Die Ministerin für Soziales, Integration und Gleichstellung hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 20. Mai 2019 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/3477 7. Wahlperiode 23.05.2019 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Karen Larisch, Fraktion DIE LINKE Integrationsfonds und weitere Fördermaßnahmen für die gesellschaftliche Integration von Migrantinnen und Migranten sowie Geflüchteten und ANTWORT der Landesregierung Seit 2016 fördert das Land Mecklenburg-Vorpommern Projekte und Vorhaben zur gesellschaftlichen Integration von Geflüchteten sowie des Zusammenlebens im Rahmen des Integrationsfonds mit einem Haushaltsbudget von jährlich einer Million Euro. Aktuelle Fördergrundlage ist die „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendung zur Förderung der gesellschaftlichen Integration von Flüchtlingen und des Zusammenlebens in den kreisfreien Städten, Landkreisen, kreisangehörigen Städten, Ämtern und Gemeinden in Mecklenburg-Vorpommern“. 1. In welchem Umfang wurden die Mittel aus dem Integrationsfonds in den Jahren 2017 und 2018 sowie im 1. Quartal des Jahres 2019 in Anspruch genommen (bitte insgesamt für das Land sowie je Landkreis bzw. kreisfreier Stadt, kreisangehöriger Stadt, Amt und Gemeinde und unterschieden nach Erst- und Letztempfänger darstellen)? Die Formulierung „in Anspruch genommen“ wird dahingehend ausgelegt, dass damit die Bewilligung von Fördermitteln aus dem Integrationsfonds gemeint ist. Für die Jahreszuordnung wurde auf das Datum der Bewilligungsentscheidung abgestellt. Drucksache 7/3477 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 Folgende Projekte wurden bewilligt: Haushaltsjahr 2017 Erstempfänger Letztempfänger Zuschuss in Euro Hansestadt Rostock - 6.991,08 Hansestadt Rostock Ökohaus e. V. Rostock 2.528,40 Hansestadt Rostock Elements e. V. 20.000,00 Hansestadt Rostock Elements e. V. 13.482,23 Hansestadt Rostock Rostock Hilft e. V. 1.399,50 Hansestadt Rostock Rostock Hilft e. V. 7.483,50 Hansestadt Rostock FABRO e. V. 1.800,00 Hansestadt Rostock Ökohaus e. V. Rostock 2.760,00 Hansestadt Rostock Kulturnetzwerk e. V. 33.400,00 Hansestadt Rostock Der Rostocker Frauenkulturverein „Die Beginen“ e. V. 54.917,10 Hansestadt Rostock JSB - Jugend-, Sprach- und Begegnungszentrum M-V e. V. 49.520,66 Landeshauptstadt Schwerin Kontakt e. V. 7.128,00 Landeshauptstadt Schwerin Deutsche Angestellten-Akademie 14.038,44 Landeshauptstadt Schwerin Schule der Künste e. V. 9.157,50 Landeshauptstadt Schwerin Ev.-Luth. Petrusgemeinde 6.030,07 Landeshauptstadt Schwerin Sozial-Diakonische Arbeit - Ev. Jugend 67.047,47 Landeshauptstadt Schwerin Deutscher Kinderschutzbund Kreisverband Schwerin e. V. 8.352,00 Landeshauptstadt Schwerin Deutscher Kinderschutzbund Kreisverband Schwerin e. V. 6.364,66 Landkreis Rostock Demokratie aktiv erleben e. V. 8.932,32 Landkreis Rostock AWO soziale Dienste gGmbH Güstrow 6.230,97 Landkreis Rostock DRK Güstrow 14.003,53 Landkreis