftig durch das Landesförderinstitut erfolgen. Es gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 LHO. Es wurden keine neuen Förderrichtlinien erarbeitet. Das Erarbeiten einer neuen Richtlinie ist auch künftig nicht vorgesehen. Entfällt 7 Fliegende Feuerwehr Überwachungseinheit Drohne Amt Crivitz 10,0 Die Prüfung der Zuwendungsvoraussetzung und - gewährung erfolgt durch das Ministerium für Inneres und Europa auf Grundlage der Verwaltungsvorschriften zu § 44 Landeshaushaltsordnung Mecklenburg- Vorpommern (VV zu § 44 LHO M-V). Die Verwendungsnachweisprüfung soll künftig durch das Landesförderinstitut erfolgen. Es gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 LHO. Es wurden keine neuen Förderrichtlinien erarbeitet. Das Erarbeiten einer neuen Richtlinie ist auch künftig nicht vorgesehen. Entfällt 8 Fliegende Feuerwehr Überwachungseinheit Drohne Rostock 10,0 Die Prüfung der Zuwendungsvoraussetzung und - gewährung erfolgt durch das Ministerium für Inneres und Europa auf Grundlage der Verwaltungsvorschriften zu § 44 Landeshaushaltsordnung Mecklenburg- Vorpommern (VV zu § 44 LHO M-V). Die Verwendungsnachweisprüfung soll künftig durch das Landesförderinstitut erfolgen. Es gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 LHO. Es wurden keine neuen Förderrichtlinien erarbeitet. Das Erarbeiten einer neuen Richtlinie ist auch künftig nicht vorgesehen. Entfällt Anlage zur Antwort der Landesregierung auf Drucksache 7/3471 Frage 1 Frage 2 Frage 3 a) Frage 3 b) Lfd. Nr. Projektbeschreibung Gesamt- SOLL (in TEUR) 1 2 3 4 5 6 7 Wie und bei welcher Stelle erfolgt die Überprüfung der Fördervoraussetzungen und die Abrechnung der Fördermittel für Mittel aus dem Strategiefonds? Welche Förderrichtlinie bzw. welche Fördergrundsätze kommen für die einzelnen beantrag-ten Projekte des Strategiefonds zur Anwendung? Wo sind diese veröffentlicht? Für welche Vorhaben innerhalb des Strategiefonds wurden bereits neue Förderrichtlinien erarbeitet? a) Für welche Vorhaben sollen künftig noch Förderrichtlinien erarbeitet werden? b) Wann werden diese vorliegen? 9 Mannschaftstransportwagen (Feuerwehrfahrzeug) FFW Dalkendorf 25,0 Die Prüfung der Zuwendungsvoraussetzung und - gewährung erfolgt durch das Ministerium für Inneres und Europa auf Grundlage der Verwaltungsvorschriften zu § 44 Landeshaushaltsordnung Mecklenburg- Vorpommern (VV zu § 44 LHO M-V). Die Verwendungsnachweisprüfung soll künftig durch das Landesförderinstitut erfolgen. Es gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 LHO. Es wurden keine neuen Förderrichtlinien erarbeitet. Das Erarbeiten einer neuen Richtlinie ist auch künftig nicht vorgesehen. Entfällt 10 Modellprojekt "Feuerwehr in die Schule“ des Kreis-feuerwehrverbandes Mecklenburgische Seenplatte 100,0 Die Prüfung der Zuwendungsvoraussetzung und - gewährung erfolgt durch das Ministerium für Inneres und Europa auf Grundlage der Verwaltungsvorschriften zu § 44 Landeshaushaltsordnung Mecklenburg- Vorpommern (VV zu § 44 LHO M-V). Die Verwendungsnachweisprüfung soll künftig durch das Landesförderinstitut erfolgen. Es gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 LHO. Es wurden keine neuen Förderrichtlinien erarbeitet. Das Erarbeiten einer neuen Richtlinie ist auch künftig nicht vorgesehen. Entfällt 11 Neuanschaffung Dienstbekleidung FFW Redefin 5,0 Die Prüfung der Zuwendungsvoraussetzung und - gewährung erfolgt durch das Ministerium für Inneres und Europa auf Grundlage der Verwaltungsvorschriften zu § 44 Landeshaushaltsordnung Mecklenburg- Vorpommern (VV zu § 44 LHO M-V). Die Verwendungsnachweisprüfung soll künftig durch das Landesförderinstitut erfolgen. Es gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 LHO. Es wurden keine neuen Förderrichtlinien erarbeitet. Das Erarbeiten einer neuen Richtlinie ist auch künftig nicht vorgesehen. Entfällt 12 Notstromaggregat und Einsatzstellenausleuchtung FFW Lindholz 10,0 Die Prüfung der Zuwendungsvoraussetzung und - gewährung erfolgt durch das Ministerium für Inneres und Europa auf Grundlage der Verwaltungsvorschriften zu § 44 Landeshaushaltsordnung Mecklenburg- Vorpommern (VV zu § 44 LHO M-V). Die Verwendungsnachweisprüfung soll künftig durch das Landesförderinstitut erfolgen. Es gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 LHO. Es wurden keine neuen Förderrichtlinien erarbeitet. Das Erarbeiten einer neuen Richtlinie ist auch künftig nicht vorgesehen. Entfällt Anlage zur Antwort der Landesregierung auf Drucksache 7/3471 Frage 1 Frage 2 Frage 3 a) Frage 3 b) Lfd. Nr. Projektbeschreibung Gesamt- SOLL (in TEUR) 1 2 3 4 5 6 7 Wie und bei welcher Stelle erfolgt die Überprüfung der Fördervoraussetzungen und die Abrechnung der Fördermittel für Mittel aus dem Strategiefonds? Welche Förderrichtlinie bzw. welche Fördergrundsätze kommen für die einzelnen beantrag-ten Projekte des Strategiefonds zur Anwendung? Wo sind diese veröffentlicht? Für welche Vorhaben innerhalb des Strategiefonds wurden bereits neue Förderrichtlinien erarbeitet? a) Für welche Vorhaben sollen künftig noch Förderrichtlinien erarbeitet werden? b) Wann werden diese vorliegen? 13 Notstromaggregat, Schläuche, Ausrüstungsgegenstände FFW Warnkenhagen 25,0 Die Prüfung der Zuwendungsvoraussetzung und - gewährung erfolgt durch das Ministerium für Inneres und Europa auf Grundlage der Verwaltungsvorschriften zu § 44 Landeshaushaltsordnung Mecklenburg- Vorpommern (VV zu § 44 LHO M-V). Die Verwendungsnachweisprüfung soll künftig durch das Landesförderinstitut erfolgen. Es gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 LHO. Es wurden keine neuen Förderrichtlinien erarbeitet. Das Erarbeiten einer neuen Richtlinie ist auch künftig nicht vorgesehen. Entfällt 14 Sanierung des Löschwasserteichs der Gemeinde Meesiger 15,0 Die Prüfung der Zuwendungsvoraussetzung und - gewährung erfolgt durch das Ministerium für Inneres und Europa auf Grundlage der Verwaltungsvorschriften zu § 44 Landeshaushaltsordnung Mecklenburg- Vorpommern (VV zu § 44 LHO M-V). Die Verwendungsnachweisprüfung soll künftig durch das Landesförderinstitut erfolgen. Es gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 LHO. Es wurden keine neuen Förderrichtlinien erarbeitet. Das Erarbeiten einer neuen Richtlinie ist auch künftig nicht vorgesehen. Entfällt 15 Stärkung der Kinder- und Jugendarbeit/ Nachwuchsgewinnung für die FFW Hohen- Pritz 3,0 Die Prüfung der Zuwendungsvoraussetzung und - gewährung erfolgt durch das Ministerium für Inneres und Europa auf Grundlage der Verwaltungsvorschriften zu § 44 Landeshaushaltsordnung Mecklenburg- Vorpommern (VV zu § 44 LHO M-V). Die Verwendungsnachweisprüfung soll künftig durch das Landesförderinstitut erfolgen. Es gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 LHO. Es wurden keine neuen Förderrichtlinien erarbeitet. Das Erarbeiten einer neuen Richtlinie ist auch künftig nicht vorgesehen. Entfällt 16 Unterstützung Freiwillige Feuerwehren 2.000,0 Die Prüfungen der Zuwendungsvoraussetzungen und -gewährungen erfolgen nach Mittelfreigabe durch die Landtagsfraktion einzellfallbezogen durch das IM auf Grundlage der VV zu § 44 LHO M-V in Verbindung mit den Bewirtschaftungshinweisen des FM sowie den internen Fördergrundsätzen. Die Verwendungsnachweisprüfungen sollen künftig durch das Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI M-V) erfolgen. Es gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 LHO und interne Grundsätze zur Umsetzung des Sondervermögens Strategiefonds des Landes Mecklenburg-Vorpommern „Unterstützung der Freiwilligen Feuerwehren" (Kurzform: Fördergrundsätze Freiwillige Feuerwehren - FG FF -) vom 20. September 2018. Eine Veröffentlichung der internen Fördergrundsätze ist nicht vorgesehen. Es wurden keine neuen Förderrichtlinien erarbeitet. Das Erarbeiten einer neuen Richtlinie ist auch künftig nicht vorgesehen. Entfällt Anlage zur Antwort der Landesregierung auf Drucksache 7/3471 Frage 1 Frage 2 Frage 3 a) Frage 3 b) Lfd. Nr. Projektbeschreibung Gesamt- SOLL (in TEUR) 1 2 3 4 5 6 7 Wie und bei welcher Stelle erfolgt die Überprüfung der Fördervoraussetzungen und die Abrechnung der Fördermittel für Mittel aus dem Strategiefonds? Welche Förderrichtlinie bzw. welche Fördergrundsätze kommen für die einzelnen beantrag-ten Projekte des Strategiefonds zur Anwendung? Wo sind diese veröffentlicht? Für welche Vorhaben innerhalb des Strategiefonds wurden bereits neue Förderrichtlinien erarbeitet? a) Für welche Vorhaben sollen künftig noch Förderrichtlinien erarbeitet werden? b) Wann werden diese vorliegen? 17 Zuschuss zur Ausrüstung einer Tagesalarmgruppe der FFW Malchin mit Einsatzbekleidung und Schutzausrüstung 12,0 Die Prüfung der Zuwendungsvoraussetzung und - gewährung erfolgt durch das Ministerium für Inneres und Europa auf Grundlage der Verwaltungsvorschriften zu § 44 Landeshaushaltsordnung Mecklenburg- Vorpommern (VV zu § 44 LHO M-V). Die Verwendungsnachweisprüfung soll künftig durch das Landesförderinstitut erfolgen. Es gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 LHO. Es wurden keine neuen Förderrichtlinien erarbeitet. Das Erarbeiten einer neuen Richtlinie ist auch künftig nicht vorgesehen. Entfällt Jugend, Gesundheit, Soziales 2.682,5 1 Aufbau einer Datenbank zur öffentlichen Darstellung von innovativen Versorgungsansätzen 200,0 Die Überprüfung der Fördervoraussetzungen sowie die Abrechnung der Fördermittel erfolgt im Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung. Die Förderung erfolgt ohne Förderrichtlinie beziehungsweise -grundsätze und entsprechend den Vorgaben des § 44 Landeshaushaltsordnung in Verbindung mit den dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften. Entfällt Entfällt 2 Anschaffung eines Jetskis zur Wasserrettung der DRK-Wasserwacht des Kreisverbandes Rügen-Stralsund e.V. 20,0 Die Prüfung der Zuwendungsvoraussetzung und - gewährung erfolgt durch das Ministerium für Inneres und Europa auf Grundlage der Verwaltungsvorschriften zu § 44 Landeshaushaltsordnung Mecklenburg- Vorpommern (VV zu § 44 LHO M-V). Die Verwendungsnachweisprüfung soll künftig durch das Landesförderinstitut erfolgen. Es gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 LHO. Es wurden keine neuen Förderrichtlinien erarbeitet. Das Erarbeiten einer neuen Richtlinie ist auch künftig nicht vorgesehen. Entfällt 3 Beschaffung eines neuen Gabelstaplers für den THW-Ortsverband Ludwigslust 25,0 Die Prüfung der Zuwendungsvoraussetzung und - gewährung erfolgt durch das Ministerium für Inneres und Europa auf Grundlage der Verwaltungsvorschriften zu § 44 Landeshaushaltsordnung Mecklenburg- Vorpommern (VV zu § 44 LHO M-V). Die Verwendungsnachweisprüfung soll künftig durch das Landesförderinstitut erfolgen. Es gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 LHO. Es wurden keine neuen Förderrichtlinien erarbeitet. Das Erarbeiten einer neuen Richtlinie ist auch künftig nicht vorgesehen. Entfällt 4 Beschaffung eines zusätzlichen Einsatzfahrzeugs für die BRH- Rettungshundestaffel Nord-Elbe 40,0 Die Prüfung der Zuwendungsvoraussetzung und - gewährung erfolgt durch das Ministerium für Inneres und Europa auf Grundlage der Verwaltungsvorschriften zu § 44 Landeshaushaltsordnung Mecklenburg- Vorpommern (VV zu § 44 LHO M-V). Die Verwendungsnachweisprüfung soll künftig durch das Landesförderinstitut erfolgen. Es gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 LHO. Es wurden keine neuen Förderrichtlinien erarbeitet. Das Erarbeiten einer neuen Richtlinie ist auch künftig nicht vorgesehen. Entfällt Anlage zur Antwort der Landesregierung auf Drucksache 7/3471 Frage 1 Frage 2 Frage 3 a) Frage 3 b) Lfd. Nr. Projektbeschreibung Gesamt- SOLL (in TEUR) 1 2 3 4 5 6 7 Wie und bei welcher Stelle erfolgt die Überprüfung der Fördervoraussetzungen und die Abrechnung der Fördermittel für Mittel aus dem Strategiefonds? Welche Förderrichtlinie bzw. welche Fördergrundsätze kommen für die einzelnen beantrag-ten Projekte des Strategiefonds zur Anwendung? Wo sind diese veröffentlicht? Für welche Vorhaben innerhalb des Strategiefonds wurden bereits neue Förderrichtlinien erarbeitet? a) Für welche Vorhaben sollen künftig noch Förderrichtlinien erarbeitet werden? b) Wann werden diese vorliegen? 5 Flexibilitäts-, Mobilitäts- und Sicherheitssteigerung der Motorradeinsätze des DRK Betreuungszugs 5,0 Die Prüfung der Zuwendungsvoraussetzung und - gewährung erfolgt durch das Ministerium für Inneres und Europa auf Grundlage der Verwaltungsvorschriften zu § 44 Landeshaushaltsordnung Mecklenburg- Vorpommern (VV zu § 44 LHO M-V). Die Verwendungsnachweisprüfung soll künftig durch das Landesförderinstitut erfolgen. Es gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 LHO. Es wurden keine neuen Förderrichtlinien erarbeitet. Das Erarbeiten einer neuen Richtlinie ist auch künftig nicht vorgesehen. Entfällt 6 Förderung der allgemeinen Ausstattung der Kita „Kleine Spatzen“ in Sukow-Levitzow 5,0 Die Prüfung der Zuwendungsvoraussetzung und - gewährung erfolgt durch das Ministerium für Inneres und Europa auf Grundlage der Verwaltungsvorschriften zu § 44 Landeshaushaltsordnung Mecklenburg- Vorpommern (VV zu § 44 LHO M-V). Die Verwendungsnachweisprüfung soll künftig durch das Landesförderinstitut erfolgen. Es gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 LHO. Es wurden keine neuen Förderrichtlinien erarbeitet. Das Erarbeiten einer neuen Richtlinie ist auch künftig nicht vorgesehen. Entfällt 7 Förderung der Medienaustattung für Suchtund Medienprävention des Vereins Farbwechsel e.V. – Förderung der Sucht- und Medienprävention – in Stralsund 10,0 Die Prüfung der Zuwendungsvoraussetzung und - gewährung erfolgt durch das Ministerium für Inneres und Europa auf Grundlage der Verwaltungsvorschriften zu § 44 Landeshaushaltsordnung Mecklenburg- Vorpommern (VV zu § 44 LHO M-V). Die Verwendungsnachweisprüfung soll künftig durch das Landesförderinstitut erfolgen. Es gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 LHO. Es wurden keine neuen Förderrichtlinien erarbeitet. Das Erarbeiten einer neuen Richtlinie ist auch künftig nicht vorgesehen. Entfällt 8 Instandsetzung Feuchtschäden an Kita Vietlübbe 30,0 Die Prüfung der Zuwendungsvoraussetzung und - gewährung erfolgt durch das Ministerium für Inneres und Europa auf Grundlage der Verwaltungsvorschriften zu § 44 Landeshaushaltsordnung Mecklenburg- Vorpommern (VV zu § 44 LHO M-V). Die Verwendungsnachweisprüfung soll künftig durch das Landesförderinstitut erfolgen. Es gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 LHO. Es wurden keine neuen Förderrichtlinien erarbeitet. Das Erarbeiten einer neuen Richtlinie ist auch künftig nicht vorgesehen. Entfällt Anlage zur Antwort der Landesregierung auf Drucksache 7/3471 Frage 1 Frage 2 Frage 3 a) Frage 3 b) Lfd. Nr. Projektbeschreibung Gesamt- SOLL (in TEUR) 1 2 3 4 5 6 7 Wie und bei welcher Stelle erfolgt die Überprüfung der Fördervoraussetzungen und die Abrechnung der Fördermittel für Mittel aus dem Strategiefonds? Welche Förderrichtlinie bzw. welche Fördergrundsätze kommen für die einzelnen beantrag-ten Projekte des Strategiefonds zur Anwendung? Wo sind diese veröffentlicht? Für welche Vorhaben innerhalb des Strategiefonds wurden bereits neue Förderrichtlinien erarbeitet? a) Für welche Vorhaben sollen künftig noch Förderrichtlinien erarbeitet werden? b) Wann werden diese vorliegen? 