Der Minister für Inneres und Europa hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 17. Mai 2019 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/3476 7. Wahlperiode 21.05.2019 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Bernhard Wildt und Ralf Borschke, Fraktion Freie Wähler/BMV Flüge der Landesregierung und ANTWORT der Landesregierung 1. Welche Regelungen gibt es derzeit zur Nutzung von Flugzeugen für Mitglieder der Landesregierung und der Beschäftigten der Landesverwaltung , um dem Gedanken des Klimaschutzes durch konkretes Handeln Rechnung zu tragen? Innerhalb der Landesverwaltung bestehen gegenwärtig keine Regelungen, welche die Nutzung von Flugzeugen im Sinne des Klimaschutzes betreffen. 2. Wie oft wurde 2018 und 2019 bisher ein Flugzeug oder ein Hubschrauber als Verkehrsmittel von Mitgliedern der Landesregierung und Beschäftigten der Landesverwaltung genutzt? Auf die nachfolgende Übersicht wird verwiesen. 2018 (Anzahl) 2019 * (Anzahl) Landesregierung/Landesverwaltung 559 149 * Stichtag 23. April 2019 Drucksache 7/3476 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 Die oben genannte Anzahl berücksichtigt Dienstreisen, bei denen Flugverbindungen abgerufen wurden. Hin- und Rückflug, Zwischenlandungen und Umsteigeverbindungen werden als eine Dienstreise berücksichtigt. 3. Wie fällt die CO2-Bilanz für getätigte Flugreisen 2018 und 2019 aus, im Vergleich zu einer denkbaren Nutzung der Bahn als Verkehrsmittel? Zur Erstellung von verkehrsbezogenen CO2-Bilanzen hat das Umweltbundesamt (UBA) das System „TREMOD“ (Transport Emission Model) entwickelt. In dieses Modell sind zur Berechnung von Szenarien die Emissionen der verschiedenen Verkehrsträger integriert. Für die klimarelevanten Treibhausgase (CO2, CH4, und N2O angegeben in CO2-Äquivalenten) beträgt die Emission bezogen auf eine Person im Flugzeug pro Kilometer 201 Gramm und bei der Eisenbahn im Fernverkehr pro Kilometer 36 Gramm. Um eine CO2-Bilanz zu erstellen, müssten die gefahrenen beziehungsweise geflogenen Kilometer auf die Emissionsfaktoren verrechnet und verglichen werden. Weder Flug- noch Bahntickets weisen die entsprechenden Personenkilometer aus, die für eine Berechnung erforderlich wären. Aus diesem Grund kann hierzu keine CO2-Bilanz erstellt werden.