Der Minister für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 14. Mai 2019 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/3473 7. Wahlperiode 15.05.2019 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Bernhard Wildt und Ralf Borschke, Fraktion Freie Wähler/BMV Solarenergie für Liegenschaften des Landes und ANTWORT der Landesregierung 1. Welche Klimaschutzziele bestehen für die Liegenschaften des Landes? Durch welche konkreten Einzelmaßnahmen sollen diese Ziele erreicht werden? Im „Aktionsplan Klimaschutz Mecklenburg-Vorpommern“ sind Aktivitäten und Projekte benannt, die direkt und indirekt zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen beitragen sollen. Im Aktionsfeld „Energieeinsparung und Energieeffizienz in der öffentlichen Verwaltung“ hat der Betrieb für Bau- und Liegenschaften Mecklenburg-Vorpommern (BBL M-V) für die Liegenschaften des Landes folgende konkrete Einzelmaßnahmen umgesetzt: - Die Energieverbräuche werden im Rahmen des Energiemanagements beziehungsweise der Betriebsüberwachung erfasst, ausgewertet und auf Einsparmöglichkeiten geprüft. Die Ergebnisse werden regelmäßig in einem Energiebericht zusammengefasst und veröffentlicht . - Das Energiemanagement wird stetig ausgebaut. Unter anderem wurde ein Messstellenkonzept erstellt und umgesetzt, welches die Verbrauchsdatenerfassung und die Analyse der Daten verbessert. - Das Nutzerverhalten ist ein wesentlicher Faktor für den Energieverbrauch der Liegenschaften . Mit der Umsetzung der Energiesparaktion A+ wurden und werden die Nutzer der Landesliegenschaften durch umfassende Information und Mitarbeit zum umweltbewussten und energiesparenden Umgang mit Energie angehalten. Drucksache 7/3473 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 - Zur Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energien wird der Strom für alle Landesliegenschaften seit 2012 vollständig aus zertifizierten erneuerbaren Quellen (100 Prozent Ökostrom mit Herkunftsnachweis) bezogen. Daneben wurden weitere Maßnahmen zur Senkung des Energieverbrauchs und zur Erreichung klimapolitischer Ziele durchgeführt: - Bei der Sanierung großer Liegenschaften beauftragt der BBL M-V die Erstellung von Liegenschaftsenergiekonzepten. Hierbei wird auch geprüft, inwieweit sich erneuerbare Energien zur Deckung des Wärme- und Strombedarfs wirtschaftlich einsetzen lassen. - Bei großen Neubaumaßnahmen sowie Grundinstandsetzungen mit Brutto-Gesamtbaukosten von mehr als 2 Millionen Euro wird seit 2018 ein technisches Monitoring für die ersten Nutzungsjahre beauftragt. Dieses dient dem Zweck, in der ersten Nutzungsphase die angestrebte Qualität insbesondere der Gebäudetechnik zu sichern und die Voraussetzungen für einen energieeffizienten, funktions- und bedarfsgerechten Gebäudebetrieb zu schaffen. - Mit der „Dachflächenbörse“ hat der BBL M-V im Jahr 2011 die Dachflächen der landeseigenen Gebäude mit einer Mindestfläche von 500 Quadratmetern dahingehend untersucht, ob sie sich für die Verpachtung an externe Dritte zur Installation großflächiger Photovoltaikanlagen (PV-Anlage) eignen. - Aufgrund der veränderten Rahmenbedingungen (Anstieg der Strompreise, Preisverfall bei den Photovoltaikanlagen) hat der BBL M-V im Jahr 2016 ein Konzept zur Installation von PV-Anlagen auf Bestandsgebäuden zur Eigenversorgung erstellt. - Bei jeder Neubaumaßnahme soll der wirtschaftliche Einsatz einer PV-Anlage geprüft werden. Die gesetzlichen Anforderungen hinsichtlich der Wärmeverluste über die Gebäudehülle und der Art und Weise der Bereitstellung der Wärme sind in den letzten Jahrzehnten deutlich verschärft worden. Somit trägt bereits die Einhaltung dieser Vorgaben (zum Beispiel aus der aktuellen Energieeinsparverordnung - EnEV 2013) beim Neubau und der Grundsanierung von Gebäuden zu einer deutlichen Reduzierung der Energieverbräuche sowie der Treibhausgasemissionen und damit zur Erreichung der klimapolitischen Ziele bei. Maßnahmen, die deutlich über die EnEV-Anforderungen hinausgehen, sind in den meisten Fällen nicht wirtschaftlich umzusetzen. Dies ist der wesentliche Grund, weshalb Maßnahmen mit besonders hoher Energieeffizienz aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) gefördert werden können, um solche Maßnahmen gleichwohl umsetzen zu können. 