9 Sanierung des Eingangsbereichs und der Gruppenräume in der Kita Gültz 10,0 Die Prüfung der Zuwendungsvoraussetzung und - gewährung erfolgt durch das Ministerium für Inneres und Europa auf Grundlage der Verwaltungsvorschriften zu § 44 Landeshaushaltsordnung Mecklenburg- Vorpommern (VV zu § 44 LHO M-V). Die Verwendungsnachweisprüfung soll künftig durch das Landesförderinstitut erfolgen. Es gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 LHO. Es wurden keine neuen Förderrichtlinien erarbeitet. Das Erarbeiten einer neuen Richtlinie ist auch künftig nicht vorgesehen. Entfällt 10 Unterkunftszelte DRK 20,0 Die Prüfung der Zuwendungsvoraussetzung und - gewährung erfolgt durch das Ministerium für Inneres und Europa auf Grundlage der Verwaltungsvorschriften zu § 44 Landeshaushaltsordnung Mecklenburg- Vorpommern (VV zu § 44 LHO M-V). Die Verwendungsnachweisprüfung soll künftig durch das Landesförderinstitut erfolgen. Es gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 LHO. Es wurden keine neuen Förderrichtlinien erarbeitet. Das Erarbeiten einer neuen Richtlinie ist auch künftig nicht vorgesehen. Entfällt 11 Zuschuss für Beschaffung eines Fahrzeugs für die DLRG OG Insel Usedom e.V. 35,0 Die Prüfung der Zuwendungsvoraussetzung und - gewährung erfolgt durch das Ministerium für Inneres und Europa auf Grundlage der Verwaltungsvorschriften zu § 44 Landeshaushaltsordnung Mecklenburg- Vorpommern (VV zu § 44 LHO M-V). Die Verwendungsnachweisprüfung soll künftig durch das Landesförderinstitut erfolgen. Es gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 LHO. Es wurden keine neuen Förderrichtlinien erarbeitet. Das Erarbeiten einer neuen Richtlinie ist auch künftig nicht vorgesehen. Entfällt 12 Anschaffung eines Busses für die Jugendarbeit der Kirchgemeinde Laage 17,5 Die Überprüfung der Fördervoraussetzungen,die Abrechnung und Verwendungsnachweisprüfung liegt in der Verantwortung des Ministeriums für Soziales, Integration und Gleichstellung. Die Zuständigkeit im Geschäftsbereich ist bisher nicht abschließend geklärt. Einzelfallförderung auf der Grundlage der Landeshaushaltsordnung (LHO), die LHO ist veröffentlicht auf der Internetseite des Finanzministeriums. Es wurden keine neuen Förderrichtlinien erarbeitet. Das Erarbeiten einer neuen Richtlinie ist auch künftig nicht vorgesehen. Entfällt 13 Vernetzungsstelle Seniorenverpflegung MV 8,0 Die Bearbeitung des Zuwendungsverfahrens einschließlich der Überprüfung der Fördervoraussetzungen und der Abrechnung der Fördermittel erfolgt beim Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt nach Maßgabe der Verwaltungsvorschriften zu § 44 der Landeshaushaltsordnung. Entfällt Es wurden keine neuen Förderrichtlinien erarbeitet. Das Erarbeiten einer neuen Richtlinie ist auch künftig nicht vorgesehen. Entfällt Anlage zur Antwort der Landesregierung auf Drucksache 7/3471 Frage 1 Frage 2 Frage 3 a) Frage 3 b) Lfd. Nr. Projektbeschreibung Gesamt- SOLL (in TEUR) 1 2 3 4 5 6 7 Wie und bei welcher Stelle erfolgt die Überprüfung der Fördervoraussetzungen und die Abrechnung der Fördermittel für Mittel aus dem Strategiefonds? Welche Förderrichtlinie bzw. welche Fördergrundsätze kommen für die einzelnen beantrag-ten Projekte des Strategiefonds zur Anwendung? Wo sind diese veröffentlicht? Für welche Vorhaben innerhalb des Strategiefonds wurden bereits neue Förderrichtlinien erarbeitet? a) Für welche Vorhaben sollen künftig noch Förderrichtlinien erarbeitet werden? b) Wann werden diese vorliegen? 14 Anlaufstelle für ehrenamtlich Engagierte im Seniorenbüro Neubrandenburg 5,0 Die Überprüfung der Fördervoraussetzungen,die Abrechnung und Verwendungsnachweisprüfung liegt in der Verantwortung des Ministeriums für Soziales, Integration und Gleichstellung. Die Zuständigkeit im Geschäftsbereich ist bisher nicht abschließend geklärt. Einzelfallförderung auf der Grundlage der Landeshaushaltsordnung (LHO), die LHO ist veröffentlicht auf der Internetseite des Finanzministeriums. Es wurden keine neuen Förderrichtlinien erarbeitet. Das Erarbeiten einer neuen Richtlinie ist auch künftig nicht vorgesehen. Entfällt 15 Anschaffung bzw. Modernisierung der Schulungsmaterialien und Technik für das StrelaKids e.V. Beratungs- und Schulungszentrum 6,5 Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern. (Antragsprüfung und Verwendungsnachweisprüfung) Einzelfallförderung auf der Grundlage der Landeshaushaltsordnung (LHO), die LHO ist veröffentlicht auf der Internetseite des Finanzministeriums Es wurden keine neuen Förderrichtlinien erarbeitet. Das Erarbeiten einer neuen Richtlinie ist auch künftig nicht vorgesehen. Entfällt 16 Anschaffung von Innenausstattung für den Seniorenbereich im Mehrgenerationenhaus Rostock Evershagen 15,0 Die Überprüfung der Fördervoraussetzungen,die Abrechnung und Verwendungsnachweisprüfung liegt in der Verantwortung des Ministeriums für Soziales, Integration und Gleichstellung. Die Zuständigkeit im Geschäftsbereich ist bisher nicht abschließend geklärt. Einzelfallförderung auf der Grundlage der Landeshaushaltsordnung (LHO), die LHO ist veröffentlicht auf der Internetseite des Finanzministeriums. Es wurden keine neuen Förderrichtlinien erarbeitet. Das Erarbeiten einer neuen Richtlinie ist auch künftig nicht vorgesehen. Entfällt 17 Ausbau Dachboden Torgelower Familienzentrum mit Erweiterung Mutter-Kind- Wohnen 45,0 Die Überprüfung der Fördervoraussetzungen,die Abrechnung und Verwendungsnachweisprüfung liegt in der Verantwortung des Ministeriums für Soziales, Integration und Gleichstellung. Die Zuständigkeit im Geschäftsbereich ist bisher nicht abschließend geklärt. Einzelfallförderung auf der Grundlage der Landeshaushaltsordnung (LHO), die LHO ist veröffentlicht auf der Internetseite des Finanzministeriums. Es wurden keine neuen Förderrichtlinien erarbeitet. Das Erarbeiten einer neuen Richtlinie ist auch künftig nicht vorgesehen. Entfällt 18 Ausstattungshilfe des Walddorfes in der Miniaturstadt Bützow 15,0 Die Überprüfung der Fördervoraussetzungen und die Abrechnung der Fördermittel erfolgt in der Zuständigkeit des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit. Inhalt und Förderverfahren werden derzeit mit dem Empfänger abgestimmt. siehe Antwort zu Frage 1 siehe Antwort zu Frage 1 siehe Antwort zu Frage 1 19 Ein Ort der Begegnung im Giebelhaus Parchim 15,0 Die Überprüfung der Fördervoraussetzungen,die Abrechnung und Verwendungsnachweisprüfung liegt in der Verantwortung des Ministeriums für Soziales, Integration und Gleichstellung. Die Zuständigkeit im Geschäftsbereich ist bisher nicht abschließend geklärt. Einzelfallförderung auf der Grundlage der Landeshaushaltsordnung (LHO), die LHO ist veröffentlicht auf der Internetseite des Finanzministeriums. Es wurden keine neuen Förderrichtlinien erarbeitet. Das Erarbeiten einer neuen Richtlinie ist auch künftig nicht vorgesehen. Entfällt Anlage zur Antwort der Landesregierung auf Drucksache 7/3471 Frage 1 Frage 2 Frage 3 a) Frage 3 b) Lfd. Nr. Projektbeschreibung Gesamt- SOLL (in TEUR) 1 2 3 4 5 6 7 Wie und bei welcher Stelle erfolgt die Überprüfung der Fördervoraussetzungen und die Abrechnung der Fördermittel für Mittel aus dem Strategiefonds? Welche Förderrichtlinie bzw. welche Fördergrundsätze kommen für die einzelnen beantrag-ten Projekte des Strategiefonds zur Anwendung? Wo sind diese veröffentlicht? Für welche Vorhaben innerhalb des Strategiefonds wurden bereits neue Förderrichtlinien erarbeitet? a) Für welche Vorhaben sollen künftig noch Förderrichtlinien erarbeitet werden? b) Wann werden diese vorliegen? 20 Ersatzbeschaffung eines Kühltransporters für die Malchiner TAFEL 10,0 Die Überprüfung der Fördervoraussetzungen,die Abrechnung und Verwendungsnachweisprüfung liegt in der Verantwortung des Ministeriums für Soziales, Integration und Gleichstellung. Die Zuständigkeit im Geschäftsbereich ist bisher nicht abschließend geklärt. Einzelfallförderung auf der Grundlage der Landeshaushaltsordnung (LHO), die LHO ist veröffentlicht auf der Internetseite des Finanzministeriums. Es wurden keine neuen Förderrichtlinien erarbeitet. Das Erarbeiten einer neuen Richtlinie ist auch künftig nicht vorgesehen. Entfällt 21 Finanzielle Unterstützung eines Feriencamps vom 01.07. - 05.07.2019 5,0 Die Überprüfung der Fördervoraussetzungen,die Abrechnung und Verwendungsnachweisprüfung liegt in der Verantwortung des Ministeriums für Soziales, Integration und Gleichstellung. Die Zuständigkeit im Geschäftsbereich ist bisher nicht abschließend geklärt. Einzelfallförderung auf der Grundlage der Landeshaushaltsordnung (LHO), die LHO ist veröffentlicht auf der Internetseite des Finanzministeriums. Es wurden keine neuen Förderrichtlinien erarbeitet. Das Erarbeiten einer neuen Richtlinie ist auch künftig nicht vorgesehen. Entfällt 22 Förderung des Konzepts der Verbindung von Montessori-Pädagogik mit Tagespflege im Dialog der Generationen (MDG) der Aktion Sonnenschein Mecklenburg-Vorpommern e.V., Kinderzentrum Greifswald (Hinrichshagen) 35,0 Die Überprüfung der Fördervoraussetzungen,die Abrechnung und Verwendungsnachweisprüfung liegt in der Verantwortung des Ministeriums für Soziales, Integration und Gleichstellung. Die Zuständigkeit im Geschäftsbereich ist bisher nicht abschließend geklärt. Einzelfallförderung auf der Grundlage der Landeshaushaltsordnung (LHO), die LHO ist veröffentlicht auf der Internetseite des Finanzministeriums. Es wurden keine neuen Förderrichtlinien erarbeitet. Das Erarbeiten einer neuen Richtlinie ist auch künftig nicht vorgesehen. Entfällt 23 Haus der Begegnung stärken, Schwerin 20,0 Die Überprüfung der Fördervoraussetzungen,die Abrechnung und Verwendungsnachweisprüfung liegt in der Verantwortung des Ministeriums für Soziales, Integration und Gleichstellung. Die Zuständigkeit im Geschäftsbereich ist bisher nicht abschließend geklärt. Einzelfallförderung auf der Grundlage der Landeshaushaltsordnung (LHO), die LHO ist veröffentlicht auf der Internetseite des Finanzministeriums. Es wurden keine neuen Förderrichtlinien erarbeitet. Das Erarbeiten einer neuen Richtlinie ist auch künftig nicht vorgesehen. Entfällt 24 Hilfe zur Selbsthilfe Rheumaliga Brüel 5,0 Die Überprüfung der Fördervoraussetzungen und die Abrechnung der Fördermittel erfolgt in der Zuständigkeit des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit. Inhalt und Förderverfahren werden derzeit mit dem Empfänger abgestimmt. siehe Antwort zu Frage 1 siehe Antwort zu Frage 1 siehe Antwort zu Frage 1 25 Instandsetzung des "Wüstenschiffs" im Schweriner Stadtteil Mueßer Holz 20,0 Die Überprüfung der Fördervoraussetzungen,die Abrechnung und Verwendungsnachweisprüfung liegt in der Verantwortung des Ministeriums für Soziales, Integration und Gleichstellung. Die Zuständigkeit im Geschäftsbereich ist bisher nicht abschließend geklärt. Einzelfallförderung auf der Grundlage der Landeshaushaltsordnung (LHO), die LHO ist veröffentlicht auf der Internetseite des Finanzministeriums. Es wurden keine neuen Förderrichtlinien erarbeitet. Das Erarbeiten einer neuen Richtlinie ist auch künftig nicht vorgesehen. Entfällt Anlage zur Antwort der Landesregierung auf Drucksache 7/3471 Frage 1 Frage 2 Frage 3 a) Frage 3 b) Lfd. Nr. Projektbeschreibung Gesamt- SOLL (in TEUR) 1 2 3 4 5 6 7 Wie und bei welcher Stelle erfolgt die Überprüfung der Fördervoraussetzungen und die Abrechnung der Fördermittel für Mittel aus dem Strategiefonds? Welche Förderrichtlinie bzw. welche Fördergrundsätze kommen für die einzelnen beantrag-ten Projekte des Strategiefonds zur Anwendung? Wo sind diese veröffentlicht? Für welche Vorhaben innerhalb des Strategiefonds wurden bereits neue Förderrichtlinien erarbeitet? a) Für welche Vorhaben sollen künftig noch Förderrichtlinien erarbeitet werden? b) Wann werden diese vorliegen? 26 Modellprojekt "Ausbildung ehrenamtlicher SeniorenberaterInnen" 15,0 Die Überprüfung der Fördervoraussetzungen,die Abrechnung und Verwendungsnachweisprüfung liegt in der Verantwortung des Ministeriums für Soziales, Integration und Gleichstellung. Die Zuständigkeit im Geschäftsbereich ist bisher nicht abschließend geklärt. Einzelfallförderung auf der Grundlage der Landeshaushaltsordnung (LHO), die LHO ist veröffentlicht auf der Internetseite des Finanzministeriums. Es wurden keine neuen Förderrichtlinien erarbeitet. Das Erarbeiten einer neuen Richtlinie ist auch künftig nicht vorgesehen. Entfällt 27 Sicherung der hygienischen Voraussetzungen durch Anschaffung neuer Kühltechnik und Erneuerung des Ausgabetresens Tafel Neustrelitz 6,0 Die Überprüfung der Fördervoraussetzungen,die Abrechnung und Verwendungsnachweisprüfung liegt in der Verantwortung des Ministeriums für Soziales, Integration und Gleichstellung. Die Zuständigkeit im Geschäftsbereich ist bisher nicht abschließend geklärt. Einzelfallförderung auf der Grundlage der Landeshaushaltsordnung (LHO), die LHO ist veröffentlicht auf der Internetseite des Finanzministeriums. Es wurden keine neuen Förderrichtlinien erarbeitet. Das Erarbeiten einer neuen Richtlinie ist auch künftig nicht vorgesehen. Entfällt 28 Stärkung frauenspezifischer Beratungs- und Kontaktangebote, Fraueneinfälle e. V. Neubrandenburg 5,0 Die Überprüfung der Fördervoraussetzungen,die Abrechnung und Verwendungsnachweisprüfung liegt in der Verantwortung des Ministeriums für Soziales, Integration und Gleichstellung. Die Zuständigkeit im Geschäftsbereich ist bisher nicht abschließend geklärt. Einzelfallförderung auf der Grundlage der Landeshaushaltsordnung (LHO), die LHO ist veröffentlicht auf der Internetseite des Finanzministeriums. Es wurden keine neuen Förderrichtlinien erarbeitet. Das Erarbeiten einer neuen Richtlinie ist auch künftig nicht vorgesehen. Entfällt 29 Unterstützung des neuen Beratungs- und Kommunikationszentrums des Behindertenverbandes Ludwigslust e.V. 16,0 Die Überprüfung der Fördervoraussetzungen,die Abrechnung und Verwendungsnachweisprüfung liegt in der Verantwortung des Ministeriums für Soziales, Integration und Gleichstellung. Die Zuständigkeit im Geschäftsbereich ist bisher nicht abschließend geklärt. Einzelfallförderung auf der Grundlage der Landeshaushaltsordnung (LHO), die LHO ist veröffentlicht auf der Internetseite des Finanzministeriums. Es wurden keine neuen Förderrichtlinien erarbeitet. Das Erarbeiten einer neuen Richtlinie ist auch künftig nicht vorgesehen. Entfällt 30 Verbesserung der technischen Ausstattung für die Sozialarbeit des Arbeitslosenverbandes Territorialverband Uecker-Randow e.V. 5,5 Die Überprüfung der Fördervoraussetzungen,die Abrechnung und Verwendungsnachweisprüfung liegt in der Verantwortung des Ministeriums für Soziales, Integration und Gleichstellung. Die Zuständigkeit im Geschäftsbereich ist bisher nicht abschließend geklärt. Einzelfallförderung auf der Grundlage der Landeshaushaltsordnung (LHO), die LHO ist veröffentlicht auf der Internetseite des Finanzministeriums. Es wurden keine neuen Förderrichtlinien erarbeitet. Das Erarbeiten einer neuen Richtlinie ist auch künftig nicht vorgesehen. Entfällt 31 Werkbänke für körperlich und geistig behinderte Kinder und Jugendliche 3,0 Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur mittels Antragsprüfung gemäß VV zu § 44 LHO. Die Förderfähigkeit wird aufgrund der Vorgaben des Finanzausschusses als gegeben angesehen. Eine gesonderte Förderrichtlinie existiert nicht. Die Förderung erfolgt unter Beachtung des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit sowie der Grundsätze des § 44 LHO und der dazu ergangenen Verwaltungsvorschriften. Es wurden keine neuen Förderrichtlinien erarbeitet. Das Erarbeiten einer neuen Richtlinie ist auch künftig nicht vorgesehen. Entfällt Anlage zur Antwort der Landesregierung auf Drucksache 7/3471 Frage 1 Frage 2 Frage 3 a) Frage 3 b) Lfd. Nr. Projektbeschreibung Gesamt- SOLL (in TEUR) 1 2 3 4 5 6 7 Wie und bei welcher Stelle erfolgt die Überprüfung der Fördervoraussetzungen und die Abrechnung der Fördermittel für Mittel aus dem Strategiefonds? Welche Förderrichtlinie bzw. welche Fördergrundsätze kommen für die einzelnen beantrag-ten Projekte des Strategiefonds zur Anwendung? Wo sind diese veröffentlicht? Für welche Vorhaben innerhalb des Strategiefonds wurden bereits neue Förderrichtlinien erarbeitet? a) Für welche Vorhaben sollen künftig noch Förderrichtlinien erarbeitet werden? b) Wann werden diese vorliegen? 