Rostock Malteser Werke gGmbH 2.775,00 Gemeinde Sanitz MC Hansa Rostock e. V. 2.524,50 Gemeinde Baumgarten Allerhand e. V. 3.343,00 Amt Rostocker Heide (Gemeinde Gelbensande) Volkssolidarität Bad Doberan/Rostock Land e. V. 22.936,35 Stadt Gnoien Quietjes e. V. 17.310,50 Stadt Gnoien cultura mobile e. V. 6.435,00 Stadt Gnoien cultura mobile e. V. 31.067,46 Landkreis Ludwigslust-Parchim Deutsche Angestellten-Akademie 17.920,50 Landkreis Ludwigslust-Parchim ZEBEF e. V. 2.100,00 Landkreis Ludwigslust-Parchim ZEBEF e. V. 680,00 Stadt Neustrelitz - 18.576,83 Stadt Friedland 6.714,78 Stadt Altentreptow ASB Regionalverband MST/NB e. V 11.994,99 Stadt Neubrandenburg ASB Regionalverband MST/NB e. V 1.633,50 Stadt Neubrandenburg Ulf Krömer 3.983,00 Stadt Neubrandenburg Initiative ROSA-LILA 1.450,00 Stadt Neubrandenburg SV Motor Süd Neubrandenburg e. V. 860,40 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/3477 3 Erstempfänger Letztempfänger Zuschuss in Euro Stadt Neubrandenburg Regenbogen e. V. 1.740,00 Stadt Neubrandenburg INITIATIVE ROSA-LILA 8.800,00 Stadt Neubrandenburg ASB Arbeiter-Samariter-Bund RV Neubrandenburg/Mecklenburg-Strelitz e. V. 19.957,09 Stadt Neubrandenburg ASB Arbeiter-Samariter-Bund RV Neubrandenburg/Mecklenburg-Strelitz e. V. 64.298,58 Stadt Neubrandenburg AWO Stadtverband Neubrandenburg e. V. 38.239,92 Stadt Neubrandenburg TONI e. V. 38.380,00 Stadt Neubrandenburg ASB Arbeiter-Samariter-Bund RV Neubrandenburg/Mecklenburg-Strelitz e. V. 64.677,59 Stadt Neubrandenburg Diakoniewerk Stargard GmbH 32.648,69 Gemeinde Jürgenstorf über Amt Stavenhagen Johanniter-Unfall-Hilfe e. V. RV M-V Südost 21.011,85 Stadt Waren (Müritz) Überregionales Ausbildungszentrum Waren gGmbH (ÜAZ) 11.145,91 Stadt Waren (Müritz) Initiative müritz-hilft e. V. 11.140,97 Stadt Friedland Ausbildungsförderungszentrum Friedland e. V. 32.920,44 Stadt Friedland Ausbildungsförderungszentrum Friedland e. V. 6.367,40 Stadt Malchin Sozialwerk der EFG Malchin-Teterow e. V. 15.961,85 Amt Gadebusch - 3.675,00 Amt Gadebusch - 10.700,40 Hansestadt Wismar - 19.800,00 Hansestadt Wismar - 25.650,00 Hansestadt Wismar Internationale Jugendgemeinschaftsdienste (ijgd) Landesverband M-V e. V. 2.342,81 Hansestadt Wismar Stadtjugendring Wismar 6.245,46 Hansestadt Wismar - 285,00 Hansestadt Wismar Das Boot Wismar e. V. 4.618,97 Stadt Grevesmühlen Politische Memoriale e. V. 8.999,50 Gemeinde Fahrenwalde Amt Uecker-Randow-Tal schloss bröllin e. V. 40.918,00 Landkreis Vorpommern- Greifswald - 4.050,00 Landkreis Vorpommern- Greifswald Caritas e. V. 8.802,67 Landkreis Vorpommern- Greifswald INTEG e. V. 5.497,48 Landkreis Vorpommern- Greifswald - 1.571,40 Universitäts- und Hansestadt Greifswald ZORA - Kinder- und Jugendhilfe gGmbH 9.467,84 Universitäts- und Hansestadt Greifswald BiG - Bildungszentrum in Greifswald gGmbH 11.357,06 Universitäts- und Hansestadt Greifswald Pommerscher Diakonieverein e. V. 54.652,81 Universitäts- und Hansestadt Greifswald