Der Minister für Inneres und Europa hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 14. Mai 2019 beantwortet. LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/3478 7. Wahlperiode 15.05.2019 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Bernhard Wildt, Fraktion Freie Wähler/BMV Bauliche Erweiterung der Rudolf-Tarnow-Schule in Boizenburg und ANTWORT der Landesregierung Das Hagenower-Kreisblatt berichtete am 28. März 2019, dass für die bauliche Erweiterung der Rudolf-Tarnow-Schule dem Schulträger zwei Millionen Euro aus dem ehemaligen SED-Vermögen zur Kofinanzierung bereitgestellt werden sollen. Diese Fördermittelzusage überbrachte Herr Kokert persönlich der Regionalschule. Die Bereitstellung erfolge nur, wenn das Projekt bis Ende 2019 begonnen werde (https://www.svz.de/lokales/hagenower-kreisblatt/teure-hausaufgabeid 23164032.html, Stand: 11.04.2019, 10:13 Uhr). 1. Kann die Landesregierung den Inhalt des Artikels bestätigen? Falls ja, nach welchen Kriterien ist über die Bereitstellung der Mittel entschieden worden? Ja, für eine Zuwendung zur Finanzierung der baulichen Erweiterung der Rudolf-Tarnow- Schule stehen im Landeshaushalt Fördermittel zur Verfügung. Entgegen der Darstellung im Artikel handelt es sich hierbei nicht um Mittel aus dem Vermögen der Parteien, der ihnen verbundenen Organisationen, juristischen Personen und Massenorganisationen der ehemaligen DDR (PMO-Mittel). Mit Vertretern der Stadt Boizenburg wurden Anfang Dezember 2018 in einem Sondierungsgespräch die bestehenden Fördermöglichkeiten des Ministeriums für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern (insbesondere bezüglich Sonderbedarfszuweisungen und Kofinanzierungshilfen ) sowie die damit verbundenen Antragsvoraussetzungen erörtert. Die Stadt Boizenburg hat daraufhin einen Antrag auf Gewährung einer Sonderbedarfszuweisung gestellt. Dieser muss noch formell beschieden werden. Drucksache 7/3478 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 7. Wahlperiode 2 2. Ist der Landesregierung bekannt, dass unter Berücksichtigung des kommunalen Haushaltsrechts, des Planungsprozesses, des Baugenehmigungsverfahrens und der Ausschreibung ein Beginn der Maßnahme in 2019 eher unwahrscheinlich ist? Gemäß vorliegender Antragsunterlagen ist die Realisierung des Vorhabens im Zeitraum 2019 bis 2021 geplant. Insofern kann mit der Maßnahme noch im Haushaltsjahr 2019 begonnen werden. Inwieweit die Voraussetzungen dafür im Einzelnen gegeben sind, kann derzeit nicht abschließend beurteilt werden.