32 Defibrillatorenprogramm 1.000,0 Die Prüfung erfolgt anhand einschlägiger Fördergrundsätze (siehe Anwort zu Frage 2). Umsetzende Stelle ist das Landesförderinstitut M- V. Es wurden gesonderte Fördergrundsätze zur Förderung der Beschaffung von automatisierten externen Defibrillatoren (AED) erarbeitet. Veröffentlicht wurden sie bspw. auf der Internetseite des LFI. Es wurden und es werden keine Richtlinien erarbeitet. Entfällt 33 Gesundheitliche Versorgung im ländlichen Raum 1.000,0 Umsetzende Stelle sind das Wirtschaftsministerium und das Landesförderinstitut M-V. Es gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 LHO sowie die Nebenbestimmungen. Es wurden und es werden keine Richtlinien erarbeitet. Entfällt 34 Ich will was erreichen!, Gemeinnützige LEG Rosenow 10,0 Die Überprüfung der Fördervoraussetzungen und die Abrechnung der Fördermittel erfolgt in der Zuständigkeit des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit. Inhalt und Förderverfahren werden derzeit mit dem Empfänger abgestimmt. siehe Antwort zu Frage 1 siehe Antwort zu Frage 1 siehe Antwort zu Frage 1 Anlage zur Antwort der Landesregierung auf Drucksache 7/3471 Frage 1 Frage 2 Frage 3 a) Frage 3 b) Lfd. Nr. Projektbeschreibung Gesamt- SOLL (in TEUR) 1 2 3 4 5 6 7 Wie und bei welcher Stelle erfolgt die Überprüfung der Fördervoraussetzungen und die Abrechnung der Fördermittel für Mittel aus dem Strategiefonds? Welche Förderrichtlinie bzw. welche Fördergrundsätze kommen für die einzelnen beantrag-ten Projekte des Strategiefonds zur Anwendung? Wo sind diese veröffentlicht? Für welche Vorhaben innerhalb des Strategiefonds wurden bereits neue Förderrichtlinien erarbeitet? a) Für welche Vorhaben sollen künftig noch Förderrichtlinien erarbeitet werden? b) Wann werden diese vorliegen? Kultur, Heimat 8.374,0 1 Anschaffung neuer Instrumente im Bereich der musikalischen Früherziehung beim Landjugendverband MV e. V. 5,0 Die Überprüfung der Fördervoraussetzungen,die Abrechnung und Verwendungsnachweisprüfung liegt in der Verantwortung des Ministeriums für Soziales, Integration und Gleichstellung. Die Zuständigkeit im Geschäftsbereich ist bisher nicht abschließend geklärt. Einzelfallförderung auf der Grundlage der Landeshaushaltsordnung (LHO), die LHO ist veröffentlicht auf der Internetseite des Finanzministeriums. Es wurden keine neuen Förderrichtlinien erarbeitet. Das Erarbeiten einer neuen Richtlinie ist auch künftig nicht vorgesehen. Entfällt 2 Ausstattung, Gebäudeinstandsetzung, Ausrüstung des Vereins Schiffahrt Hafen Wismar 61 e. V. 15,0 Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur mittels Antragsprüfung gemäß VV zu § 44 LHO. Die Förderfähigkeit wird aufgrund der Vorgaben des Finanzausschusses als gegeben angesehen. Eine Förderrichtlinie kommt nicht zur Anwendung. Die Förderung erfolgt gemäß §§ 23, 44 LHO, unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Strategiefonds. Die Fördergrundsätze sind verwaltungsseitig dokumentiert. Es wurden keine neuen Förderrichtlinien erarbeitet. Das Erarbeiten einer neuen Richtlinie ist auch künftig nicht vorgesehen. Entfällt 3 Ausweitung des Projektes Bläserklasse der Kreismusikschule Güstrow 15,0 Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur mittels Antragsprüfung gemäß VV zu § 44 LHO. Die Förderfähigkeit wird aufgrund der Vorgaben des Finanzausschusses als gegeben angesehen. Eine Förderrichtlinie kommt nicht zur Anwendung. Die Förderung erfolgt gemäß §§ 23, 44 LHO, unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Strategiefonds. Die Fördergrundsätze sind verwaltungsseitig dokumentiert. Es wurden keine neuen Förderrichtlinien erarbeitet. Das Erarbeiten einer neuen Richtlinie ist auch künftig nicht vorgesehen. Entfällt 4 Beheizung der Bänke in der Kapelle Domjüch 12,0 Im Rahmen eines verwaltungsrechtlichen Antragsverfahrens überprüft das Justizministerium die Zuwendungsvoraussetzungen. Im Falle einer Zuwendungsgewährung erfolgen Mittelanforderung und -auszahlung sowie Verwendungsnachweisprüfung gemäß der Landeshaushaltsordnung (ANBest-P / NBest- Bau). Zur Anwendung kommen die Vorschriften der Landeshaushaltsordnung, insbesondere § 44 i.V.m. § 23 LHO und die dazu ergangenen Verwaltungsvorschriften (GVOBl. M-V 2000, S. 159, zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 12. 07.2018 , GVOBl. M-V S. 242, 244). Es wurden keine neuen Förderrichtlinien erarbeitet. Das Erarbeiten einer neuen Richtlinie ist auch künftig nicht vorgesehen. Entfällt 5 Bootstrailer und Slipanlage – Historische Bootswerft IGA Park 30,0 Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur mittels Antragsprüfung gemäß VV zu § 44 LHO. Die Förderfähigkeit wird aufgrund der Vorgaben des Finanzausschusses als gegeben angesehen. Eine Förderrichtlinie kommt nicht zur Anwendung. Die Förderung erfolgt gemäß §§ 23, 44 LHO, unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Strategiefonds. Die Fördergrundsätze sind verwaltungsseitig dokumentiert. Es wurden keine neuen Förderrichtlinien erarbeitet. Das Erarbeiten einer neuen Richtlinie ist auch künftig nicht vorgesehen. Entfällt 6 Buchprojekt Fotoklub Nordlicht Bützow e. V. 3,5 Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur mittels Antragsprüfung gemäß VV zu § 44 LHO. Die Förderfähigkeit wird aufgrund der Vorgaben des Finanzausschusses als gegeben angesehen. Eine Förderrichtlinie kommt nicht zur Anwendung. Die Förderung erfolgt gemäß §§ 23, 44 LHO, unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Strategiefonds. Die Fördergrundsätze sind verwaltungsseitig dokumentiert. Es wurden keine neuen Förderrichtlinien erarbeitet. Das Erarbeiten einer neuen Richtlinie ist auch künftig nicht vorgesehen. Entfällt Anlage zur Antwort der Landesregierung auf Drucksache 7/3471 Frage 1 Frage 2 Frage 3 a) Frage 3 b) Lfd. Nr. Projektbeschreibung Gesamt- SOLL (in TEUR) 1 2 3 4 5 6 7 Wie und bei welcher Stelle erfolgt die Überprüfung der Fördervoraussetzungen und die Abrechnung der Fördermittel für Mittel aus dem Strategiefonds? Welche Förderrichtlinie bzw. welche Fördergrundsätze kommen für die einzelnen beantrag-ten Projekte des Strategiefonds zur Anwendung? Wo sind diese veröffentlicht? Für welche Vorhaben innerhalb des Strategiefonds wurden bereits neue Förderrichtlinien erarbeitet? a) Für welche Vorhaben sollen künftig noch Förderrichtlinien erarbeitet werden? b) Wann werden diese vorliegen? 7 Digitale Aufbereitung von Ausstellungs- und Sonderausstellungsobjekten Museumsverein 10,0 Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur mittels Antragsprüfung gemäß VV zu § 44 LHO. Die Förderfähigkeit wird aufgrund der Vorgaben des Finanzausschusses als gegeben angesehen. Eine Förderrichtlinie kommt nicht zur Anwendung. Die Förderung erfolgt gemäß §§ 23, 44 LHO, unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Strategiefonds. Die Fördergrundsätze sind verwaltungsseitig dokumentiert. Es wurden keine neuen Förderrichtlinien erarbeitet. Das Erarbeiten einer neuen Richtlinie ist auch künftig nicht vorgesehen. Entfällt 8 Erneuerung Außensitzgruppe und Fußbodenheizung Vereinigung Kirchturm Mirow e. V. 6,0 Im Rahmen eines verwaltungsrechtlichen Antragsverfahrens überprüft das Justizministerium die Zuwendungsvoraussetzungen. Im Falle einer Zuwendungsgewährung erfolgen Mittelanforderung und -auszahlung sowie Verwendungsnachweisprüfung gemäß der Landeshaushaltsordnung (ANBest-P / NBest- Bau). Zur Anwendung kommen die Vorschriften der Landeshaushaltsordnung, insbesondere § 44 i.V.m. § 23 LHO und die dazu ergangenen Verwaltungsvorschriften (GVOBl. M-V 2000, S. 159, zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 12. 07.2018 , GVOBl. M-V S. 242, 244). Es wurden keine neuen Förderrichtlinien erarbeitet. Das Erarbeiten einer neuen Richtlinie ist auch künftig nicht vorgesehen. Entfällt 9 Erneuerung der Bekleidung für Karnevalsgruppen in der Gemeinde Gielow 5,0 Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur mittels Antragsprüfung gemäß VV zu § 44 LHO. Die Förderfähigkeit wird aufgrund der Vorgaben des Finanzausschusses als gegeben angesehen. Eine Förderrichtlinie kommt nicht zur Anwendung. Die Förderung erfolgt gemäß §§ 23, 44 LHO, unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Strategiefonds. Die Fördergrundsätze sind verwaltungsseitig dokumentiert. Es wurden keine neuen Förderrichtlinien erarbeitet. Das Erarbeiten einer neuen Richtlinie ist auch künftig nicht vorgesehen. Entfällt 10 Erneuerung der Uniformen und Musikinstrumente des Fanfarenzuges Ludwigslust e.V. 9,0 Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur mittels Antragsprüfung gemäß VV zu § 44 LHO. Die Förderfähigkeit wird aufgrund der Vorgaben des Finanzausschusses als gegeben angesehen. Eine Förderrichtlinie kommt nicht zur Anwendung. Die Förderung erfolgt gemäß §§ 23, 44 LHO, unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Strategiefonds. Die Fördergrundsätze sind verwaltungsseitig dokumentiert. Es wurden keine neuen Förderrichtlinien erarbeitet. Das Erarbeiten einer neuen Richtlinie ist auch künftig nicht vorgesehen. Entfällt 11 Europäisches Filmfestival dokumentART - films & future 2019 10,0 Die Überprüfung der Fördervoraussetzungen und die Abrechnung der Fördermittel erfolgt durch die Staatskanzlei. Bewilligung erfolgt nach den Verwaltungsvorschriften zu § 44 LHO MV, nach dem Verwaltungs-, Zustellungs- und Vollstreckungsgesetz des Landes MV in der jeweilig gültigen Fassung und angelehnt an die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen im kulturellen Bereich in MV vom 5. Oktober 2017 (AmtsBl. M-V, S.695) Es wurden keine neuen Förderrichtlinien erarbeitet. Das Erarbeiten einer neuen Richtlinie ist auch künftig nicht vorgesehen. Entfällt 12 Fanfarenzüge, Blasorchester und Spielmannszüge stärken - Engagement belohnen und Erfolge sichern 879,5 Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur mittels Antragsprüfung gemäß VV zu § 44 LHO. Die Förderfähigkeit wird aufgrund der Vorgaben des Finanzausschusses als gegeben angesehen. Eine Förderrichtlinie kommt nicht zur Anwendung. Die Förderung erfolgt gemäß §§ 23, 44 LHO, unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Strategiefonds. Die Fördergrundsätze sind verwaltungsseitig dokumentiert. Es wurden keine neuen Förderrichtlinien erarbeitet. Das Erarbeiten einer neuen Richtlinie ist auch künftig nicht vorgesehen. Entfällt Anlage zur Antwort der Landesregierung auf Drucksache 7/3471 Frage 1 Frage 2 Frage 3 a) Frage 3 b) Lfd. Nr. Projektbeschreibung Gesamt- SOLL (in TEUR) 1 2 3 4 5 6 7 Wie und bei welcher Stelle erfolgt die Überprüfung der Fördervoraussetzungen und die Abrechnung der Fördermittel für Mittel aus dem Strategiefonds? Welche Förderrichtlinie bzw. welche Fördergrundsätze kommen für die einzelnen beantrag-ten Projekte des Strategiefonds zur Anwendung? Wo sind diese veröffentlicht? Für welche Vorhaben innerhalb des Strategiefonds wurden bereits neue Förderrichtlinien erarbeitet? a) Für welche Vorhaben sollen künftig noch Förderrichtlinien erarbeitet werden? b) Wann werden diese vorliegen? 13 Förderung des traditionellen Brauchtums im Verein traditionelles Brauchtum Ummanz e.V. 20,0 Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur mittels Antragsprüfung gemäß VV zu § 44 LHO. Die Förderfähigkeit wird aufgrund der Vorgaben des Finanzausschusses als gegeben angesehen. Eine Förderrichtlinie kommt nicht zur Anwendung. Die Förderung erfolgt gemäß §§ 23, 44 LHO, unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Strategiefonds. Die Fördergrundsätze sind verwaltungsseitig dokumentiert. Es wurden keine neuen Förderrichtlinien erarbeitet. Das Erarbeiten einer neuen Richtlinie ist auch künftig nicht vorgesehen. Entfällt 14 Instandsetzung und Erhaltung Flugzeug Morava L 200 40,0 Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur mittels Antragsprüfung gemäß VV zu § 44 LHO. Die Förderfähigkeit wird aufgrund der Vorgaben des Finanzausschusses als gegeben angesehen. Eine Förderrichtlinie kommt nicht zur Anwendung. Die Förderung erfolgt gemäß §§ 23, 44 LHO, unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Strategiefonds. Die Fördergrundsätze sind verwaltungsseitig dokumentiert. Es wurden keine neuen Förderrichtlinien erarbeitet. Das Erarbeiten einer neuen Richtlinie ist auch künftig nicht vorgesehen. Entfällt 15 Instrumente für die Kreismusikschule Müritz 4,5 Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur mittels Antragsprüfung gemäß VV zu § 44 LHO. Die Förderfähigkeit wird aufgrund der Vorgaben des Finanzausschusses als gegeben angesehen. Eine Förderrichtlinie kommt nicht zur Anwendung. Die Förderung erfolgt gemäß §§ 23, 44 LHO, unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Strategiefonds. Die Fördergrundsätze sind verwaltungsseitig dokumentiert. Es wurden keine neuen Förderrichtlinien erarbeitet. Das Erarbeiten einer neuen Richtlinie ist auch künftig nicht vorgesehen. Entfällt 16 Investitionen Compagnie de Comedie Rostock 40,0 Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur mittels Antragsprüfung gemäß VV zu § 44 LHO. Die Förderfähigkeit wird aufgrund der Vorgaben des Finanzausschusses als gegeben angesehen. Eine Förderrichtlinie kommt nicht zur Anwendung. Die Förderung erfolgt gemäß §§ 23, 44 LHO, unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Strategiefonds. Die Fördergrundsätze sind verwaltungsseitig dokumentiert. Es wurden keine neuen Förderrichtlinien erarbeitet. Das Erarbeiten einer neuen Richtlinie ist auch künftig nicht vorgesehen. Entfällt 17 Materialkosten Kunstverein "KaSo" Wismar e. V. 5,0 Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur mittels Antragsprüfung gemäß VV zu § 44 LHO. Die Förderfähigkeit wird aufgrund der Vorgaben des Finanzausschusses als gegeben angesehen. Eine Förderrichtlinie kommt nicht zur Anwendung. Die Förderung erfolgt gemäß §§ 23, 44 LHO, unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Strategiefonds. Die Fördergrundsätze sind verwaltungsseitig dokumentiert. Es wurden keine neuen Förderrichtlinien erarbeitet. Das Erarbeiten einer neuen Richtlinie ist auch künftig nicht vorgesehen. Entfällt 18 Ostseesturmflut 1872/Klima- und Umweltbotschafter Hein & Stine 5,0 Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur mittels Antragsprüfung gemäß VV zu § 44 LHO. Die Förderfähigkeit wird aufgrund der Vorgaben des Finanzausschusses als gegeben angesehen. Eine gesonderte Förderrichtlinie existiert nicht. Die Förderung erfolgt unter Beachtung des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit sowie der Grundsätze des § 44 LHO und der dazu ergangenen Verwaltungsvorschriften. Es wurden keine neuen Förderrichtlinien erarbeitet. Das Erarbeiten einer neuen Richtlinie ist auch künftig nicht vorgesehen. Entfällt 19 Pflege heimatlichen Liedgutes, Seemannslieder, Brauchtumspflege 7,5 Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur mittels Antragsprüfung gemäß VV zu § 44 LHO. Die Förderfähigkeit wird aufgrund der Vorgaben des Finanzausschusses als gegeben angesehen. Eine Förderrichtlinie kommt nicht zur Anwendung. Die Förderung erfolgt gemäß §§ 23, 44 LHO, unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Strategiefonds. Die Fördergrundsätze sind verwaltungsseitig dokumentiert. Es wurden keine neuen Förderrichtlinien erarbeitet. Das Erarbeiten einer neuen Richtlinie ist auch künftig nicht vorgesehen. Entfällt Anlage zur Antwort der Landesregierung auf Drucksache 7/3471 Frage 1 Frage 2 Frage 3 a) Frage 3 b) Lfd. Nr. Projektbeschreibung Gesamt- SOLL (in TEUR) 1 2 3 4 5 6 7 Wie und bei welcher Stelle erfolgt die Überprüfung der Fördervoraussetzungen und die Abrechnung der Fördermittel für Mittel aus dem Strategiefonds? Welche Förderrichtlinie bzw. welche Fördergrundsätze kommen für die einzelnen beantrag-ten Projekte des Strategiefonds zur Anwendung? Wo sind diese veröffentlicht? Für welche Vorhaben innerhalb des Strategiefonds wurden bereits neue Förderrichtlinien erarbeitet? a) Für welche Vorhaben sollen künftig noch Förderrichtlinien erarbeitet werden? b) Wann werden diese vorliegen? 