dt. Kinderschutzbund VG e. V. 4.834,03 Drucksache 7/3477 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 4 Erstempfänger Letztempfänger Zuschuss in Euro Universitäts- und Hansestadt Greifswald Kreisdiakonisches Werk Greifswald e. V. 42.818,15 Landkreis Vorpommern-Rügen Jugendkunstschule Vorpommern-Rügen e. V. 9.000,00 Landkreis Vorpommern-Rügen - 55.043,11 Landkreis Vorpommern Rügen Caritas e. V. 12.963,74 Hansestadt Stralsund Kreisdiakonisches Werk Stralsund e. V. 35.825,16 Hansestadt Stralsund Stralsunder Innovation Consult GmbH 14.151,24 Hansestadt Stralsund Stralsunder Innovation Consult GmbH 11.954,38 Stadt Bergen auf Rügen Jugendring Rügen e. V. 9.900,00 Gesamt 1.276.287,74 Haushaltsjahr 2018 Erstempfänger Letztempfänger Zuwendung bewilligt in Euro Hansestadt Rostock Rostock hilft e. V. 16.417,75 Hansestadt Rostock - 11.936,09 Hansestadt Rostock JSB MV e. V. 50.903,24 Hansestadt Rostock Ökohaus e. V. 4.100,00 Hansestadt Rostock Der Rostocker Kulturverein Die Beginen e. V. 45.509,25 Hansestadt Rostock Kulturnetzwerk e. V. 33.400,00 Hansestadt Rostock elements e. V. 32.615,76 Hansestadt Rostock Internationaler Fußball-Club Rostock e. V. 5.870,52 Hansestadt Rostock Frauen in die Wirtschaft e. V. 8.614,56 Hansestadt Rostock Deutscher Kinderschutzbund M-V e. V. 52.773,00 Hansestadt Rostock Deutscher Kinderschutzbund e. V. 3.189,30 Landeshauptstadt Schwerin Sozial Diakonische Arbeit - Evangelische Jugend 67.477,60 Landeshauptstadt Schwerin Ev.-Luth. Petrusgemeinde 32.778,77 Landeshauptstadt Schwerin Schule der Künste e. V. 36.000,00 Landeshauptstadt Schwerin Deutsche Angestellten Akademie 24.041,85 Landeshauptstadt Schwerin Deutscher Kinderschutzbund KV Schwerin e. V. 7.991,96 Landeshauptstadt Schwerin Deutscher Kinderschutzbund KV Schwerin e. V. 6.365,00 Landeshauptstadt Schwerin Sozial Diakonische Arbeit - Evangelische Jugend 40.394,25 Landeshauptstadt Schwerin VSP gGmbH 21.773,57 Landeshauptstadt Schwerin Internationaler Bund e. V. 16.902,31 Amt Rostocker Heide Volkssolidarität DBR e. V. 47.021,84 Stadt Gnoien cultura mobile e. V. 31.873,86 Stadt Gnoien Quietjes e. V. 29.895,20 Stadt Gnoien cultura mobile e. V. 3.600,00 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/3477 5 Erstempfänger Letztempfänger Zuwendung bewilligt in Euro Landkreis Rostock AWO Soziale Dienste gGmbH 6.319,33 Landkreis Rostock Malteser Werke gGmbH 10.602,19 Landkreis Ludwigslust-Parchim Deutsche Angestellten Akademie 33.458,72 Landkreis Ludwigslust-Parchim ZEBEF e. V. 26.963,01 Landkreis Ludwigslust-Parchim Gesellschaft für innovative Beschäftigung (GiB) mbH 33.708,26 Landkreis Ludwigslust-Parchim Deutscher Kinderschutzbund e. V. 6.375,43 Stadt Ludwigslust - 9.563,00 Stadt Neubrandenburg ASB NB MST e. V. 67.518,49 Stadt Neubrandenburg ASB NB MST e. V. 18.278,24 Stadt Neubrandenburg AWO NB e. V. 39.173,63 Stadt Neubrandenburg T.O.N.I. e. V. 39.377,00 Stadt Neubrandenburg Diakoniewerk Stargard GmbH 36.105,53 Stadt Neubrandenburg ASB