Die Ministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 26. April 2019 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/3475 7. Wahlperiode 30.04.2019 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Bernhard Wildt und Ralf Borschke, Fraktion Freie Wähler/BMV Klassenfahrten von Schulen und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Klassenfahrten „ergänzen den Unterricht und ermöglichen in besonderer Weise ein handlungsorientiertes und lebensnahes Lernen.“ (Durchführung von Schulwanderungen und Schulfahrten an öffentlichen allgemeinbildenden und beruflichen Schulen, Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur vom 22. September 2017). 1. Welche Regelungen und Vorgaben gibt es, um dem Gedanken des Klimaschutzes im Rahmen von Klassenfahrten an öffentlichen Schulen Rechnung zu tragen? 2. Welche Regelungen und Vorgaben gibt es, im Rahmen von Klassenfahrten insbesondere auf Flugreisen zu verzichten, vor allem unter dem Gesichtspunkt des Klimaschutzes? Die Fragen 1 und 2 werden zusammenhängend beantwortet. Grundsätzlich gelten im Rahmen von Klassenfahrten insbesondere folgende Verwaltungsvorschriften als Vorgaben: Drucksache 7/3475 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 1. Bildung für eine nachhaltige Entwicklung an den Schulen, 2. Durchführung von Schulwanderungen und Schulfahrten an öffentlichen allgemeinbildenden und beruflichen Schulen. Klassenfahrten finden vorrangig im Primarbereich und im Sekundarbereich I statt. Im Primarbereich werden Klassenfahrten ausschließlich in Mecklenburg-Vorpommern durchgeführt . In den Jahrgangsstufen 5 und 6 konzentrieren sich die Schulfahrten auf die norddeutschen Bundesländer, ab Jahrgangsstufe 8 sind Fahrten ins Ausland möglich. Hierbei sind Reiseziele in das europäische Ausland auszuwählen, über Ausnahmen entscheidet die zuständige Schulbehörde. Über die aufgeführten Verwaltungsvorschriften hinaus bestehen keine weiteren Regelungen hinsichtlich der Nutzung von Flugzeugen. 3. Wie viele Klassenfahrten haben an den öffentlichen Schulen im Schuljahr 2017/2018 unter Nutzung eines Flugzeuges als Verkehrsmittel stattgefunden? Welche CO2-Belastung war mit den Flügen verbunden? Der Landesregierung liegt kein entsprechendes Datenmaterial vor. Zur Beantwortung der Frage wäre eine Abfrage sämtlicher öffentlicher Schulen des Landes erforderlich. Die Beantwortung der Frage würde demnach insgesamt einen Aufwand begründen, der schon mit der aus Artikel 40 Absatz 1 Satz 1 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern folgenden Pflicht zur unverzüglichen Beantwortung Kleiner Anfragen nicht zu vereinbaren wäre.