20 Restaurierung der Kleiderordnung Archivverein Wismar 5,0 Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur mittels Antragsprüfung gemäß VV zu § 44 LHO. Die Förderfähigkeit wird aufgrund der Vorgaben des Finanzausschusses als gegeben angesehen. Eine Förderrichtlinie kommt nicht zur Anwendung. Die Förderung erfolgt gemäß §§ 23, 44 LHO, unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Strategiefonds. Die Fördergrundsätze sind verwaltungsseitig dokumentiert. Es wurden keine neuen Förderrichtlinien erarbeitet. Das Erarbeiten einer neuen Richtlinie ist auch künftig nicht vorgesehen. Entfällt 21 Stärkung der Kinder- und Jugendarbeit des SCC 10,0 Die Überprüfung der Förderfähigkeit der Ausgaben, der Finanzierbarkeit und die Abrechnung erfolgen gemäß regulären Antragsund Verwendungsnachweisprüfverfahren auf der Grundlage einer Verordnung zur Übertragung hoheitlicher Förderaufgaben beim Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern. Die Förderfähigkeit wird aufgrund der Vorgaben des Finanzausschusses als gegeben angesehen. Eine Förderrichtlinie kommt nicht zur Anwendung. Die Förderung erfolgt gemäß §§ 23, 44 LHO als Einzelfallförderung unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Strategiefonds. Es wurden keine neuen Förderrichtlinien erarbeitet. Das Erarbeiten einer neuen Richtlinie ist auch künftig nicht vorgesehen. Entfällt 22 Umbau der Ausstellung in der „Spielkartenfabrik" des Vereins Jugendkunst e.V. in Stralsund 11,0 Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur mittels Antragsprüfung gemäß VV zu § 44 LHO. Die Förderfähigkeit wird aufgrund der Vorgaben des Finanzausschusses als gegeben angesehen. Eine Förderrichtlinie kommt nicht zur Anwendung. Die Förderung erfolgt gemäß §§ 23, 44 LHO, unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Strategiefonds. Die Fördergrundsätze sind verwaltungsseitig dokumentiert. Es wurden keine neuen Förderrichtlinien erarbeitet. Das Erarbeiten einer neuen Richtlinie ist auch künftig nicht vorgesehen. Entfällt 23 Umstrukturierung Galerie Hinter dem Rathaus Wismar 10,0 Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur mittels Antragsprüfung gemäß VV zu § 44 LHO. Die Förderfähigkeit wird aufgrund der Vorgaben des Finanzausschusses als gegeben angesehen. Eine Förderrichtlinie kommt nicht zur Anwendung. Die Förderung erfolgt gemäß §§ 23, 44 LHO, unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Strategiefonds. Die Fördergrundsätze sind verwaltungsseitig dokumentiert. Es wurden keine neuen Förderrichtlinien erarbeitet. Das Erarbeiten einer neuen Richtlinie ist auch künftig nicht vorgesehen. Entfällt 24 Unterstützung Unesco-Welterbe Schwerin 100,0 Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur mittels Antragsprüfung gemäß VV zu § 44 LHO. Die Förderfähigkeit wird aufgrund der Vorgaben des Finanzausschusses als gegeben angesehen. Eine Förderrichtlinie kommt nicht zur Anwendung. Die Förderung erfolgt gemäß §§ 23, 44 LHO, unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Strategiefonds. Die Fördergrundsätze sind verwaltungsseitig dokumentiert. Es wurden keine neuen Förderrichtlinien erarbeitet. Das Erarbeiten einer neuen Richtlinie ist auch künftig nicht vorgesehen. Entfällt 25 Unterstützung von Veranstaltungen zum 250. Geburtstag von Ernst Moritz Arndt 5,0 Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur mittels Antragsprüfung gemäß VV zu § 44 LHO. Die Förderfähigkeit wird aufgrund der Vorgaben des Finanzausschusses als gegeben angesehen. Eine Förderrichtlinie kommt nicht zur Anwendung. Die Förderung erfolgt gemäß §§ 23, 44 LHO, unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Strategiefonds. Die Fördergrundsätze sind verwaltungsseitig dokumentiert. Es wurden keine neuen Förderrichtlinien erarbeitet. Das Erarbeiten einer neuen Richtlinie ist auch künftig nicht vorgesehen. Entfällt Anlage zur Antwort der Landesregierung auf Drucksache 7/3471 Frage 1 Frage 2 Frage 3 a) Frage 3 b) Lfd. Nr. Projektbeschreibung Gesamt- SOLL (in TEUR) 1 2 3 4 5 6 7 Wie und bei welcher Stelle erfolgt die Überprüfung der Fördervoraussetzungen und die Abrechnung der Fördermittel für Mittel aus dem Strategiefonds? Welche Förderrichtlinie bzw. welche Fördergrundsätze kommen für die einzelnen beantrag-ten Projekte des Strategiefonds zur Anwendung? Wo sind diese veröffentlicht? Für welche Vorhaben innerhalb des Strategiefonds wurden bereits neue Förderrichtlinien erarbeitet? a) Für welche Vorhaben sollen künftig noch Förderrichtlinien erarbeitet werden? b) Wann werden diese vorliegen? 26 Verbesserung der Rahmenbedingungen der Mahn- und Gedenkstätten Wöbbelin 10,0 Landeszentrale für politische Bildung mittels Antragsprüfung gemäß VV zu § 44 LHO. Die Förderfähigkeit wird aufgrund der Vorgaben des Finanzausschusses als gegeben angesehen. Eine Förderrichtlinie kommt nicht zur Anwendung. Die Förderung erfolgt gemäß §§ 23, 44 LHO, unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Strategiefonds. Es wurden keine neuen Förderrichtlinien erarbeitet. Das Erarbeiten einer neuen Richtlinie ist auch künftig nicht vorgesehen. Entfällt 27 Abschluss der Freianlagengestaltung Marienkirchplatz, Eingangsgestaltung Konzertkirche 30,0 Der Antrag auf Bewilligung der Strategiefondsmittel wird gemäß Anlage 5 der Städtebauförderrichtlinien M-V (StBauFR M-V) gestellt. Nach Prüfung der Zuwendungsvoraussetzungen durch das Landesförderinstitut M-V (LFI) ergeht der Zuwendungsbescheid durch das LFI. Mittels Verwendungsnachweis (Anlage zum Zuwendungsbescheid) wird die zweckentsprechende Verwendung der Mittel seitens des Zuwendungsempfängers nachgewiesen und durch das LFI geprüft. Die Förderung erfolgt angelehnt an die Städtebauförderrichtlinien M-V (StBauFR M-V) vom 20. Oktober 2011 - VIII 320 - 513.1.08 - VV Meckl.-Vorp. Gl. Nr. 213 - 8. Es wurde keine neue Förderrichtlinie erarbeitet. Die Erarbeitung einer neuen Förderrichtlinie ist nicht beabsichtigt. Entfällt 28 Sicherstellung der Befahrbarkeit Hafenbahn Neustrelitz 15,0 Die Überprüfung der Fördervoraussetzungen sowie die Abrechnung der Fördermittel erfolgt im Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung. Die Förderung erfolgt ohne Förderrichtlinie beziehungsweise -grundsätze und entsprechend den Vorgaben des § 44 Landeshaushaltsordnung in Verbindung mit den dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften. Entfällt Entfällt 29 Errichtung eines Bürgerzentrums im Schweriner Stadtteil Lankow 30,0 Die Prüfung der Zuwendungsvoraussetzung und - gewährung erfolgt durch das Ministerium für Inneres und Europa auf Grundlage der Verwaltungsvorschriften zu § 44 Landeshaushaltsordnung Mecklenburg- Vorpommern (VV zu § 44 LHO M-V). Die Verwendungsnachweisprüfung soll künftig durch das Landesförderinstitut erfolgen. Es gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 LHO. Es wurden keine neuen Förderrichtlinien erarbeitet. Das Erarbeiten einer neuen Richtlinie ist auch künftig nicht vorgesehen. Entfällt 30 Förderung der Sanierung der Mahn- und Gedenkstätte Barth 7,0 Die Prüfung der Zuwendungsvoraussetzung und - gewährung erfolgt durch das Ministerium für Inneres und Europa auf Grundlage der Verwaltungsvorschriften zu § 44 Landeshaushaltsordnung Mecklenburg- Vorpommern (VV zu § 44 LHO M-V). Die Verwendungsnachweisprüfung soll künftig durch das Landesförderinstitut erfolgen. Es gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 LHO. Es wurden keine neuen Förderrichtlinien erarbeitet. Das Erarbeiten einer neuen Richtlinie ist auch künftig nicht vorgesehen. Entfällt Anlage zur Antwort der Landesregierung auf Drucksache 7/3471 Frage 1 Frage 2 Frage 3 a) Frage 3 b) Lfd. Nr. Projektbeschreibung Gesamt- SOLL (in TEUR) 1 2 3 4 5 6 7 Wie und bei welcher Stelle erfolgt die Überprüfung der Fördervoraussetzungen und die Abrechnung der Fördermittel für Mittel aus dem Strategiefonds? Welche Förderrichtlinie bzw. welche Fördergrundsätze kommen für die einzelnen beantrag-ten Projekte des Strategiefonds zur Anwendung? Wo sind diese veröffentlicht? Für welche Vorhaben innerhalb des Strategiefonds wurden bereits neue Förderrichtlinien erarbeitet? a) Für welche Vorhaben sollen künftig noch Förderrichtlinien erarbeitet werden? b) Wann werden diese vorliegen? 31 Interkulturelle Zusammenarbeit Deutsch- Rumänischer Freundschaftsverein Neubrandenburg-Bistritz 7,0 Die Prüfung der Zuwendungsvoraussetzung und - gewährung erfolgt durch das Ministerium für Inneres und Europa auf Grundlage der Verwaltungsvorschriften zu § 44 Landeshaushaltsordnung Mecklenburg- Vorpommern (VV zu § 44 LHO M-V). Die Verwendungsnachweisprüfung soll künftig durch das Landesförderinstitut erfolgen. Es gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 LHO. Es wurden keine neuen Förderrichtlinien erarbeitet. Das Erarbeiten einer neuen Richtlinie ist auch künftig nicht vorgesehen. Entfällt 32 Kunst- und Kultur im ländlichen Raum 100,0 Die Prüfung der Zuwendungsvoraussetzung und - gewährung erfolgt durch das Ministerium für Inneres und Europa auf Grundlage der Verwaltungsvorschriften zu § 44 Landeshaushaltsordnung Mecklenburg- Vorpommern (VV zu § 44 LHO M-V). Die Verwendungsnachweisprüfung soll künftig durch das Landesförderinstitut erfolgen. Es gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 LHO. Es wurden keine neuen Förderrichtlinien erarbeitet. Das Erarbeiten einer neuen Richtlinie ist auch künftig nicht vorgesehen. Entfällt 33 Reinigung und Beschichtung der Lichtmasten in der Innenstadt der Universitäts- und Hansestadt Greifswald 25,0 Die Prüfung der Zuwendungsvoraussetzung und - gewährung erfolgt durch das Ministerium für Inneres und Europa auf Grundlage der Verwaltungsvorschriften zu § 44 Landeshaushaltsordnung Mecklenburg- Vorpommern (VV zu § 44 LHO M-V). Die Verwendungsnachweisprüfung soll künftig durch das Landesförderinstitut erfolgen. Es gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 LHO. Es wurden keine neuen Förderrichtlinien erarbeitet. Das Erarbeiten einer neuen Richtlinie ist auch künftig nicht vorgesehen. Entfällt 34 Sanierung des Gefallenendenkmals in Penkun 5,0 Die Prüfung der Zuwendungsvoraussetzung und - gewährung erfolgt durch das Ministerium für Inneres und Europa auf Grundlage der Verwaltungsvorschriften zu § 44 Landeshaushaltsordnung Mecklenburg- Vorpommern (VV zu § 44 LHO M-V). Die Verwendungsnachweisprüfung soll künftig durch das Landesförderinstitut erfolgen. Es gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 LHO. Es wurden keine neuen Förderrichtlinien erarbeitet. Das Erarbeiten einer neuen Richtlinie ist auch künftig nicht vorgesehen. Entfällt Anlage zur Antwort der Landesregierung auf Drucksache 7/3471 Frage 1 Frage 2 Frage 3 a) Frage 3 b) Lfd. Nr. Projektbeschreibung Gesamt- SOLL (in TEUR) 1 2 3 4 5 6 7 Wie und bei welcher Stelle erfolgt die Überprüfung der Fördervoraussetzungen und die Abrechnung der Fördermittel für Mittel aus dem Strategiefonds? Welche Förderrichtlinie bzw. welche Fördergrundsätze kommen für die einzelnen beantrag-ten Projekte des Strategiefonds zur Anwendung? Wo sind diese veröffentlicht? Für welche Vorhaben innerhalb des Strategiefonds wurden bereits neue Förderrichtlinien erarbeitet? a) Für welche Vorhaben sollen künftig noch Förderrichtlinien erarbeitet werden? b) Wann werden diese vorliegen? 35 Sanierung des Gefallenendenkmals in Storkow 2,5 Die Prüfung der Zuwendungsvoraussetzung und - gewährung erfolgt durch das Ministerium für Inneres und Europa auf Grundlage der Verwaltungsvorschriften zu § 44 Landeshaushaltsordnung Mecklenburg- Vorpommern (VV zu § 44 LHO M-V). Die Verwendungsnachweisprüfung soll künftig durch das Landesförderinstitut erfolgen. Es gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 LHO. Es wurden keine neuen Förderrichtlinien erarbeitet. Das Erarbeiten einer neuen Richtlinie ist auch künftig nicht vorgesehen. Entfällt 36 Sanierung des Kriegerdenkmals im Stadtpark der Peenestadt Neukalen 20,0 Die Prüfung der Zuwendungsvoraussetzung und - gewährung erfolgt durch das Ministerium für Inneres und Europa auf Grundlage der Verwaltungsvorschriften zu § 44 Landeshaushaltsordnung Mecklenburg- Vorpommern (VV zu § 44 LHO M-V). Die Verwendungsnachweisprüfung soll künftig durch das Landesförderinstitut erfolgen. Es gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 LHO. Es wurden keine neuen Förderrichtlinien erarbeitet. Das Erarbeiten einer neuen Richtlinie ist auch künftig nicht vorgesehen. Entfällt 37 Unterstützung des Fördervereins Schloss- und Gutshofanlage Ludwigsburg e.V. 40,0 Die Prüfung der Zuwendungsvoraussetzung und - gewährung erfolgt durch das Ministerium für Inneres und Europa auf Grundlage der Verwaltungsvorschriften zu § 44 Landeshaushaltsordnung Mecklenburg- Vorpommern (VV zu § 44 LHO M-V). Die Verwendungsnachweisprüfung soll künftig durch das Landesförderinstitut erfolgen. Es gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 LHO. Es wurden keine neuen Förderrichtlinien erarbeitet. Das Erarbeiten einer neuen Richtlinie ist auch künftig nicht vorgesehen. Entfällt 38 Unterstützung identitätsstiftender Projekte auf ehrenamtlicher und kommunaler Ebene 2.740,0 Die Prüfung der Zuwendungsvoraussetzung und - gewährung erfolgt durch das Ministerium für Inneres und Europa auf Grundlage der Verwaltungsvorschriften zu § 44 Landeshaushaltsordnung Mecklenburg- Vorpommern (VV zu § 44 LHO M-V). Die Verwendungsnachweisprüfung soll künftig durch das Landesförderinstitut erfolgen. Es gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 LHO und interne Grundsätze zur Umsetzung des Sondervermögens Strategiefonds des Landes Mecklenburg-Vorpommern „Unterstützung identitätsstiftender Projekte auf ehrenamtlicher und kommunaler Ebene" (Kurzform: Fördergrundsätze identitätsstiftender Projekte - FG ISP -) vom 20. September 2018 / Eine Veröffentlichung der internen Fördergrundsätze ist nicht vorgesehen. Es wurden keine neuen Förderrichtlinien erarbeitet. Das Erarbeiten einer neuen Richtlinie ist auch künftig nicht vorgesehen. Entfällt Anlage zur Antwort der Landesregierung auf Drucksache 7/3471 Frage 1 Frage 2 Frage 3 a) Frage 3 b) Lfd. Nr. Projektbeschreibung Gesamt- SOLL (in TEUR) 1 2 3 4 5 6 7 Wie und bei welcher Stelle erfolgt die Überprüfung der Fördervoraussetzungen und die Abrechnung der Fördermittel für Mittel aus dem Strategiefonds? Welche Förderrichtlinie bzw. welche Fördergrundsätze kommen für die einzelnen beantrag-ten Projekte des Strategiefonds zur Anwendung? Wo sind diese veröffentlicht? Für welche Vorhaben innerhalb des Strategiefonds wurden bereits neue Förderrichtlinien erarbeitet? a) Für welche Vorhaben sollen künftig noch Förderrichtlinien erarbeitet werden? b) Wann werden diese vorliegen? 39 Einrichtung eines Gruppenquartiers im Bibelzentrum der Siftung Niederdeutsches Bibelzentrum Barth 10,0 Im Rahmen eines verwaltungsrechtlichen Antragsverfahrens überprüft das Justizministerium die Zuwendungsvoraussetzungen. Im Falle einer Zuwendungsgewährung erfolgen Mittelanforderung und -auszahlung sowie Verwendungsnachweisprüfung gemäß der Landeshaushaltsordnung (ANBest-P / NBest- Bau). Zur Anwendung kommen die Vorschriften der Landeshaushaltsordnung, insbesondere § 44 i.V.m. § 23 LHO und die dazu ergangenen Verwaltungsvorschriften (GVOBl. M-V 2000, S. 159, zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 12. 07.2018 , GVOBl. M-V S. 242, 244). Es wurden keine neuen Förderrichtlinien erarbeitet. Das Erarbeiten einer neuen Richtlinie ist auch künftig nicht vorgesehen. Entfällt 40 Ersatzneubau Adventgemeinde Bergen, Freikirche der Siebenden-Tags-Adventisten KdöR in MV 298,0 Im Rahmen eines verwaltungsrechtlichen Antragsverfahrens überprüft das Justizministerium die Zuwendungsvoraussetzungen. Im Falle einer Zuwendungsgewährung erfolgen Mittelanforderung und -auszahlung sowie Verwendungsnachweisprüfung gemäß der Landeshaushaltsordnung (ANBest-P / NBest- Bau). Zur Anwendung kommen die Vorschriften der Landeshaushaltsordnung, insbesondere § 44 i.V.m. § 23 LHO und die dazu ergangenen Verwaltungsvorschriften (GVOBl. M-V 2000, S. 159, zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 12. 07.2018 , GVOBl. M-V S. 242, 244). Es wurden keine neuen Förderrichtlinien erarbeitet. Das Erarbeiten einer neuen Richtlinie ist auch künftig nicht vorgesehen. Entfällt 41 Förderung Eigenanteil zur Maßnahme "Sanierung Pfarrscheune Uelitz“ 10,0 Im Rahmen eines verwaltungsrechtlichen Antragsverfahrens überprüft das Justizministerium die Zuwendungsvoraussetzungen. Im Falle einer Zuwendungsgewährung erfolgen Mittelanforderung und -auszahlung sowie Verwendungsnachweisprüfung gemäß der Landeshaushaltsordnung (ANBest-P / NBest- Bau). Zur Anwendung kommen die Vorschriften der Landeshaushaltsordnung, insbesondere § 44 i.V.m. § 23 LHO und die dazu ergangenen Verwaltungsvorschriften (GVOBl. M-V 2000, S. 159, zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 12. 07.2018 , GVOBl. M-V S. 242, 244). Es wurden keine neuen Förderrichtlinien erarbeitet. Das Erarbeiten einer neuen Richtlinie ist auch künftig nicht vorgesehen. Entfällt 42 Kirchsanierung 3.000,0 Im Rahmen eines verwaltungsrechtlichen Antragsverfahrens überprüft das Justizministerium die Zuwendungsvoraussetzungen. Im Falle einer Zuwendungsgewährung erfolgen Mittelanforderung und -auszahlung sowie Verwendungsnachweisprüfung gemäß der Landeshaushaltsordnung (ANBest-P / NBest- Bau). Genaueres regelt die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Sanierung kirchlicher Gebäude in Mecklenburg- Vorpommern (Verwaltungsvorschrift des Justizministeriums vom 06.08.2018, AmtsBl. M- V 2018, S. 462). Zur Anwendung kommen die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Sanierung kirchlicher Gebäude in Mecklenburg- Vorpommern (Verwaltungsvorschrift des Justizministeriums vom 06.08.2018, AmtsBl. M- V 2018, S. 462) sowie die Vorschriften der Landeshaushaltsordnung, insbesondere § 44 i.V.m. § 23 LHO und die dazu ergangenen Verwaltungsvorschriften (GVOBl. M-V 2000, S. 159, zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 12. 07.2018 , GVOBl. M-V S. 242, 244). Es wurden keine neuen Förderrichtlinien erarbeitet. Das Erarbeiten einer neuen Richtlinie ist auch künftig nicht vorgesehen. Entfällt Anlage zur Antwort der Landesregierung auf Drucksache 7/3471 Frage 1 Frage 2 Frage 3 a) Frage 3 b) Lfd. Nr. Projektbeschreibung Gesamt- SOLL (in TEUR) 1 2 3 4 5 6 7 Wie und bei welcher Stelle erfolgt die Überprüfung der Fördervoraussetzungen und die Abrechnung der Fördermittel für Mittel aus dem Strategiefonds? Welche Förderrichtlinie bzw. welche Fördergrundsätze kommen für die einzelnen beantrag-ten Projekte des Strategiefonds zur Anwendung? Wo sind diese veröffentlicht? Für welche Vorhaben innerhalb des Strategiefonds wurden bereits neue Förderrichtlinien erarbeitet? a) Für welche Vorhaben sollen künftig noch Förderrichtlinien erarbeitet werden? b) Wann werden diese vorliegen? 