NB MST e. V. 47.683,79 Stadt Neubrandenburg INITIATIVE ROSA-LILA 8.800,00 Stadt Neubrandenburg Caritas e. V. 3.499,20 Stadt Neubrandenburg ASB NB MST e. V. 19.522,59 Stadt Neubrandenburg ASB NB MST e. V. 5.568,75 Stadt Waren (Müritz) ÜAZ e. V. 11.497,00 Stadt Altentreptow ASB Regionalverband NB/MST e. V. 26.680,44 Gemeinde Jürgenstorf Johanniter-Unfall-Hilfe e. V. 32.085,00 Stadt Friedland Sozial Diakonische Arbeit - Evangelische Jugend 41.354,60 Landkreis Mecklenburgische Seenplatte Diakoniewerk Stargard GmbH 6.900,00 Amt Gadebusch - 4.470,00 Amt Gadebusch - 4.311,50 Hansestadt Wismar - 2.891,70 Hansestadt Wismar Islamischer Bund e. V. 1.326,65 Hansestadt Wismar Das Boot e. V. 32.037,03 Hansestadt Wismar Kultursegel gGmbH 6.000,00 Hansestadt Wismar Das Boot e. V. 4.094,86 Stadt Grevesmühlen - 1.035,00 Stadt Grevesmühlen - 19.935,00 Universitäts- und Hansestadt Greifswald Pommerscher Diakonieverein e. V. 59.321,83 Universitäts- und Hansestadt Greifswald BiG - Bildungszentrum in Greifswald gGmbH 10.681,45 Universitäts- und Hansestadt Greifswald Deutscher Kinderschutzbund KV VG e. V. 26.002,09 Universitäts- und Hansestadt Greifswald Kreisdiakonisches Werk Greifswald e. V. 40.043,67 Universitäts- und Hansestadt Greifswald ZORA - Kinder- und Jugendhilfe gGmbH 9.088,00 Landkreis Vorpommern- Greifswald DRK KV Uecker Randow e. V. 29.104,20 Drucksache 7/3477 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 6 Erstempfänger Letztempfänger Zuwendung bewilligt in Euro Landkreis Vorpommern- Greifswald Caritas e. V. 24.396,49 Landkreis Vorpommern-Rügen SVR Hanse Radio UG 29.473,65 Landkreis Vorpommern-Rügen Caritas e. V. 43.338,90 Landkreis Vorpommern-Rügen - 56.583,44 Landkreis Vorpommern-Rügen Jugendkunstschule Vorpommern-Rügen e. V. 6.705,00 Hansestadt Stralsund Kreisdiakonisches Werk e. V. 32.560,00 Hansestadt Stralsund SIC GmbH 12.691,30 Hansestadt Stralsund SIC GmbH 9.030,97 Hansestadt Stralsund Evangelische Luther - Auferstehungsgemeinde Stralsund 11.867,39 Gesamt 1.642.495,00 Haushaltsjahr 2019 - I Quartal - *Bewilligungsstand 31. März 2019 Erstempfänger Letztempfänger Zuwendung bewilligt in Euro Stadt Neubrandenburg AWO Neubrandenburg e. V. 7.110,00 Stadt Neubrandenburg Diakonie Stargard gGmbH 34.919,70 Landkreis Ludwigslust-Parchim Deutscher Kinderschutzbund LV MV e. V. 14.607,96 Hansestadt Rostock - 13.735,00 Stadt Gnoien Quietjes e. V. 12.549,48 Universitäts- und Hansestadt Greifswald Deutscher Kinderschutzbund LV MV e. V. 28.540,33 Stadt Ludwigslust - 13.820,00 Landeshauptstadt Schwerin Deutscher Kinderschutzbund LV MV e. V. 14.331,99 Gesamt 139.614,46 2. Wie viele Projekte mit welcher Projektlaufzeit und welcher inhaltlichen Ausrichtung wurden jeweils in den Jahren 2016 bis 2019 aus dem Integrationsfonds gefördert (bitte nach Landkreisen und kreisfreien Städten unterscheiden)? a) Wie ist die durchschnittliche Förderhöhe? b) Wie viele der seit 2016 beantragten Projekte oder Vorhaben wurden aus welchen Gründen