2. In welchem Umfang existieren Dachflächen bei den Liegenschaften des Landes, die für eine wirtschaftliche Nutzung von Solarenergie im Rahmen der Eigeneinspeisung und Nutzung gewonnener Energie geeignet wären? Im Rahmen der Dachflächenbörse und der Erstellung des PV-Konzepts zur Eigenversorgung wurden nahezu alle vom BBL M-V bewirtschafteten Gebäude auf Eignung für die Installation von PV-Anlagen untersucht. Im Ergebnis der systematischen Potenzialanalyse wurde die Gesamtmenge an Gebäuden auf die potenziell geeigneten Gebäude reduziert. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/3473 3 Rund 95 Prozent der überprüften Gebäude sind zum jetzigen Zeitpunkt ungeeignet. In den meisten Fällen ist die Wirtschaftlichkeit einer PV-Anlage nicht gegeben (niedrige Strompreise auf der Liegenschaft, hohe Planungskosten). Viele Dachflächen sind zudem aus bautechnischen (Art und Alter des Daches, Statik), denkmalschutzrechtlichen oder sonstigen Gründen (Zugänglichkeit , Sicherheitsanforderungen) ungeeignet. Die potenziell geeigneten Gebäude werden schrittweise im Detail untersucht und gegebenenfalls mit einer PV-Anlage ausgerüstet. Für die Auflistung der installierten und der geplanten Anlagen sowie der als ungeeignet eingestuften Gebäude wird auf die Antwort der Landesregierung zu den Kleinen Anfragen auf den Drucksachen 7/2460 und 7/2661 mit den folgenden Ergänzungen verwiesen: - auf der Liegenschaft der Hochschule Stralsund ist eine PV-Anlage installiert; - hinsichtlich der landeseigenen Gebäude in Zuständigkeit des Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt ist anzufügen, dass auf dem Schullandheim in Peenemünde eine PV- Anlage installiert wurde. Die Wirtschaftsgebäude in Ganschow befinden sich bezüglich der Eignung zur Installation einer PV-Anlage derzeit in der Prüfung. Ein Projekt auf dem Landgestüt Redefin wird aufgrund von Unwirtschaftlichkeit nicht weiter verfolgt; - zu den Liegenschaften der Landesforst Mecklenburg-Vorpommern - Anstalt des öffentlichen Rechts - (LFoA) ist festzustellen, dass das aktuell vorhandene Potenzial der Stromerzeugung auf Dachflächen mittels PV-Anlagen vollständig ausgeschöpft ist. 3. In welchem Umfang werden derzeit Dachflächen von Liegenschaften des Landes für die Erzeugung von Solarenergie genutzt? Welche Strommenge wurde 2018 auf den Dächern der Liegenschaften des Landes erzeugt? Auf 14 Gebäuden des Sondervermögens des Betriebes für Bau und Liegenschaften Mecklenburg-Vorpommern sind PV-Anlagen mit einer Gesamtleistung von 924 Kilowatt peak (kWp) installiert. Bislang liegen Messwerte zu den erzeugten Strommengen der PV-Anlagen nicht flächendeckend vor. Hochrechnungen auf Basis der installierten Leistung lassen eine Strommenge von insgesamt 785 Megawattstunden (MWh) für das Jahr 2018 erwarten. Für die 14 PV-Anlagen mit einer Gesamtleistung von 170 kWp, die auf Liegenschaften der LFoA installiert sind, lag die PV-Stromerzeugung im Jahr 2018 bei circa 159 MWh, wovon circa 85 MWh (circa 53 Prozent) selbst verbraucht worden sind. Die Dachfläche des Schullandheims Peenemünde ist an den Betreiber der PV-Anlagen verpachtet . Der Landesregierung liegen deshalb keine Informationen über die erzeugte Strommenge vor.