43 Pfarrscheune Lichtenhagen: Gastro Spülmaschine 15,0 Im Rahmen eines verwaltungsrechtlichen Antragsverfahrens überprüft das Justizministerium die Zuwendungsvoraussetzungen. Im Falle einer Zuwendungsgewährung erfolgen Mittelanforderung und -auszahlung sowie Verwendungsnachweisprüfung gemäß der Landeshaushaltsordnung (ANBest-P / NBest- Bau). Zur Anwendung kommen die Vorschriften der Landeshaushaltsordnung, insbesondere § 44 i.V.m. § 23 LHO und die dazu ergangenen Verwaltungsvorschriften (GVOBl. M-V 2000, S. 159, zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 12. 07.2018 , GVOBl. M-V S. 242, 244). Es wurden keine neuen Förderrichtlinien erarbeitet. Das Erarbeiten einer neuen Richtlinie ist auch künftig nicht vorgesehen. Entfällt 44 Sanierungshilfe Russisch-Orthodoxe Kirche 5,0 Im Rahmen eines verwaltungsrechtlichen Antragsverfahrens überprüft das Justizministerium die Zuwendungsvoraussetzungen. Im Falle einer Zuwendungsgewährung erfolgen Mittelanforderung und -auszahlung sowie Verwendungsnachweisprüfung gemäß der Landeshaushaltsordnung (ANBest-P / NBest- Bau). Zur Anwendung kommen die Vorschriften der Landeshaushaltsordnung, insbesondere § 44 i.V.m. § 23 LHO und die dazu ergangenen Verwaltungsvorschriften (GVOBl. M-V 2000, S. 159, zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 12. 07.2018 , GVOBl. M-V S. 242, 244). Es wurden keine neuen Förderrichtlinien erarbeitet. Das Erarbeiten einer neuen Richtlinie ist auch künftig nicht vorgesehen. Entfällt 45 Wege in die Stille, Ev.-Lutherische Kirche St. Johannis Neubrandenburg 3,0 Im Rahmen eines verwaltungsrechtlichen Antragsverfahrens überprüft das Justizministerium die Zuwendungsvoraussetzungen. Im Falle einer Zuwendungsgewährung erfolgen Mittelanforderung und -auszahlung sowie Verwendungsnachweisprüfung gemäß der Landeshaushaltsordnung (ANBest-P / NBest- Bau). Zur Anwendung kommen die Vorschriften der Landeshaushaltsordnung, insbesondere § 44 i.V.m. § 23 LHO und die dazu ergangenen Verwaltungsvorschriften (GVOBl. M-V 2000, S. 159, zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 12. 07.2018 , GVOBl. M-V S. 242, 244). Es wurden keine neuen Förderrichtlinien erarbeitet. Das Erarbeiten einer neuen Richtlinie ist auch künftig nicht vorgesehen. Entfällt 46 Ausweitung des Projekts „Gartenglück – Gemeinsam Gärtnern macht stark“ des Fördervereins Seniorenbeirat der Hansestadt Stralsund e.V. 5,5 Die Bearbeitung des Zuwendungsverfahrens einschließlich der Überprüfung der Fördervoraussetzungen und der Abrechnung der Fördermittel erfolgt beim Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt nach Maßgabe der Verwaltungsvorschriften zu § 44 der Landeshaushaltsordnung. Aufgrund der ressortinternen Abstimmungen über Zuteilung und Verfahrensweise ist eine Aussage hierzu derzeit noch nicht möglich. siehe Antwort zu 2 siehe Antwort zu 2 47 Bau eines Brunnens zur Bewässerung der Kleingartenanlage "Am Teichhof" des Kreisverbandes Gartenfreunde Stralsund e.V. 14,0 Die Bearbeitung des Zuwendungsverfahrens einschließlich der Überprüfung der Fördervoraussetzungen und der Abrechnung der Fördermittel erfolgt beim Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt nach Maßgabe der Verwaltungsvorschriften zu § 44 der Landeshaushaltsordnung. Aufgrund der ressortinternen Abstimmungen über Zuteilung und Verfahrensweise ist eine Aussage hierzu derzeit noch nicht möglich. siehe Antwort zu 2 siehe Antwort zu 2 Anlage zur Antwort der Landesregierung auf Drucksache 7/3471 Frage 1 Frage 2 Frage 3 a) Frage 3 b) Lfd. Nr. Projektbeschreibung Gesamt- SOLL (in TEUR) 1 2 3 4 5 6 7 Wie und bei welcher Stelle erfolgt die Überprüfung der Fördervoraussetzungen und die Abrechnung der Fördermittel für Mittel aus dem Strategiefonds? Welche Förderrichtlinie bzw. welche Fördergrundsätze kommen für die einzelnen beantrag-ten Projekte des Strategiefonds zur Anwendung? Wo sind diese veröffentlicht? Für welche Vorhaben innerhalb des Strategiefonds wurden bereits neue Förderrichtlinien erarbeitet? a) Für welche Vorhaben sollen künftig noch Förderrichtlinien erarbeitet werden? b) Wann werden diese vorliegen? 48 Notreparatur Turm Burg Klempenow 25,0 Landesamt für Kultur und Denkmalpflege mittels Antragsprüfung gemäß VV zu § 44 LHO. Die Förderfähigkeit wird aufgrund der Vorgaben des Finanzausschusses als gegeben angesehen. Eine Förderrichtlinie kommt nicht zur Anwendung. Die Förderung erfolgt gemäß §§ 23, 44 LHO, unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Strategiefonds. Die Fördergrundsätze sind verwaltungsseitig dokumentiert. Es wurden keine neuen Förderrichtlinien erarbeitet. Das Erarbeiten einer neuen Richtlinie ist auch künftig nicht vorgesehen. Entfällt 49 Stärkung des Ehrenamtes im ländlichen Raum nach Gemeindefusion 4,0 Die Überprüfung der Fördervoraussetzungen,die Abrechnung und Verwendungsnachweisprüfung liegt in der Verantwortung des Ministeriums für Soziales, Integration und Gleichstellung. Die Zuständigkeit im Geschäftsbereich ist bisher nicht abschließend geklärt. Einzelfallförderung auf der Grundlage der Landeshaushaltsordnung (LHO), die LHO ist veröffentlicht auf der Internetseite des Finanzministeriums. Es wurden keine neuen Förderrichtlinien erarbeitet. Das Erarbeiten einer neuen Richtlinie ist auch künftig nicht vorgesehen. Entfällt 50 Unterstützung der Initiative zur Vermeidung von Einwegplastik und zur Stärkung des Umweltbewusstseins auf Rügen und in der Hansestadt Stralsund 25,0 Die Bearbeitung des Zuwendungsverfahrens einschließlich der Überprüfung der Fördervoraussetzungen und der Abrechnung der Fördermittel erfolgt beim Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt nach Maßgabe der Verwaltungsvorschriften zu § 44 der Landeshaushaltsordnung. Aufgrund der ressortinternen Abstimmungen über Zuteilung und Verfahrensweise ist eine Aussage hierzu derzeit noch nicht möglich. siehe Antwort zu 2 siehe Antwort zu 2 51 Anschubfinanzierung für den Verein Deutsch- Russische Partnerschaft e. V. 600,0 Es wurden noch keine Mittel verausgabt. Ein mögliches Bewilligungsverfahren wird derzeit in der Staatskanzlei entwickelt. keine Entfällt Entfällt 52 Reusenhaus Wieck 50,0 Die Überprüfung der Fördervoraussetzungen sowie die Abrechnung der Fördermittel erfolgt im Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung. Die Förderung erfolgt ohne Förderrichtlinie beziehungsweise -grundsätze und entsprechend den Vorgaben des § 44 Landeshaushaltsordnung in Verbindung mit den dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften. Entfällt Entfällt 53 Touristisches Informationssystem - historisches Ziesendorf 15,0 Die Überprüfung der Fördervoraussetzungen und die Abrechnung der Fördermittel erfolgt in der Zuständigkeit des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit. Inhalt und Förderverfahren werden derzeit mit dem Empfänger abgestimmt. siehe Antwort zu Frage 1 siehe Antwort zu Frage 1 siehe Antwort zu Frage 1 Anlage zur Antwort der Landesregierung auf Drucksache 7/3471 Frage 1 Frage 2 Frage 3 a) Frage 3 b) Lfd. Nr. Projektbeschreibung Gesamt- SOLL (in TEUR) 1 2 3 4 5 6 7 Wie und bei welcher Stelle erfolgt die Überprüfung der Fördervoraussetzungen und die Abrechnung der Fördermittel für Mittel aus dem Strategiefonds? Welche Förderrichtlinie bzw. welche Fördergrundsätze kommen für die einzelnen beantrag-ten Projekte des Strategiefonds zur Anwendung? Wo sind diese veröffentlicht? Für welche Vorhaben innerhalb des Strategiefonds wurden bereits neue Förderrichtlinien erarbeitet? a) Für welche Vorhaben sollen künftig noch Förderrichtlinien erarbeitet werden? b) Wann werden diese vorliegen? ländlicher Raum 860,9 1 Anbringen von Rolläden an den Fenstern der Grundschule Eldena 20,0 Die Prüfung der Zuwendungsvoraussetzung und - gewährung erfolgt durch das Ministerium für Inneres und Europa auf Grundlage der Verwaltungsvorschriften zu § 44 Landeshaushaltsordnung Mecklenburg- Vorpommern (VV zu § 44 LHO M-V). Die Verwendungsnachweisprüfung soll künftig durch das Landesförderinstitut erfolgen. Es gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 LHO. Es wurden keine neuen Förderrichtlinien erarbeitet. Das Erarbeiten einer neuen Richtlinie ist auch künftig nicht vorgesehen. Entfällt 2 Anschaffung eines Mehrzweckfahrzeug für die Parkpflege des Flächendenkmals „Putbusser Schlosspark“ 25,0 Die Prüfung der Zuwendungsvoraussetzung und - gewährung erfolgt durch das Ministerium für Inneres und Europa auf Grundlage der Verwaltungsvorschriften zu § 44 Landeshaushaltsordnung Mecklenburg- Vorpommern (VV zu § 44 LHO M-V). Die Verwendungsnachweisprüfung soll künftig durch das Landesförderinstitut erfolgen. Es gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 LHO. Es wurden keine neuen Förderrichtlinien erarbeitet. Das Erarbeiten einer neuen Richtlinie ist auch künftig nicht vorgesehen. Entfällt 3 Ausbau des Dachbodens im Haus der Vereine der Warbelstadt Gnoien 12,5 Die Prüfung der Zuwendungsvoraussetzung und - gewährung erfolgt durch das Ministerium für Inneres und Europa auf Grundlage der Verwaltungsvorschriften zu § 44 Landeshaushaltsordnung Mecklenburg- Vorpommern (VV zu § 44 LHO M-V). Die Verwendungsnachweisprüfung soll künftig durch das Landesförderinstitut erfolgen. Es gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 LHO. Es wurden keine neuen Förderrichtlinien erarbeitet. Das Erarbeiten einer neuen Richtlinie ist auch künftig nicht vorgesehen. Entfällt 4 Einrichtung einer Küche im Gemeindezentrum der Gemeinde Lindenberg 10,0 Die Prüfung der Zuwendungsvoraussetzung und - gewährung erfolgt durch das Ministerium für Inneres und Europa auf Grundlage der Verwaltungsvorschriften zu § 44 Landeshaushaltsordnung Mecklenburg- Vorpommern (VV zu § 44 LHO M-V). Die Verwendungsnachweisprüfung soll künftig durch das Landesförderinstitut erfolgen. Es gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 LHO. Es wurden keine neuen Förderrichtlinien erarbeitet. Das Erarbeiten einer neuen Richtlinie ist auch künftig nicht vorgesehen. Entfällt Anlage zur Antwort der Landesregierung auf Drucksache 7/3471 Frage 1 Frage 2 Frage 3 a) Frage 3 b) Lfd. Nr. Projektbeschreibung Gesamt- SOLL (in TEUR) 1 2 3 4 5 6 7 Wie und bei welcher Stelle erfolgt die Überprüfung der Fördervoraussetzungen und die Abrechnung der Fördermittel für Mittel aus dem Strategiefonds? Welche Förderrichtlinie bzw. welche Fördergrundsätze kommen für die einzelnen beantrag-ten Projekte des Strategiefonds zur Anwendung? Wo sind diese veröffentlicht? Für welche Vorhaben innerhalb des Strategiefonds wurden bereits neue Förderrichtlinien erarbeitet? a) Für welche Vorhaben sollen künftig noch Förderrichtlinien erarbeitet werden? b) Wann werden diese vorliegen? 5 Förderung der Beschaffung eines Ersatzfahrzeuges für die Gemeindearbeiter der Gemeinde Jördenstorf 15,0 Die Prüfung der Zuwendungsvoraussetzung und - gewährung erfolgt durch das Ministerium für Inneres und Europa auf Grundlage der Verwaltungsvorschriften zu § 44 Landeshaushaltsordnung Mecklenburg- Vorpommern (VV zu § 44 LHO M-V). Die Verwendungsnachweisprüfung soll künftig durch das Landesförderinstitut erfolgen. Es gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 LHO. Es wurden keine neuen Förderrichtlinien erarbeitet. Das Erarbeiten einer neuen Richtlinie ist auch künftig nicht vorgesehen. Entfällt 6 Förderung des Eigenanteils der Gemeinde Ummanz für den Lückenschluss im Ostseeküstenradweg 30,0 Die Prüfung der Zuwendungsvoraussetzung und - gewährung erfolgt durch das Ministerium für Inneres und Europa auf Grundlage der Verwaltungsvorschriften zu § 44 Landeshaushaltsordnung Mecklenburg- Vorpommern (VV zu § 44 LHO M-V). Die Verwendungsnachweisprüfung soll künftig durch das Landesförderinstitut erfolgen. Es gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 LHO. Es wurden keine neuen Förderrichtlinien erarbeitet. Das Erarbeiten einer neuen Richtlinie ist auch künftig nicht vorgesehen. Entfällt 7 Förderung des Eigenanteils der Gemeinden Grambow und Krackow für den Bau eines Radwanderweges auf dem ehemaligen Bahndamm der Kleinbahn Casekow-Penkun- Oder 100,0 Die Prüfung der Zuwendungsvoraussetzung und - gewährung erfolgt durch das Ministerium für Inneres und Europa auf Grundlage der Verwaltungsvorschriften zu § 44 Landeshaushaltsordnung Mecklenburg- Vorpommern (VV zu § 44 LHO M-V). Die Verwendungsnachweisprüfung soll künftig durch das Landesförderinstitut erfolgen. Es gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 LHO. Es wurden keine neuen Förderrichtlinien erarbeitet. Das Erarbeiten einer neuen Richtlinie ist auch künftig nicht vorgesehen. Entfällt 8 Förderung eines Tourismuszentrums mit Aussichtsplattform am Borgwallsee in der Gemeinde Steinhagen 40,0 Die Prüfung der Zuwendungsvoraussetzung und - gewährung erfolgt durch das Ministerium für Inneres und Europa auf Grundlage der Verwaltungsvorschriften zu § 44 Landeshaushaltsordnung Mecklenburg- Vorpommern (VV zu § 44 LHO M-V). Die Verwendungsnachweisprüfung soll künftig durch das Landesförderinstitut erfolgen. Es gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 LHO. Es wurden keine neuen Förderrichtlinien erarbeitet. Das Erarbeiten einer neuen Richtlinie ist auch künftig nicht vorgesehen. Entfällt Anlage zur Antwort der Landesregierung auf Drucksache 7/3471 Frage 1 Frage 2 Frage 3 a) Frage 3 b) Lfd. Nr. Projektbeschreibung Gesamt- SOLL (in TEUR) 1 2 3 4 5 6 7 Wie und bei welcher Stelle erfolgt die Überprüfung der Fördervoraussetzungen und die Abrechnung der Fördermittel für Mittel aus dem Strategiefonds? Welche Förderrichtlinie bzw. welche Fördergrundsätze kommen für die einzelnen beantrag-ten Projekte des Strategiefonds zur Anwendung? Wo sind diese veröffentlicht? Für welche Vorhaben innerhalb des Strategiefonds wurden bereits neue Förderrichtlinien erarbeitet? a) Für welche Vorhaben sollen künftig noch Förderrichtlinien erarbeitet werden? b) Wann werden diese vorliegen? 9 Machbarkeitsstudie Schulsanierung Schule Gingst 50,0 Die Prüfung der Zuwendungsvoraussetzung und - gewährung erfolgt durch das Ministerium für Inneres und Europa auf Grundlage der Verwaltungsvorschriften zu § 44 Landeshaushaltsordnung Mecklenburg- Vorpommern (VV zu § 44 LHO M-V). Die Verwendungsnachweisprüfung soll künftig durch das Landesförderinstitut erfolgen. Es gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 LHO. Es wurden keine neuen Förderrichtlinien erarbeitet. Das Erarbeiten einer neuen Richtlinie ist auch künftig nicht vorgesehen. Entfällt 10 Sanierung der Mehrzweckhalle Siedenbollentin für Sport und Kultur 10,0 Die Prüfung der Zuwendungsvoraussetzung und - gewährung erfolgt durch das Ministerium für Inneres und Europa auf Grundlage der Verwaltungsvorschriften zu § 44 Landeshaushaltsordnung Mecklenburg- Vorpommern (VV zu § 44 LHO M-V). Die Verwendungsnachweisprüfung soll künftig durch das Landesförderinstitut erfolgen. Es gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 LHO. Es wurden keine neuen Förderrichtlinien erarbeitet. Das Erarbeiten einer neuen Richtlinie ist auch künftig nicht vorgesehen. Entfällt 11 Sanierung der Steganlage und des Sozialgebäudes des Strandbades am Passower See 24,0 Die Prüfung der Zuwendungsvoraussetzung und - gewährung erfolgt durch das Ministerium für Inneres und Europa auf Grundlage der Verwaltungsvorschriften zu § 44 Landeshaushaltsordnung Mecklenburg- Vorpommern (VV zu § 44 LHO M-V). Die Verwendungsnachweisprüfung soll künftig durch das Landesförderinstitut erfolgen. Es gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 LHO. Es wurden keine neuen Förderrichtlinien erarbeitet. Das Erarbeiten einer neuen Richtlinie ist auch künftig nicht vorgesehen. Entfällt 12 Sanierung des Dachs der Turnhalle der Behindertenschule des DRK in Patzig 70,0 Die Prüfung der Zuwendungsvoraussetzung und - gewährung erfolgt durch das Ministerium für Inneres und Europa auf Grundlage der Verwaltungsvorschriften zu § 44 Landeshaushaltsordnung Mecklenburg- Vorpommern (VV zu § 44 LHO M-V). Die Verwendungsnachweisprüfung soll künftig durch das Landesförderinstitut erfolgen. Es gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 LHO. Es wurden keine neuen Förderrichtlinien erarbeitet. Das Erarbeiten einer neuen Richtlinie ist auch künftig nicht vorgesehen. Entfällt Anlage zur Antwort der Landesregierung auf Drucksache 7/3471 Frage 1 Frage 2 Frage 3 a) Frage 3 b) Lfd. Nr. Projektbeschreibung Gesamt- SOLL (in TEUR) 1 2 3 4 5 6 7 Wie und bei welcher Stelle erfolgt die Überprüfung der Fördervoraussetzungen und die Abrechnung der Fördermittel für Mittel aus dem Strategiefonds? Welche Förderrichtlinie bzw. welche Fördergrundsätze kommen für die einzelnen beantrag-ten Projekte des Strategiefonds zur Anwendung? Wo sind diese veröffentlicht? Für welche Vorhaben innerhalb des Strategiefonds wurden bereits neue Förderrichtlinien erarbeitet? a) Für welche Vorhaben sollen künftig noch Förderrichtlinien erarbeitet werden? b) Wann werden diese vorliegen? 