nicht bewilligt? Landkreis/kreisfreie Stadt Anzahl Projekte 2016 2017 2018 2019 (Stichtag 31.03.2019) gesamt HRO 2 11 10 1 24 SN 2 7 9 1 19 LRO 1 10 6 1 18 MSE 1 21 14 2 38 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/3477 7 Landkreis/kreisfreie Stadt Anzahl Projekte 2016 2017 2018 2019 (Stichtag 31.03.2019) gesamt NWM 2 9 9 - 20 LUP 1 3 5 2 11 V-R - 7 8 - 15 V-G - 10 7 1 18 landesweit 2 2 gesamt 9 78 70 8 165 Die Projektlaufzeit der einzelnen Förderungen entspricht in der Regel einer Laufzeit vom 01.01. bis zum 31.12. des jeweiligen Jahres. Daneben waren auch Vorhaben auf mehrere Jahre ausgerichtet, die über mehrere Teilförderungen bedient wurden. Darüber hinaus wurden Projekte mit einer kürzeren Laufzeit gefördert, beispielsweise zur Durchführung von Einzelveranstaltungen. Eine inhaltlich gruppierte Übersicht zu den nach der Richtlinie vorgegebenen Fördergegenständen liegt nicht vor. Zu a) Über die Haushaltsjahre 2016 bis einschließlich I. Quartal 2019 sind insgesamt 165 Vorgänge mit einem Gesamtvolumen von 3.148.237,75 Euro bewilligt worden. Die durchschnittliche Förderhöhe beträgt 19.080,23 Euro. Zu b) Insgesamt sind 26 Anträge nicht bewilligt worden. Die Ablehnungsgründe werden nicht erfasst. Als exemplarische Aufzählung können folgende Gründe benannt werden: - Anträge wurden zurückgezogen, - Ablehnung aufgrund fehlender Förderfähigkeit (z. B. nicht richtlinienkonform) oder - fehlende Haushaltsmittel im Rahmen der Regionalbudgetierung 3. Wie stellt sich der Mittelabfluss aus dem Integrationsfonds Haushaltstitel 684.63(neu), Kapitel 1005, EP 10 „Förderung der gesellschaftlichen Integration und des Zusammenlebens“ in den Jahren seit Einrichtung des Integrationsfonds dar? Wie wurde mit den nicht verwendeten Mitteln umgegangen? Jahr Mittelabfluss in Euro 2016 15.261,18 2017 1.185.013,80 2018 1.463.894,22 Drucksache 7/3477 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 8 Die Beträge zum Mittelabfluss stellen die Auszahlungsbeträge in dem jeweiligen Haushaltsjahr dar. Gemäß der Richtlinie Integrationsfonds wird erst mit Vorlage des Verwendungsnachweises die Schlussrate in Höhe von 10 Prozent der Bewilligungssumme ausgezahlt. Der Zuwendungsbetrag ist somit oftmals nicht vollständig im jeweiligen Förderjahr ausgezahlt. Für den Förderzeitraum 2016 bis 2018 wurden insgesamt 3 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. In den Jahren 2016 und 2017 wurden nicht verwendete Mittel auf das jeweils folgende Haushaltsjahr übertragen, sodass insgesamt das Fördervolumen von 3 Millionen Euro zur Verfügung stand. 4. Aus welchen Gründen wurde die Richtlinie zur Förderung von Projekten aus dem Integrationsfonds erst deutlich nach der Einrichtung des Integrationsfonds erlassen? a) Inwiefern sind den Antragstellerinnen und Antragstellern dadurch Nachteile entstanden? b) Auf welcher rechtlichen Grundlage und nach welcher Maßgabe fand die Förderung aus dem Integrationsfonds vor Erlass der Richtlinie statt? Die Fragen 4, a) und b) werden zusammenhängend beantwortet. Mit der Einigung zur Errichtung des Integrationsfonds im Rahmen des Kommunalgipfels im August 2016 sollten die Bundesmittel den Kommunen so schnell wie möglich zur Verfügung gestellt werden. Der Entwurf der Richtlinie Integrationsfonds ist unter enger Abstimmung mit den kommunalen Spitzenverbänden entstanden. Zur Einhaltung der landesgesetzlichen Vorschriften in Bezug auf die Erstellung von Richtlinien wurde das Einvernehmen mit dem Finanzministerium und dem Landesrechnungshof hergestellt. Diese Abstimmungsprozesse nehmen Zeit in Anspruch. Bis zur Veröffentlichung der Richtlinie erfolgte die Förderung nach Maßgabe der Regelungen gemäß § 44 der Landeshaushaltsordnung (LHO), den Verwaltungsvorschriften zu § 44 LHO, auf der Grundlage des Entwurfes der Richtlinie Integrationsfonds sowie der ständigen Verwaltungspraxis des Landesamtes für Gesundheit und Soziales. Durch dieses Verfahren konnten eine zügige Umsetzung und Verteilung der Mittel ermöglicht werden, sodass den Antragstellenden keine Nachteile entstanden sind. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/3477 9 5. Welche Probleme sind der Landesregierung bei der Antragstellung sowie der Abrechnung für eine Förderung aus dem Integrationsfonds bekannt? a) Welche weiteren Regelungs- und Korrekturbedarfe sieht die Landesregierung für die Förderung von Integrationsprojekten sowie des Zusammenlebens aus dem Integrationsfonds? b) In welcher Form reagiert die Landesregierung auf bekannt gewordene Probleme bei der Förderung? Die Fragen 5, a) und b) werden zusammenhängend beantwortet. Der Landesregierung sind keine besonderen Probleme in Bezug auf die Antragstellung und Abrechnung bekannt. Im Falle einer Verlängerung der Richtlinie Integrationsfonds über das Jahr 2019 hinaus, werden die im Rahmen von Abstimmungsprozessen herangetragenen Reglungs- und Korrekturbedarfe unter Berücksichtigung landesgesetzlicher Vorgaben mitbedacht . 6. In welcher Höhe wurden Mittel aus dem Haushaltstitel 684.01, Kapitel 1005, EP 10 zur „Förderung der sozialen und beruflichen Integration sowie der Partizipation von Migrantinnen und Migranten“ entsprechend der angeführten Richtlinie für die Jahre 2017, 2018 sowie im 1. Quartal des Jahres 2019 beantragt und bewilligt (bitte insgesamt für das Land sowie je Landkreis bzw. kreisfreier Stadt darstellen)? Zur Beantwortung können hier nur Daten aus dem Haushaltsjahr 2017 zugrunde gelegt werden. Mit dem Doppelhaushalt 2018/2019 sind neue Haushaltstitel eingerichtet worden. Die Daten für 2018 und 2019 sind in der Antwort zu Frage 8 zu dem HH-Titel 684.60 aufgenommen. Region (LK/kreisfreie Stadt) Zuwendung beantragt in Euro Zuwendung bewilligt in Euro HRO 35.805,14 35.718,76 SN 69.768,46 49.469,14 LRO 75.270,69 68.805,82 MSE 106.685,95 92.101,87 NWM 98.546,01 78.079,32 LUP 71.245,97 66.251,17 V-R 17.587,44 12.136,13 V-G 136.717,72 107.524,61 landesweit 192.803,91 187.458,16 Gesamt 