13 Teileindeckung des Haupthauses des Pingelhofs Alt Damerow 21,4 Die Prüfung der Zuwendungsvoraussetzung und - gewährung erfolgt durch das Ministerium für Inneres und Europa auf Grundlage der Verwaltungsvorschriften zu § 44 Landeshaushaltsordnung Mecklenburg- Vorpommern (VV zu § 44 LHO M-V). Die Verwendungsnachweisprüfung soll künftig durch das Landesförderinstitut erfolgen. Es gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 LHO. Es wurden keine neuen Förderrichtlinien erarbeitet. Das Erarbeiten einer neuen Richtlinie ist auch künftig nicht vorgesehen. Entfällt 14 Unterstützung der Errichtung einer Kalthalle auf Usedom (Süd) 57,0 Die Prüfung der Zuwendungsvoraussetzung und - gewährung erfolgt durch das Ministerium für Inneres und Europa auf Grundlage der Verwaltungsvorschriften zu § 44 Landeshaushaltsordnung Mecklenburg- Vorpommern (VV zu § 44 LHO M-V). Die Verwendungsnachweisprüfung soll künftig durch das Landesförderinstitut erfolgen. Es gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 LHO. Es wurden keine neuen Förderrichtlinien erarbeitet. Das Erarbeiten einer neuen Richtlinie ist auch künftig nicht vorgesehen. Entfällt 15 Unterstützung der Errichtung einer Kalthalle in Loissin 50,0 Die Prüfung der Zuwendungsvoraussetzung und - gewährung erfolgt durch das Ministerium für Inneres und Europa auf Grundlage der Verwaltungsvorschriften zu § 44 Landeshaushaltsordnung Mecklenburg- Vorpommern (VV zu § 44 LHO M-V). Die Verwendungsnachweisprüfung soll künftig durch das Landesförderinstitut erfolgen. Es gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 LHO. Es wurden keine neuen Förderrichtlinien erarbeitet. Das Erarbeiten einer neuen Richtlinie ist auch künftig nicht vorgesehen. Entfällt 16 Unterstützung des Projekts "Bikeparcours" in der Gemeinde Prohn 13,0 Die Prüfung der Zuwendungsvoraussetzung und - gewährung erfolgt durch das Ministerium für Inneres und Europa auf Grundlage der Verwaltungsvorschriften zu § 44 Landeshaushaltsordnung Mecklenburg- Vorpommern (VV zu § 44 LHO M-V). Die Verwendungsnachweisprüfung soll künftig durch das Landesförderinstitut erfolgen. Es gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 LHO. Es wurden keine neuen Förderrichtlinien erarbeitet. Das Erarbeiten einer neuen Richtlinie ist auch künftig nicht vorgesehen. Entfällt Anlage zur Antwort der Landesregierung auf Drucksache 7/3471 Frage 1 Frage 2 Frage 3 a) Frage 3 b) Lfd. Nr. Projektbeschreibung Gesamt- SOLL (in TEUR) 1 2 3 4 5 6 7 Wie und bei welcher Stelle erfolgt die Überprüfung der Fördervoraussetzungen und die Abrechnung der Fördermittel für Mittel aus dem Strategiefonds? Welche Förderrichtlinie bzw. welche Fördergrundsätze kommen für die einzelnen beantrag-ten Projekte des Strategiefonds zur Anwendung? Wo sind diese veröffentlicht? Für welche Vorhaben innerhalb des Strategiefonds wurden bereits neue Förderrichtlinien erarbeitet? a) Für welche Vorhaben sollen künftig noch Förderrichtlinien erarbeitet werden? b) Wann werden diese vorliegen? 17 Unterstützung des Schulvereins bei der Neugestaltung des Außenbereichs an der Schule Gingst 20,0 Die Prüfung der Zuwendungsvoraussetzung und - gewährung erfolgt durch das Ministerium für Inneres und Europa auf Grundlage der Verwaltungsvorschriften zu § 44 Landeshaushaltsordnung Mecklenburg- Vorpommern (VV zu § 44 LHO M-V). Die Verwendungsnachweisprüfung soll künftig durch das Landesförderinstitut erfolgen. Es gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 LHO. Es wurden keine neuen Förderrichtlinien erarbeitet. Das Erarbeiten einer neuen Richtlinie ist auch künftig nicht vorgesehen. Entfällt 18 Zuschuss für die Beschaffung eines Kommunaltraktors der Stadt Richtenberg 45,0 Die Prüfung der Zuwendungsvoraussetzung und - gewährung erfolgt durch das Ministerium für Inneres und Europa auf Grundlage der Verwaltungsvorschriften zu § 44 Landeshaushaltsordnung Mecklenburg- Vorpommern (VV zu § 44 LHO M-V). Die Verwendungsnachweisprüfung soll künftig durch das Landesförderinstitut erfolgen. Es gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 LHO. Es wurden keine neuen Förderrichtlinien erarbeitet. Das Erarbeiten einer neuen Richtlinie ist auch künftig nicht vorgesehen. Entfällt 19 Ausbau Schülerhaus der KGS Sternberg 5,0 Die Überprüfung der Fördervoraussetzungen sowie die Abrechnung der Fördermittel erfolgt im Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung. Die Förderung erfolgt ohne Förderrichtlinie beziehungsweise -grundsätze und entsprechend den Vorgaben des § 44 Landeshaushaltsordnung in Verbindung mit den dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften. Entfällt Entfällt 20 Ausstattung Neubau der Kita "Zwergenland" Bandenitz-OT Radelübbe 5,0 Die Bearbeitung des Zuwendungsverfahrens einschließlich der Überprüfung der Fördervoraussetzungen und der Abrechnung der Fördermittel erfolgt beim Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt nach Maßgabe der Verwaltungsvorschriften zu § 44 der Landeshaushaltsordnung. Aufgrund der ressortinternen Abstimmungen über Zuteilung und Verfahrensweise ist eine Aussage hierzu derzeit noch nicht möglich. siehe Antwort zu 2 siehe Antwort zu 2 21 Ausstattungsgegenstände für den zukünftigen Badesee in Selpin 10,0 Die Bearbeitung des Zuwendungsverfahrens einschließlich der Überprüfung der Fördervoraussetzungen und der Abrechnung der Fördermittel erfolgt beim Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt nach Maßgabe der Verwaltungsvorschriften zu § 44 der Landeshaushaltsordnung. Aufgrund der ressortinternen Abstimmungen über Zuteilung und Verfahrensweise ist eine Aussage hierzu derzeit noch nicht möglich. siehe Antwort zu 2 siehe Antwort zu 2 22 Erneuerung von Sportgeräten für den Hundesport 3,0 Die Bearbeitung des Zuwendungsverfahrens einschließlich der Überprüfung der Fördervoraussetzungen und der Abrechnung der Fördermittel erfolgt beim Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt nach Maßgabe der Verwaltungsvorschriften zu § 44 der Landeshaushaltsordnung. Aufgrund der ressortinternen Abstimmungen über Zuteilung und Verfahrensweise ist eine Aussage hierzu derzeit noch nicht möglich. siehe Antwort zu 2 siehe Antwort zu 2 Anlage zur Antwort der Landesregierung auf Drucksache 7/3471 Frage 1 Frage 2 Frage 3 a) Frage 3 b) Lfd. Nr. Projektbeschreibung Gesamt- SOLL (in TEUR) 1 2 3 4 5 6 7 Wie und bei welcher Stelle erfolgt die Überprüfung der Fördervoraussetzungen und die Abrechnung der Fördermittel für Mittel aus dem Strategiefonds? Welche Förderrichtlinie bzw. welche Fördergrundsätze kommen für die einzelnen beantrag-ten Projekte des Strategiefonds zur Anwendung? Wo sind diese veröffentlicht? Für welche Vorhaben innerhalb des Strategiefonds wurden bereits neue Förderrichtlinien erarbeitet? a) Für welche Vorhaben sollen künftig noch Förderrichtlinien erarbeitet werden? b) Wann werden diese vorliegen? 23 Gemeinsam voran, jeder packt an! Gemeinde Klein Rogahn 5,0 Die Bearbeitung des Zuwendungsverfahrens einschließlich der Überprüfung der Fördervoraussetzungen und der Abrechnung der Fördermittel erfolgt beim Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt nach Maßgabe der Verwaltungsvorschriften zu § 44 der Landeshaushaltsordnung. Aufgrund der ressortinternen Abstimmungen über Zuteilung und Verfahrensweise ist eine Aussage hierzu derzeit noch nicht möglich. siehe Antwort zu 2 siehe Antwort zu 2 24 Gutshaus mit Parkanlage in Dummerstorf 15,0 Die Bearbeitung des Zuwendungsverfahrens einschließlich der Überprüfung der Fördervoraussetzungen und der Abrechnung der Fördermittel erfolgt beim Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt nach Maßgabe der Verwaltungsvorschriften zu § 44 der Landeshaushaltsordnung. Aufgrund der ressortinternen Abstimmungen über Zuteilung und Verfahrensweise ist eine Aussage hierzu derzeit noch nicht möglich. siehe Antwort zu 2 siehe Antwort zu 2 25 Hilfe für verletzte Wildtiere 5,0 Die Bearbeitung des Zuwendungsverfahrens einschließlich der Überprüfung der Fördervoraussetzungen und der Abrechnung der Fördermittel erfolgt beim Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt nach Maßgabe der Verwaltungsvorschriften zu § 44 der Landeshaushaltsordnung. Entfällt Es wurden keine neuen Förderrichtlinien erarbeitet. Das Erarbeiten einer neuen Richtlinie ist auch künftig nicht vorgesehen. Entfällt 26 Instandhaltung von Kleingartenanlagen und Naturraumrückgewinnung 15,0 Die Bearbeitung des Zuwendungsverfahrens einschließlich der Überprüfung der Fördervoraussetzungen und der Abrechnung der Fördermittel erfolgt beim Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt nach Maßgabe der Verwaltungsvorschriften zu § 44 der Landeshaushaltsordnung. Aufgrund der ressortinternen Abstimmungen über Zuteilung und Verfahrensweise ist eine Aussage hierzu derzeit noch nicht möglich. siehe Antwort zu 2 siehe Antwort zu 2 27 Junior-Ranger-Camp 2020 50,0 Die Bearbeitung des Zuwendungsverfahrens einschließlich der Überprüfung der Fördervoraussetzungen und der Abrechnung der Fördermittel erfolgt beim Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt nach Maßgabe der Verwaltungsvorschriften zu § 44 der Landeshaushaltsordnung. Entfällt Es wurden keine neuen Förderrichtlinien erarbeitet. Das Erarbeiten einer neuen Richtlinie ist auch künftig nicht vorgesehen. Entfällt 28 Mobiles Mehrgenerationenhaus "Mobi kommt", Lübz 10,0 Die Überprüfung der Fördervoraussetzungen,die Abrechnung und Verwendungsnachweisprüfung liegt in der Verantwortung des Ministeriums für Soziales, Integration und Gleichstellung. Die Zuständigkeit im Geschäftsbereich ist bisher nicht abschließend geklärt. Einzelfallförderung auf der Grundlage der Landeshaushaltsordnung (LHO), die LHO ist veröffentlicht auf der Internetseite des Finanzministeriums. Es wurden keine neuen Förderrichtlinien erarbeitet. Das Erarbeiten einer neuen Richtlinie ist auch künftig nicht vorgesehen. Entfällt Anlage zur Antwort der Landesregierung auf Drucksache 7/3471 Frage 1 Frage 2 Frage 3 a) Frage 3 b) Lfd. Nr. Projektbeschreibung Gesamt- SOLL (in TEUR) 1 2 3 4 5 6 7 Wie und bei welcher Stelle erfolgt die Überprüfung der Fördervoraussetzungen und die Abrechnung der Fördermittel für Mittel aus dem Strategiefonds? Welche Förderrichtlinie bzw. welche Fördergrundsätze kommen für die einzelnen beantrag-ten Projekte des Strategiefonds zur Anwendung? Wo sind diese veröffentlicht? Für welche Vorhaben innerhalb des Strategiefonds wurden bereits neue Förderrichtlinien erarbeitet? a) Für welche Vorhaben sollen künftig noch Förderrichtlinien erarbeitet werden? b) Wann werden diese vorliegen? 29 Rück- und Neubau Badesteg "Stassower See" 10,0 Die Bearbeitung des Zuwendungsverfahrens einschließlich der Überprüfung der Fördervoraussetzungen und der Abrechnung der Fördermittel erfolgt beim Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt nach Maßgabe der Verwaltungsvorschriften zu § 44 der Landeshaushaltsordnung. Entfällt Es wurden keine neuen Förderrichtlinien erarbeitet. Das Erarbeiten einer neuen Richtlinie ist auch künftig nicht vorgesehen. Entfällt 30 Touristische Erschließung des ehemaligen Truppen-übungsplatzes und der jetzigen Bundeslöschungs-fläche im Nationalen Naturerbe "Lübtheener Heide" 50,0 Die Bearbeitung des Zuwendungsverfahrens einschließlich der Überprüfung der Fördervoraussetzungen und der Abrechnung der Fördermittel erfolgt beim Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt nach Maßgabe der Verwaltungsvorschriften zu § 44 der Landeshaushaltsordnung. Entfällt Es wurden keine neuen Förderrichtlinien erarbeitet. Das Erarbeiten einer neuen Richtlinie ist auch künftig nicht vorgesehen. Entfällt 31 Transportkosten für das Projekt zur "Kastration von freilebenden Katzen in MV" 5,0 Die Bearbeitung des Zuwendungsverfahrens einschließlich der Überprüfung der Fördervoraussetzungen und der Abrechnung der Fördermittel erfolgt beim Ministerium für Landwirtschaft und Umweltnach Maßgabe der Verwaltungsvorschriften zu § 44 der Landeshaushaltsordnung. Entfällt Es wurden keine neuen Förderrichtlinien erarbeitet. Das Erarbeiten einer neuen Richtlinie ist auch künftig nicht vorgesehen. Entfällt 32 Zentrale Handelsplattform für Regionalprodukte in MV 60,0 Die Bearbeitung des Zuwendungsverfahrens einschließlich der Überprüfung der Fördervoraussetzungen und der Abrechnung der Fördermittel erfolgt beim Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt nach Maßgabe der Verwaltungsvorschriften zu § 44 der Landeshaushaltsordnung. Aufgrund der ressortinternen Abstimmungen über Zuteilung und Verfahrensweise ist eine Aussage hierzu derzeit noch nicht möglich. siehe Antwort zu 2 siehe Antwort zu 2 soziales Wohnen 9.250,0 1 Alternative Wohnformen als ein Baustein sozialer Wohnungspolitik ausbauen 3.000,0 Die Überprüfung der Fördervoraussetzungen sowie die Abrechnung der Fördermittel erfolgt im Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung. Die Förderung erfolgt ohne Förderrichtlinie beziehungsweise -grundsätze und entsprechend den Vorgaben des § 44 Landeshaushaltsordnung in Verbindung mit den dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften. Entfällt Entfällt 2 Dialog-Tour zur künftigen sozialen Stadtentwicklung M-V 500,0 Die Überprüfung der Fördervoraussetzungen sowie die Abrechnung der Fördermittel erfolgt im Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung. Die Förderung erfolgt ohne Förderrichtlinie beziehungsweise -grundsätze und entsprechend den Vorgaben des § 44 Landeshaushaltsordnung in Verbindung mit den dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften. Entfällt Entfällt Anlage zur Antwort der Landesregierung auf Drucksache 7/3471 Frage 1 Frage 2 Frage 3 a) Frage 3 b) Lfd. Nr. Projektbeschreibung Gesamt- SOLL (in TEUR) 1 2 3 4 5 6 7 Wie und bei welcher Stelle erfolgt die Überprüfung der Fördervoraussetzungen und die Abrechnung der Fördermittel für Mittel aus dem Strategiefonds? Welche Förderrichtlinie bzw. welche Fördergrundsätze kommen für die einzelnen beantrag-ten Projekte des Strategiefonds zur Anwendung? Wo sind diese veröffentlicht? Für welche Vorhaben innerhalb des Strategiefonds wurden bereits neue Förderrichtlinien erarbeitet? a) Für welche Vorhaben sollen künftig noch Förderrichtlinien erarbeitet werden? b) Wann werden diese vorliegen? 3 Selbstbestimmtes Wohnen bis ins hohe Alter sicherstellen - Kurzzeitpflege fördern 3.000,0 Die Überprüfung der Fördervoraussetzungen,die Abrechnung und Verwendungsnachweisprüfung liegt in der Verantwortung des Ministeriums für Soziales, Integration und Gleichstellung. Die Zuständigkeit im Geschäftsbereich ist bisher nicht abschließend geklärt. Einzelfallförderung auf der Grundlage der Landeshaushaltsordnung (LHO), die LHO ist veröffentlicht auf der Internetseite des Finanzministeriums. Es wurden keine neuen Förderrichtlinien erarbeitet. Das Erarbeiten einer neuen Richtlinie ist auch künftig nicht vorgesehen. Entfällt 4 Wissenschaftliches Monitoring für öffentliche Maßnahmen des sozialen Wohnungsbaus 1.250,0 Die Überprüfung der Fördervoraussetzungen sowie die Abrechnung der Fördermittel erfolgt im Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung. Die Förderung erfolgt ohne Förderrichtlinie beziehungsweise -grundsätze und entsprechend den Vorgaben des § 44 Landeshaushaltsordnung in Verbindung mit den dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften. Entfällt Entfällt 5 Zukunftsfähigkeit der kommunalen Wohnungsunternehmen sichern 1.250,0 Die Überprüfung der Fördervoraussetzungen sowie die Abrechnung der Fördermittel erfolgt im Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung. Die Förderung erfolgt ohne Förderrichtlinie beziehungsweise -grundsätze und entsprechend den Vorgaben des § 44 Landeshaushaltsordnung in Verbindung mit den dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften. Entfällt Entfällt 6 Unterstützung der Gemeinde Rosenow bei der Schaffung altersgerechten Wohnraums 250,0 Die Prüfung der Zuwendungsvoraussetzung und - gewährung erfolgt durch das Ministerium für Inneres und Europa auf Grundlage der Verwaltungsvorschriften zu § 44 Landeshaushaltsordnung Mecklenburg- Vorpommern (VV zu § 44 LHO M-V). Die Verwendungsnachweisprüfung soll künftig durch das Landesförderinstitut erfolgen. Es gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 LHO. Es wurden keine neuen Förderrichtlinien erarbeitet. Das Erarbeiten einer neuen Richtlinie ist auch künftig nicht vorgesehen. Entfällt Sport, Spielplätze 698,9 1 4. Drachenbootfest auf dem Wockersee Parchim 5,0 Die Überprüfung der Förderfähigkeit der Ausgaben, der Finanzierbarkeit und die Abrechnung erfolgen gemäß regulären Antragsund Verwendungsnachweisprüfverfahren auf der Grundlage einer Verordnung zur Übertragung hoheitlicher Förderaufgaben beim Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern. Die Förderfähigkeit wird aufgrund der Vorgaben des Finanzausschusses als gegeben angesehen. Eine Förderrichtlinie kommt nicht zur Anwendung. Die Förderung erfolgt gemäß §§ 23, 44 LHO als Einzelfallförderung unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Strategiefonds. Es wurden keine neuen Förderrichtlinien erarbeitet. Das Erarbeiten einer neuen Richtlinie ist auch künftig nicht vorgesehen. Entfällt Anlage zur Antwort der Landesregierung auf Drucksache 7/3471 Frage 1 Frage 2 Frage 3 a) Frage 3 b) Lfd. Nr. Projektbeschreibung Gesamt- SOLL (in TEUR) 1 2 3 4 5 6 7 Wie und bei welcher Stelle erfolgt die Überprüfung der Fördervoraussetzungen und die Abrechnung der Fördermittel für Mittel aus dem Strategiefonds? Welche Förderrichtlinie bzw. welche Fördergrundsätze kommen für die einzelnen beantrag-ten Projekte des Strategiefonds zur Anwendung? Wo sind diese veröffentlicht? Für welche Vorhaben innerhalb des Strategiefonds wurden bereits neue Förderrichtlinien erarbeitet? a) Für welche Vorhaben sollen künftig noch Förderrichtlinien erarbeitet werden? b) Wann werden diese vorliegen? 2 Bau einer Beregnungsanlage und Anschaffung einer Trainerkabine für den Hauptplatz des Sportclubs Parchim e. V. 22,6 Die Überprüfung der Förderfähigkeit der Ausgaben, der Finanzierbarkeit und die Abrechnung erfolgen gemäß regulären Antragsund Verwendungsnachweisprüfverfahren auf der Grundlage einer Verordnung zur Übertragung hoheitlicher Förderaufgaben beim Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern. Die Förderfähigkeit wird aufgrund der Vorgaben des Finanzausschusses als gegeben angesehen. Eine Förderrichtlinie kommt nicht zur Anwendung. Die Förderung erfolgt gemäß §§ 23, 44 LHO als Einzelfallförderung unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Strategiefonds. Es wurden keine neuen Förderrichtlinien erarbeitet. Das Erarbeiten einer neuen Richtlinie ist auch künftig nicht vorgesehen. Entfällt 3 Die Aufklärer (Dachverband für die Behinderten- und Rehasportvereine in Mecklenburg-Vorpommern) 60,0 Die Überprüfung der Förderfähigkeit der Ausgaben, der Finanzierbarkeit und die Abrechnung erfolgen gemäß regulären Antragsund Verwendungsnachweisprüfverfahren auf der Grundlage einer Verordnung zur Übertragung hoheitlicher Förderaufgaben beim Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern. Die Förderfähigkeit wird aufgrund der Vorgaben des Finanzausschusses als gegeben angesehen. Eine Förderrichtlinie kommt nicht zur Anwendung. Die Förderung erfolgt gemäß §§ 23, 44 LHO als Einzelfallförderung unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Strategiefonds. Es wurden keine neuen Förderrichtlinien erarbeitet. Das Erarbeiten einer neuen Richtlinie ist auch künftig nicht vorgesehen. Entfällt 4 Ehrungsveranstaltung Sportjugend LSB 25,0 Die Überprüfung der Förderfähigkeit der Ausgaben, der Finanzierbarkeit und die Abrechnung erfolgen gemäß regulären Antragsund Verwendungsnachweisprüfverfahren auf der Grundlage einer Verordnung zur Übertragung hoheitlicher Förderaufgaben beim Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern. Die Förderfähigkeit wird aufgrund der Vorgaben des Finanzausschusses als gegeben angesehen. Eine Förderrichtlinie kommt nicht zur Anwendung. Die Förderung erfolgt gemäß §§ 23, 44 LHO als Einzelfallförderung unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Strategiefonds. Es wurden keine neuen Förderrichtlinien erarbeitet. Das Erarbeiten einer neuen Richtlinie ist auch künftig nicht vorgesehen. Entfällt 5 Einheitliche Ausstattung/Ausrüstung Landesringerverband MV 5,0 Die Überprüfung der Förderfähigkeit der Ausgaben, der Finanzierbarkeit und die Abrechnung erfolgen gemäß regulären Antragsund Verwendungsnachweisprüfverfahren auf der Grundlage einer Verordnung zur Übertragung hoheitlicher Förderaufgaben beim Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern. Die Förderfähigkeit wird aufgrund der Vorgaben des Finanzausschusses als gegeben angesehen. Eine Förderrichtlinie kommt nicht zur Anwendung. Die Förderung erfolgt gemäß §§ 23, 44 LHO als Einzelfallförderung unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Strategiefonds. Es wurden keine neuen Förderrichtlinien erarbeitet. Das Erarbeiten einer neuen Richtlinie ist auch künftig nicht vorgesehen. Entfällt Anlage zur Antwort der Landesregierung auf Drucksache 7/3471 Frage 1 Frage 2 Frage 3 a) Frage 3 b) Lfd. Nr. Projektbeschreibung Gesamt- SOLL (in TEUR) 1 2 3 4 5 6 7 Wie und bei welcher Stelle erfolgt die Überprüfung der Fördervoraussetzungen und die Abrechnung der Fördermittel für Mittel aus dem Strategiefonds? Welche Förderrichtlinie bzw. welche Fördergrundsätze kommen für die einzelnen beantrag-ten Projekte des Strategiefonds zur Anwendung? Wo sind diese veröffentlicht? Für welche Vorhaben innerhalb des Strategiefonds wurden bereits neue Förderrichtlinien erarbeitet? a) Für welche Vorhaben sollen künftig noch Förderrichtlinien erarbeitet werden? b) Wann werden diese vorliegen? 6 Einrichtung einer befristeten Personalstelle für einen Jugendwarts/Vereinskoordinators beim HSV Peenetal Loitz e.V 10,0 Die Überprüfung der Förderfähigkeit der Ausgaben, der Finanzierbarkeit und die Abrechnung erfolgen gemäß regulären Antragsund Verwendungsnachweisprüfverfahren auf der Grundlage einer Verordnung zur Übertragung hoheitlicher Förderaufgaben beim Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern. Die Förderfähigkeit wird aufgrund der Vorgaben des Finanzausschusses als gegeben angesehen. Eine Förderrichtlinie kommt nicht zur Anwendung. Die Förderung erfolgt gemäß §§ 23, 44 LHO als Einzelfallförderung unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Strategiefonds. Es wurden keine neuen Förderrichtlinien erarbeitet. Das Erarbeiten einer neuen Richtlinie ist auch künftig nicht vorgesehen. Entfällt 7 Ergänzung der Finanzierung des Multifunktionsspielfeldes Gützkow 40,0 Die Überprüfung der Förderfähigkeit der Ausgaben, der Finanzierbarkeit und die Abrechnung erfolgen gemäß regulären Antragsund Verwendungsnachweisprüfverfahren auf der Grundlage einer Verordnung zur Übertragung hoheitlicher Förderaufgaben beim Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern. Die Förderfähigkeit wird aufgrund der Vorgaben des Finanzausschusses als gegeben angesehen. Eine Förderrichtlinie kommt nicht zur Anwendung. Die Förderung erfolgt gemäß §§ 23, 44 LHO als Einzelfallförderung unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Strategiefonds. Es wurden keine neuen Förderrichtlinien erarbeitet. Das Erarbeiten einer neuen Richtlinie ist auch künftig nicht vorgesehen. Entfällt 8 Erneuerung der Ausrüstung des Großspielfeldes des SV Teterow 90 10,0 Die Überprüfung der Förderfähigkeit der Ausgaben, der Finanzierbarkeit und die Abrechnung erfolgen gemäß regulären Antragsund Verwendungsnachweisprüfverfahren auf der Grundlage einer Verordnung zur Übertragung hoheitlicher Förderaufgaben beim Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern. Die Förderfähigkeit wird aufgrund der Vorgaben des Finanzausschusses als gegeben angesehen. Eine Förderrichtlinie kommt nicht zur Anwendung. Die Förderung erfolgt gemäß §§ 23, 44 LHO als Einzelfallförderung unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Strategiefonds. Es wurden keine neuen Förderrichtlinien erarbeitet. Das Erarbeiten einer neuen Richtlinie ist auch künftig nicht vorgesehen. Entfällt 9 Erneuerung von Tanzboden und Spiegelwand im Sportlerheim des SV Dalberg e.V. 10,0 Die Überprüfung der Förderfähigkeit der Ausgaben, der Finanzierbarkeit und die Abrechnung erfolgen gemäß regulären Antragsund Verwendungsnachweisprüfverfahren auf der Grundlage einer Verordnung zur Übertragung hoheitlicher Förderaufgaben beim Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern. Die Förderfähigkeit wird aufgrund der Vorgaben des Finanzausschusses als gegeben angesehen. Eine Förderrichtlinie kommt nicht zur Anwendung. Die Förderung erfolgt gemäß §§ 23, 44 LHO als Einzelfallförderung unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Strategiefonds. Es wurden keine neuen Förderrichtlinien erarbeitet. Das Erarbeiten einer neuen Richtlinie ist auch künftig nicht vorgesehen. Entfällt Anlage zur Antwort der Landesregierung auf Drucksache 7/3471 Frage 1 Frage 2 Frage 3 a) Frage 3 b) Lfd. Nr. Projektbeschreibung Gesamt- SOLL (in TEUR) 1 2 3 4 5 6 7 Wie und bei welcher Stelle erfolgt die Überprüfung der Fördervoraussetzungen und die Abrechnung der Fördermittel für Mittel aus dem Strategiefonds? Welche Förderrichtlinie bzw. welche Fördergrundsätze kommen für die einzelnen beantrag-ten Projekte des Strategiefonds zur Anwendung? Wo sind diese veröffentlicht? Für welche Vorhaben innerhalb des Strategiefonds wurden bereits neue Förderrichtlinien erarbeitet? a) Für welche Vorhaben sollen künftig noch Förderrichtlinien erarbeitet werden? b) Wann werden diese vorliegen? 10 Förderung der Jugendarbeit des Fördervereins der Jugendsegelyacht „Greif von Ueckermünde“ e.V. durch Anschaffung neuer Segel 7,0 Die Überprüfung der Förderfähigkeit der Ausgaben, der Finanzierbarkeit und die Abrechnung erfolgen gemäß regulären Antragsund Verwendungsnachweisprüfverfahren auf der Grundlage einer Verordnung zur Übertragung hoheitlicher Förderaufgaben beim Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern. Die Förderfähigkeit wird aufgrund der Vorgaben des Finanzausschusses als gegeben angesehen. Eine Förderrichtlinie kommt nicht zur Anwendung. Die Förderung erfolgt gemäß §§ 23, 44 LHO als Einzelfallförderung unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Strategiefonds. Es wurden keine neuen Förderrichtlinien erarbeitet. Das Erarbeiten einer neuen Richtlinie ist auch künftig nicht vorgesehen. Entfällt 11 Geräte für das Müritz Box Center e. V. 5,3 Die Überprüfung der Förderfähigkeit der Ausgaben, der Finanzierbarkeit und die Abrechnung erfolgen gemäß regulären Antragsund Verwendungsnachweisprüfverfahren auf der Grundlage einer Verordnung zur Übertragung hoheitlicher Förderaufgaben beim Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern. Die Förderfähigkeit wird aufgrund der Vorgaben des Finanzausschusses als gegeben angesehen. Eine Förderrichtlinie kommt nicht zur Anwendung. Die Förderung erfolgt gemäß §§ 23, 44 LHO als Einzelfallförderung unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Strategiefonds. Es wurden keine neuen Förderrichtlinien erarbeitet. Das Erarbeiten einer neuen Richtlinie ist auch künftig nicht vorgesehen. Entfällt 12 Jugend trainiert für Paralympics - Skilanglauf für geistig Behinderte 11,0 Die Überprüfung der Förderfähigkeit der Ausgaben, der Finanzierbarkeit und die Abrechnung erfolgen gemäß regulären Antragsund Verwendungsnachweisprüfverfahren auf der Grundlage einer Verordnung zur Übertragung hoheitlicher Förderaufgaben beim Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern. Die Förderfähigkeit wird aufgrund der Vorgaben des Finanzausschusses als gegeben angesehen. Eine Förderrichtlinie kommt nicht zur Anwendung. Die Förderung erfolgt gemäß §§ 23, 44 LHO als Einzelfallförderung unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Strategiefonds. Es wurden keine neuen Förderrichtlinien erarbeitet. Das Erarbeiten einer neuen Richtlinie ist auch künftig nicht vorgesehen. Entfällt 13 Neuauskleidung des Hallenbodens der Sportund Mehrzweckhalle in Wittenburg 25,0 Die Überprüfung der Förderfähigkeit der Ausgaben, der Finanzierbarkeit und die Abrechnung erfolgen gemäß regulären Antragsund Verwendungsnachweisprüfverfahren auf der Grundlage einer Verordnung zur Übertragung hoheitlicher Förderaufgaben beim Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern. Die Förderfähigkeit wird aufgrund der Vorgaben des Finanzausschusses als gegeben angesehen. Eine Förderrichtlinie kommt nicht zur Anwendung. Die Förderung erfolgt gemäß §§ 23, 44 LHO als Einzelfallförderung unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Strategiefonds. Es wurden keine neuen Förderrichtlinien erarbeitet. Das Erarbeiten einer neuen Richtlinie ist auch künftig nicht vorgesehen. Entfällt Anlage zur Antwort der Landesregierung auf Drucksache 7/3471 Frage 1 Frage 2 Frage 3 a) Frage 3 b) Lfd. Nr. Projektbeschreibung Gesamt- SOLL (in TEUR) 1 2 3 4 5 6 7 Wie und bei welcher Stelle erfolgt die Überprüfung der Fördervoraussetzungen und die Abrechnung der Fördermittel für Mittel aus dem Strategiefonds? Welche Förderrichtlinie bzw. welche Fördergrundsätze kommen für die einzelnen beantrag-ten Projekte des Strategiefonds zur Anwendung? Wo sind diese veröffentlicht? Für welche Vorhaben innerhalb des Strategiefonds wurden bereits neue Förderrichtlinien erarbeitet? a) Für welche Vorhaben sollen künftig noch Förderrichtlinien erarbeitet werden? b) Wann werden diese vorliegen? 14 Sanierung des Außenbereichs des FV Aufbau Jatznick 47 e.V. 50,0 Die Überprüfung der Förderfähigkeit der Ausgaben, der Finanzierbarkeit und die Abrechnung erfolgen gemäß regulären Antragsund Verwendungsnachweisprüfverfahren auf der Grundlage einer Verordnung zur Übertragung hoheitlicher Förderaufgaben beim Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern. Die Förderfähigkeit wird aufgrund der Vorgaben des Finanzausschusses als gegeben angesehen. Eine Förderrichtlinie kommt nicht zur Anwendung. Die Förderung erfolgt gemäß §§ 23, 44 LHO als Einzelfallförderung unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Strategiefonds. Es wurden keine neuen Förderrichtlinien erarbeitet. Das Erarbeiten einer neuen Richtlinie ist auch künftig nicht vorgesehen. Entfällt 15 Sanierung des Sportlerheims des SV Blau- Weiß Tutow 10,0 Die Überprüfung der Förderfähigkeit der Ausgaben, der Finanzierbarkeit und die Abrechnung erfolgen gemäß regulären Antragsund Verwendungsnachweisprüfverfahren auf der Grundlage einer Verordnung zur Übertragung hoheitlicher Förderaufgaben beim Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern. Die Förderfähigkeit wird aufgrund der Vorgaben des Finanzausschusses als gegeben angesehen. Eine Förderrichtlinie kommt nicht zur Anwendung. Die Förderung erfolgt gemäß §§ 23, 44 LHO als Einzelfallförderung unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Strategiefonds. Es wurden keine neuen Förderrichtlinien erarbeitet. Das Erarbeiten einer neuen Richtlinie ist auch künftig nicht vorgesehen. Entfällt 16 Sanierung des Vereinsheims des FSV Malchin 10,0 Die Überprüfung der Förderfähigkeit der Ausgaben, der Finanzierbarkeit und die Abrechnung erfolgen gemäß regulären Antragsund Verwendungsnachweisprüfverfahren auf der Grundlage einer Verordnung zur Übertragung hoheitlicher Förderaufgaben beim Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern. Die Förderfähigkeit wird aufgrund der Vorgaben des Finanzausschusses als gegeben angesehen. Eine Förderrichtlinie kommt nicht zur Anwendung. Die Förderung erfolgt gemäß §§ 23, 44 LHO als Einzelfallförderung unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Strategiefonds. Es wurden keine neuen Förderrichtlinien erarbeitet. Das Erarbeiten einer neuen Richtlinie ist auch künftig nicht vorgesehen. Entfällt 17 Sanierung des Vereinsheims des SV Traktor Dargun 10,0 Die Überprüfung der Förderfähigkeit der Ausgaben, der Finanzierbarkeit und die Abrechnung erfolgen gemäß regulären Antragsund Verwendungsnachweisprüfverfahren auf der Grundlage einer Verordnung zur Übertragung hoheitlicher Förderaufgaben beim Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern. Die Förderfähigkeit wird aufgrund der Vorgaben des Finanzausschusses als gegeben angesehen. Eine Förderrichtlinie kommt nicht zur Anwendung. Die Förderung erfolgt gemäß §§ 23, 44 LHO als Einzelfallförderung unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Strategiefonds. Es wurden keine neuen Förderrichtlinien erarbeitet. Das Erarbeiten einer neuen Richtlinie ist auch künftig nicht vorgesehen. Entfällt Anlage zur Antwort der Landesregierung auf Drucksache 7/3471 Frage 1 Frage 2 Frage 3 a) Frage 3 b) Lfd. Nr. Projektbeschreibung Gesamt- SOLL (in TEUR) 1 2 3 4 5 6 7 Wie und bei welcher Stelle erfolgt die Überprüfung der Fördervoraussetzungen und die Abrechnung der Fördermittel für Mittel aus dem Strategiefonds? Welche Förderrichtlinie bzw. welche Fördergrundsätze kommen für die einzelnen beantrag-ten Projekte des Strategiefonds zur Anwendung? Wo sind diese veröffentlicht? Für welche Vorhaben innerhalb des Strategiefonds wurden bereits neue Förderrichtlinien erarbeitet? a) Für welche Vorhaben sollen künftig noch Förderrichtlinien erarbeitet werden? b) Wann werden diese vorliegen? 