804.431,29 697.544,98 Drucksache 7/3477 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 10 7. Wie stellt sich das Antrags-, Bewilligungs- und Ausgaben-IST im Haushaltstitel 684.02, Kapitel 1005, EP 10 „Zuschüsse an Verbände und Vereine der Freien Wohlfahrtspflege für die Beratung von Migrantinnen und Migranten“ in den Jahren 2017 und 2018 dar? Dieser Haushaltstitel diente lediglich der Förderung der Zentralwohlfahrtstelle der Juden in Deutschland e. V. Mit dem Doppelhaushalt 2018/2019 sind neue Haushaltstitel eingerichtet worden. Diese Förderung wurde dem Titel 684.60 (neu) zugeordnet. Entgegen dieser Zuordnung sind die Daten ab dem Jahr 2018 hier mit aufgenommen und nicht in den Daten der Beantwortung Frage 8 enthalten. HH-Jahr Antragssumme in Euro Zuwendung in Euro Mittelauszahlung- IST in Euro 2017 52.000,00 52.000,00 52.000,00 2018 52.000,00 52.000,00 52.000,00 8. In welcher Höhe wurden Mittel aus dem Haushaltstitel 684.60(neu), Kapitel 1005, EP 10 für „Beratungsangebote zur Förderung der sozialen Beratungsangebote zur Förderung der sozialen und beruflichen Integration von Migrantinnen und Migranten“ für die Jahre 2017, 2018 sowie im 1. Quartal des Jahres 2019 beantragt und bewilligt (bitte insgesamt für das Land sowie je Landkreis bzw. kreisfreier Stadt darstellen )? Zur Beantwortung können hier nur die Daten aus den Haushaltsjahren 2018 und 2019 zugrunde gelegt werden. Mit dem Doppelhaushalt 2018/2019 sind neue Haushaltstitel eingerichtet worden. Die Daten für 2017 sind unter Frage 6 zu dem HH-Titel 684.01 enthalten. Haushaltsjahr 2018 Region (LK/kreisfreie Stadt) Zuwendung beantragt in Euro Zuwendung bewilligt in Euro HRO 10.970,62 10.970,62 SN 101.480,35 50.911,16 LRO 68.624,21 68.624,21 MSE 71.369,88 71.369,88 NWM 103.613,21 94.039,93 LUP 76.166,62 76.070,62 V-R 92.782,51 83.945,70 V-G 48.247,23 40.000,00 landesweit 103.600,00 103.600,00 Gesamt 676.854,63 599.532,12 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/3477 11 Haushaltsjahr 2019 - *Bewilligungsstand 31.03.2019 Region (LK/kreisfreie Stadt) Zuwendung beantragt in Euro Zuwendung bewilligt in Euro HRO 10.669,92 10.669,92 SN 49.510,12 LRO 33.985,50 33.909,50 MSE 43.886,17 43.886,17 NWM 53.232,78 52.561,37 LUP 61.101,00 61.101,00 V-R 101.463,97 V-G 105.897,79 landesweit 104.640,00 104.640,00 Gesamt 552.160,76 306.767,96 9. In welcher Höhe wurden Mittel aus dem Haushaltstitel 684.61(neu), Kapitel 1005, EP 10 für „Sprach- und kommunikationsfördernde Angebote“ für die Jahre 2017, 2018 sowie im 1. Quartal des Jahres 2019 beantragt und bewilligt (bitte insgesamt für das Land sowie je Landkreis bzw. kreisfreier Stadt darstellen)? a) Welche Sprachmittlungsangebote wurden zu welchem Zeitpunkt und mit welcher Laufzeit im Land auf- und ausgebaut? b) Welche weiteren Unterstützungsangebote zum Spracherwerb wurden implementiert? Zur Beantwortung können hier nur die Daten aus den Haushaltsjahren 2018 und 2019 zugrunde gelegt werden. Mit dem Doppelhaushalt 2018/2019 sind neue Haushaltstitel eingerichtet worden. Die Daten für 2017 sind unter Frage 6 zu dem HH-Titel 684.01 enthalten. Haushaltsjahr 2018 Region (LK/kreisfreie Stadt) Zuwendung beantragt in Euro Zuwendung bewilligt in Euro SN Zuwendung bei Angabe zu LUP enthalten HRO 30.000,00 30.000,00 LRO MSE 30.000,00 30.000,00 NWM ** ** LUP 12.800,00 12.790,00 V-R Zuwendung bei Angabe zu V-G enthalten V-G 23.061,82 23.061,82 landesweit 32.250,00 32.250,00 Gesamt 126.063,84 128.101,82 Drucksache 7/3477 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 12 Haushaltsjahr 2019 - *Bewilligungsstand 31.03.2019 Region (LK/kreisfreie Stadt) Zuwendung beantragt in Euro Zuwendung bewilligt in Euro SN Zuwendung bei Angabe zu LUP enthalten HRO 30.000,00 LRO MSE 30.000,00 NWM ** ** LUP 12.790,00 V-R 30.000,00 V-G landesweit 32.250,00 Gesamt 135.040,00 ** keine Angebote für Sprachmittlung Zu a) Der Sprachmittlerpool in Rostock mit Zuständigkeit für die Hanse- und Universitätsstadt und den Landkreis Rostock wird ab dem 1. Januar 2016 durch das Land gefördert. Der Sprachmittlerpool für die Landeshauptstadt Schwerin wird seit dem 1. Januar 2017 landesseitig gefördert und wurde zum 1. September 2017 auf den Landkreis Ludwigslust-Parchim erweitert. Der Sprachmittlerpool am Standort Neubrandenburg wurde ab 1. Mai 2017 aufgebaut und der Sprachmittlerpool in Greifswald am 15. September 2018. Die Projektlaufzeit dauert jeweils bis zum 31. Dezember des aktuellen Jahres. Zu b) In 2016 und 2017 wurden Sprachkurse für Personen mit einer Aufenthaltsgestattung und Duldung, die keinen Zugang zur bundesseitigen Sprachförderung hatten, durch das Land gefördert. Die landesseitigen Sprachkurse umfassten die 300 Unterrichtseinheiten des Basissprachkurses des Integrationskurses. Seit dem zweiten Halbjahr 2017 wird die Zielgruppe bundesseitig in Erstorientierungskursen sprachlich gefördert. Daher wurde von einer Fortsetzung der Landessprachkurse ab 2018 Abstand genommen. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode Drucksache 7/3477 13 10. Zu welchem Zeitpunkt nach Antragstellung und Bewilligungsbescheid sind die Fördermittel aus dem Integrationsfonds sowie aus den weiteren der in den Fragen 6 bis 9 thematisierten Haushaltstiteln jeweils an die Träger ausgereicht worden (bitte explizit für die Jahre 2016 bis 2019 darstellen)? Da in den weit überwiegenden Fällen die Projekte als Weiterleitung an Dritte über die Gebietskörperschaften ausgereicht wurden, liegen dem Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS) Daten für die Auszahlung an die Träger nicht vor. Darüber hinaus erfolgen die Auszahlungen als Teilzahlungen. Durch das LAGuS werden die Auszahlungen auf Mittelanforderung und damit unter Mitwirkung der jeweiligen Zuwendungs- beziehungsweise Erstempfänger ausgezahlt. Die Anforderungsdaten sind dabei sehr unterschiedlich. Das LAGuS zahlt die bewilligten Zuwendungen unverzüglich nach Vorliegen der Auszahlungsvoraussetzungen aus.