18 Sanierung Minigolfanlage des Tessiner Freizeit- und Wellnesscenters 10,0 Die Überprüfung der Förderfähigkeit der Ausgaben, der Finanzierbarkeit und die Abrechnung erfolgen gemäß regulären Antragsund Verwendungsnachweisprüfverfahren auf der Grundlage einer Verordnung zur Übertragung hoheitlicher Förderaufgaben beim Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern. Die Förderfähigkeit wird aufgrund der Vorgaben des Finanzausschusses als gegeben angesehen. Eine Förderrichtlinie kommt nicht zur Anwendung. Die Förderung erfolgt gemäß §§ 23, 44 LHO als Einzelfallförderung unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Strategiefonds. Es wurden keine neuen Förderrichtlinien erarbeitet. Das Erarbeiten einer neuen Richtlinie ist auch künftig nicht vorgesehen. Entfällt 19 Unterstützung des Projekts "Sport verbindet - sozialer Stadtteil Lankow" des FC Mecklenburg Schwerin e.V. 30,0 Die Überprüfung der Förderfähigkeit der Ausgaben, der Finanzierbarkeit und die Abrechnung erfolgen gemäß regulären Antragsund Verwendungsnachweisprüfverfahren auf der Grundlage einer Verordnung zur Übertragung hoheitlicher Förderaufgaben beim Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern. Die Förderfähigkeit wird aufgrund der Vorgaben des Finanzausschusses als gegeben angesehen. Eine Förderrichtlinie kommt nicht zur Anwendung. Die Förderung erfolgt gemäß §§ 23, 44 LHO als Einzelfallförderung unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Strategiefonds. Es wurden keine neuen Förderrichtlinien erarbeitet. Das Erarbeiten einer neuen Richtlinie ist auch künftig nicht vorgesehen. Entfällt 20 Dachsanierung der Turnhalle der Gemeinde Sarow 10,0 Die Prüfung der Zuwendungsvoraussetzung und - gewährung erfolgt durch das Ministerium für Inneres und Europa auf Grundlage der Verwaltungsvorschriften zu § 44 Landeshaushaltsordnung Mecklenburg- Vorpommern (VV zu § 44 LHO M-V). Die Verwendungsnachweisprüfung soll künftig durch das Landesförderinstitut erfolgen. Es gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 LHO. Es wurden keine neuen Förderrichtlinien erarbeitet. Das Erarbeiten einer neuen Richtlinie ist auch künftig nicht vorgesehen. Entfällt 21 Förderung des Kinder- und Jugendkonzeptes des TSG Neustrelitz 70,0 Die Prüfung der Zuwendungsvoraussetzung und - gewährung erfolgt durch das Ministerium für Inneres und Europa auf Grundlage der Verwaltungsvorschriften zu § 44 Landeshaushaltsordnung Mecklenburg- Vorpommern (VV zu § 44 LHO M-V). Die Verwendungsnachweisprüfung soll künftig durch das Landesförderinstitut erfolgen. Es gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 LHO. Es wurden keine neuen Förderrichtlinien erarbeitet. Das Erarbeiten einer neuen Richtlinie ist auch künftig nicht vorgesehen. Entfällt Anlage zur Antwort der Landesregierung auf Drucksache 7/3471 Frage 1 Frage 2 Frage 3 a) Frage 3 b) Lfd. Nr. Projektbeschreibung Gesamt- SOLL (in TEUR) 1 2 3 4 5 6 7 Wie und bei welcher Stelle erfolgt die Überprüfung der Fördervoraussetzungen und die Abrechnung der Fördermittel für Mittel aus dem Strategiefonds? Welche Förderrichtlinie bzw. welche Fördergrundsätze kommen für die einzelnen beantrag-ten Projekte des Strategiefonds zur Anwendung? Wo sind diese veröffentlicht? Für welche Vorhaben innerhalb des Strategiefonds wurden bereits neue Förderrichtlinien erarbeitet? a) Für welche Vorhaben sollen künftig noch Förderrichtlinien erarbeitet werden? b) Wann werden diese vorliegen? 22 Renovierung sowie Um- und Neubau von Elementen in der vom Verein Bike- & Boardsports e.V. betriebenen Skatehalle Stralsund 23,0 Die Prüfung der Zuwendungsvoraussetzung und - gewährung erfolgt durch das Ministerium für Inneres und Europa auf Grundlage der Verwaltungsvorschriften zu § 44 Landeshaushaltsordnung Mecklenburg- Vorpommern (VV zu § 44 LHO M-V). Die Verwendungsnachweisprüfung soll künftig durch das Landesförderinstitut erfolgen. Es gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 LHO. Es wurden keine neuen Förderrichtlinien erarbeitet. Das Erarbeiten einer neuen Richtlinie ist auch künftig nicht vorgesehen. Entfällt 23 Umbau des Kleinkaliber-Schießstands der Schweriner Schützenzunft 25,0 Die Prüfung der Zuwendungsvoraussetzung und - gewährung erfolgt durch das Ministerium für Inneres und Europa auf Grundlage der Verwaltungsvorschriften zu § 44 Landeshaushaltsordnung Mecklenburg- Vorpommern (VV zu § 44 LHO M-V). Die Verwendungsnachweisprüfung soll künftig durch das Landesförderinstitut erfolgen. Es gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 LHO. Es wurden keine neuen Förderrichtlinien erarbeitet. Das Erarbeiten einer neuen Richtlinie ist auch künftig nicht vorgesehen. Entfällt 24 Unterstützung der Einzäunung des Sportplatzes des SV Steinhagen 20,0 Die Prüfung der Zuwendungsvoraussetzung und - gewährung erfolgt durch das Ministerium für Inneres und Europa auf Grundlage der Verwaltungsvorschriften zu § 44 Landeshaushaltsordnung Mecklenburg- Vorpommern (VV zu § 44 LHO M-V). Die Verwendungsnachweisprüfung soll künftig durch das Landesförderinstitut erfolgen. Es gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 LHO. Es wurden keine neuen Förderrichtlinien erarbeitet. Das Erarbeiten einer neuen Richtlinie ist auch künftig nicht vorgesehen. Entfällt 25 Wismarbuchtschwimmen/12-Stunden- Schwimmen 7,5 Die Prüfung der Zuwendungsvoraussetzung und - gewährung erfolgt durch das Ministerium für Inneres und Europa auf Grundlage der Verwaltungsvorschriften zu § 44 Landeshaushaltsordnung Mecklenburg- Vorpommern (VV zu § 44 LHO M-V). Die Verwendungsnachweisprüfung soll künftig durch das Landesförderinstitut erfolgen. Es gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 LHO. Es wurden keine neuen Förderrichtlinien erarbeitet. Das Erarbeiten einer neuen Richtlinie ist auch künftig nicht vorgesehen. Entfällt 26 Bau eines Kinderspielplatzes in Ivenack - Förderung, Erhalt und Ausbau des sozialen und kulturellen Landlebens 10,0 Die Bearbeitung des Zuwendungsverfahrens einschließlich der Überprüfung der Fördervoraussetzungen und der Abrechnung der Fördermittel erfolgt beim Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt nach Maßgabe der Verwaltungsvorschriften zu § 44 der Landeshaushaltsordnung. Aufgrund der ressortinternen Abstimmungen über Zuteilung und Verfahrensweise ist eine Aussage hierzu derzeit noch nicht möglich. siehe Antwort zu 2 siehe Antwort zu 2 Anlage zur Antwort der Landesregierung auf Drucksache 7/3471 Frage 1 Frage 2 Frage 3 a) Frage 3 b) Lfd. Nr. Projektbeschreibung Gesamt- SOLL (in TEUR) 1 2 3 4 5 6 7 Wie und bei welcher Stelle erfolgt die Überprüfung der Fördervoraussetzungen und die Abrechnung der Fördermittel für Mittel aus dem Strategiefonds? Welche Förderrichtlinie bzw. welche Fördergrundsätze kommen für die einzelnen beantrag-ten Projekte des Strategiefonds zur Anwendung? Wo sind diese veröffentlicht? Für welche Vorhaben innerhalb des Strategiefonds wurden bereits neue Förderrichtlinien erarbeitet? a) Für welche Vorhaben sollen künftig noch Förderrichtlinien erarbeitet werden? b) Wann werden diese vorliegen? 27 Beweglich bis ins hohe Alter - Bewegungspark in Raduhn 5,0 Die Überprüfung der Fördervoraussetzungen,die Abrechnung und Verwendungsnachweisprüfung liegt in der Verantwortung des Ministeriums für Soziales, Integration und Gleichstellung. Die Zuständigkeit im Geschäftsbereich ist bisher nicht abschließend geklärt. Einzelfallförderung auf der Grundlage der Landeshaushaltsordnung (LHO), die LHO ist veröffentlicht auf der Internetseite des Finanzministeriums. Es wurden keine neuen Förderrichtlinien erarbeitet. Das Erarbeiten einer neuen Richtlinie ist auch künftig nicht vorgesehen. Entfällt 28 Bewegte Pause Verein Grundschule Sternberg e. V. 5,5 Die Bearbeitung des Zuwendungsverfahrens einschließlich der Überprüfung der Fördervoraussetzungen und der Abrechnung der Fördermittel erfolgt beim Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt nach Maßgabe der Verwaltungsvorschriften zu § 44 der Landeshaushaltsordnung. Aufgrund der ressortinternen Abstimmungen über Zuteilung und Verfahrensweise ist eine Aussage hierzu derzeit noch nicht möglich. siehe Antwort zu 2 siehe Antwort zu 2 29 Förderung der Erneuerung des Spielplatzes der Gemeinde Barnekow 15,0 Die Bearbeitung des Zuwendungsverfahrens einschließlich der Überprüfung der Fördervoraussetzungen und der Abrechnung der Fördermittel erfolgt beim Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt nach Maßgabe der Verwaltungsvorschriften zu § 44 der Landeshaushaltsordnung. Aufgrund der ressortinternen Abstimmungen über Zuteilung und Verfahrensweise ist eine Aussage hierzu derzeit noch nicht möglich. siehe Antwort zu 2 siehe Antwort zu 2 30 Förderung der Neugestaltung des Spielplatzes am Gemeindezentrum Klein Trebbow 25,0 Die Bearbeitung des Zuwendungsverfahrens einschließlich der Überprüfung der Fördervoraussetzungen und der Abrechnung der Fördermittel erfolgt beim Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt nach Maßgabe der Verwaltungsvorschriften zu § 44 der Landeshaushaltsordnung. Aufgrund der ressortinternen Abstimmungen über Zuteilung und Verfahrensweise ist eine Aussage hierzu derzeit noch nicht möglich. siehe Antwort zu 2 siehe Antwort zu 2 31 Förderung der Neugestaltung des Spielplatzes beim Neubau der Kindertagesstätte mit Hort in Roggendorf 15,0 Die Bearbeitung des Zuwendungsverfahrens einschließlich der Überprüfung der Fördervoraussetzungen und der Abrechnung der Fördermittel erfolgt beim Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt nach Maßgabe der Verwaltungsvorschriften zu § 44 der Landeshaushaltsordnung. Aufgrund der ressortinternen Abstimmungen über Zuteilung und Verfahrensweise ist eine Aussage hierzu derzeit noch nicht möglich. siehe Antwort zu 2 siehe Antwort zu 2 32 Förderung der Neugestaltung des Spielplatzes in Rugensee "Zwergenspaß in Rugensee" 15,0 Die Bearbeitung des Zuwendungsverfahrens einschließlich der Überprüfung der Fördervoraussetzungen und der Abrechnung der Fördermittel erfolgt beim Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt nach Maßgabe der Verwaltungsvorschriften zu § 44 der Landeshaushaltsordnung. Aufgrund der ressortinternen Abstimmungen über Zuteilung und Verfahrensweise ist eine Aussage hierzu derzeit noch nicht möglich. siehe Antwort zu 2 siehe Antwort zu 2 Anlage zur Antwort der Landesregierung auf Drucksache 7/3471 Frage 1 Frage 2 Frage 3 a) Frage 3 b) Lfd. Nr. Projektbeschreibung Gesamt- SOLL (in TEUR) 1 2 3 4 5 6 7 Wie und bei welcher Stelle erfolgt die Überprüfung der Fördervoraussetzungen und die Abrechnung der Fördermittel für Mittel aus dem Strategiefonds? Welche Förderrichtlinie bzw. welche Fördergrundsätze kommen für die einzelnen beantrag-ten Projekte des Strategiefonds zur Anwendung? Wo sind diese veröffentlicht? Für welche Vorhaben innerhalb des Strategiefonds wurden bereits neue Förderrichtlinien erarbeitet? a) Für welche Vorhaben sollen künftig noch Förderrichtlinien erarbeitet werden? b) Wann werden diese vorliegen? 33 Förderung der Planungskosten für die Ausbaggerung des Hafenbeckens des Schweriner Sportanglervereins 1924 e.V. 15,0 Die Überprüfung der Fördervoraussetzungen sowie die Abrechnung der Fördermittel erfolgt im Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung. Die Förderung erfolgt ohne Förderrichtlinie beziehungsweise -grundsätze und entsprechend den Vorgaben des § 44 Landeshaushaltsordnung in Verbindung mit den dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften. Entfällt Entfällt 34 Kinder in Bewegung Kita Sonnenschein 5,0 Die Bearbeitung des Zuwendungsverfahrens einschließlich der Überprüfung der Fördervoraussetzungen und der Abrechnung der Fördermittel erfolgt beim Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt nach Maßgabe der Verwaltungsvorschriften zu § 44 der Landeshaushaltsordnung. Aufgrund der ressortinternen Abstimmungen über Zuteilung und Verfahrensweise ist eine Aussage hierzu derzeit noch nicht möglich. siehe Antwort zu 2 siehe Antwort zu 2 35 Sanierung Spielplatz Kita "Schneckenhaus e. V." Kambs 10,0 Die Bearbeitung des Zuwendungsverfahrens einschließlich der Überprüfung der Fördervoraussetzungen und der Abrechnung der Fördermittel erfolgt beim Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt nach Maßgabe der Verwaltungsvorschriften zu § 44 der Landeshaushaltsordnung. Aufgrund der ressortinternen Abstimmungen über Zuteilung und Verfahrensweise ist eine Aussage hierzu derzeit noch nicht möglich. siehe Antwort zu 2 siehe Antwort zu 2 36 Spielplatz Jörnstorf 17,0 Die Bearbeitung des Zuwendungsverfahrens einschließlich der Überprüfung der Fördervoraussetzungen und der Abrechnung der Fördermittel erfolgt beim Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt nach Maßgabe der Verwaltungsvorschriften zu § 44 der Landeshaushaltsordnung. Aufgrund der ressortinternen Abstimmungen über Zuteilung und Verfahrensweise ist eine Aussage hierzu derzeit noch nicht möglich. siehe Antwort zu 2 siehe Antwort zu 2 37 Begegnungsräume schaffen - Zentralen Grillplatz errichten 5,0 Die Überprüfung der Fördervoraussetzungen sowie die Abrechnung der Fördermittel erfolgt im Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung. Die Förderung erfolgt ohne Förderrichtlinie beziehungsweise -grundsätze und entsprechend den Vorgaben des § 44 Landeshaushaltsordnung in Verbindung mit den dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften. Entfällt Entfällt 38 Gestaltung der Grünfläche am Mehrgenerationenhaus Rostock Lütten-Klein 40,0 Die Überprüfung der Fördervoraussetzungen,die Abrechnung und Verwendungsnachweisprüfung liegt in der Verantwortung des Ministeriums für Soziales, Integration und Gleichstellung. Die Zuständigkeit im Geschäftsbereich ist bisher nicht abschließend geklärt. Einzelfallförderung auf der Grundlage der Landeshaushaltsordnung (LHO), die LHO ist veröffentlicht auf der Internetseite des Finanzministeriums. Es wurden keine neuen Förderrichtlinien erarbeitet. Das Erarbeiten einer neuen Richtlinie ist auch künftig nicht vorgesehen. Entfällt Anlage zur Antwort der Landesregierung auf Drucksache 7/3471 Frage 1 Frage 2 Frage 3 a) Frage 3 b) Lfd. Nr. Projektbeschreibung Gesamt- SOLL (in TEUR) 1 2 3 4 5 6 7 Wie und bei welcher Stelle erfolgt die Überprüfung der Fördervoraussetzungen und die Abrechnung der Fördermittel für Mittel aus dem Strategiefonds? Welche Förderrichtlinie bzw. welche Fördergrundsätze kommen für die einzelnen beantrag-ten Projekte des Strategiefonds zur Anwendung? Wo sind diese veröffentlicht? Für welche Vorhaben innerhalb des Strategiefonds wurden bereits neue Förderrichtlinien erarbeitet? a) Für welche Vorhaben sollen künftig noch Förderrichtlinien erarbeitet werden? b) Wann werden diese vorliegen? 39 Paddeltour Sportclub Parchim 2,5 Die Überprüfung der Förderfähigkeit der Ausgaben, der Finanzierbarkeit und die Abrechnung erfolgen gemäß regulären Antragsund Verwendungsnachweisprüfverfahren auf der Grundlage einer Verordnung zur Übertragung hoheitlicher Förderaufgaben beim Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern. Die Förderfähigkeit wird aufgrund der Vorgaben des Finanzausschusses als gegeben angesehen. Eine Förderrichtlinie kommt nicht zur Anwendung. Die Förderung erfolgt gemäß §§ 23, 44 LHO als Einzelfallförderung unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Strategiefonds. Es wurden keine neuen Förderrichtlinien erarbeitet. Das Erarbeiten einer neuen Richtlinie ist auch künftig nicht vorgesehen. Entfällt 40 Trainer bleiben im Verein für eine qualifizierte Trainingslandschaft 2,5 Die Überprüfung der Förderfähigkeit der Ausgaben, der Finanzierbarkeit und die Abrechnung erfolgen gemäß regulären Antragsund Verwendungsnachweisprüfverfahren auf der Grundlage einer Verordnung zur Übertragung hoheitlicher Förderaufgaben beim Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern. Die Förderfähigkeit wird aufgrund der Vorgaben des Finanzausschusses als gegeben angesehen. Eine Förderrichtlinie kommt nicht zur Anwendung. Die Förderung erfolgt gemäß §§ 23, 44 LHO als Einzelfallförderung unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Strategiefonds. Es wurden keine neuen Förderrichtlinien erarbeitet. Das Erarbeiten einer neuen Richtlinie ist auch künftig nicht vorgesehen. Entfällt Gesamt 2016_2017_2018